Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 28.04.2008 - I-1 U 174/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,18212) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zur Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen Motorrädern
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsquote des Halters bei vorkollisionärem Fehlverhalten des Fahrers eines Motorrades; Bildung eines Frontalhindernisses für die nachfolgenden Motorräder nach einem durch einen Fahrfehler verursachten Sturz; Anrechnung von Mitverschulden wegen zu hoher ...
- Judicialis
StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 17; ; StVG § 17 Abs. 3 Satz 1; ; StVO § 3 Abs. 1 Satz 1; ; StVO § 3 Abs. 1 Satz 2; ; StVO § 3 Abs. 1 Satz 4; ; StVO § 4 Abs. 1 Satz 1; ; StVO § 4 Abs. 1 Satz 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Motorradfahrer mit Sturz des vorausfahrenden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 17.10.2013 - 12 U 55/13
Übergegangener Aufwendungsersatzanspruch des Dienstherren aus Anlass eines …
Nach allem überwiegt der Verursachungsbeitrag des Beklagten zu 2. das Fehlverhalten des Geschädigten nur leicht, sodass eine Haftungsverteilung von 60 % : 40 % zulasten der Beklagten vorzunehmen ist (…vgl. hierzu auch OLG Hamm RuS 2000, S. 497; OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.04.2008, I-1 U 174/07). - LG Saarbrücken, 06.11.2009 - 13 S 166/09
Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorradfahrers aufgrund einer Kollision eines …
Denn nach den nachvollziehbaren Angaben des Sachverständigen, die auch durch die Erkenntnisse in anderen Verfahren bestätigt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.4.2008 - 1 U 174/07, zitiert nach juris), liegt die Verzögerung rutschender Motorräder bzw. Mofas noch deutlich unter der Bremsverzögerung bei kontrollierter Vollbremsung eines Motorrades.