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   OLG Düsseldorf, 08.10.2013 - I-1 U 226/12   

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https://dejure.org/2013,41708
OLG Düsseldorf, 08.10.2013 - I-1 U 226/12 (https://dejure.org/2013,41708)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.10.2013 - I-1 U 226/12 (https://dejure.org/2013,41708)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Oktober 2013 - I-1 U 226/12 (https://dejure.org/2013,41708)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung des Nutzungsausfallschadens bei unfallbedingter Beschädigung eines Taxis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung des Nutzungsausfallschadens bei unfallbedingter Beschädigung eines Taxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn nach Verkehrsunfall Verdienstausfall vom Schädiger verlangt wird - Welche Unterlagen müssen dem Gericht vorgelegt werden?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2013 - 1 U 226/12
    Andererseits muss der Geschädigte hinreichende Anhaltspunkte für eine Schätzung nach § 287 ZPO liefern, also auch ausreichende Schätzungsunterlagen vorlegen (Luckey, Personenschaden, Rdnr. 695 mit Hinweis auf BGH VersR 1998, 770, sowie BGH VersR 2004, 874).

    Zwar gibt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Bestimmung des Referenzzeitraumes keine festen Regeln (Küppersbusch a.a.O., Rdnr. 145 mit Hinweis auf BGH NZV 2004, 344).

  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2013 - 1 U 226/12
    Danach braucht der Geschädigte nicht zu beweisen, dass und in welcher Höhe Einkünfte ohne den Unfall mit Gewissheit erzielt worden wären; es genügt der Nachweis einer gewissen Wahrscheinlichkeit (Küpperbusch a.a.O. mit Hinweis auf BGH VersR 1970, 766).

    Legt der Geschädigte notwendige Belege für eine Schadensschätzung nicht vor, scheidet eine solche aus (Luckey, a.a.O. mit Hinweis auf BGH VersR 1970, 766 und zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2013 - 1 U 226/12
    Es darf sich nicht darauf beschränken, die Ermessensausübung der Vorinstanz auf Rechtsfehler zu überprüfen (BGH VersR 2006, 710).
  • BGH, 17.02.1998 - VI ZR 342/96

    Berechnung entgangenen Gewinns und entgangener Dienste bei einem am Anfang seiner

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2013 - 1 U 226/12
    Andererseits muss der Geschädigte hinreichende Anhaltspunkte für eine Schätzung nach § 287 ZPO liefern, also auch ausreichende Schätzungsunterlagen vorlegen (Luckey, Personenschaden, Rdnr. 695 mit Hinweis auf BGH VersR 1998, 770, sowie BGH VersR 2004, 874).
  • BGH, 11.11.2008 - VIII ZR 265/07

    Anspruch des Autokäufers auf Rückerstattung gezahlter Reparaturkosten bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2013 - 1 U 226/12
    Das begrenzte Regulierungsverhalten der Beklagten zu 3. kann damit rechtlich nur als ein "Zeugnis des Anerkennenden gegen sich selbst" qualifiziert werden, welches ein Indiz für den Richter bei der Beweiswürdigung darstellt oder weitergehend zu einer Umkehr der Beweislast führen kann (vgl. Palandt/Sprau, Kommentar zum BGB, 71. Aufl., § 781, Rdnr. 6 mit Hinweis auf BGH NJW 2009, 580 und weiteren Nachweisen).
  • BGH, 17.01.1995 - VI ZR 62/94

    Bemessung eines Erwerbsschadens; Anforderungen an die Darlegung durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2013 - 1 U 226/12
    Folglich setzt der Schadensnachweis eine Überzeugungsbildung des Tatrichters voraus, für die eine je nach Lage des Falles "höhere oder deutlich höhere, jedenfalls überwiegende Wahrscheinlichkeit" genügen kann (Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 10. Aufl., Rdnr. 46 mit Hinweis auf BGH VersR 1995, 422).
  • BGH, 19.10.2005 - VIII ZR 392/03

    Anforderungen an die Darlegung des entgangenen Gewinns

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2013 - 1 U 226/12
    Er muss die Tatsachen für eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Gewinnerwartung darlegen und ggfs. beweisen (Luckey a.a.O. mit Hinweis auf BGH NJW-RR 2006, 243).
  • OLG Düsseldorf, 13.10.2015 - 1 U 179/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Wendenden mit einem mit überhöhter

    Der Geschädigte muss aber hinreichende Anhaltspunkte für eine solche Schätzung liefern, also auch ausreichende Schätzungsunterlagen vorlegen (Senat, Urteil vom 08.10.2013 - I-1 U 226/12 m.w.N.).
  • OLG Jena, 04.12.2015 - 2 U 326/15

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Vorfahrtsrecht bei Verkehrsunfall

    Angesichts der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die der Kläger durch den Verkehrsunfall erlitten hat und unter Berücksichtigung seines Verantwortungsanteils an dem Zusammenstoß hält der Senat in Anlehnung an das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 08.10.2013 - 1 U 226/12 -, juris Rn. 30 ff., ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.900,- EUR für angemessen.
  • OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 2 U 238/13

    Haftungsverteilung bei Schäden aufgrund eines Sturzes eines Motorradfahrers beim

    Die vom Kläger vorgenommene Bemessung von 2.000,- EUR = 100 % als Ausgangsbasis ist nicht zu beanstanden (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 8.10.2013, Aktenzeichen I - 1 U 226/12, Schaden-Praxis 2014, 16-19).
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