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   OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - I-10 W 150/08   

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https://dejure.org/2009,6854
OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - I-10 W 150/08 (https://dejure.org/2009,6854)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.03.2009 - I-10 W 150/08 (https://dejure.org/2009,6854)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. März 2009 - I-10 W 150/08 (https://dejure.org/2009,6854)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung nach Vorbemerkung 3 Abs. 6 Vergütungsverzeichnis Rechtsanwaltsvergütungsgesetz im Falle einer Zurückverweisung zwischen dem Ende des ersten Verfahrens und dem Beginn des zweiten

  • Judicialis

    RVG VV Vorbem. 3 Abs. 6; ; RVG § 15 Abs. 5 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Vorbem. 3 Abs. 6; RVG § 15 Abs. 5 Abs. 2
    Anrechnung der bereits entstandenen Verfahrensgebühr bei Zurückverweisung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anrechnung der Verfahrensgebühr nach zwei Kalenderjahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Gebührenanrechnung - Anrechnung nach Zurückverweisung

Papierfundstellen

  • NJW Spezial 09, 220
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZB 60/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenanspruch bei Anfechtung eines Prozessvergleichs

    So wird beispielsweise die Norm auch analog angewandt in Fällen, in denen bei Aufhebung und Zurückverweisung zwischen dem Ende des ersten Verfahrens und dem Beginn des zweiten Verfahrens mehr als zwei Kalenderjahre liegen; dann entfällt die Anrechnung gemäßRVG-VV Vorbem. 3 Abs. 6 (OLG Düsseldorf AGS 2009, 212; OLG München AGS 2006, 369).
  • OLG Hamburg, 04.04.2014 - 8 W 84/13

    Rechtsanwaltsvergütung: Neue Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung durch den

    In Rechtsprechung und Literatur besteht uneingeschränkte Einigkeit dahingehend, dass § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG auch bei einer Zurückverweisung gemäß § 21 RVG eingreift (OLGR Köln 2009, 601 f - Rn 6 = BeckRS 2009, 15802 OLGR München 2006, 681 f - Rn 4; OLGR Düsseldorf 2009, 455 f - Rn 4).
  • FG Hamburg, 19.11.2015 - 3 KO 226/15

    Kostenrecht - Streitwert für Gewinnfeststellung - Vorverfahrens-Kosten -

    In Anbetracht der nach der Einspruchsentscheidung eingehaltenen gemäß § 47 FGO einmonatigen Klagefrist (oben A I 2) steht der Anrechnung auch kein zu großer zeitlicher Abstand zwischen Vor- und Klageverfahren entgegen, der nach zwei Jahren - wegen neuer Einarbeitung - zu einer neuen Angelegenheit gemäß § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG hätte führen können (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2009 I-10 W 150/08, OLGR Düsseldorf 2009, 455).
  • OLG Hamm, 23.10.2012 - 25 W 245/12

    Abgrenzung einer Fortsetzung der anwaltlichen Tätigkeit in einer Angelegenheit

    Für die Frage der analogen Anwendung des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG bei einer Aufhebung und Zurückverweisung im Hinblick auf die Anrechnung der Verfahrensgebühr stellt die Rechtsprechung nicht darauf ab, ob der Verfahrensbevollmächtigte auch das Berufungsverfahren geführt hat (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2009, AZ: 10 W 150/08, Tz. 4, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2010, AZ: 24 W 2/10, Tz. 30).
  • FG Köln, 01.02.2019 - 2 Ko 32/19

    Kostenrecht: Anrechnung von Verfahrensgebühr im 2. Rechtszug bei kontinuierlicher

    In der Rechtsprechung der Zivilgerichte wird die Vorschrift des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG auf die Fälle angewendet, in denen zwischen der Beendigung der ersten Instanz und der Beendigung der zweiten Instanz durch Zurückverweisung mehr als zwei Jahre vergangen sind (vgl. für die Zurückverweisung vom OLG an das LG: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02. März 2009, I-10 W 150/08, juris; für die Zurückverweisung vom BGH an das OLG: OLG Köln, Beschluss vom 04. Mai 2009, I-17 W 98/09, juris; OLG München, Beschluss vom 12. Mai 2006, 11 W 1378/06, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 04. April 2014, 8 W 84/13, juris).
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