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OLG Düsseldorf, 09.06.2011 - I-10 W 45/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen eines inneren Zusammenhangs zwischen dem außergerichtlich vom Zedenten und dem gerichtlich verfolgten Begehren des Zessionars bei einem rein "formalen" Gläubigerwechsel; Rechtfertigung der Annahme "desselben Gegenstandes" i.S.d. Anrechnungsnorm der RVG ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 15.10.2010 - 17 U 113/09
- LG Mönchengladbach, 19.01.2011 - 3 O 444/08
- OLG Düsseldorf, 11.04.2011 - 17 W 14/11
- OLG Düsseldorf, 09.06.2011 - I-10 W 45/11
- BGH, 17.04.2012 - XI ZB 19/11
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 29.11.2011 - XI ZB 16/11
Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr des …
Dass sie vorgerichtlich von der Zedentin aus eigenem Recht geltend gemacht wurden und prozessual von der Klägerin aus abgetretenem Recht, ändert - wie das Beschwerdegericht zu Recht angenommen hat - nichts an der zur Anrechnung nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG führenden wirtschaftlichen Identität (ebenso u.a. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 11. April 2011 - I-17 W 14/11, juris Rn. 15 ff. und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Juni 2011 - I-10 W 45/11, BeckRS 2011, 21986; OLG Hamm…, Beschluss vom 13. Mai 2011 - 25 W 95/11, juris Rn. 30 ff. = BeckRS 2011, 19833 mit kritischer Anmerkung Mayer, NJW-Spezial 2011, 668, 669; aA OLG Frankfurt, Urteil vom 3. Januar 2011 - 23 U 259/09). - BGH, 20.12.2011 - XI ZB 17/11
Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die …
Dass sie vorgerichtlich von dem Zedenten aus eigenem Recht geltend gemacht wurden und prozessual von der Klägerin aus abgetretenem Recht, ändert - wie das Beschwerdegericht zu Recht angenommen hat - nichts an der zur Anrechnung nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG führenden wirtschaftlichen Identität (ebenso u.a. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 11. April 2011 - I-17 W 14/11, juris Rn. 15 ff. und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Juni 2011 - I-10 W 45/11, BeckRS 2011, 21986; aA OLG Frankfurt, Urteil vom 3. Januar 2011 - 23 U 259/09 sowie Mayer, FD-RVG 2011, 321388 und NJW-Spezial 2011, 668, 669). - OLG Düsseldorf, 12.07.2011 - 16 W 26/11
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen …
Der für grundsätzliche Fragen in Kostensachen beim Oberlandesgericht Düsseldorf zuständige 10. Zivilsenat hat in seinem Beschluss vom 9.6.2011 (I-10 W 45/11) in einem Beschwerdeverfahren, in welchem das Landgericht - Rechtspflegerin - im Zuge der Berechnung des auszugleichenden Betrages im Kostenfestsetzungsbeschluss eine 0, 65 Geschäftsgebühr iHv EUR 379,- zuzüglich Mehrwertsteuer angerechnet hat, die hiergegen gerichtete Beschwerde der dortigen Klägerin zurückgewiesen und zur Begründung unter anderem Folgendes ausgeführt:.