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   OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - I-10 U 6/07   

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OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - I-10 U 6/07 (https://dejure.org/2007,6978)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.08.2007 - I-10 U 6/07 (https://dejure.org/2007,6978)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. August 2007 - I-10 U 6/07 (https://dejure.org/2007,6978)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Mieters gegen einen Vermieter auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen verspäteter Übergabe des Mietobjekts aus einer vertraglichen Regelung unter Verwendung der Begriffe "Schadensersatz" und "pauschal"; Voraussetzungen der Abgrenzung einer Vertragsstrafe ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 242; ; BGB § 339; ; BGB § 341; ; ZPO § 288; ; ZPO § 592

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung zwischen Vertragsstrafe und Schadenspauschalierung - Auslegung vertraglicher Vereinbarungen im Urkundenprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Abgrenzung zwischen Vertragsstrafe und pauschaliertem Schadensersatz

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 06.11.1967 - VIII ZR 81/65

    Makierprovision als Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - 10 U 6/07
    Nur wenn die zur Beurteilung stehende Vertragsklausel diese Voraussetzungen erkennen lässt, wird in der Rechtsprechung ein pauschalierter Schadenersatzanspruch angenommen (BGHZ 49, 84; BAG NJW 1967, 751; LG Tübingen NJW 1964, 1798; LG Berlin NJW 1966, 1818).

    Gerade diese ungewöhnliche Höhe des "Schadensersatzes", die zudem mit einer weiteren Einmalzahlung von 500.000 EUR kombiniert ist, lässt bei einer vernünftigen, Treu und Glauben entsprechenden Betrachtungsweise nicht die Deutung zu, dass ein verständiger Vermieter sich von vornherein einer solch drückenden pauschalierten Schadensersatzverpflichtung unterwerfen will (BGHZ 49, 84), sondern rechtfertigt vielmehr die Annahme, dass mit der festgelegten Größenordnung erheblicher Druck auf die Beklagte ausgeübt werden sollte, ihrer vertraglichen Verpflichtung zur fristgerechten Fertigstellung und Übergabe des Mietobjekts nachzukommen.

  • BGH, 18.11.1982 - VII ZR 305/81

    Vorbehalt der Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - 10 U 6/07
    Zwar mag der Wortlaut der in Ziffer 4.3.2 lit. a + b MV getroffenen Regelung mit der zweifachen Verwendung der Wörter "Schadensersatz" und "pauschal" auf den ersten Blick nach allgemeinem Sprachverständnis eher auf eine gewollte Schadenspauschalierung als auf eine Vertragsstrafe hindeuten, wenngleich auch der Vertragsstrafe ein schadenersatzrechtliches Moment innewohnt, weil sie auch dazu dient, dem Gläubiger im Verletzungsfall die Möglichkeit einer erleichterten Schadloshaltung ohne Einzelnachweis zu eröffnen (NJW 1983, 385).

    Sie ist zum einen Druckmittel zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung und zum anderen eine erleichterte Möglichkeit zur Schadloshaltung (BGHZ 63, 256; NJW 1983, 385; NJW 1975, 163, NJW 1961, 115).

  • BGH, 18.06.2007 - II ZR 89/06

    Zulässiger Gegenstand eines gerichtlichen Geständnisses; Auslegung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - 10 U 6/07
    Es gehört zu den anerkannten Grundsätzen für die Auslegung einer Individualvereinbarung, dass zwar der Wortlaut einer Vereinbarung den Ausgangspunkt der Auslegung bildet, dass jedoch der übereinstimmende Parteiwille dem Wortlaut und jeder anderen Interpretation vorgeht (z.B. BGH, Beschl. v. 18.6.2007, II ZR 89/06; Beschl. v. 20.9.2006, VIII ZR 141/05; NJW 1994, 1528).

    Soweit danach das Geständnis eine Tatsache betreffen muss, zählen dazu nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs indessen auch juristisch eingekleidete Tatsachen (BGH, Urt. v. 18.06.2007, II ZR 89/06; NJW-RR 2006, 281; NJW-RR 2003, 1578).

  • BGH, 25.05.1962 - I ZR 181/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - 10 U 6/07
    Die Entscheidung BGH NJW 1962, 1390 betrifft einen abweichenden Sachverhalt und rechtfertigt für den Streitfall keine abweichende Beurteilung.
  • OLG München, 06.04.2005 - 7 U 1573/05

    Anforderungen an die Vereinbarung einer Schadenspauschalierung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - 10 U 6/07
    Eine Vertragsstrafenregelung i. S. der §§ 339 ff. BGB ist danach anzunehmen, wenn die Zahlung des versprochenen Betrages in erster Linie die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung sichern und auf den Vertragspartner einen möglichst wirkungsvollen Druck ausüben soll, die übernommenen Pflichten einzuhalten, während eine Schadenspauschalabrede vorliegt, wenn sie der vereinfachenden Durchsetzung eines als bestehend vorausgesetzten Schadensersatzanspruches dienen soll und sich die Höhe des pauschalierten Ersatzes an dem geschätzten Ausmaß des typischerweise entstehenden Schadens orientiert (BGH, NJW 1983, 1542; OLG München, OLGR 2007, 3).
  • BAG, 14.12.1966 - 5 AZR 168/66

    Zessionar einer Lohnforderung - Lohnabtretung - Grundgeschäft - Allgemeine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - 10 U 6/07
    Nur wenn die zur Beurteilung stehende Vertragsklausel diese Voraussetzungen erkennen lässt, wird in der Rechtsprechung ein pauschalierter Schadenersatzanspruch angenommen (BGHZ 49, 84; BAG NJW 1967, 751; LG Tübingen NJW 1964, 1798; LG Berlin NJW 1966, 1818).
  • BGH, 07.07.1994 - IX ZR 115/93

    Voraussetzungen eines Geständnisses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - 10 U 6/07
    Ein Geständnis im Sinne des § 288 Abs. 1 ZPO erfordert eine Erklärung, dass eine von der Gegenseite behauptete Tatsache wahr ist (BGH, Urt. v. 12.10.1999, EBE 1999, 386; Urt. v. 7. Juli 1994, NJW 1994, 3109).
  • BGH, 31.01.1995 - XI ZR 56/94

    Grenzen der ergänzenden Vertragsauslegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - 10 U 6/07
    Dabei ist zunächst vom Wortlaut der Erklärung auszugehen und in einem zweiten Auslegungsschritt sind sodann die außerhalb des Erklärungsakts liegenden Begleitumstände in die Auslegung einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BGH, NJW 1998, 2966; NJW 1995, 1212; NJW 1994, 188).
  • BGH, 25.11.1982 - III ZR 92/81

    Wirksamkeit der Mahnung durch einen Vertreter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - 10 U 6/07
    Eine Vertragsstrafenregelung i. S. der §§ 339 ff. BGB ist danach anzunehmen, wenn die Zahlung des versprochenen Betrages in erster Linie die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung sichern und auf den Vertragspartner einen möglichst wirkungsvollen Druck ausüben soll, die übernommenen Pflichten einzuhalten, während eine Schadenspauschalabrede vorliegt, wenn sie der vereinfachenden Durchsetzung eines als bestehend vorausgesetzten Schadensersatzanspruches dienen soll und sich die Höhe des pauschalierten Ersatzes an dem geschätzten Ausmaß des typischerweise entstehenden Schadens orientiert (BGH, NJW 1983, 1542; OLG München, OLGR 2007, 3).
  • BGH, 31.05.1995 - VIII ZR 193/94

    Beweislast bei Vertragsauslegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - 10 U 6/07
    Den von der Beklagten zitierten Entscheidungen (BGHZ 121, 13 + BGH NJW 1995, 3258) lässt sich insoweit Gegenteiliges nicht entnehmen.
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

  • BGH, 20.01.1994 - VII ZR 174/92

    Wirksamkeit von unter Verstoß gegen die Formvorschriften der Gemeindeordnung

  • BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 141/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • BGH, 27.11.1974 - VIII ZR 9/73

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns; Anforderungen an die

  • BGH, 18.05.1998 - II ZR 19/97

    Auslegung einer vertraglichen Bestimmung

  • BGH, 19.01.2004 - II ZR 303/01

    Beginn der Versorgung eines ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds einer Sparkasse;

  • BGH, 06.10.2005 - III ZR 367/04

    Rechtsfolgen der Vorlage eines Vertrages im Prozess

  • BGH, 03.11.1993 - VIII ZR 106/93

    Kontrolle von Kunden mitgeführter Taschen an der Kasse eines Einzelhandelsmarktes

  • BGH, 16.07.2003 - XII ZR 100/00

    Anforderungen an ein Geständnis im Sinne des § 288 ZPO

  • BGH, 03.11.1960 - VII ZR 150/59

    Vorbehalt einer verwirkten Vertragsstrafe bei Abnahme

  • OLG Karlsruhe, 31.07.2013 - 6 U 51/12

    Formularmäßige Vereinbarung einer Schadensersatzverpflichtung in einem Vertrag

    Auch die Auslegung einer Vereinbarung, die eine Vertragsstrafe zum Gegenstand haben kann, richtet sich nach diesen allgemein gültigen Regeln (OLGR Düsseldorf 2008, 70).
  • OLG Nürnberg, 06.04.2021 - 3 U 2801/19

    Was ist, wenn der Fußballspieler nicht will?

    Es gehört zu den anerkannten Grundsätzen für die Auslegung einer Individualvereinbarung, dass zwar der Wortlaut einer Vereinbarung den Ausgangspunkt der Auslegung bildet, dass jedoch der übereinstimmende Parteiwille dem Wortlaut und jeder anderen Interpretation vorgeht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.08.2007 - I-10 U 6/07, juris-Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2009 - 24 U 34/09

    Sittenwidrigkeit eines Partnervermittlungsvertrages

    Auch wenn die Beklagte Worte wie "es trifft zu", "es wird eingeräumt" oder dergleichen nicht verwendet hat, hat sie damit doch das Vorbringen ausdrücklich dem Streit der Parteien entzogen (vgl. hierzu BGH NJW 1994, 3109 = MDR 95, 90; OLG Düsseldorf OLGR 2008, 70) und auch einen entsprechenden Geständniswillen zum Ausdruck gebracht (vgl. Zöller/Greger, a.a.O., Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 18.09.2008 - 5 U 55/08

    Nachprüfung des ausländischen Wohnsitzes einer Partei in der Berufungsinstanz;

    Dabei ist zunächst vom Wortlaut der Erklärung auszugehen und in einem zweiten Auslegungsschritt sind die außerhalb des Erklärungsaktes liegenden Begleitumstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.08.2007, I-10 U 6/07, OLGR Düsseldorf, 2008, 70f zitiert nach juris Rz. 9 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 19.05.2010 - 2b O 87/06

    Erklärung eines Vorbehaltsurteils für vorbehaltlos

    Das Vorbehaltsurteil des Landgerichts Düsseldorf, 2b O 87/06, vom 27.11.2006 in der Fassung des Urteils des Oberlandesgerichts vom 16.08.2007, I - 10 U 6/07 wird für vorbehaltlos erklärt.
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