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   OLG Düsseldorf, 30.10.2018 - I-10 W 147/18   

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OLG Düsseldorf, 30.10.2018 - I-10 W 147/18 (https://dejure.org/2018,44080)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.10.2018 - I-10 W 147/18 (https://dejure.org/2018,44080)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Oktober 2018 - I-10 W 147/18 (https://dejure.org/2018,44080)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung der Kosten des Gerichtsvollziehers für eine gütliche Einigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 14.07.2016 - 10 W 97/16

    Voraussetzungen der Entstehung der Gebühr für eine gütliche Erledigung der Sache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2018 - 10 W 147/18
    Auch ein nur formelhafter Versuch einer gütlichen Erledigung unterfällt dem Tatbestand der Nr. 207 KV GvKostG (vgl. u.a. Senat, I-10 W 97/16, Beschluss vom 14. Juli 2016).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2016 - 10 W 41/16

    Umfang der vom Gläubiger zu tragenden Kosten der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2018 - 10 W 147/18
    Eine Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung setzt nach ständiger Rechtsprechung des Senats voraus, dass die Kosten durch einen offensichtlichen und schweren Fehler in der Sachbearbeitung verursacht wurden, mithin ein Verstoß gegen klare gesetzliche Regelungen vorliegt, der offen zu Tage tritt (vgl. Senat, I-10 W 41/16, Beschluss vom 9. Mai 2016).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2017 - 10 W 372/17

    Keine Gebühr für die gütliche Erledigung bei Ausschluss von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2018 - 10 W 147/18
    Entgegen der Auffassung der Beschwerde liegt insoweit ein Widerspruch zur Entscheidung des Senats vom 13. Juli 2017 (I-10 W 372/17) nicht vor.
  • AG Essen, 23.11.2022 - 120 M 1565/22
    Eine Ansicht führt hierzu aus, dass im Falle des Verhaftungsauftrags im Rahmen des kombinierten Auftrages - jedenfalls wenn der Schuldner im Pfändungsverfahren nicht angetroffen wurde - zwei gesonderte Verfahren vorliegen, zum einen das Verhaftungsverfahren und zum anderen das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2018 - I-10 W 147/18; ebenso OLG Celle, Beschluss vom 13.07.2020 - 4 W 37/20 -, DGVZ 2020, 208; OLG Köln, Beschluss vom 20.1.2022 - 17 W 136/21).
  • LG Krefeld, 13.11.2019 - 7 T 155/19
    Auch ein nur formelhafter Versuch einer gütlichen Erledigung unterfällt dem Tatbestand KV GVKostG 207, 208 (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2016 - I-10 W 97/16, juris, Rn. 3; Beschluss vom 30.10.2018 - I-10 W 147/18, juris, Rn. 2).
  • AG Gengenbach, 24.10.2019 - M 177/19

    Gerichtsvollziehergebühr für den Versuch der gütlichen Erledigung

    Eines individuell vorgenommenen Versuchs bedarf es nicht, ein formelhaft herangetragener Versuch der gütlichen Erledigung ist ausreichend (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 10 W 147/18 -, Rn. 2, juris).
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