Rechtsprechung
OLG Hamm, 08.01.2010 - I-11 U 27/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- damm-legal.de
§ 839 Abs. 1 BGG i.V.m. Art. 34 GG
Bei überlanger Verfahrensdauer hat Kläger Anspruch auf Schadensersatz gegen das für das Gericht zuständige Bundesland - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung des beklagten Landes wegen überlanger Dauer eines Zivilrechtsstreits
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34 S. 1
Haftung des beklagten Landes wegen überlanger Dauer eines Zivilrechtsstreits - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Überlange Verfahrensdauer eines Zivilprozesses: Staat haftet!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer
- beck-blog (Kurzinformation)
Miete vom Staat
- lawblog.de (Kurzinformation)
Land muss für langsame Richter zahlen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
18 Jahre Zivilprozess
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer
- streifler.de (Kurzinformation)
Amtshaftung: Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer
- juraforum.de (Kurzinformation)
Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Überlange Verfahrensdauer eines Zivilprozesses: Staat haftet auf Schadensersatz! (IBR 2010, 192)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BauR 2010, 1801
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (19)
- BVerfG, 26.04.1999 - 1 BvR 467/99
Siebenjährige Dauer eines aktienrechtlichen Spruchstellenverfahrens …
Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2010 - 11 U 27/06
Der Kläger verweist mit Recht darauf, dass das Rechtsstaatsprinzip (Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 20 Abs. 3 GG) den Parteien für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. nur BVerfG NJW 1999, 2582 ff, 2583; NJW 2001, 214 f, 215; NJW 2004, 3320 f ) einen wirkungsvollen Rechtsschutz garantiert.Überdies verdichtet sich mit zunehmender Verfahrensdauer die Verpflichtung des Gerichts, sich nachhaltig um eine Förderung, Beschleunigung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen ( BVerfG, NJW 1999, 2582 f, 2583; NJW 2001, 214 f, 215 ).
- BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1196/04
Fast dreijährige Anhängigkeit eines zivilrechtlichen Wirtschaftsrechtsstreits …
Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2010 - 11 U 27/06
Der Kläger verweist mit Recht darauf, dass das Rechtsstaatsprinzip (Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 20 Abs. 3 GG) den Parteien für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. nur BVerfG NJW 1999, 2582 ff, 2583; NJW 2001, 214 f, 215; NJW 2004, 3320 f ) einen wirkungsvollen Rechtsschutz garantiert.Allerdings lässt sich nicht generell und nach festen Grundsätzen festlegen, ab wann von einer überlangen, die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes unzumutbar beeinträchtigenden und deshalb verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbaren Verfahrensdauer auszugehen ist ( BVerfG NJW 2004, 3320 ).
- BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00
Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz
Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2010 - 11 U 27/06
Der Kläger verweist mit Recht darauf, dass das Rechtsstaatsprinzip (Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 20 Abs. 3 GG) den Parteien für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. nur BVerfG NJW 1999, 2582 ff, 2583; NJW 2001, 214 f, 215; NJW 2004, 3320 f ) einen wirkungsvollen Rechtsschutz garantiert.Überdies verdichtet sich mit zunehmender Verfahrensdauer die Verpflichtung des Gerichts, sich nachhaltig um eine Förderung, Beschleunigung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen ( BVerfG, NJW 1999, 2582 f, 2583; NJW 2001, 214 f, 215 ).
- BGH, 03.03.2005 - III ZR 353/04
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Notar bei …
Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2010 - 11 U 27/06
Für nicht durchgreifend erachtet der Senat weiterhin den Verweis des beklagten Landes (Schriftsatz der Beklagtenvertreter vom 25.11.2008, Bl. 538 ff GA) auf die sogenannte Kollegialgerichts-Richtlinie ( BGH NVwZ 1994, 405 f, 406 f; BGH MDR 2000, 952; BGH MDR 2001 BGH NJW-RR 2005, 1148; BGH NJW-RR 2008, 495 f, 496 ) und die daraus gezogene Schlussfolgerung, dass es schon deshalb an einem Verschulden der auf Beklagtenseite tätig gewordenen Amtsträger fehle, weil das Landgericht eine ihnen anzulastende Pflichtwidrigkeit verneint habe. - BGH, 05.11.2007 - II ZR 262/06
Zur Ersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführeres wegen nach Insolvenzreife …
Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2010 - 11 U 27/06
Für nicht durchgreifend erachtet der Senat weiterhin den Verweis des beklagten Landes (Schriftsatz der Beklagtenvertreter vom 25.11.2008, Bl. 538 ff GA) auf die sogenannte Kollegialgerichts-Richtlinie ( BGH NVwZ 1994, 405 f, 406 f; BGH MDR 2000, 952; BGH MDR 2001 BGH NJW-RR 2005, 1148; BGH NJW-RR 2008, 495 f, 496 ) und die daraus gezogene Schlussfolgerung, dass es schon deshalb an einem Verschulden der auf Beklagtenseite tätig gewordenen Amtsträger fehle, weil das Landgericht eine ihnen anzulastende Pflichtwidrigkeit verneint habe. - BGH, 18.05.2000 - III ZR 180/99
Amtspflichtverletzung durch Anklageerhebung
Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2010 - 11 U 27/06
Für nicht durchgreifend erachtet der Senat weiterhin den Verweis des beklagten Landes (Schriftsatz der Beklagtenvertreter vom 25.11.2008, Bl. 538 ff GA) auf die sogenannte Kollegialgerichts-Richtlinie ( BGH NVwZ 1994, 405 f, 406 f; BGH MDR 2000, 952; BGH MDR 2001 BGH NJW-RR 2005, 1148; BGH NJW-RR 2008, 495 f, 496 ) und die daraus gezogene Schlussfolgerung, dass es schon deshalb an einem Verschulden der auf Beklagtenseite tätig gewordenen Amtsträger fehle, weil das Landgericht eine ihnen anzulastende Pflichtwidrigkeit verneint habe. - BGH, 03.07.2003 - III ZR 326/02
Spruchrichterprivileg bei einstweiliger Anordnung betreffend eine vorläufige …
Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2010 - 11 U 27/06
Die Anlegung eines strengeren, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkten Haftungsmaßstabes, der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( Urteil vom 03.07.2003 III ZR 326/02-; NJW 2003, 3052 m.w.N .) bei schuldhaft amtspflichtwidriger Rechtsanwendung und Gesetzesauslegung durch Berufsrichter maßgeblich ist, erscheint im Streitfall nicht gerechtfertigt, da die hier in Rede stehenden Versäumnisse bei der gebotenen Verfahrensförderung und -beschleunigung nicht vergleichbar sind mit Fehlern bei der in weiten Bereichen durch Wertungen und Subsumtionen bestimmten Rechtsanwendung oder Gesetzesauslegung. - BGH, 24.09.1991 - VI ZR 293/90
Haftung eines Sachverständigen gegenüber Dritten für ein fehlerhaftes Gutachten
Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2010 - 11 U 27/06
Deliktische Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB scheitern dagegen von vornherein daran, dass der Kläger allein den Ersatz reiner Vermögensschäden begehrt, während einem auf § 826 BGB gestützten Anspruch entgegen steht, dass der Kläger nach der für ihn überschaubaren Sachlage schwerlich einen Schädigungsvorsatz des Sachverständigen hätte darlegen und im zu erwartenden Bestreitensfalls dann auch hätte beweisen können, selbst wenn hierfür die Feststellung bedingten Vorsatzes im Sinne eines leichtfertigen Verhaltens des Sachverständigen ausgereicht hätte ( Hans. OLG Hamburg, aa0. unter Hinweis auf BGH MDR 1991, 1138 : NJW 1991, 3282; OLG München VersR 1977, 482 ). - BGH, 05.07.1990 - IX ZR 10/90
Pflichten des Notars als Treuhänder im Rahmen der Abwicklung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2010 - 11 U 27/06
Die genannte Richtlinie gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur unter der Voraussetzung, dass die Annahme des Kollegialgerichts, die in Rede stehende Amtshandlung sei rechtmäßig gewesen, auf einer ausreichenden tatsächlichen oder rechtlichen Beurteilungsgrundlage beruht ( BGH NJW 1990, 3206; 2005, 3494 ff, 3497;… vgl. weiter Palandt-Sprau, BGH, 68. Aufl. Rn. 53;… Staudinger-Wurm, BGB Neubearbeitung 2007, § 839 Rn. 213 ), was sich im Streitfall nach Auffassung des Senats trotz des erkennbaren Bemühens des Landgerichts um Ausschöpfung des Sachverhalts und umfassende Würdigung der entscheidungserheblichen Gesichtspunkte hinsichtlich der vorstehend aufgeführten Verzögerungstatbestände nicht feststellen lässt, die das Landgericht in ihrer Bedeutung ersichtlich verkannt hat. - OLG Hamburg, 06.09.2000 - 14 W 34/00
Haftung des gerichtlichen Sachverständigen wegen Unrichtigkeit des Gutachtens
Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2010 - 11 U 27/06
Eine vertragliche Beziehung mit der Folge etwaiger Ansprüche aus dem Gesichtspunkt der positiven Forderungsverletzung bestand zwischen dem Kläger und dem Sachverständigen nicht, Letzterer war vielmehr aufgrund seiner Bestellung gemäß § 404 ZPO allein durch ein öffentlich-rechtliches Verhältnis dem Gericht bzw. dem beklagten Land als dessen Trägerkörperschaft verbunden, das dabei keine Schutzwirkung zugunsten des Klägers entfaltete ( Hans. OLG Hamburg, OLGR 2001, 57 m.w.N. ). - BGH, 23.09.1993 - III ZR 54/92
Verletzung der Pflicht eines Beamten zur Entscheidung in angemessener …
- OLG München, 19.10.1973 - 8 U 4203/72
- EGMR, 25.02.2000 - 29357/95
Gabriele Gast
- BGH, 05.02.1998 - IX ZB 113/97
Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens
- BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89
Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG
- BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf …
- EGMR, 01.07.1997 - 20950/92
PROBSTMEIER c. ALLEMAGNE
- BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96
Verfassungswidrigkeit der gerichtlichen Untätigkeit in einem Sorgerechtsverfahren
- BGH, 11.01.2007 - III ZR 302/05
Staatshaftung bei verzögerter Antragsbearbeitung
- OLG Celle, 23.06.2011 - 16 U 130/10
Schadensersatz; Amtshaftung; überlange Verfahrensdauer
Denn für diese Richter und Staatsanwälte haftet die Beklagte nicht, weil sie nur für Amtspflichtverletzungen der bei ihr im Anstellungsverhältnis stehenden Bediensteten (Richter und Staatsanwälte) einzutreten hat (ebenso auch OLG Hamm, Urteil vom 8. Januar 2010, 11 U 27/06 in einem insoweit parallel gelagerten Fall, zitiert nach juris Rn. 40; dazu auch die Revisionsentscheidung des BGH…, Urteil vom 4. November 2010, III ZR 32/10, juris Rn. 10). - LG Münster, 10.01.2011 - 15 O 507/09 Hierzu ist auch zu berücksichtigen, dass es auf die Sicht der damaligen Entscheider ankommt (ex ante; OLG Hamm, BauR 2010, 1801).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 17.06.2011 - I-11 U 27/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Abweisung der Klage wegen überlanger Verfahrensdauer eines Rechtsstreits aufgrund voraussichtlich nicht zu erlangender Befriedigung der Forderung trotz hinreichender Förderung des Rechtsstreits
- rechtsportal.de
- ibr-online
Amtshaftungsanspruch bei überlanger Verfahrensdauer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kein Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer?
- juraforum.de (Kurzinformation)
Schadensersatz bei überlanger Verfahrensdauer?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
OLG Hamm verneint Schadensersatzanspruch wegen überlanger Verfahrensdauer
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Überlange Dauer eines Bauprozesses: Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung? (IBR 2011, 1354)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 04.11.2010 - III ZR 32/10
Amtshaftung wegen überlanger Verfahrensdauer eines Zivilprozesses
Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2011 - 11 U 27/06
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits unter Einschluss der Kosten des Revisionsverfahrens BGH III ZR 32/10.Auf die vom Senat zugelassene Revision des Landes hat der Bundesgerichtshof das Senatsurteil vom 08. Januar 2010 durch Urteil vom 04. November 2010 (III ZR 32/10) aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an den Senat zurückverwiesen.
Die Maßstäbe, nach denen eine Haftung der Anstellungskörperschaft von Berufsrichtern für eine verzögerliche Sachbearbeitung in Betracht kommt, sind im vorliegenden Verfahren vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 04. November 2010 (ZR III 32/10) konkretisiert worden ( veröffentlicht u.a. in NJW 2011, 1072 ).
Unter Berücksichtigung der mit zunehmender Verfahrensdauer steigenden Anforderungen an eine angemessene Förderung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren war es mit Blick auf die bei Eingang der Berufungsbegründungsschriften zu verzeichnende Prozessdauer von rund 12 ½ Jahren geboten, das Berufungsverfahren bevorzugt zu behandeln und möglichst zeitnah zu terminieren ( vgl. BGH, Urteil vom 04. November 2010 - III ZR 32/10 - Rn. 27 ).
- BGH, 05.11.2007 - II ZR 262/06
Zur Ersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführeres wegen nach Insolvenzreife …
Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2011 - 11 U 27/06
Das Verschulden entfällt auch nicht aus den der sogenannten Kollegialgerichts-Richtlinie ( BGH NVwZ 1994, 405 f, 406 f; BGH MDR 2000, 952; BGH MDR 2001 BGH NJW-RR 2005, 1148; BGH NJW-RR 2008, 495 f, 496 ) zu Grunde liegenden Erwägungen. - BGH, 18.05.2000 - III ZR 180/99
Amtspflichtverletzung durch Anklageerhebung
Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2011 - 11 U 27/06
Das Verschulden entfällt auch nicht aus den der sogenannten Kollegialgerichts-Richtlinie ( BGH NVwZ 1994, 405 f, 406 f; BGH MDR 2000, 952; BGH MDR 2001 BGH NJW-RR 2005, 1148; BGH NJW-RR 2008, 495 f, 496 ) zu Grunde liegenden Erwägungen.
- BGH, 23.09.1993 - III ZR 54/92
Verletzung der Pflicht eines Beamten zur Entscheidung in angemessener …
Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2011 - 11 U 27/06
Das Verschulden entfällt auch nicht aus den der sogenannten Kollegialgerichts-Richtlinie ( BGH NVwZ 1994, 405 f, 406 f; BGH MDR 2000, 952; BGH MDR 2001 BGH NJW-RR 2005, 1148; BGH NJW-RR 2008, 495 f, 496 ) zu Grunde liegenden Erwägungen. - BGH, 11.03.1968 - III ZR 72/65
Kein Aufopferungsanspruch wegen spruchgerichtlicher Tätigkeit
Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2011 - 11 U 27/06
Die Auswahl des Sachverständigen unterfällt als Bestandteil der Anordnung der Beweisaufnahme dem Richterspruchprivileg des § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB ( vgl. Papier in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 839 Rn. 327 und Tremmel/Karger, Der Amtshaftungsprozess, 3. Aufl., Rn. 205 jeweils unter Bezugnahme auf BGHZ 50, 14 und BGH VersR 1984, 77 ). - BGH, 03.07.2003 - III ZR 326/02
Spruchrichterprivileg bei einstweiliger Anordnung betreffend eine vorläufige …
Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2011 - 11 U 27/06
Die Anlegung eines strengeren, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkten Haftungsmaßstabes, der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( NJW 2003, 3052 m.w.N .) bei schuldhaft amtspflichtwidriger Rechtsanwendung und Gesetzesauslegung durch Berufsrichter maßgeblich ist, erscheint im Streitfall nicht gerechtfertigt, da die hier in Rede stehenden Versäumnisse bei der gebotenen Verfahrensförderung und -beschleunigung nicht vergleichbar sind mit Fehlern bei der in weiten Bereichen durch Wertungen und Subsumtionen bestimmten Rechtsanwendung oder Gesetzesauslegung. - BGH, 03.03.2005 - III ZR 353/04
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Notar bei …
Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2011 - 11 U 27/06
Das Verschulden entfällt auch nicht aus den der sogenannten Kollegialgerichts-Richtlinie ( BGH NVwZ 1994, 405 f, 406 f; BGH MDR 2000, 952; BGH MDR 2001 BGH NJW-RR 2005, 1148; BGH NJW-RR 2008, 495 f, 496 ) zu Grunde liegenden Erwägungen. - BGH, 06.10.1983 - III ZR 61/82
Amtshaftungsansprüche wegen pflichtwidriger Handlungen von Richtern - …
Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2011 - 11 U 27/06
Die Auswahl des Sachverständigen unterfällt als Bestandteil der Anordnung der Beweisaufnahme dem Richterspruchprivileg des § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB ( vgl. Papier in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 839 Rn. 327 und Tremmel/Karger, Der Amtshaftungsprozess, 3. Aufl., Rn. 205 jeweils unter Bezugnahme auf BGHZ 50, 14 und BGH VersR 1984, 77 ). - BGH, 16.02.2011 - IV ZB 23/09
Zeugnisverweigerung aus persönlichen Gründen: Verschwiegenheitspflicht eines als …
Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2011 - 11 U 27/06
Soweit der Kläger unter Hinweis auf eine veröffentlichte Urteilsbesprechung ( Brünning in NJW 2011, 1077 ) Kritik an den Erwägungen des Bundesgerichtshofs übt, hat der Senat über deren Berechtigung im vorliegenden Verfahren mit Rücksicht auf die Bindungswirkung gem. 563 Abs. 2 ZPO nicht zu befinden.
- BVerfG, 22.08.2013 - 1 BvR 1067/12
Zur Reichweite des Richterspruchprivilegs (§ 839 Abs 2 BGB) bei der Beurteilung …
- BGH, 28.03.2012 - III ZR 177/11
Staatshaftungsrechtlicher Anspruch sui generis auf Ausgleich von Nachteilen …
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 17. Juni 2011 (I-11 U 27/06) sowie der Antrag des Klägers auf "Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde" werden zurückgewiesen.