Rechtsprechung
   OLG Dresden, 03.08.2007 - 11 U 19/07   

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https://dejure.org/2007,7249
OLG Dresden, 03.08.2007 - 11 U 19/07 (https://dejure.org/2007,7249)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.08.2007 - 11 U 19/07 (https://dejure.org/2007,7249)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. August 2007 - 11 U 19/07 (https://dejure.org/2007,7249)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wärmedämmung Hauswand - Überbaurente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 921 § 992 S. 3
    Pflicht des Nachbarn im Hinblick auf eine nach Abriss des Hauses stehen gebliebene Giebelwand; Pflicht zur Wärmedämmung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kommunwand: Wärmedämmung nach Abriss eines Hauses?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Abbrucharbeiten: Für Wärmedämmung des Nachbarreihenhauses muss gesorgt werden

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Abbrucharbeiten: Für Wärmedämmung des Nachbarreihenhauses muss gesorgt werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wärmedämmung der verbleibenden Nachbarwand bei Abbruch eines angebauten Hauses (IMR 2007, 366)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 613
  • NZM 2008, 299
  • BauR 2007, 1787
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.04.1989 - V ZR 248/87

    Beeinträchtigung einer Grenzeinrichtung bei Abriß eines Hauses

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2007 - 11 U 19/07
    Das hat der Bundesgerichtshof in einer Reihe von Entscheidungen klargestellt, vgl. beispielhaft das Urteil vom 21.04.1989, V ZR 248/87, NJW 89, S. 2541 f.).
  • OLG Karlsruhe, 17.07.2003 - 12 U 53/00

    Haftung bei Änderung einer Grenzeinrichtung

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2007 - 11 U 19/07
    Die Klägerin greift in der Berufung diese Rechtsmeinung des Landgerichts an und stützt sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 17.07.2003, Az.: 12 U 53/00, zitiert nach juris.
  • OLG Hamm, 03.07.2017 - 5 U 104/16

    Gemeinsame Grenzwand vor Nässe schützen - Eigentümer haftet für Versäumnisse

    Hierin liegt eine gegen § 922 S. 3 BGB verstoßende Änderung der Grenzeinrichtung, wenn nicht der Eigentümer des abgerissenen Hauses von vornherein diejenigen Maßnahmen trifft, die zur Verhinderung oder Beseitigung solcher Auswirkungen im Nutzungsinteresse des Nachbarn geboten sind (BGH, Urteil vom 28.11.1980 - V ZR 148/79, NJW 1981, 866; BGH, Urteil vom 21.04.1989 - V ZR 248/87, NJW 1989, 2541; OLG Dresden, Urteil vom 03.08.2007 - 11 U 19/07, NJW-RR 2008, 613; OLG Brandenburg, Urteil vom 21.04.2011 - 5 U 51/09, BeckRS 2011, 13118).
  • BGH, 18.02.2011 - V ZR 137/10

    Nachbarrecht: Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Anbringung einer Wärmedämmung

    Demgegenüber betreffen die Entscheidungen, aufgrund derer das Berufungsgericht die hier maßgebliche Rechtsfrage für umstritten hält (Senat, Urteil vom 28. November 1980 - V ZR 148/79, BGHZ 78, 397; OLG Dresden, NJW-RR 2008, 613; vgl. ferner Senat, Urteil vom 11. April 2008 - V ZR 158/07, NJW 2008, 2032), eine andere bauliche Situation, nämlich die sogenannte Nachbarwand (auch halbscheidige Giebelmauer oder Kommunmauer genannt).
  • OLG Naumburg, 23.12.2010 - 2 U 79/10

    Nachbarrecht: Ansprüche eines Grundstücksnachbarn bei Abbruch eines Gebäudes

    Auch die von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Dresden (Urteil v. 03.08.2007, 11 U 19/07 - NJW-RR 2008, 613) und des Oberlandesgerichts Koblenz (Urteil v. 11.01.2000, 1 U 1545/98 - OLGR Koblenz 2000, 304) betrafen jeweils sog. Kommunwände, d.h. im ersten Falle eine vollständig gemeinschaftlich genutzte Giebelwand auf der Grundstücksgrenze, im zweiten Falle eine auf der Grundstücksgrenze stehende Giebelwand mit einem gemeinsamen Fundament, die jedenfalls im unteren Teil auch und gemeinschaftlich genutzte Giebelwand war.
  • OLG Frankfurt, 29.03.2010 - 4 U 29/10

    Nachbarrecht: Abriss eines Hauses; Anspruch auf Ersatz notwendiger Kosten zum

    Nur auf diese Fallgestaltung beziehen sich die vom Landgericht zitierten Entscheidungen des BGH vom 28.11.1980 (NJW 1981, 866) und des OLG Dresden vom 03.08.2007 (NJW-RR 2008, 613).
  • OLG Dresden, 11.04.2018 - 1 U 1135/17

    Pflichten der Gemeinde beim Abriss eines Hauses im Wege der Ersatzvornahme

    Es kommt daher hier nicht darauf an, dass die Giebelmauer äußerlich unverändert geblieben ist; entscheidend ist, dass ihr durch den Abriss des angebauten Hauses der bisherige Schutz gegen Feuchtigkeitseinwirkungen genommen wurde und dass sie folglich in dem freigelegten Zustand für den Nachbarn nicht mehr als Hausabschlusswand nutzbar ist (BGH, NJW 1981, 866, 867; BGH, Urt. v. 21.04.1989, Az.: V ZR 248/87, LM § 922 BGB Nr. 7; BGH, GE 2012, 609, Tz. 8; OLG Dresden, Urt. v. 03.08.2007, Az.: 11 U 19/07, NJW-RR 2008, 613; OLG Dresden, Urt. v. 01.07.2009, Az.: 11 U 568/08, OLGReport 2009, 937 f.; Staudinger/Roth [2016] § 922 BGB Rn. 10).
  • VG Göttingen, 11.12.2015 - 2 A 691/13

    Abstützung; Anordnung, bauaufsichtliche; Außenwand/Innenwand; Bestimmtheit;

    Unter bestimmten Voraussetzungen zieht ein derartiger Abriss aber im zivilrechtlichen Nachbarrecht (§ 922 Satz 3 BGB, §§ 10 Abs. 3, 18 Abs. 3 NNachbG) eine Haftung für die Kosten der Herstellung eines ausreichenden Wärme- und Witterungsschutzes an der grenzständigen verbleibenden Wand des anderen Grundstücks nach sich (vgl. BGH, Urteile vom 28. November 1980 - V ZR 148/79 -, BGHZ 78, 397, juris Rn. 8, und vom 21. April 1989 - V ZR 248/87 -, juris Rn. 8 f.; OLG Dresden, Urteil vom 3. August 2007 - 11 U 19/07 -, juris Rn. 24 ff. - Nachbarwand - vgl. aber andererseits BGH, Urteil vom 16. April 2010 - V ZR 171/09 -, juris Rn. 8 - zwei Grenzwände -).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 11 U 20/07 (Kart)   

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https://dejure.org/2008,3159
OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 11 U 20/07 (Kart) (https://dejure.org/2008,3159)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.01.2008 - 11 U 20/07 (Kart) (https://dejure.org/2008,3159)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - 11 U 20/07 (Kart) (https://dejure.org/2008,3159)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 46 Abs 2 EnWG, § 113 EnWG, § 125 Abs 1 BGB, § 311b BGB, § 398 BGB
    Energieversorgungsvertrag; Ableitung eines Anspruch des Konzessionsträgers aus § 46 Abs. 2 EnWG gegen bisherigen Konzessionär auf Übereignung der Energienetze; Anspruch einer Gemeinde gegen einen Konzessionsträger auf Übereignung von Gasverteilungsanlagen bei Beendigung ...

  • Betriebs-Berater

    Vertragliche und gesetzliche Endschaftsbestimmungen bei Konzessionsverträgen

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Kein Anspruch auf Netzübereignung aus § 46 Abs. 2 EnWG nach Auslaufen eines Konzessionsvertrages OLG Frankfurt a. Main

  • Judicialis

    EnWG § 46 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    EnWG § 46 Abs. 2
    Zum Anspruch des neuen Konzessionsträgers auf Herausgabe von Anlagen zur Netzbetreibung gegen den bisherigen Energieversorger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine bestehende Berechtigung zur Übertragung eines Stromversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung auf dem Gebiet einer Gemeinde; Vorliegen eines "Überlassens" durch bloße Einräumung der Nutzungsmöglichkeit i.S.d.§ 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz ...

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Endschaftsklausel in Konzessionsverträgen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97

    Übernahmepreis für ein Stromversorgungsnetz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 11 U 20/07
    Sie ist infolge dessen darauf angewiesen, den maßgeblichen Vertragsinhalt und die Rahmenbedingungen für die Festsetzung des Übernahmepreises durch eine Feststellungsklage zu klären (BGH NJW 2000, 577, 578).

    Da in der vertraglichen Vereinbarung nur von dem Wert der Anlage die Rede ist, ist ein Sachverständiger nicht gehindert, die vom Bundesgerichtshof seiner Entscheidung vom 16.11.1999 für notwendig erachteten Modifikationen des Sachzeitwertes durch den Ertragswert zu berücksichtigen ( BGHZ 143, 128 ).

  • OLG Schleswig, 10.01.2006 - 6 U Kart 58/05

    Energieversorgung: Störung der Geschäftsgrundlage laufender Konzessionsverträge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 11 U 20/07
    Aus dieser Formulierung lässt sich nicht ableiten, der Gesetzgeber habe die Überlassung der Anlagen ausschließlich mittels der Übertragung des Eigentums hieran zulassen wollen (so aber OLG Schleswig, Urt. vom 10.01.2006 - Az.: 6 U Kart 58/05) Vielmehr wird damit nur ein möglicher Hinderungsgrund bei der Netzübernahme erwähnt.

    Die Revision war zuzulassen, soweit der Senat einen Anspruch auf Übertragung von Grundstücken gem. dem Klageantrag zu 1) b gem. § 46 Abs. 2 EnWG und auf Übertragung der Tarifkundenverhältnisse gem. Antrag zu 1 e) abgelehnt hat, weil er insoweit von dem Urteil des Schleswig -Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 10.01.2006 ( Az: 6 U Kart 58/05) abweicht.

  • LG Darmstadt, 24.04.2007 - 18 O 517/06

    Übernahme eines Stromversorgungsnetzes: Anspruch des neuen Energieversorgers auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 11 U 20/07
    unter Abänderung des am 24.04.2007 verkündeten Urteils des LG Darmstadt - Az.: 18 O 517/06 -.
  • BGH, 18.09.1992 - V ZR 86/91

    Unzulässiger Zug-um-Zug-Antrag bei erst noch festzustellendem Erwerbspreis -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 11 U 20/07
    Der Feststellungsantrag ist zulässig, weil ein Leistungsantrag auf Übertragung der Versorgungsanlagen an die Klägerin die von ihr zu erbringende Gegenleistung konkret beziffern, also die Zug-um-Zug-Einschränkung hinreichend bestimmt im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO benennen müsste (BGH, NJW 1993, 324).
  • BGH, 29.09.2009 - EnZR 14/08

    Endschaftsbestimmung II

    Ferner hat es dem weiteren, auf Auskunft über technische und betriebswirtschaftliche Einzelheiten des Netzbetriebs gerichteten Klageantrag weitgehend stattgegeben (OLG Frankfurt RdE 2008, 146).
  • OLG Schleswig, 16.04.2018 - 16 U 110/17

    Vergabe von Wegenutzungsverträgen: Nachprüfungstiefe bei

    Der im Gutachten genannten Rechtsprechung (OLG Frankfurt, Urteil vom 29. Januar 2008, 11 U 20/07 Kart) habe die Verfügungsklägerin keine entgegenstehende Rechtsprechung entgegensetzen können (Bl. 199 f.).
  • VG Berlin, 30.06.2017 - 4 K 16.15

    Fernwärme im Land Berlin bleibt bei Vattenfall

    In dieser Situation käme die Verweisung des Klägers auf eine Leistungsklage einer bloßen Förmelei gleich (vgl. i.E. ebenso OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 29. Januar 2008 - 11 U 20/07 (Kart) -, juris Rn. 49; Greger, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 253 Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 3 Kart 137/12

    Regulierungsbehördliche Anordnung der Übertragung des Eigentums an den für den

    Andere Stimmen in Rechtsprechung und Literatur sprechen sich gegen eine Verpflichtung zur Eigentumsübertragung aus (so OLG Frankfurt, Urteile vom 29.01.2008 11 U 19/07 bei juris Rn. 53 und 11 U 20/07 bei juris Rn 51; OLG Frankfurt, Urteil vom 14.06.2011, 11 U 36/10 (Kart), bei juris, Rn. 93; Landgericht Darmstadt, Urteile vom 24.04.2007,18 O 517/06 und 14 O 494/06, RdE 2007, 239 und 240; Büdenbender, Schwerpunkte der Energierechtsreform 1998, S. 2092 Rn. 492 zu Art. 4 § 1 NeuregelungsG; Salje, EnWG, § 46 Rn 158 ff.; Säcker/Jaecks, Netzüberlassungspflicht im Energiewirtschaftsgesetz: Eigentumsübertragung oder Gebrauchsüberlassung?, BB 2001, S. 997 ff.).

    Entscheidend gegen eine Verpflichtung zur Eigentumsübertragung am Gasversorgungsnetz und den Verteilungsanlagen auf den neuen Konzessionär aus § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG a.F. spricht aber - wie bereits das OLG Frankfurt (Urteile vom 29.01.2008, 11 U 19/07 bei juris Rn. 53 und 11 U 20/07 bei juris Rn 51) ausgeführt hat - die Entstehungsgeschichte der Vorschrift.

  • OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 11 U 36/10

    Zur Auslegung einer konzessionsvertraglichen Endschaftsklausel im Rahmen der

    Insbesondere bleibt eine vertragliche Endschaftsbestimmung von der gesetzlichen Regelung des Überlassungsanspruchs in § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG unberührt (BGH, Urteil v. 29.09.2009, EnZR 15/08; Senat, Urteile v. 29.01.2008, 11 U 19/07 (Kart) sowie 11 U 20/07 (Kart.)).
  • LG Frankfurt/Main, 28.05.2010 - 12 O 114/09

    Anspruch auf Übertragung des Eigentums an den für den Betrieb des Stromnetzes der

    Da die konzessionsvertraglichen Regelungen die Ermittlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung ermöglichen, hat die Klägerin keinen Anspruch darauf, den Schiedsgutachtern hinsichtlich der Bestimmung der durch sie zu erbringenden Gegenleistung irgendwelche Vorgaben zu machen (OLG Frankfurt am Main RdE 2008, 146; die Revision hat der BGH mit Urteil vom 29.9.2009 - EnZR 14/08 - zurückgewiesen).

    Das OLG Frankfurt am Main (RdE 2008, 146) stellt im Wesentlichen auf die Entstehungsgeschichte des § 13 Abs. 2 Satz 2 EnWG 1998 und des § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG 2005 ab und verneint den Rechtsanspruch des Neu-Konzessionärs auf Übereignung von Anlagen zur Energieverteilung gegen den bisherigen Konzessionär.

  • OLG Koblenz, 24.10.2019 - U 328/18

    Pachtvertrag über Strom- und Gasversorgungsanlagen: Verpflichtung zur

    Denn einen gesetzlich geregelten Übergang der Lieferverhältnisse bei Rückgabe der Versorgungsanlagen gab es unter der Geltung des EnWG 1935 nicht (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart, Urteil v. 18.08.2005 - 2 U 27/05 -, ZNER 2005, 234 Rn. 37 ff.; OLG Schleswig, Urteil v. 10.01.2006 - 6 U Kart 58/05 -, ZNER 2006, 199 - die einen Übergang der Tarifkundenverhältnisse bei Beendigung des Konzessionsvertrages in ergänzender Auslegung des Konzessionsvertrages bejahen; a.A. OLG Frankfurt, Urteil v. 29.01.2008 - 11 U 20/07 (Kart) -, juris Rn. 81 ff.; Busche, in: Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht, 4. Aufl. 2019, § 36 EnWG Rn. 49).
  • OLG Brandenburg, 29.12.2009 - Kart W 13/09

    Konzessionsvertrag zwischen Gemeinde und Energieversorger: Nebeneinander von

    11 Der vertragliche Anspruch wäre auch nicht durch die §§ 46 Abs. 2, 113 EnWG erloschen; die Überlassungspflicht des Konzessionsinhabers aus § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG tritt neben etwa vereinbarte vertragliche Ansprüche (OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Januar 2008, Az.: 11 U 20/07 (Kart), zitiert nach juris, Rz. 74; bestätigt durch BGH, Entscheidung vom 29. September 2009, EnZR 14/08).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 11 U 19/07 (Kart)   

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https://dejure.org/2008,3509
OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 11 U 19/07 (Kart) (https://dejure.org/2008,3509)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.01.2008 - 11 U 19/07 (Kart) (https://dejure.org/2008,3509)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - 11 U 19/07 (Kart) (https://dejure.org/2008,3509)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 46 Abs 2 EnWG, § 311b BGB, § 125 Abs 1 BGB, § 398 BGB, § 113 EnWG
    Energieversorgungsvertrag: Ableitung eines Anspruch des Konzessionsträgers aus § 46 Abs. 2 EnWG gegen bisherigen Konzessionär auf Übereignung der Energienetze; Anspruch einer Gemeinde gegen einen Konzessionsträger auf Übereignung von Gasverteilungsanlagen bei Beendigung ...

  • Betriebs-Berater

    Vertragliche und gesetzliche Endschaftsbestimmungen bei Konzessionsverträgen

  • Judicialis

    EnWG § 46 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    EnWG § 46 Abs. 2
    Zum Anspruch eines neuen Konzessionsträgers auf Herausgabe von Anlagen zur Netzbetreibung gegen bisherigen Energieversorger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Übertragung der Versorgungsanlagen bei Beendigung eines Gaskonzessionsvertrages; Zahlung einer angemessenen Vergütung zur Übertragung eines Gasversorgungsnetzes; Notwendigkeit der Übertragung des Eigentums am Gasversorgungsnetz und den Verteilungsanlagen auf ...

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Endschaftsklausel in Konzessionsverträgen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Neue Konzessionsträger können vom bisherigen kommunalen Energieversorger Netzübertragung verlangen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Neuer Konzessionsträger hat Anspruch auf Netzübertragung

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 10.01.2006 - 6 U Kart 58/05

    Energieversorgung: Störung der Geschäftsgrundlage laufender Konzessionsverträge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 11 U 19/07
    Aus dieser Formulierung lässt sich nicht ableiten, der Gesetzgeber habe die Überlassung der Anlagen ausschließlich mittels der Übertragung des Eigentums hieran zulassen wollen (so aber OLG Schleswig, Urt. vom 10.01.2006 - Az.: 6 U Kart 58/05) Vielmehr wird damit nur ein möglicher Hinderungsgrund bei der Netzübernahme erwähnt.

    Die Revision war zuzulassen, soweit der Senat einen Anspruch auf Übertragung der Tarifkundenverhältnisse gem. Antrag zu 1, 6 und einen entsprechenden Auskunftsanspruch gem. Antrag zu 11, 4 abgelehnt hat, weil er insoweit von dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 10.01.2006 (Az: 6 U Kart 58/05) abweicht.

  • BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97

    Übernahmepreis für ein Stromversorgungsnetz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 11 U 19/07
    Sie ist infolge dessen darauf angewiesen, den maßgeblichen Vertragsinhalt und die Rahmenbedingungen für die Festsetzung des Übernahmepreises durch eine Feststellungsklage zu klären (BGH NJW 2000, 577, 578).

    Da in der vertraglichen Vereinbarung nur von dem Wert der Anlage die Rede ist, ist ein Sachverständiger nicht gehindert, die vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 16.11.1999 für notwendig erachteten Modifikationen des Sachzeitwertes durch den Ertragswert zu berücksichtigen ( BGHZ 143, 128 ).

  • BGH, 18.09.1992 - V ZR 86/91

    Unzulässiger Zug-um-Zug-Antrag bei erst noch festzustellendem Erwerbspreis -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 11 U 19/07
    Die Feststellungsanträge sind zulässig, weil ein Leistungsantrag auf Übertragung der Versorgungsanlagen an die Klägerin die von ihr zu erbringende Gegenleistung konkret beziffern, also die Zug-um-Zug-Einschränkung hinreichend bestimmt im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO benennen müsste (BGH NJW 1993, 324).
  • BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13

    Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde und dem

    Eine Auffassung entnimmt ihr keine Pflicht zur Übereignung (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 2008, 561 f.; RdE 2011, 422, 426; OLG Koblenz, ZNER 2009, 146, 147 ff.; Säcker/Jaecks, BB 2001, 997, 999 ff.; Büdenbender, EnWG, § 13 Rn. 58 ff.; Salje, EnWG, § 46 Rn. 158 ff.; BerlKommEnR/Wegner, 2. Aufl., EnWG § 46 Rn. 66 ff.; Lecheler in Ballwieser/Lecheler, Die angemessene Vergütung für Netze nach § 46 Abs. 2 EnWG, S. 35 f.; Kermel/Danzeisen, Konzessionsverträge und Konzessionsabgaben, Kap. 6 Rn. 12; Kermel, RdE 2005, 153, 157; Dodel, Das Verständnis des § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG im Lichte seiner Vorgängerregelungen, S. 51 ff.; Braedel, Die Überlassung von Verteilungsanlagen nach Ablauf des Konzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG, S. 28 ff.; BNetzA bei BKartA/BNetzA, Gemeinsamer Leitfaden zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers, Rn. 33; vgl. Papier/Schröder, Wirtschaftlich angemessene Vergütung für Netzanlagen, S. 60).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 11 U 36/10

    Zur Auslegung einer konzessionsvertraglichen Endschaftsklausel im Rahmen der

    Zwar habe der Senat in seinem Urteil vom 29.01.2008 (11 U 19/07 (Kart.)) die gegenteilige Rechtsposition vertreten und sei das Urteil vom Bundesgerichtshof bestätigt worden.

    Zu Unrecht habe sich das Landgericht hier auf eine angebliche Rechtstradition berufen, weil es auch Endschaftsklauseln gebe, die keine Begrenzung auf ausschließlich der örtlichen Versorgung dienende Anlagen enthielten (so in dem Verfahren Senat 11 U 19/07 (Kart.)).

    Insbesondere bleibt eine vertragliche Endschaftsbestimmung von der gesetzlichen Regelung des Überlassungsanspruchs in § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG unberührt (BGH, Urteil v. 29.09.2009, EnZR 15/08; Senat, Urteile v. 29.01.2008, 11 U 19/07 (Kart) sowie 11 U 20/07 (Kart.)).

    Diese vom Senat bereits in seiner früheren Rechtsprechung vertretene Auffassung (Senatsurteil v. 29.1.2008, 11 U 19/07 (Kart)) ist vom Bundesgerichtshof nicht beanstandet worden.

  • KG, 24.09.2020 - 2 U 93/19

    Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz: Umfang der gerichtlichen

    Soweit eine Endschaftsklausel einen Anspruch auf den Erwerb der Anlagen begründet, kann sich zudem eine Verpflichtung zur Übertragung der erforderlichen dinglichen und schuldrechtlichen Grundstücksbenutzungsrechte als Nebenverpflichtung aus der Endschaftsklausel ergeben (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 29. Januar 2008 - 11 U 19/07 (Kart), OLGR 2008, 561, Rn. 76 nach juris).
  • OLG Koblenz, 23.04.2009 - U 646/08

    Wechsel eines gemeindlichen Energieversorgers nach Auslaufen eines

    cc) Gegen die Annahme, der Gesetzgeber habe zwingend die Übertragung des Eigentums am Gasversorgungsnetz auf den neuen Konzessionär vorschreiben wollen, spricht auch die Entstehungsgeschichte der Vorschrift (so auch OLG Frankfurt/Main OLGR 2008, 561 f.).

    Vielmehr spricht die Untätigkeit des Gesetzgebers für die Auffassung, § 46 Abs. 2 EnWG verlange zur Überlassung nicht ausnahmslos eine Übereignung, sondern behalte die nähere Ausgestaltung den Parteien vor (so OLG Frankfurt/Main OLGR 2008, 561, 562; a. A. OLG Schleswig ZNER 2006, 154, 157).

    § 46 Abs. 2 EnWG steht deshalb einer Endschaftsklausel, welche die Übertragung des Eigentums vorsieht, nicht entgegen, zumal die nähere Ausgestaltung der Überlassung der Anlagen Sache der Parteien ist (so auch OLG Frankfurt/Main OLGR 2008, 561, 564).

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 3 Kart 137/12

    Regulierungsbehördliche Anordnung der Übertragung des Eigentums an den für den

    Andere Stimmen in Rechtsprechung und Literatur sprechen sich gegen eine Verpflichtung zur Eigentumsübertragung aus (so OLG Frankfurt, Urteile vom 29.01.2008 11 U 19/07 bei juris Rn. 53 und 11 U 20/07 bei juris Rn 51; OLG Frankfurt, Urteil vom 14.06.2011, 11 U 36/10 (Kart), bei juris, Rn. 93; Landgericht Darmstadt, Urteile vom 24.04.2007,18 O 517/06 und 14 O 494/06, RdE 2007, 239 und 240; Büdenbender, Schwerpunkte der Energierechtsreform 1998, S. 2092 Rn. 492 zu Art. 4 § 1 NeuregelungsG; Salje, EnWG, § 46 Rn 158 ff.; Säcker/Jaecks, Netzüberlassungspflicht im Energiewirtschaftsgesetz: Eigentumsübertragung oder Gebrauchsüberlassung?, BB 2001, S. 997 ff.).

    Entscheidend gegen eine Verpflichtung zur Eigentumsübertragung am Gasversorgungsnetz und den Verteilungsanlagen auf den neuen Konzessionär aus § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG a.F. spricht aber - wie bereits das OLG Frankfurt (Urteile vom 29.01.2008, 11 U 19/07 bei juris Rn. 53 und 11 U 20/07 bei juris Rn 51) ausgeführt hat - die Entstehungsgeschichte der Vorschrift.

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.11.2007 - I-11 U 19/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3501
OLG Düsseldorf, 28.11.2007 - I-11 U 19/07 (https://dejure.org/2007,3501)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.11.2007 - I-11 U 19/07 (https://dejure.org/2007,3501)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. November 2007 - I-11 U 19/07 (https://dejure.org/2007,3501)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Beschwer bei Erledigung der Hauptsache zwischen mündlicher Verhandlung in der Ausgangsinstanz und Einlegung des Rechtsmittels; Herausgabeanspruch eines Bauunternehmers gegen den Bauherrn hinsichtlich der von ihm auf die Baustelle eingebrachten Sachen; ...

  • Judicialis

    BGB § 858; ; BGB § 861; ; VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 858; BGB § 861; VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 3
    Wegnahme der auf die Baustelle verbrachten Güter durch den Auftraggeber als verbotene Eigenmacht

  • ibr-online

    Verwendungsrecht des Auftraggebers und verbotene Eigenmacht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vertragsrecht: Was geschieht mit den Baumaterialien bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrags?

  • IWW (Kurzinformation)

    VOB/B - Kündigung: Was geschieht mit den Baumaterialien?

Besprechungen u.ä. (3)

  • streifler.de (Kurzanmerkung)

    Vertragsrecht: Was geschieht mit den Baumaterialien bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrags

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung gemäß § 8 Nr. 3 VOB/B: Welche Rechte hat AG an Material und Geräten des AN? (IBR 2008, 429)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vollziehungsfrist beim einstweiligen Verfügungsverfahren (IBR 2008, 1134)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 998
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 19.11.1999 - 3 U 93/99

    Besitz an Werkzeugen eines Handwerkers auf einer Baustelle

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2007 - 11 U 19/07
    Gegenstände, die der Bauunternehmer auf eine Baustelle verbringt, verbleiben in seinem Besitz und gehen nicht etwa in den Besitz des Bauherrn über (OLG Köln, MDR 2000, 152; KG, KGR 2002, 346; Palandt/Bassenge, BGB, 66. Aufl. 2007, § 854, Rn. 4).
  • BGH, 15.05.2003 - IX ZR 218/02

    Geltendmachung eines Bereicherungsanspruchs wegen mehrfacher Sicherungsabtretung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2007 - 11 U 19/07
    Die Zulässigkeit dieser gewillkürten Prozessstandschaft setzt voraus, dass der Ermächtigte ein eigenes schutzwürdiges Interesse daran hat, die fremde Forderung im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen (BGH, NJW-RR 2003, 1490, 1491, st. Rspr.; Musielak, aaO, Rn. 27).
  • BGH, 07.11.1974 - III ZR 115/72

    Kündigung eines Kontokorrentkredits - Kostenentscheidung wegen Erledigung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2007 - 11 U 19/07
    Andererseits hat der BGH die Zulässigkeit des Rechtsmittels in Fällen bejaht, in denen der Streit zwischen den Parteien trotz Erfüllung der Klageforderung fortgesetzt wurde (etwa BGH, NJW 1975, 539, 540) oder nicht zweifelsfrei festzustellen war, dass die Partei auf die gerichtliche Überprüfung ihres Anliegens in einer höheren Instanz verzichten wollte (BGH, NJW 1994, 942, 943).
  • BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92

    Auslegung einer Zahlung auf eine streitig gebliebene Klageforderung nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2007 - 11 U 19/07
    Andererseits hat der BGH die Zulässigkeit des Rechtsmittels in Fällen bejaht, in denen der Streit zwischen den Parteien trotz Erfüllung der Klageforderung fortgesetzt wurde (etwa BGH, NJW 1975, 539, 540) oder nicht zweifelsfrei festzustellen war, dass die Partei auf die gerichtliche Überprüfung ihres Anliegens in einer höheren Instanz verzichten wollte (BGH, NJW 1994, 942, 943).
  • BGH, 13.01.2000 - VII ZB 16/99

    Entfallen der Beschwer bei Leistungen an einen von zwei verurteilten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2007 - 11 U 19/07
    Für den Fall der Erledigung der Hauptsache "zwischen den Instanzen", nämlich zwischen mündlicher Verhandlung in der Ausgangsinstanz und Einlegung des Rechtsmittels, hat der Bundesgerichtshof allerdings entschieden, dass die Beschwer entfällt, wenn der zugesprochene Anspruch vorbehaltlos und endgültig erfüllt wird (BGH, NJW 2000, 1120 mwN; Musielak/Ball, ZPO, 5. Aufl. 2007, Rn. 25; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl. 2007, Rn. 23).
  • LG Düsseldorf, 08.05.2007 - 35 O 51/07
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2007 - 11 U 19/07
    Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 8. Mai 2007 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (35 O 51/07) wird mit folgender Maßgabe zurückgewiesen:.
  • OLG Stuttgart, 22.11.2011 - 10 W 47/11

    Besitzschutz: Anspruch eines Bauunternehmers gegen den Auftraggeber auf

    Eine gesetzliche Gestattung ist hier nicht ersichtlich; insbesondere folgt eine solche nicht aus § 8 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2008, 998, juris RN 22).
  • LG Frankfurt/Main, 15.01.2020 - 20 O 2/20

    Auftragnehmer kann Nutzung der Baustelleneinrichtung nach Kündigung nicht

    Zwar begeht ein Auftraggeber, der in Ausübung seines Verwendungsrechts die auf die Baustelle verbrachten Geräte und Materialien ohne Willen des Auftragnehmers in Besitz nimmt, verbotene Eigenmacht nach 858 BGB (etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. November 2007 - 11 U 19/07 - BeckRS 2008, 2675; vgl. auch Ingenstau/Korbion/Joussen/Vygen, VOB Teil A und B, 20. Aufl. 2017, § 8 Abs. 3 VOB/B Rn. 69).

    Vielmehr war es die ### KG, die der Klägerin ein Hausverbot erteilt hatte und der Klägerin damit den Mitbesitz an den streitgegenständlichen Sachen entzogen hatte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2007 - 11 U 19/07 - BeckRS 2008, 2675 [Rn. 15]: Hausverbot als Besitzentziehung).

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