Rechtsprechung
OLG Hamm, 21.12.2016 - I-11 U 54/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Kein Ersatz von Sachverständigenkosten bei grob fehlerhaftem Gutachten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatzfähigkeit der Aufwendungen für ein Sachverständigengutachten zur Feststellung der Höhe eines Unfallschadens
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ersatzfähigkeit der Aufwendungen für ein Sachverständigengutachten zur Feststellung der Höhe eines Unfallschadens
- rechtsportal.de
BGB § 631 Abs. 1 ; BGB § 249 Abs. 1
Ersatzfähigkeit der Aufwendungen für ein Sachverständigengutachten zur Feststellung der Höhe eines Unfallschadens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Werkleistung unbrauchbar: Besteller muss nicht(s) zahlen!
Verfahrensgang
- LG Essen, 24.02.2015 - 8 O 153/13
- OLG Hamm, 02.12.2016 - 11 U 54/15
- OLG Hamm, 21.12.2016 - I-11 U 54/15
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 27.04.2018 - 22 U 93/17
Vertrag über eine "betontechnologische Betreuung" ist ein Werkvertrag!
Vielmehr sei die Leistung der Klägerin - wie sich aus den folgenden Ausführungen ergebe - in einem so hohen Maße mangelbehaftet, dass die Beklagte berechtigt sei, sich vollständig von der Zahlungspflicht zu befreien, da die Leistungen für sie unbrauchbar seien (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2016, 11 U 54/15, RuS 2017, 218, dort Rn 6).Soweit sich das LG zur Begründung seiner Rechtsmeinung, ein Werklohnanspruch der Klägerin für das Bauvorhaben B... sei schon nicht entstanden, auf ein Urteil des OLG Hamm (vom 21.12.2016, 11 U 54/15, RuS 2017, 218, dort Rn 6) gestützt hat, ist auch das OLG Hamm dort ausdrücklich davon ausgegangen, dass durch den Abschluss des Werkvertrages der Anspruch des Unternehmers auf Werklohn zunächst entstanden ist, jedoch dort die Leistung des Beklagten (eines Sachverständigen) an derart gravierenden Mängeln litt, dass der dortige Kläger berechtigt war, sich vollständig von der Zahlungspflicht zu befreien.
- LG Bremen, 02.09.2022 - 4 S 212/20 Etwas Anderes ist nur anzunehmen, wenn sich das Privatgutachten als dermaßen fehlerhaft darstellt, dass es unbrauchbar ist und der Geschädigte gegenüber dem Privatgutachter berechtigt wäre, vom Vertrag zurückzutreten oder den Werklohn für die Erstellung des Gutachtens auf null zu mindern (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2016, Az.: 11 U 54/15).
- LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 31/21
1. Leitet sich das Grundhonorar des Schadengutachters aus der Schadenshöhe ab, …
Anders als in dem der Entscheidung des OLG Hamm (RuS 2017, 218) zugrundeliegenden Fall ist das Schadengutachten hier nach Auffassung der Kammer auch nicht derart grob fehlerhaft, dass eine Nacherfüllungsfrist entbehrlich wäre. - OLG Hamm, 26.04.2023 - 11 U 66/22
Farzeugschaden; Schadensminderungspflicht; Restwert; Wirtschaftlichkeitsgebot; …
Weist ein Gutachten jedoch solch gravierende Mängel auf, wie sie einem Sachverständigen bei der Begutachtung von Unfallschäden schlechterdings nicht unterlaufen dürfen und können diese nicht durch eine Nacherfüllung beseitigt werden, liegt eine in Gänze unbrauchbare Leistung vor, welche den Auftraggeber berechtigt, die Leistung insgesamt zu verweigern (vgl. Senatsurteil vom 21.12.2016 - I-11 U 54/15, juris Rn. 6 und 10).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 02.12.2016 - I-11 U 54/15 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Autounfall: Wer trägt die Kosten für ein fehlerhaftes Gutachten?
Verfahrensgang
- LG Essen, 24.02.2015 - 8 O 153/13
- OLG Hamm, 02.12.2016 - I-11 U 54/15
- OLG Hamm, 21.12.2016 - 11 U 54/15
Rechtsprechung
OLG Celle, 15.09.2015 - 11 U 54/15 |
Verfahrensgang
- LG Hannover, 08.01.2015 - 8 O 153/13
- OLG Celle, 15.09.2015 - 11 U 54/15
- BGH, 30.06.2016 - III ZR 334/15
Wird zitiert von ...
- BGH, 30.06.2016 - III ZR 334/15
Anforderungen an die nötige Individualisierung des geltend gemachten prozessualen …
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 15. September 2015 - 11 U 54/15 - wird zurückgewiesen, weil ein Revisionszulassungsgrund nach § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht vorliegt.