Rechtsprechung
LG Bochum, 25.05.2010 - 12 O 235/09 |
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 8 Abs. 4 UWG
Rechtsmissbrauch, wenn die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung und Gebührenzahlung am gleichen Tag abläuft - internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Geltendmachung der Vertragsstrafe zieht nicht erstattbare Anwaltsgebühren nach sich
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Keine Annahme bei Unterlassungserklärung nach Hamburger Brauch
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung und für die Erstattung der Abmahnkosten am gleichen Tag
Verfahrensgang
- LG Bochum, 25.05.2010 - 12 O 235/09
- OLG Hamm - 4 U 141/10 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (4)
- LG Bochum, 13.07.2010 - 12 O 101/10
Zulässige Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs bei …
Auch die erkennende Kammer hat noch in einem Urteil vom 25.05.2010 (I-12 O 235/09) letztlich keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs erkennen können.Die Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen belegt aber, ohne dass es auf ihre genaue Zahl ankäme, immerhin, dass auch bei dem vom Verfügungskläger in dem Verfahren I-12 O 235/09 behaupteten Umsatz von über 200.000,-- EUR im Jahre 2009 die durch den Ausspruch von Abmahnungen und die Einleitung gerichtlicher Verfahren erzielbaren Kostenerstattungs- und Vertragsstrafeansprüche nicht so unerheblich waren, das finanzielle Ziele von vornherein auszuschließen wären.
So wurde in der Abmahnung vom 03.07.2009 (vgl. Verfahren I-12 O 235/09) nicht nur eine Frist zur Abgabe der Unterwerfungserklärung bis zum 15.07.2009, 12.00 Uhr, gesetzt, sondern zugleich sollte diese Frist auch zur Erfüllung des Kostenerstattungsanspruchs gelten.
Das den Abmahnungen beigefügte Formular einer Unterwerfungserklärung sieht regelmäßig (vgl. z.B. die Verfahren I-12 O 235/09, I-12 O 101/10, I-12 O 114/10 und I-12 O 121/10) den Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs vor.
- LG Bochum, 13.07.2010 - 12 O 114/10
Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs bei der Geltendmachung eines …
Auch die erkennende Kammer hat noch in einem Urteil vom 25.05.2010 (I-12 O 235/09) letztlich keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs erkennen können.Die Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen belegt aber, ohne dass es auf ihre genaue Zahl ankäme, immerhin, dass auch bei dem vom Verfügungskläger in dem Verfahren I-12 O 235/09 behaupteten Umsatz von über 200.000,-- EUR im Jahre 2009 die durch den Ausspruch von Abmahnungen und die Einleitung gerichtlicher Verfahren erzielbaren Kostenerstattungs- und Vertragsstrafeansprüche nicht so unerheblich waren, das finanzielle Ziele von vornherein auszuschließen wären.
So wurde in der Abmahnung vom 03.07.2009 (vgl. Verfahren I-12 O 235/09) nicht nur eine Frist zur Abgabe der Unterwerfungserklärung bis zum 15.07.2009, 12.00 Uhr, gesetzt, sondern zugleich sollte diese Frist auch zur Erfüllung des Kostenerstattungsanspruchs gelten.
Das den Abmahnungen beigefügte Formular einer Unterwerfungserklärung sieht regelmäßig (vgl. z.B. die Verfahren I-12 O 235/09, I-12 O 101/10, I-12 O 114/10 und I-12 O 121/10) den Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs vor.
- OLG Hamm, 26.07.2011 - 4 U 49/11
Zu hohe Streitwerte, überhöhte Vertragsstrafen - Rechtsmissbräuchlichkeit einer …
Die Akten 14 O 187/09 LG Bochum = 4 U 225/09 OLG Hamm, 14 O 110/10 LG Bochum = 4 U 55/11 OLG Hamm, 12 O 101/10 LG Bochum = 4 U 145/10 OLG Hamm, 14 O 212/09 LG Bochum = 4 U 137/10 OLG Hamm, 12 O 235/09 LG Bochum = 4 U 141/10 OLG Hamm, 12 O 114/10 LG Bochum = 4 U 149/10 OLG Hamm, 17 O 114/09 LG Bochum = 4 U 208/09 OLG Hamm, 13 O 277/08 LG Bochum = 4 U 51/09 OLG Hamm lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.Ähnlich war es im Verfahren 12 O 235/09 LG Bochum.
- LG Bochum, 17.02.2011 - 14 O 110/10
Notwendigkeit von Angaben zu Versandkosten bei Angeboten von Waren an Verbraucher …
Weiter bleibt festzuhalten, dass nicht nur überhöhte Streitwerte angegeben wurden, sondern zugleich auch die Fristen für die Zahlung der Abmahngebühren entweder wie in dem Verfahren 12 O 235/09 Landgericht Bochum bereits in der Abmahnung mit der Frist zur Abgabe der Unterwerfungserklärung gleichgesetzt wurden, oder wie auch im vorliegenden Verfahren endete die Zahlungsfrist für die Abmahngebühren nur 1 Woche nach der Frist für die Abgabe der Unterwerfungserklärung.
Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 235/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- aufrecht.de
GEMA-Pflichtigkeit eines Straßenfestes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung des Urheberrechts durch widerrechtliche Nutzung von Musikstücken im Rahmen eines Straßenfestes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 97 Abs. 2
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung des Urheberrechts durch widerrechtliche Nutzung von Musikstücken im Rahmen eines Straßenfestes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 12.02.2015 - I ZR 204/13
Passivlegitimation des Mitveranstalters gegenüber einer Verwertungsgesellschaft - …
Ein Anhaltspunkt für die Stellung als Veranstalter folgt aus der Möglichkeit, auf die Auswahl der aufzuführenden Stücke einzuwirken (RGZ 78, 84, 86 f.; BGH, GRUR 1956, 515, 516 - Tanzkurse; GRUR 1960, 253, 255 - Auto-Skooter; GRUR 1960, 606, 607 - Eisrevue II; KG, GRUR 1959, 150, 151; LG Köln, ZUM 2010, 906, 908; LG Düsseldorf, ZUM-RD 2011, 105, 106;… J. B. Nordemann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 11. Aufl., § 97 UrhG Rn. 146;… v. Wolff in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 4. Aufl., § 97 UrhG Rn. 18). - LG Düsseldorf, 16.05.2012 - 23 S 296/11
Der Vermieter ist kein Veranstalter und haftet nicht gegenüber der GEMA
Veranstalter ist vielmehr nur derjenige, der die Veranstaltung angeordnet hat und durch dessen ausschlaggebende Tätigkeit sie ins Werk gesetzt ist (vgl. BGH…, Urteil vom 19.06.1956, Az. I ZR 104/54, Rn. 12 zitiert nach juris - Tanzkurse; BGH…, Urteil vom 18.03.1960, Az. I ZR 75/58, Rn. 29 zitiert nach juris - Eisrevue II) bzw. der für die Veranstaltung organisatorisch oder finanziell verantwortlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.1971, Az. I ZR 120/69, NJW 1971, 2173, 2174; OLG München, Urteil vom 21.09.1978, Az. 6 U 4941/77, GRUR 1979, 152;… v. Wolf, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Auflage 2009, § 97 Rn. 18) bzw. der auf die Programmgestaltung einen maßgeblichen Einfluss hat (vgl. KG Berlin, Urteil vom 28.03.1958, Az. 5 U 2090/57, GRUR 1959, 150, 151 - Musikbox-Aufsteller; LG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2010, Az. 12 O 235/09, Rn. 34 zitiert nach juris). - LG Düsseldorf, 23.10.2013 - 23 S 60/13
Schadensersatzbegehren des Urhebers wegen widerrechtlicher Wiedergabe von …
Veranstalter ist vielmehr nur derjenige, der die Veranstaltung angeordnet hat und durch dessen ausschlaggebende Tätigkeit sie ins Werk gesetzt ist (vgl. BGH…, Urteil vom 19.06.1956, Az. I ZR 104/54, Rn. 12 zitiert nach juris - Tanzkurse; BGH…, Urteil vom 18.03.1960, Az. I ZR 75/58, Rn. 29 zitiert nach juris - Eisrevue II) bzw. der für die Veranstaltung organisatorisch oder finanziell verantwortlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.1971, Az. I ZR 120/69, NJW 1971, 2173, 2174; OLG München, Urteil vom 21.09.1978, Az. 6 U 4941/77, GRUR 1979, 152;… v. Wolf, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Auflage 2009, § 97 Rn. 18) bzw. der auf die Programmgestaltung einen maßgeblichen Einfluss hat (vgl. KG Berlin, Urteil vom 28.03.1958, Az. 5 U 2090/57, GRUR 1959, 150, 151 - Musikbox-Aufsteller; LG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2010, Az. 12 O 235/09, Rn. 34 zitiert nach juris). - LG Flensburg, 10.10.2014 - 8 O 117/12
Urheberrechtsschutz: Zahlungsanspruch einer Verwertungsgesellschaft gegen eine …
Das ist jeder, der die Rechtsverletzung als Täter entweder selbst adäquat kausal begeht oder daran als Teilnehmer (Anstifter, Gehilfe) beteiligt ist (…Dreier, in: Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz, Kommentar, 4. Aufl. 2013, § 97 Rn. 23); dies ist auch der Veranstalter einer verletzenden Aufführung (LG Düsseldorf, Urteil vom 29.9.2010, Aktenzeichen 12 O 235/09).