Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 08.02.2017

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.09.2016 - 12 U 101/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,31004
OLG Karlsruhe, 29.09.2016 - 12 U 101/16 (https://dejure.org/2016,31004)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.09.2016 - 12 U 101/16 (https://dejure.org/2016,31004)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. September 2016 - 12 U 101/16 (https://dejure.org/2016,31004)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Ansprüchen des Versicherungsnehmers nach Rücktritt vom Versicherungsvertrag

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 5 a; VVG a. F. § 8; BGB § 199
    Beginn der Verjährung nach Rücktritt vom Versicherungsvertrag

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5a VVG vom 21.07.1994, § 8 VVG vom 21.07.1994, § 195 BGB, § 199 Abs 1 Nr 1 BGB, § 242 BGB
    Rücktritt von Altverträgen über eine private Rentenversicherung: Verjährung von Rückgewähransprüchen des Versicherungsnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 8; VVG § 5a; BGB § 199; BGB § 242
    Verjährung von Ansprüchen des Versicherungsnehmers nach Rücktritt vom Versicherungsvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwalt beauftragt: Keine Berufung auf ungewisse Rechslage!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Verjährungsbeginn bei Ausübung von Vertragslösungsrechten

  • versr.de (Kurzinformation)

    Beginn der Verjährung nach Rücktritt vom Versicherungsvertrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verjährungsbeginn der Ansprüche eines Versicherungsnehmers bei angeblich unsicherer Rechtslage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2017, 81
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.04.2015 - IV ZR 103/15

    Beginn der Verjährung des Bereicherungsanspruchs nach Widerspruch gemäß § 5a VVG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2016 - 12 U 101/16
    Voraussetzung dafür ist grundsätzlich die Fälligkeit des Anspruchs, die dem Gläubiger die Möglichkeit der Leistungsklage verschafft (BGH VersR 2015, 700).

    Im vorliegenden Fall entstand der Rückgewähranspruch somit erst mit den wirksam erklärten Rücktritten (BGH IV ZR 260/11 - RuS 2015, 60; RuS 2015, 597 und VersR 2015, 700).

    Mit Ausübung des Rücktrittsrecht hatte der Kläger Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (BGH VersR 2015, 700).

  • OLG Frankfurt, 13.11.2015 - 7 U 110/14

    Ansprüche auf höhere Überschussbeteiligung gegen Pensionskasse

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2016 - 12 U 101/16
    Der Senat teilt insoweit nicht die Rechtsauffassung des Landgerichts, das in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgerichts Stuttgart (7 U 110/14 - Urteil vom 28.02.2015) im Hinblick auf die Frage der europarechtlichen Unbedenklichkeit der Regelungen in § 5 Abs. 2 S. 4 VVG a.F. und § 8 Abs. 5 VVG a.F. bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes hierzu von einer unsicheren Rechtslage ausgegangen ist und danach erst mit Schluss des Jahres 2012 die Verjährungsfrist zu laufen begonnen haben soll.

    Die Revision ist zuzulassen, weil der Senat im Hinblick auf den Verjährungsbeginn von der Rechtsauffassung des OLG Stuttgart im Urteil vom 28.02.2015 - 7 U 110/14 - abweicht.

  • BGH, 17.12.2014 - IV ZR 260/11

    Altvertrag für eine private Rentenversicherung im Antragsmodell:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2016 - 12 U 101/16
    Im vorliegenden Fall entstand der Rückgewähranspruch somit erst mit den wirksam erklärten Rücktritten (BGH IV ZR 260/11 - RuS 2015, 60; RuS 2015, 597 und VersR 2015, 700).

    Die vom Prozessbevollmächtigten des Klägers abgegebene Erklärung ist damit ungeachtet ihrer Bezeichnung als Widerspruch "gemäß § 5a VVG" als Rücktrittserklärung gemäß § 8 Abs. 5 VVG auszulegen (BGH RuS 2015, 60 - juris Rn. 13).

  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2016 - 12 U 101/16
    Nicht erforderlich ist, dass der Gläubiger den Vorgang rechtlich zutreffend beurteilt (BGHZ 175, 161 - juris Rn. 26 und BGHZ 203, 115 - juris Rn. 35).

    Zumutbar ist eine Klageerhebung, sobald sie erfolgsversprechend, wenn auch nicht risikolos möglich ist (BGHZ 203, 115 - juris Rn. 52).

  • BGH, 29.01.2008 - XI ZR 160/07

    Sicherungswirkung der Bürgschaft eines Bauträgers; Fälligkeit der Forderung aus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2016 - 12 U 101/16
    Nicht erforderlich ist, dass der Gläubiger den Vorgang rechtlich zutreffend beurteilt (BGHZ 175, 161 - juris Rn. 26 und BGHZ 203, 115 - juris Rn. 35).
  • BGH, 14.10.2015 - IV ZR 284/12

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines fondsgebundenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2016 - 12 U 101/16
    Im vorliegenden Fall entstand der Rückgewähranspruch somit erst mit den wirksam erklärten Rücktritten (BGH IV ZR 260/11 - RuS 2015, 60; RuS 2015, 597 und VersR 2015, 700).
  • BGH, 28.03.2012 - IV ZR 76/11

    Vorlage an den EuGH zur Vereinbarkeit der Vorschrift des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2016 - 12 U 101/16
    Der Beginn der Verjährung scheitert nicht daran, dass dem Kläger bis zur Vorlageentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.03.2012 (BGH IV ZR 76/11) oder der danach erfolgten Entscheidung des Bundesgerichtshofes in dieser Sache vom 07.05.2014 die Klageerhebung nicht zumutbar gewesen wäre.
  • BGH, 26.02.1986 - IVa ZR 87/84

    Auskunftsrecht des Vertragserben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2016 - 12 U 101/16
    Das Auskunftsverlangen des Klägers ist nur berechtigt, wenn und soweit vom Bestehen des Zahlungsanspruchs ausgegangen werden kann, zu dessen Durchsetzung die Auskunft dienen soll (BGHZ 97, 188, 193; VersR 95, 77 - juris Rn. 25).
  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93

    Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2016 - 12 U 101/16
    Das Auskunftsverlangen des Klägers ist nur berechtigt, wenn und soweit vom Bestehen des Zahlungsanspruchs ausgegangen werden kann, zu dessen Durchsetzung die Auskunft dienen soll (BGHZ 97, 188, 193; VersR 95, 77 - juris Rn. 25).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-209/12

    Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2016 - 12 U 101/16
    Bis zur Entscheidung des EuGH vom 19.12.2013 (C-209/12) sei die Rechtslage selbst für einen rechtskundigen Dritten unsicher und zweifelhaft gewesen und habe nicht zuverlässig eingeschätzt werden können, was zum Hinausschieben des Verjährungsbeginns führe.
  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 263/07

    Beginn der Verjährung bei unsicherer und zweifelhafter Rechtslage

  • BGH, 27.01.2016 - IV ZR 130/15

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im sog. Policenmodell: Anforderungen an

  • OLG Karlsruhe, 15.12.2017 - 12 U 127/17

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im Policenmodell: Fehlerhaftigkeit der

    Die Berufung setzt dem keine neuen Argumente entgegen, so dass wegen der Einzelheiten auf die bisher ergangene Senatsrechtsprechung Bezug genommen wird (vgl. Senatsurteile vom 20. September 2016 - 12 U 104/16 unter II 1 a; vom 29. September 2016 - 12 U 101/16, VersR 2017, 81 [juris Rn. 35-43]; vom 6. Dezember 2016 - 12 U 134/16, r+s 2017, 176 [juris Rn. 21-29]; vom 21. Juli 2017 aaO Rn. 34-39).
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 134/16

    Kapitallebensversicherungsvertrag nach dem sog. Policenmodell: Verjährung von

    Im Fall des Widerspruchs gemäß § 5a VVG a.F. entsteht ein etwaiger Rückabwicklungsanspruch erst mit der Ausübung des Widerspruchsrechts (BGH r+s 2015, 597; VersR 2015, 700; zum Rücktritt nach § 8 VVG a.F. auch BGH r+s 2015, 60; Senat, Urt. v. 29.09.2016 - 12 U 101/16, juris).

    Der Senat hat dies für den beim Widerspruch anwaltlich vertretenen Versicherungsnehmer bereits entschieden (Urt. v. 29.09.2016 - 12 U 101/16, juris).

    Im vorliegenden Fall kann sich die Klägerin nicht mit Erfolg darauf berufen, dass der Beginn der Verjährungsfrist wegen einer unsicheren Rechtslage bis zu den zuvor angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes hinausgeschoben gewesen ist (vgl. Senat, Urt. v. 29.09.2016 - 12 U 101/16, juris).

    Sie hat so zum Ausdruck gebracht, dass sie trotz damals unterschiedlicher Einschätzung der Rechtslage in Literatur und Rechtsprechung einen Rechtsstreit über die geltend gemachten Ansprüche nicht scheut (Senat, Urt. v. 29.09.2016 - 12 U 101/16, juris).

    Die Revision ist zuzulassen, weil der Senat im Hinblick auf den Verjährungsbeginn von der Rechtsauffassung des OLG Stuttgart im Urteil vom 28.02.2015 - 7 U 110/14 - abweicht (ebenso bereits Senat, Urt. v. 29.09.2016 - 12 U 101/16, juris).

  • OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 137/16

    Widerruf der Lebensversicherung: Schutzwürdigkeit des Vertrauens des Versicherers

    Erforderlich sind vielmehr besonders gravierende Umstände (vgl. BGH r+s 2016, 230; Senat, Urt. v. 29.09.2016 - 12 U 101/16, juris Rn. 33).
  • BGH, 21.02.2018 - IV ZR 304/16

    Beginn der Verjährungsfrist für einen Bereicherungsanspruch nach einem

    Nach Ansicht des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung in VersR 2017, 81 veröffentlicht ist, sind Ansprüche des nicht ordnungsgemäß über sein Rücktrittsrecht belehrten VN mit Ablauf des Jahres 2013 verjährt.
  • OLG Karlsruhe, 21.03.2024 - 12 U 23/23

    Widerspruch bzw. Rücktritt beim Lebensversicherungsvertrag nach altem Recht

    Allerdings hat der Senat für eine - abgesehen vom Hinweis auf § 8 AVB im Klammerzusatz - identisch formulierte Belehrung entschieden, dass diese inhaltlich nicht ausreichend sei, weil dem Antragsteller mit dem Hinweis, er könne vom Versicherungsvertrag "zurücktreten bzw. ihm widersprechen" nicht deutlich gemacht werde, welches Recht ihm zusteht (Senat, Urteil vom 29.09.2016 - 12 U 101/16, juris Rn. 33).

    Hinzu kommt, dass - anders als in dem dem Senatsurteil vom 29.09.2016 (12 U 101/16) zu Grunde liegenden Fall - die unterschiedlichen Voraussetzungen von Rücktrittsrecht und Widerspruchsrecht in § 6 AVB erläutert werden (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 12.09.2018 - 4 U 1000/18, juris Rn. 3).

  • OLG Karlsruhe, 21.07.2017 - 12 U 75/17

    Lebensversicherung: Verjährung des Widerspruchsrechts bei einem Altvertrag

    Ihm sind die Tatsachen, aus denen ein Anspruch auf Rückgewähr von Leistungen erfolgen konnte, bekannt gewesen i.S.v. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Senat, Urteile vom 29. September 2016 - 12 U 101/16 - und 06. Dezember 2016 - 12 U 134/16 -).

    Der Senat hält - trotz der von der Berufung aufgezeigten Gesichtspunkte - an seiner Rechtsprechung fest, wonach ein Versicherungsnehmer, der sein Recht, sich vom Vertrag zu lösen, anwaltlich vertreten ausübt, sich nicht darauf berufen kann, dass der Beginn der Verjährungsfrist auch anschließend noch bis zur Klärung der Rechtslage durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes Urteil vom 07. Mai 2014 - IV ZR 76/11 -, BGHZ 201, 101-121 oder bis zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08.04.2015, IV ZR 103/15 hinausgeschoben gewesen sei (Senat, Urteile vom 29. September 2016 - 12 U 101/16 - und vom 06. Dezember 2016 - 12 U 134/16):.

    Der Kläger hat durch die Ausübung des Widerrufsrechts die in § 199 Abs. 1 BGB vorausgesetzte Zumutbarkeitsschwelle als übergreifende Voraussetzung für den Verjährungsbeginn selbst überschritten und dokumentiert, dass er eine rechtliche Auseinandersetzung mit der Beklagten nicht scheut (Senat, Urteil vom 29. September 2016 - 12 U 101/16 -, Rn. 43, juris).

  • OLG Karlsruhe, 30.05.2018 - 12 U 14/18

    Rückabwicklung einer Lebensversicherung nach Widerspruch: Verwirkung des

    Erforderlich sind vielmehr besonders gravierende Umstände (vgl. BGH, Beschluss vom 27.01.2016 - IV ZR 130/15, juris Rn. 16, r+s 2016, 230; Senat, Urt. v. 29.09.2016 - 12 U 101/16, juris Rn. 33).
  • LG Karlsruhe, 16.09.2020 - 8 O 38/20

    Ansprüche der Zessionarin aufgrund des Forderungs- und Abtretungsvertrages aus

    Das ist nicht der Fall, wenn das ihm zustehende Recht nicht eindeutig belehrt wird, indem ihm mitgeteilt wird, er könne den Rücktritt oder den Widerspruch erklären ( OLG Karlsruhe , Urteil vom 29.09.2016 - 12 U 101/16, BeckRS 2016, 17326, Rz. 21).

    Erforderlich sind vielmehr besonders gravierende Umstände (vgl. BGH , Beschl. v. 27.1. 2016 - IV ZR 130/15, r+s 2016, 230; OLG Karlsruhe , Urteil vom 29.09.2016 - 12 U 101/16, BeckRS 2016, 17326, Rz. 33).

  • OLG Schleswig, 31.05.2021 - 16 U 62/20

    Geltendmachung eines Anspruch auf Herausgabe von Versicherungsvertragsunterlagen

    Der Kläger ist im Hinblick auf den Lauf der Verjährungsfrist deshalb nicht mehr schutzwürdig, zumal er es selbst in der Hand hatte, den Beginn der Verjährungsfrist hinauszuschieben, indem er mit der Erklärung des Widerspruchs gewartet hätte (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. September 2016 - 12 U 101/16, juris Rn. 43; Urteil vom 21. Juli 2017 - 12 U 75/17, juris Rn. 36).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2021 - 12 U 171/20

    Rückzahlung von Versicherungsprämien und Nutzungsersatz nach Widerspruch gegen

    In Fällen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Widerspruchsbelehrung oder einer fehlenden oder unvollständigen Verbraucherinformation kann die Geltendmachung des Widerspruchsrechts nur ausnahmsweise Treu und Glauben widersprechen und damit unzulässig sein, wenn besonders gravierende Umstände des Einzelfalles vorliegen (BGH, Beschluss vom 03.06.2020 - IV ZB 9/19, juris Rn. 14; Urteil vom 26.09.2018 - IV ZR 304/15, juris Rn. 23, jeweils m.w.N.; Senat, Urteil vom 29.09.2016 - 12 U 101/16, juris Rn. 33; Urteil vom 30.05.2018 - 12 U 14/18, juris Rn. 26).
  • LG Heidelberg, 12.11.2021 - 2 O 210/21

    Bereicherungsrechtlicher Rückabwicklungsanspruch aus abgetretenem Recht infolge

  • LG Heidelberg, 28.05.2021 - 2 O 291/20
  • LG Heidelberg, 23.03.2021 - 2 O 312/20
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.02.2017 - I-12 U 101/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,6090
OLG Hamm, 08.02.2017 - I-12 U 101/16 (https://dejure.org/2017,6090)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.02.2017 - I-12 U 101/16 (https://dejure.org/2017,6090)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - I-12 U 101/16 (https://dejure.org/2017,6090)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • autokaufrecht.info

    Informationspflicht einer Kfz-Werkstatt über Rückrufaktion wegen eines sicherheitsrelevanten Mangels

  • Burhoff online

    Fachwerkstatt, Hersteller, Rückruf, Überprüfungspflicht Mängel

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Fachwerkstatt, Hersteller, Rückruf, Überprüfungspflicht, sicherheitsrelevanter Mangel

  • verkehrslexikon.de

    Informationspflicht der Werkstatt über Rückrufaktionen wegen sicherheitsrelevanter Mängel

  • IWW

    §§ 280 Abs. 1, 634 Nr. 4, 633 Abs. 2 Nr. 2 BGB

  • Wolters Kluwer

    Pflicht einer sich als Fachwerkstatt für Fahrzeuge einer bestimmten Marke bezeichnenden Werkstatt zur Information über Rückrufaktionen

  • Betriebs-Berater

    Kfz-Fachwerkstatt muss Rückrufaktion kennen

  • autorechtonline.de

    Fachwerkstatt muss bei Inspektion über Rückrufaktionen des Herstellers informieren

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de

    BGB §§ 280 Abs. 1, 634 Nr. 4, 633 Abs. 2 Nr. 2
    Fachwerkstatt; Hersteller; Rückruf; Überprüfungspflicht; sicherheitsrelevanter Mangel

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 280 Abs. 1, 634 Nr. 4, 633 Abs. 2 Nr. 2
    Pflicht einer sich als Fachwerkstatt für Fahrzeuge einer bestimmten Marke bezeichnenden Werkstatt zur Information über Rückrufaktionen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Fachwerkstatt muss Rückrufaktion kennen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kleine/große Inspektion ist egal, oder: Über eine Rückrufaktion muss sich die "Fachwerkstatt" schlau machen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kfz-Fachwerkstatt beachtet Rückrufaktion des Herstellers nicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fachwerkstatt muss wissen, ob Rückrufaktion wegen sicherheitsrelevanter Mängel besteht!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Fachwerkstatt muss Rückrufaktion kennen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schraube an der Hinterachse locker - Kfz-Fachwerkstatt muss Kunden über Rückrufaktionen "ihres" Autoherstellers informieren

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    OLG Hamm urteilt zur Informationspflicht einer Werkstatt bei Rückrufaktionen der Herstellerfirma

  • versr.de (Kurzinformation)

    Fachwerkstatt muss Rückrufaktion kennen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang der Prüfungspflicht einer Vertragswerkstatt bei "kleiner Inspektion"

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Was Fahrzeugeigentümer, die ihr Auto zur Inspektion geben, aber auch Inhaber von Fachwerkstätten die Inspektionen durchführen, wissen sollten

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Inwieweit sich Werkstätten über Rückrufe informieren müssen - Pflichtverletzung in Bezug auf den Werkvertrag

  • datev.de (Kurzinformation)

    Fachwerkstatt muss Rückrufaktion kennen

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Fachwerkstatt muss auf Rückrufaktion hinweisen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 48
  • MDR 2017, 761
  • NZV 2017, 334
  • BB 2017, 962
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.05.2004 - X ZR 60/03

    Werkstattrecht - Überprüfungspflicht bei Herstellerwarnungen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2017 - 12 U 101/16
    (BGH, NJW-RR 2004, S. 1427).

    Der Bundesgerichtshof hat bisher lediglich über eine Verpflichtung einer Vertragswerkstatt entschieden, ein zur Wartung übergebenes Fahrzeugs darauf zu überprüfen, ob die Beseitigung eines Fehlers bereits erfolgt ist, der bekannt war oder bekannt hätte sein müssen (vgl. BGH, NJW-RR 2004, S. 1427 ff. Rn. 18 ff.).

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