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   OLG Hamm, 15.03.2013 - I-12 U 152/12, 12 U 152/12   

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https://dejure.org/2013,5595
OLG Hamm, 15.03.2013 - I-12 U 152/12, 12 U 152/12 (https://dejure.org/2013,5595)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.03.2013 - I-12 U 152/12, 12 U 152/12 (https://dejure.org/2013,5595)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. März 2013 - I-12 U 152/12, 12 U 152/12 (https://dejure.org/2013,5595)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen den Architekten wegen Baukostenüberschreitung

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Architekten für Schaden durch Baukostenüberschreitung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen den Architekten wegen Baukostenüberschreitung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baukostenüberschreitung: Worin besteht der Schaden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Der Bau wurde teurer als geschätzt - Schadensersatz vom Planer?

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Worin liegt bei einer Baukostenüberschreitung der Schaden?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schaden bei einer Baukostenüberschreitung ist um erlangte Wertvorteile zu bereinigen

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Schaden des Bauherrn bei Kostenüberschreitung

Besprechungen u.ä. (3)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Der Bau wurde teurer als geschätzt - Schadensersatz vom Planer?

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Worin liegt bei einer Baukostenüberschreitung der Schaden?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baukostenüberschreitung: Worin besteht der Schaden? (IBR 2013, 286)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 795
  • NZBau 2013, 388
  • NZM 2013, 770
  • BauR 2013, 1163
  • BauR 2013, 1301
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.12.1986 - VII ZR 197/85

    Übernahme einer Höchstpreisgarentie durch einen Architekten

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2013 - 12 U 152/12
    Es bedarf hierzu eines erkennbaren Willens, im Rahmen einer persönlichen Verpflichtung für die Einhaltung des Baukostenbetrages in jedem Fall persönlich einzustehen (vgl. BGH BauR 1987, 225, juris Tz. 17 f.; OLG Hamm BauR 2012, 530, juris Tz. 24; OLG Koblenz NZBau 2002, 231, juris Tz. 19; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl. 2013, Rdnr. 2281).

    Im Falle einer Baukostenüberschreitung kommt ein solcher Anspruch in Betracht, wenn schuldhaft durch eine fehlerhafte Kostenschätzung oder eine unvollständige oder unterbliebene Aufklärung ein Schaden verursacht worden ist (vgl. BGH BauR 1987, 225, juris Tz. 18).

  • BGH, 23.01.1997 - VII ZR 171/95

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Bauherrn gegen den Architekten

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2013 - 12 U 152/12
    (1) Ein Schadensersatzanspruch des Bauherrn wegen fehlerhafter Kostenermittlung oder sonst falscher Beratung des Architekten zur Kostenentwicklung setzt voraus, dass der Bauherr die Ursächlichkeit der Vertragsverletzung für den Schaden nachweist (vgl. etwa: BGH BauR 1997, 494; OLGR Braunschweig 2003, 227).

    Es ist deshalb auch etwa bei ganz erheblicher Kostenüberschreitung nicht ohne weiteres davon auszugehen, dass bei pflichtgemäßer Aufklärung das Bauvorhaben unterblieben wäre (BGH BauR 1997, 494; OLG Hamm BauR 2005, 130; OLGR Braunschweig 2003, 227; OLGR Stuttgart 2000, 422, juris Tz. 118).

  • OLG Hamm, 21.07.2011 - 24 U 151/04

    Anspruch eines Bauherrn gegen einen Architekten auf Schadensersatz wegen zu

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2013 - 12 U 152/12
    Es bedarf hierzu eines erkennbaren Willens, im Rahmen einer persönlichen Verpflichtung für die Einhaltung des Baukostenbetrages in jedem Fall persönlich einzustehen (vgl. BGH BauR 1987, 225, juris Tz. 17 f.; OLG Hamm BauR 2012, 530, juris Tz. 24; OLG Koblenz NZBau 2002, 231, juris Tz. 19; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl. 2013, Rdnr. 2281).

    Über die Ungenauigkeit einer bloßen Kostenschätzung muss er grundsätzlich aufklären, wenn diese Grundlage einer Investitions- und Finanzierungsentscheidung ist (vgl. dazu: BGH BauR 2005, 400, juris Tz. 28 ff.; OLG Hamm BauR 2012, 530, juris Tz. 26 f.).

  • BGH, 29.02.1996 - VII ZR 90/94

    Haftung des Architekten für die Nichteinhaltung einer Zusage der Beantragung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2013 - 12 U 152/12
    Zur Wahrnehmung der allgemeinen Vermögensinteressen des Bauherrn ist der Architekt nicht ohne weiteres verpflichtet (vgl. BGH BauR 1996, 570, juris Tz. 13).
  • BGH, 10.06.1999 - VII ZR 215/98

    Rechtsnatur eines Projektsteuerungsvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2013 - 12 U 152/12
    Denn seine vertraglich vorgesehenen Aufgaben sind im Schwerpunkt auf die ordnungsgemäße Verwirklichung des Bauvorhabens als Werkerfolg gerichtet (vgl. BGH NJW 1999, 3118, juris Tz. 5 - Projektsteuerungsvertrag).
  • BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03

    Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2013 - 12 U 152/12
    Über die Ungenauigkeit einer bloßen Kostenschätzung muss er grundsätzlich aufklären, wenn diese Grundlage einer Investitions- und Finanzierungsentscheidung ist (vgl. dazu: BGH BauR 2005, 400, juris Tz. 28 ff.; OLG Hamm BauR 2012, 530, juris Tz. 26 f.).
  • OLG Hamm, 12.05.2004 - 25 U 101/03

    Haftung für unerwartete Baukostenüberschreitung?

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2013 - 12 U 152/12
    Es ist deshalb auch etwa bei ganz erheblicher Kostenüberschreitung nicht ohne weiteres davon auszugehen, dass bei pflichtgemäßer Aufklärung das Bauvorhaben unterblieben wäre (BGH BauR 1997, 494; OLG Hamm BauR 2005, 130; OLGR Braunschweig 2003, 227; OLGR Stuttgart 2000, 422, juris Tz. 118).
  • OLG Koblenz, 22.03.2001 - 5 U 627/00

    Ansprüche des Bauherrn gegen den Architekten bei Kostenüberschreitung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2013 - 12 U 152/12
    Es bedarf hierzu eines erkennbaren Willens, im Rahmen einer persönlichen Verpflichtung für die Einhaltung des Baukostenbetrages in jedem Fall persönlich einzustehen (vgl. BGH BauR 1987, 225, juris Tz. 17 f.; OLG Hamm BauR 2012, 530, juris Tz. 24; OLG Koblenz NZBau 2002, 231, juris Tz. 19; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl. 2013, Rdnr. 2281).
  • OLG München, 27.09.2016 - 9 U 1161/15

    Keine Kostenobergrenze vereinbart: Architekt haftet nicht für höhere Baukosten!

    Der Kläger muss in substantiierter Weise behaupten, dass er aus dem konkreten Fehler einen Schaden erlitten hat (vgl. Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl. 2014, 12. Teil Rn. 789, OLG Hamm, NZBau 2013, 388).

    Vielmehr entzieht sich jeder typisierenden Betrachtung, wie sich ein Bauherr verhält, der von seinem Architekten pflichtgemäß über die Höhe der zu erwartenden Baukosten aufgeklärt wird (vgl. Auch OLG Hamm NZBau 2013, 388).

    Es ist auch bei ganz erheblicher Kostenüberschreitung nicht ohne weiteres davon auszugehen, dass bei pflichtgemäßer Aufklärung das Bauvorhaben unterblieben wäre (vgl. OLG Hamm NZBau 2013, 388).

  • OLG Karlsruhe, 19.10.2019 - 19 U 86/19

    Architektenhaftung: Zulässigkeit der Feststellungsklage zur Reichweite eines

    Dem sind mehrere Oberlandesgerichte, die Oberlandesgerichte Hamm und München auch noch nach der zwischenzeitlich geänderten Rechtsprechung durch die Entscheidung BGHZ 193, 159, gefolgt (OLG Hamm, NJW-RR 2013, 795 - juris, Rn. 28; zustimmend Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher/ Koeble, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl., 11. Teil Rn. 882; OLG München, Beschlüsse vom 09.02.2018 und 18.04.2018, 27 U 3903/17, s. i. Übr. unten, III.).

    Während die dargelegte, von dem Senat zugrunde gelegte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine umfassende Beweislastumkehr annimmt, ohne dass es auf die Frage ankommt, ob es im Falle einer Aufklärung vernünftigerweise nur eine Möglichkeit aufklärungsrichtigen Verhaltens gab, gehen mehrere Oberlandesgerichte (OLG München, Beschlüsse vom 09.02.2018 und 18.04.2018, 27 U 3909/17; OLG Hamm, Urt. vom 15.03.2013, 12 U 152/12; OLG Saarbrücken, Urt. vom 25.05.2004, 4 U 589/03; OLGR Braunschweig 2003, 227; zustimmend Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher/Koeble, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl., 11. Teil Rn. 882), gestützt auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.01.1997, VII ZR 171/95 (BGH NJW-RR 1997, 850), im Rahmen einer fehlerhafter Beratung durch einen Architekten im Zusammenhang mit der Kostenermittlung davon aus, die Ursächlichkeit für einen Schaden sei vom Bauherrn nachzuweisen.

  • OLG Düsseldorf, 25.03.2014 - 23 U 166/12

    Keine Kostengrenze vereinbart: Keine Haftung wegen Baukostenüberschreitung!

    Ein Schadensersatzanspruch des Bauherrn wegen fehlerhafter Kostenermittlung oder sonst falscher Beratung des Architekten zur Kostenentwicklung setzt voraus, dass der Bauherr die Ursächlichkeit der Vertragsverletzung für den Schaden nachweist (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 15.3. 2013 - I-12 U 152/12 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 11.01.2022 - 24 U 65/20

    Schadensersatz; Schadensberechnung; Kostengrenze; Baukostenermittlung; Sanierung;

    Zwar spricht das OLG Hamm (Urteil vom 15.03.2013 - 12 U 152/12, NJW-RR 2013, 795; vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2014 - 15 U 19/10, BeckRS 2014, 124252 Rn. 62; vgl. ferner Dagmar Kaiser in Staudinger, Neubearbeitung 2019, Anhang zu §§ 650p-t Rn. 41) davon, dass der Schaden bei einer Baukostenüberschreitung grundsätzlich in den über den vorgesehenen Baukosten liegenden tatsächlichen Kosten liege.
  • OLG Frankfurt, 20.11.2014 - 15 U 19/10

    Architektenhaftung: Verbindliche Vereinbarung von Kostenobergrenze

    Denn der Schaden besteht bei einer Baukostenüberschreitung grundsätzlich in der Höhe der über den vorgesehenen Baukosten liegenden tatsächlichen Kosten (vgl. hierzu allg.: OLG Hamm BauR 2013, S. 1163; Werner/Pastor, a.a.O., Rdn. 2306 ff.).
  • LG Aachen, 25.03.2014 - 12 O 560/11

    Architektenhaftung; Baukosten, Kostenschätzung

    Eine Pflichtverletzung des Beklagten wäre jedoch nur dann für den eingetretenen Schaden ursächlich, wenn es bei ordnungsgemäßer Kostenschätzung und Aufklärung zu einer Verhaltensänderung der Kläger gekommen wäre, sie mithin von dem Bauvorhaben ganz oder teilweise Abstand genommen hätten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.03.2013 - 12 U 152/12).
  • LG Kassel, 19.02.2019 - 8 O 292/17
    Es bedarf hierzu eines erkennbaren Willens, im Rahmen einer persönlichen Verpflichtung für die Einhaltung des Baukostenbetrages in jedem Fall persönlich einzustehen (OLG Hamm, NJW-RR 2013, 795, Tz. 18 m.w.N.).
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