Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 13.12.2018 - I-12 U 17/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit bei mehr als dreiwöchigem Zahlungsrückstand mit erheblicher Forderung
- Wolters Kluwer
Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des späteren Insolvenzschuldners aufgrund Rückstandes mit einer erheblichen Forderung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
I-12 U 17/18; InsO § 133 Abs. 1
Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des späteren Insolvenzschuldners aufgrund Rückstandes mit einer erheblichen Forderung - rechtsportal.de
I-12 U 17/18; InsO § 133 Abs. 1
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit bei mehr als dreiwöchigem Zahlungsrückstand mit erheblicher Forderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
- Jurion (Kurzinformation)
Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 17.05.2018 - 8 O 517/16
- OLG Düsseldorf, 13.12.2018 - I-12 U 17/18
Papierfundstellen
- ZIP 2019, 1028
- NZI 2019, 222
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 22.06.2017 - IX ZR 111/14
Insolvenzanfechtung: Rückschluss von der erfolgreichen zwangsweisen Durchsetzung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2018 - 12 U 17/18
Zum Schutz vor einer möglichen Zahlungsunwilligkeit, bewussten Zahlungsverzögerungen oder einem erzwungenen Lieferantenkredit muss dem Gläubiger, demgegenüber erstmalig ein Zahlungsrückstand auftritt und der über keine weiteren Erkenntnisse zur Zahlungsfähigkeit des Schuldners verfügt, möglich sein, außerhalb des von der besonderen Insolvenzanfechtung erfassten Zeitraums seine Forderung ohne Anfechtungsrisiko auf gerichtlichem Weg durchzusetzen (BGH, Urt. v. 22.06.2017 - IX ZR 111/14, ZInsO 2017, 1616, 1618 Rn. 22, 23;… OLG Frankfurt, Urt. v. 01.08.2018 - 4 U 188/17, ZInsO 2018, 2196, 2199).Der Schluss auf die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit setzt vielmehr voraus, dass andere Erklärungsmöglichkeiten hinreichend sicher ausscheiden (BGH, Urt. v. 22.06.2017, a.a.O. Rn. 22).
Dazu kann es genügen, wenn der Gläubiger angesichts der Forderungshöhe sicher weiß, dass der Schuldner nicht in der Lage ist, die Forderungen zu erfüllen (BGH, Urt. v. 22.06.2017, a.a.O. Rn. 25;… Urt. v. 30.04.2015 - IX ZR 149/14, WM 2015, 1339, 1340 Rn. 9).
- BGH, 30.04.2015 - IX ZR 149/14
Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Gläubigerkenntnis von einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2018 - 12 U 17/18
Dazu kann ein einziger Anhaltspunkt von hinreichendem Aussagewert genügen, etwa eigene Erklärungen des Schuldners, fällige Verbindlichkeiten nicht begleichen zu können (BGH, Urt. v. 30.04.2015 - IX ZR 149/14, WM 2015, 1339, 1340 Rn. 9).Zwar geht das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend davon aus, dass allein die Kenntnis von der ausbleibenden Tilgung einer Forderung noch nicht die Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungseinstellung und der Zahlungsunfähigkeit begründet (BGH, Urt. v. 30.04.2015, a.a.O. Rn. 10).
Dazu kann es genügen, wenn der Gläubiger angesichts der Forderungshöhe sicher weiß, dass der Schuldner nicht in der Lage ist, die Forderungen zu erfüllen (…BGH, Urt. v. 22.06.2017, a.a.O. Rn. 25; Urt. v. 30.04.2015 - IX ZR 149/14, WM 2015, 1339, 1340 Rn. 9).
- BGH, 25.02.2016 - IX ZR 109/15
Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von dem Benachteiligungsvorsatz des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2018 - 12 U 17/18
Erst wenn der Zahlungsrückstand mehrere Monate andauert, gestattet bereits die schlichte Nichtbegleichung der offenen Forderung den Schluss auf eine Zahlungseinstellung (BGH, Urt. v. 25.02.2016 - IX ZR 109/15, WM 2016, 560, 562 Rn. 18).Der Ersatzbetrag ist für die Zeit vor dem 05.04.2017 gemäß § 143 Abs. 1 S. 2 InsO a.F., §§ 819 Abs. 1, 818 Abs. 4, 291 BGB i.V.m. Art. 103j Abs. 2 Satz 1 EGInsO mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners zu verzinsen (BGH, Urt. v. 25.02.2016 - IX ZR 109/15, NZI 2016, 266, 268 Rn. 31;… Urt. v. 01.02.2007 - IX ZR 96/04, NZI 2007, 230 f. Rn. 11 ff.).
- BGH, 12.10.2017 - IX ZR 50/15
Insolvenzanfechtung: Zahlungseinstellung bei tatsächlich nur vorliegender …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2018 - 12 U 17/18
Das Landgericht habe ferner die Entscheidung des BGH vom 12.10.2017 (IX ZR 50/15) übergangen, denn die Schuldnerin habe ein nach außen tretendes Verhalten gezeigt, in dem sich typischerweise ausdrücke, dass sie nicht in der Lage gewesen sei, die fälligen Pflichten zu erfüllen.Aus Rechtsgründen genügt es, wenn die Zahlungseinstellung aufgrund der Nichtbezahlung nur einer - nicht unwesentlichen - Forderung dem Anfechtungsgegner bekannt wird (…BGH, Urt. v. 18.01.2018 - IX ZR 144/16, NZI 2018, 264, 266 Rn. 17; Urt. v. 12.10.2017 - IX ZR 50/15, WM 2017, 2322, 2324 Rn. 22).
- BGH, 17.11.2016 - IX ZR 65/15
Insolvenzanfechtung: Darlegungs- und Beweislast des Gläubigers für die …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2018 - 12 U 17/18
Denn aus Rechtsgründen genügt es, dass die Zahlungseinstellung gegenüber einer einzigen Person, nämlich dem Anfechtungsgegner, erkennbar geworden ist (BGH, Urt. v. 17.11.2016 - IX ZR 65/15, WM 2017, 51, 53 Rn. 19). - BGH, 18.12.2003 - IX ZR 9/03
Anfechtung einer Zahlung auf eine fällige Forderung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2018 - 12 U 17/18
Die Beklagte hat insoweit zwar - unwidersprochen - geltend gemacht, dass sie von dem Umstand, dass die Schuldnerin lediglich eine Teilzahlung geleistet hat, erst durch die Buchung am 17.05.2013 erfahren hat, so dass eine entsprechende Kenntnis in dem nach § 140 Abs. 1 InsO maßgeblichen Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf Gutschrift auf ihrem Konto (vgl. BGH, Urt. v. 18.12.2003 - IX ZR 9/03, NJW 2004, 248, 249), der denknotwendig vor der Buchung gelegen haben muss, nicht bestand. - BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04
Begriff der Zahlungsunfähigkeit
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2018 - 12 U 17/18
Es habe die Entscheidung des BGH vom 24.05.2005 (BGHZ 163, 134) unberücksichtigt gelassen, denn wenn eine Zahlungsstockung nur in einem Zeitraum von drei Wochen noch gegeben sein könne, habe das Landgericht nicht annehmen dürfen, dass für die Beklagte noch in Betracht gekommen sei, von einer Zahlungsstockung auszugehen. - BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04
Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2018 - 12 U 17/18
Der Ersatzbetrag ist für die Zeit vor dem 05.04.2017 gemäß § 143 Abs. 1 S. 2 InsO a.F., §§ 819 Abs. 1, 818 Abs. 4, 291 BGB i.V.m. Art. 103j Abs. 2 Satz 1 EGInsO mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners zu verzinsen (…BGH, Urt. v. 25.02.2016 - IX ZR 109/15, NZI 2016, 266, 268 Rn. 31; Urt. v. 01.02.2007 - IX ZR 96/04, NZI 2007, 230 f. Rn. 11 ff.). - BGH, 18.07.2013 - IX ZR 143/12
Insolvenzanfechtung: Feststellung der Zahlungsunfähigkeit aufgrund von Indizien
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2018 - 12 U 17/18
Bewertet er das ihm vollständig bekannte Tatsachenbild falsch, kann er sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass er diesen Schluss nicht gezogen hat (BGH, Urt. v. 18.07.2013 - IX ZR 143/12, GmbHR 2013, 1202, 1204 Rn. 17). - BGH, 16.06.2016 - IX ZR 23/15
Insolvenzanfechtung: Gläubigerkenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2018 - 12 U 17/18
Es genügt daher, dass der Anfechtungsgegner die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Beurteilung die Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt (BGH, Urt. v. 16.06.2016 - IX ZR 23/15, NZI 2016, 739, 740 Rn. 11). - BGH, 18.01.2018 - IX ZR 144/16
Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungseinstellung des …
- OLG Frankfurt, 01.08.2018 - 4 U 188/17
Insolvenzanfechtung: Zahlungsverzug allein nicht ausreichend für Schluss auf …
- LG Darmstadt, 08.05.2020 - 4 O 24/19 Mit zunehmendem Zeitablauf und - insbesondere - im Falle - wie vorliegend - vollständiger Abwicklung eines Vertrages kommt der Schutzbedürftigkeit des Versicherungsnehmers immer weniger Bedeutung zu (vgl. OLG Frankfurt am Main, 12 U 17/18, Beschluss vom 05.10.2018.