Rechtsprechung
LG Bochum, 01.09.2009 - I - 12 O 163/09, 12 O 163/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Darstellung des Garantieumfangs- und -inhalts, zur Benutzung eines Retourenscheins und Rücksendung in Originalverpackung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Werbung mit einer Garantie ohne nähere Erläuterungen über die Voraussetzungen der Garantieleistung und sonstige Garanatiebedingungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 312 c BGB, 1 BGB-InfoV
"Bitte benutzen Sie für Rücksendungen die Originalverpackung!” findet nicht immer Beanstandung - antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Teils händlerfreundliche Auslegung von Verbraucher-Hinweisen in Online-Shops
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Sind Bitten nach Retourenschein, frankierter Rücksendung und Originalverpackung zulässig?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Finger weg von eigenen Ergänzungen in der Widerrufsbelehrung
Besprechungen u.ä.
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Sind Bitten nach Retourenschein, frankierter Rücksendung und Originalverpackung zulässig?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 16.12.2008 - 4 U 173/08
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Dringlichkeit eines gewerblichen …
Auszug aus LG Bochum, 01.09.2009 - 12 O 163/09
Die Kammer schließt sich insoweit der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (4 U 173/08) an, wonach auch die Regelung über Garantien in § 477 BGB dem Verbraucherschutz dient und damit eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG darstellt.