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   LG Bochum, 21.09.2010 - I-12 O 260/09   

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https://dejure.org/2010,42892
LG Bochum, 21.09.2010 - I-12 O 260/09 (https://dejure.org/2010,42892)
LG Bochum, Entscheidung vom 21.09.2010 - I-12 O 260/09 (https://dejure.org/2010,42892)
LG Bochum, Entscheidung vom 21. September 2010 - I-12 O 260/09 (https://dejure.org/2010,42892)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Unternehmens für unlautere Wettbewerbshandlungen durch die Vertreter eines Vertriebspartners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 2
    Haftung eines Unternehmens für unlautere Wettbewerbshandlungen durch die Vertreter eines Vertriebspartners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 153/04

    Telefonaktion

    Auszug aus LG Bochum, 21.09.2010 - 12 O 260/09
    Es soll verhindert werden, dass sich der Unternehmensinhaber, dem die Wettbewerbshandlungen seiner Angestellten oder Beauftragten zu Gute kommen, sich bei einer wettbewerbsrechtlichen Haftung hinter den von ihm abhängigen Dritten verstecken könnte (BGH GRUR 2008, 186).
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   LG Düsseldorf, 11.09.2009 - 12 O 260/09   

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https://dejure.org/2009,23082
LG Düsseldorf, 11.09.2009 - 12 O 260/09 (https://dejure.org/2009,23082)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.09.2009 - 12 O 260/09 (https://dejure.org/2009,23082)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. September 2009 - 12 O 260/09 (https://dejure.org/2009,23082)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Abwehrmöglichkeiten ehrkränkender Äußerungen innerhalb gerichtlicher Verfahren; Voraussetzungen des Vorliegens eines Äußerungsprivilegs; Definition des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB; Bestimmung des ...

  • captain-huk.de

    HUK Coburg Versicherung zur Unterlassung geschäftsschädigender bzw. ehrverletzender Behauptungen verurteilt, die zum Nachteil des Kfz-Sachverständigen geäußert wurden

  • captain-huk.de

    Zu einem weiteren Unterlassungsverfahren wg. Geschäftsschädigung - Kfz-Sachverständiger gegen die HDI Versicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hinweis auf Prüfverbot: Eingriff in den Gewerbebetrieb?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.09.2009 - 12 O 260/09
    Im Grundsatz gilt zwar, dass ehrkränkende Äußerungen die der Rechtsverfolgung oder Verteidigung in einem Gerichtsverfahren oder dessen konkreter Vorbereitung dienen, in aller Regel nicht mit Ehrschutzklagen abgewehrt werden können (BGH NJW 2005, 279 - 283).

    Für die Ermittlung des Aussagegehalts einer Äußerung ist darauf abzustellen, wie sie unter Berücksichtigung eines allgemeinen Sprachgebrauchs von einem unvoreingenommenen Durchschnittsleser verstanden wird, wobei eine isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils regelmäßig nicht zulässig ist, stets sind auch der sprachliche Kontext und die sonstigen erkennbaren Begleitumstände zu berücksichtigen (BGH NJW 2005, 279 - 283).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.09.2009 - 12 O 260/09
    Denn da es sich um einen sogenannten offenen Tatbestand handelt, reicht der Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zur Feststellung der Rechtswidrigkeit für sich genommen nicht aus (BGH NJW 2008, 2110 - 2116).

    Eine verkürzte Wiedergabe oder Zusammenfassung eines Sachverhalts, die für sich betrachtet eine bloße subjektive Wertung darstellt, kann durch die Behauptung konkreter und einem Beweis zugänglicher Vorgänge im Kontext inhaltlich ausgefüllt werden und dadurch die Qualität einer Tatsachenbehauptung gewinnen (BGH NJW 2008, 2110 - 2116).

  • BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07

    Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.09.2009 - 12 O 260/09
    Anwendbar sind diese Grundsätze zwar auch auf Dritte, also an dem gerichtlichen Verfahren nicht beteiligte Personen, und zwar jedenfalls dann, wenn das Verhalten des Dritten aus der Sicht des Äußernden für die Darstellung und Bewertung des Streitstoffes von Bedeutung sein kann, also ein hinreichender Bezug zum Gegenstand dieses Verfahrens gegeben ist (BGH NJW 2008, 996- 999).
  • BGH, 18.10.1994 - VI ZR 74/94

    Ehrenschutz gegenüber Äußerungen des Konkursverwalters in einem Bericht an die

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.09.2009 - 12 O 260/09
    Erforderlich ist aber, dass der beabsichtigte Prozess so konkret und unmittelbar bevorsteht, dass die beanstandete Äußerung ohne weiteres seiner Vorbereitung zugeordnet werden kann (BGH NJW 1995, 397 - 398).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.09.2009 - 12 O 260/09
    Eine Meinungsäußerung liegt bei einem Mischtatbestand dann vor, wenn der Tatsachengehalt der Äußerung so substanzarm ist, dass sie einen der beweismäßigen Überprüfung unzugänglichen Tatsachengehalt enthält, eine Tatsachenbehauptung, wenn die Äußerung überwiegend durch den Bericht über die tatsächlichen Vorgänge geprägt ist und bei den Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorruft, die als solche einer Überprüfung mit den Mitteln eines Beweises zugänglich sind (BGH NJW 2006, 830 ff.).
  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05

    Schmähkritik und Zitate

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.09.2009 - 12 O 260/09
    Anders ausgedrückt, Tatsachen sind durch eine objektive Beziehung zwischen Äußerung und Wirklichkeit charakterisiert, Werturteile und Meinungsäußerungen durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage (BVerfG NJW 2008, 358).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.09.2009 - 12 O 260/09
    Aufgrund des erfolgten Eingriffs wird die Wiederholungsgefahr für gleichartige Verletzungshandlungen auch außerhalb des Wettbewerbsrechts vermutet (BGH WM 1994, 641).
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