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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.08.2012 - I-12 U 52/12, 12 U 52/12   

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OLG Hamm, 29.08.2012 - I-12 U 52/12, 12 U 52/12 (https://dejure.org/2012,33982)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.08.2012 - I-12 U 52/12, 12 U 52/12 (https://dejure.org/2012,33982)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. August 2012 - I-12 U 52/12, 12 U 52/12 (https://dejure.org/2012,33982)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflichten eines Saunabetreibers

  • rabüro.de

    Zu den Kontrollpflichten des Betreibers einer Sauna

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Sauna

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Saunabetreiber ist nicht verpflichtet Gesundheitszustand der Saunabesucher regelmäßig und ständig zu überwachen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der 90minütige Schwächeanfall in der Sauna

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Saunaunfall mit Todesfolge - Urteil: Betreiber haftet nicht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Tod in der Sauna - Ständige Kontrollgänge nicht erforderlich

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tod nach dem Saunabesuch - Seniorin erlitt Schwächeanfall und wurde zu spät entdeckt: Haftet der Saunabetreiber?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Tod nach Schwächeanfall: Saunabetreiber muss nicht in kurzen Abständen das körperliche Wohlbefinden der Saunanutzer kontrollieren

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Tod in der Sauna

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflicht eines Saunabetreibers erfordert keine ständige Kontrolle der Räumlichkeiten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Frau stirbt in Sauna nach Schwächeanfall

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Haftung bei Sauna-Unfall mit Todesfolge

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Saunabetreiber muss körperliches Wohlbefinden der Besucher nicht in engen Zeitabständen kontrollieren - Betreiber kann nicht für Saunaunfall mit Todesfolge haftbar gemacht werden

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Sauna-Betreiber muss Gäste-Befinden nicht engmaschig kontrollieren // OLG Hamm weist Klage von Hinterbliebenen nach Todesfall zurück

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Sauna-Betreiber muss Gäste-Befinden nicht engmaschig kontrollieren // OLG Hamm weist Klage von Hinterbliebenen nach Todesfall zurück

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Zur Verkehrssicherungspflicht des Saunabetreibers

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Schwere Verletzungen der Muskeln einer Sportlerin nach Training mit Reizstrom

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 397
  • NJ 2014, 292
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 22.07.1997 - 10 WF 12/97
    Auszug aus OLG Hamm, 29.08.2012 - 12 U 52/12
    Eine Gefahrenlage, die mit der naheliegenden Möglichkeit einer Schädigung anderer verbunden ist, ist nach allgemeiner Ansicht bei dem Betrieb eines Fitnessstudios mit Saunabereich gegeben (vgl. etwa zur Haftung eines Saunabetreibers: OLG Celle, Urteil vom 17.6.2010, 8 U 25/10; OLG Naumburg, VersR 2008, 1505; OLG Hamm OLGR 1997, 308; OLG Frankfurt VersR 1973, 625).

    Dazu gehören etwa ihre Größe und Lage und die Anzahl der Besucher sowie allgemein Art und Umfang des eröffneten Verkehrs und das Vertrauen, das die Besucher einer solchen Einrichtung in die Sicherung der ihnen zugänglichen Räume setzen können (vgl. BGH NJW 2000, 1946, juris Tz. 7; OLG Hamm OLGR 1997, 308, juris Tz. 4).

  • BGH, 21.03.2000 - VI ZR 158/99

    Organisation der Aufsicht in einem Freibad

    Auszug aus OLG Hamm, 29.08.2012 - 12 U 52/12
    Dazu gehören etwa ihre Größe und Lage und die Anzahl der Besucher sowie allgemein Art und Umfang des eröffneten Verkehrs und das Vertrauen, das die Besucher einer solchen Einrichtung in die Sicherung der ihnen zugänglichen Räume setzen können (vgl. BGH NJW 2000, 1946, juris Tz. 7; OLG Hamm OLGR 1997, 308, juris Tz. 4).
  • BGH, 08.11.2005 - VI ZR 332/04

    Verkehrssicherungspflicht eines Theaterbetreibers

    Auszug aus OLG Hamm, 29.08.2012 - 12 U 52/12
    Zu treffen sind die Sicherheitsvorkehrungen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (vgl. dazu insgesamt: BGH NJW 2008, 3775, juris Tz. 9; NJW 2006, 610, juris Tz. 9 f.; NJW 2006, 2326, juris Tz. 6 f.).
  • BGH, 16.05.2006 - VI ZR 189/05

    Verkehrssicherungspflicht des Vermieters einer Wohnung hinsichtlich mit

    Auszug aus OLG Hamm, 29.08.2012 - 12 U 52/12
    Zu treffen sind die Sicherheitsvorkehrungen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (vgl. dazu insgesamt: BGH NJW 2008, 3775, juris Tz. 9; NJW 2006, 610, juris Tz. 9 f.; NJW 2006, 2326, juris Tz. 6 f.).
  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 223/07

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Trampolinanlage

    Auszug aus OLG Hamm, 29.08.2012 - 12 U 52/12
    Zu treffen sind die Sicherheitsvorkehrungen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (vgl. dazu insgesamt: BGH NJW 2008, 3775, juris Tz. 9; NJW 2006, 610, juris Tz. 9 f.; NJW 2006, 2326, juris Tz. 6 f.).
  • BGH, 02.08.2012 - XII ZR 42/10

    Fitness-Studiovertrag: Wirksamkeit einer Laufzeitklausel; unangemessene

    Auszug aus OLG Hamm, 29.08.2012 - 12 U 52/12
    Eine etwaige Einweisung in den Gebrauch der Geräte sowie Beratung und Beaufsichtigung sind dann als bloße vertragliche Nebenleistungen geschuldet (vgl. BGH NJW 2012, 1431, juris Tz. 17 f.).
  • OLG Celle, 17.06.2010 - 8 U 25/10

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Dampfsauna

    Auszug aus OLG Hamm, 29.08.2012 - 12 U 52/12
    Eine Gefahrenlage, die mit der naheliegenden Möglichkeit einer Schädigung anderer verbunden ist, ist nach allgemeiner Ansicht bei dem Betrieb eines Fitnessstudios mit Saunabereich gegeben (vgl. etwa zur Haftung eines Saunabetreibers: OLG Celle, Urteil vom 17.6.2010, 8 U 25/10; OLG Naumburg, VersR 2008, 1505; OLG Hamm OLGR 1997, 308; OLG Frankfurt VersR 1973, 625).
  • OLG Frankfurt, 07.01.1972 - 2 U 105/71

    Saunabesucher; Glätte eines Holzlattenrostes; Vorsichtiges Bewegen;

    Auszug aus OLG Hamm, 29.08.2012 - 12 U 52/12
    Eine Gefahrenlage, die mit der naheliegenden Möglichkeit einer Schädigung anderer verbunden ist, ist nach allgemeiner Ansicht bei dem Betrieb eines Fitnessstudios mit Saunabereich gegeben (vgl. etwa zur Haftung eines Saunabetreibers: OLG Celle, Urteil vom 17.6.2010, 8 U 25/10; OLG Naumburg, VersR 2008, 1505; OLG Hamm OLGR 1997, 308; OLG Frankfurt VersR 1973, 625).
  • OLG Naumburg, 25.04.2007 - 6 U 191/06

    Haftung eines Hotels für Verletzungen der Hotelgäste in einer Sauna

    Auszug aus OLG Hamm, 29.08.2012 - 12 U 52/12
    Eine Gefahrenlage, die mit der naheliegenden Möglichkeit einer Schädigung anderer verbunden ist, ist nach allgemeiner Ansicht bei dem Betrieb eines Fitnessstudios mit Saunabereich gegeben (vgl. etwa zur Haftung eines Saunabetreibers: OLG Celle, Urteil vom 17.6.2010, 8 U 25/10; OLG Naumburg, VersR 2008, 1505; OLG Hamm OLGR 1997, 308; OLG Frankfurt VersR 1973, 625).
  • AG München, 24.06.2016 - 274 C 17475/15

    Sturz in der Apotheke

    Die Verkehrssicherungspflicht bildet innerhalb eines Schuldverhältnisses zugleich eine solche Schutzpflicht (BGH, Urteil vom 14. März 2013 - III ZR 296/11 - juris Rn. 25; OLG Hamm, Urteil vom 29. August 2012 - I-12 U 52/12, 12 U 52/12 -, juris Rn. 20; Grüneberg, in: Palandt, BGB, 75. Aufl., 2016, § 280, Rn. 28).
  • LG Detmold, 04.07.2016 - 12 O 108/13

    Schmerzensgeld, Verkehrsunfall, Haushaltsführungsschaden

    Der Fitnessstudiovertrag stellt insoweit - sofern wie hier keine anderweitigen Anhaltspunkte vorliegen - einen Mietvertrag dar ( vgl. BGH, Urt. v. 08.02.2012, Az.: XII ZR 42/10, Rn. 17 = NJW 2012, 1431; OLG Hamm, Urt. v. 29.08.2012, Az.: 12 U 52/12, Rn. 16 = NJW-RR 2013, 397).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.03.2013 - I-12 U 52/12   

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OLG Düsseldorf, 14.03.2013 - I-12 U 52/12 (https://dejure.org/2013,13177)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.03.2013 - I-12 U 52/12 (https://dejure.org/2013,13177)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bereitstellung von Barmitteln zur Ermöglichung einer Kassenpfändung kann anfechtbar sein

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 134/10

    Insolvenzanfechtung: Zahlungseinstellung des Schuldners

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.2013 - 12 U 52/12
    Der Schuldner handelt mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn er bei Vornahme der Rechtshandlung die Benachteiligung der Gläubiger im Allgemeinen als Erfolg seiner Rechtshandlung gewollt oder als mutmaßliche Folge gebilligt hat (vgl. BGH, Urt. vom 30.06.2011 - IX ZR 134/10 = NJW-RR 2011, 1413 Tz. 8), wozu er entweder wissen muss, dass er neben dem Anfechtungsgegner nicht alle Gläubiger innerhalb angemessener Zeit befriedigen kann, oder sich diese Folge zumindest als möglich vorstellen, aber in Kauf nehmen muss, ohne sich durch diese Vorstellung von seinem Handeln abhalten zu lassen (vgl. BGH, Urt. vom 05.03.2009 - IX ZR 85/07 = NJW 2009, 1601, 1602 Tz. 10).

    Ein Schuldner, der seine Zahlungsunfähigkeit kennt, handelt in aller Regel mit Benachteiligungsvorsatz (vgl. BGH, Urt. vom 30.06.2011, a.a.O.).

    Haben im fraglichen Zeitpunkt fällige Verbindlichkeiten bestanden, die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht beglichen worden sind, ist regelmäßig von Zahlungseinstellung auszugehen (vgl. BGH, Urt. vom 30.06.2011, a.a.O. Tz. 12; Versäumnisurt. v. 24.01.2012 - II ZR 119/10 = NZI 2012, 413, 414 Tz. 13).

  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 85/07

    Anschubfinanzierung von neu gegründeten Unternehmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.2013 - 12 U 52/12
    Der Schuldner handelt mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn er bei Vornahme der Rechtshandlung die Benachteiligung der Gläubiger im Allgemeinen als Erfolg seiner Rechtshandlung gewollt oder als mutmaßliche Folge gebilligt hat (vgl. BGH, Urt. vom 30.06.2011 - IX ZR 134/10 = NJW-RR 2011, 1413 Tz. 8), wozu er entweder wissen muss, dass er neben dem Anfechtungsgegner nicht alle Gläubiger innerhalb angemessener Zeit befriedigen kann, oder sich diese Folge zumindest als möglich vorstellen, aber in Kauf nehmen muss, ohne sich durch diese Vorstellung von seinem Handeln abhalten zu lassen (vgl. BGH, Urt. vom 05.03.2009 - IX ZR 85/07 = NJW 2009, 1601, 1602 Tz. 10).
  • BGH, 01.07.2010 - IX ZR 70/08

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer drohenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.2013 - 12 U 52/12
    Da der Anfechtungsgegner im Allgemeinen in die fälligen Gesamtverbindlichkeiten des Schuldners keinen Einblick hat, muss - soweit es um seine Kenntnis von der zumindest drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners geht - darauf abgestellt werden, ob sich die schleppende oder ganz ausbleibende Tilgung seiner Forderung bei einer Gesamtbetrachtung der für den Anfechtungsgegner ersichtlichen Umstände, insbesondere unter Berücksichtigung der Art der Forderung, der Person des Schuldners und dem Zuschnitt seines Geschäftsbetriebs, als ausreichendes Indiz für eine zumindest drohende Zahlungsunfähigkeit darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 01.07.2010 - IX ZR 70/08 = BeckRS 2010, 19843 Tz. 10).
  • BGH, 03.02.2011 - IX ZR 213/09

    Insolvenzanfechtung: Gezielte Auffüllung des Kassenbestandes zur Ermöglichung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.2013 - 12 U 52/12
    Das Landgericht ist hinsichtlich der angefochtenen Zahlungen in Höhe von insgesamt EUR 6.800 im Ausgangspunkt mit Recht davon ausgegangen, dass die Anfechtbarkeit nach § 133 Abs. 1 Satz 1 BGB voraussetzt, dass die Schuldnerin hierdurch aktiv die Vollstreckungsmaßnahme der Beklagten gefördert hat, weil dies die Bewertung der Vollstreckungsmaßnahme als Rechtshandlung der Schuldnerin rechtfertigen kann (vgl. BGH, Urt. v. 03.02.2011 - IX ZR 213/09 = NJW-RR 2011, 783, 785 Tz. 12).
  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/06

    Widerlegung der Vermutung der Gläubigerbenachteiligungsabsicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.2013 - 12 U 52/12
    In jüngeren Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof es für die Annahme des Benachteiligungsvorsatzes auch in Fällen kongruenter Deckung ausreichen lassen, wenn der Schuldner im Zeitpunkt der Wirksamkeit der angefochtenen Handlung zahlungsunfähig war (vgl. BGH, Urt. v. 24.05.2007 - IX ZR 97/06 = NJW-RR 2007, 1537, 1539 Tz. 19).
  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 239/09

    Gläubigerkenntnis bei Insolvenzanfechtung von Steuerzahlungen: Widerlegung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.2013 - 12 U 52/12
    Es muss sich mindestens für die beteiligten Verkehrskreise der berechtigte Eindruck aufdrängen, dass der Schuldner außerstande ist, seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen zu genügen (vgl. BGH, Urt. v. 15.03.2012 - IX ZR 239/09 = NZI 2012, 416, 417 Tz. 9 m.w.N.).
  • BGH, 24.01.2012 - II ZR 119/10

    Gläubigerantrag auf Insolvenzeröffnung über das Vermögen einer GmbH: Nachweis der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.2013 - 12 U 52/12
    Haben im fraglichen Zeitpunkt fällige Verbindlichkeiten bestanden, die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht beglichen worden sind, ist regelmäßig von Zahlungseinstellung auszugehen (vgl. BGH, Urt. vom 30.06.2011, a.a.O. Tz. 12; Versäumnisurt. v. 24.01.2012 - II ZR 119/10 = NZI 2012, 413, 414 Tz. 13).
  • BGH, 08.10.2009 - IX ZR 173/07

    Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.2013 - 12 U 52/12
    Die Nichteinhaltung der vereinbarten Ratenzahlungen stand der Annahme, die Schuldnerin sei zahlungsfähig, entgegen (vgl. BGH, Urt. v. 08.10.2009 - IX ZR 173/07 = NZI 2009, 847, 848 Tz. 13).
  • BGH, 27.03.2012 - II ZR 171/10

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Zahlungen nach Eintritt der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.2013 - 12 U 52/12
    Das folgt schon daraus, dass von dem Geschäftsführer einer GmbH erwartet wird, dass er sich über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft stets vergewissert, wozu insbesondere die Prüfung der Insolvenzreife gehört (vgl. BGH, Urt. v. 27.03.2012 - II ZR 171/10 = NZG 2012, 672, 673 Tz. 15).
  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.2013 - 12 U 52/12
    Zutreffend ist zwar, dass eine Zahlungseinstellung in der Regel nicht vorliegt, wenn es sich bei den nicht beglichenen Verbindlichkeiten nur um einen unerheblichen Teil der Verbindlichkeiten der Schuldnerin gehandelt hat (vgl. BGH, Urt. v. 12.10.2006 - IX ZR 228/03 = NZI 2007, 36, 37 Tz. 22).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

  • AG Essen, 04.05.2016 - 15 C 82/16

    Annahme der Rechtshandlung eines Insolvenzschuldners bei Vollstreckungsmaßnahmen

    Nach Auffassung des Gerichtes weicht der vorliegende Sachverhalt daher entscheidend von dem beklagtenseits angeführten Biersteuerfall (BGH, 09.07.2009, IX ZR 86/08) und den weiter zitierten Entscheidungen zu BGH, 27.05.2003, IX ZR 169/02 (Zahlung an anwesenden Gerichtsvollzieher), OLG Düsseldorf, 14.03.2013, 12 U 52/12 (Einzahlung von Bargeldbeträgen auf ein gepfändetes Konto) und BGH, 22.01.2004, IX ZR 39/03 (Abberufung von Darlehensmitteln) ab und ist nicht mit diesen gleichzusetzen.
  • LG Krefeld, 05.06.2014 - 1 S 30/14

    Insolvenzanfechtung nur bei Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit des

    Belastbare Indizien für eine Zahlungsunfähigkeit liegen beispielsweise dann vor, wenn der Schuldner offen gegenüber dem Gläubiger erklärt, fällige Forderungen nicht alsbald tilgen zu können (BGH NJW 2003, 3560), wenn der Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung nur teilweise oder nur schleppend erfüllt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2013, 12 U 52/12), wenn der Gläubiger von Strafverfolgungsmaßnahmen gegen den Schuldner wegen Vermögensdelikten erfährt (BGH WM 1991, 150) oder wenn der Gläubiger davon Kenntnis erlangt, dass die Hausbank des Schuldners sämtliche Kredite sofort fällig gestellt hat (BGH NJW 2001, 1650).
  • LG Hamburg, 08.11.2013 - 332 S 40/13

    Insolvenzanfechtung: Benachteiligungsvorsatz des Schuldners; Kenntnis des

    Da der Anfechtungsgegner im Allgemeinen in die fälligen Gesamtverbindlichkeiten des Schuldners keinen Einblick hat, muss - soweit es um seine Kenntnis von der zumindest drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners geht - darauf abgestellt werden, ob sich die schleppende oder ganz ausbleibende Tilgung seiner Forderung bei einer Gesamtbetrachtung der für den Anfechtungsgegner ersichtlichen Umstände, insbesondere unter Berücksichtigung der Art der Forderung, der Person des Schuldners und dem Zuschnitt seines Geschäftsbetriebs, als ausreichendes Indiz für eine zumindest drohende Zahlungsunfähigkeit darstellt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2013 - 12 U 52/12).
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