Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.03.2010 - I-13 U 125/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11091
OLG Hamm, 24.03.2010 - I-13 U 125/09 (https://dejure.org/2010,11091)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.03.2010 - I-13 U 125/09 (https://dejure.org/2010,11091)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. März 2010 - I-13 U 125/09 (https://dejure.org/2010,11091)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,11091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall; Höhe zu erstattender Mietwagenkosten

  • kanzlei-kotz.de

    Kettenauffahrunfall - Haftungsverteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall; Höhe zu erstattender Mietwagenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 21.04.2008 - 6 U 188/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten - Unfallersatztarif

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2010 - 13 U 125/09
    Dass die Klägerin den Mietwagen unbedingt sofort benötigt hat, hat sie ebenfalls nicht wie von ihr zu fordern (OLG Hamm, BeckRS 2008 25295) - dargelegt.

    Eine solche Darlegung wäre von der Klägerin aber unter dem Gesichtspunkt der sekundären Darlegungslast zu verlangen gewesen (OLG Hamm, BeckRS 2008, 25295).

    Ein solcher pauschaler Aufschlag kommt allerdings nur in Betracht, wenn feststeht, dass der Klägerin die Anmietung eines adäquaten Mietfahrzeuges nicht zum Normaltarif möglich gewesen wäre und die Klägerin insoweit einen unfallbedingten Mehraufwand dargelegt hätte (vgl. so auch OLG Hamm, BeckRS 2008 25295, vgl. auch BGH, NJW 2006, 360, 361, Ziff. 9).

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2010 - 13 U 125/09
    Unterlässt der Geschädigte die Nachfrage nach günstigeren Tarifen, geht es nicht um die Verletzung der Schadensminderungspflicht, für die grundsätzlich der Schädiger die Beweislast trägt, sondern um die Schadenshöhe, die der Geschädigte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen hat (BGH, NJW 2009, 58 m.w.N.).

    Diese Kritik wird insbesondere für die Schwackeliste 2006 erhoben (BGH, NJW 2009, 58; Grüneberg in Palandt, BGB, 69. Aufl. 2010, § 249 Rdn. 33).

    Entsprechend der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 2009, 58) steht es dem Tatrichter im Rahmen des durch § 287 ZPO eingeräumten Ermessens frei, ob er zur Bestimmung der Höhe der erforderlichen Mietwagenkosten auf den Schwacke-Mietpreisspiegel aus dem Jahr 2003 oder aus einem späteren Jahr zurückgreift.

  • OLG Hamm, 27.05.1999 - 6 U 35/99

    Anspruch auf Ersatz des Frontschadens und weiterer immaterieller Schäden nach

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2010 - 13 U 125/09
    Hat ein Fahrzeug bei einem Kettenauffahrunfall sowohl Front- wie auch Heckschäden erlitten, so kann zwar zur Vermeidung unbilliger Ergebnisse bei ungeklärter Verursachung der Frontschäden derjenige Teil des Gesamtschadens, für den der auffahrende Hintermann verantwortlich ist, durch eine quotenmäßige Aufteilung des Gesamtschadens gem. § 287 ZPO ermittelt werden (BGH, VersR 73, 1283; OLG Hamm, 6 U 35/99, BeckRS 2007 110587; OLG Karlsruhe, VersR 82, 1150).

    Maßgeblich ist hierfür aber eine deutliche Wahrscheinlichkeit der Verantwortlichkeit des Schädigers für den Frontschaden (OLG Hamm, 6 U 35/99, BeckRS 2007 110587).

  • OLG Karlsruhe, 27.11.1981 - 10 U 80/81

    Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2010 - 13 U 125/09
    Auf den letzten in der Kette trifft der Anscheinsbeweis zu (OLG Karlsruhe, VersR 1982, 1150; König in Hentschel, aaO, § 17 StVG, Rdnr. 18).

    Hat ein Fahrzeug bei einem Kettenauffahrunfall sowohl Front- wie auch Heckschäden erlitten, so kann zwar zur Vermeidung unbilliger Ergebnisse bei ungeklärter Verursachung der Frontschäden derjenige Teil des Gesamtschadens, für den der auffahrende Hintermann verantwortlich ist, durch eine quotenmäßige Aufteilung des Gesamtschadens gem. § 287 ZPO ermittelt werden (BGH, VersR 73, 1283; OLG Hamm, 6 U 35/99, BeckRS 2007 110587; OLG Karlsruhe, VersR 82, 1150).

  • OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif -

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2010 - 13 U 125/09
    Sie kann nur verlangt werden, wenn ausweislich der Mietwagenrechnung Zusatzleistungen erbracht und in Rechnung gestellt worden sind (OLG Köln, NZV 2007, 199).
  • OLG Köln, 10.10.2008 - 6 U 115/08

    Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2010 - 13 U 125/09
    Hinsichtlich dieser Erhebung wird zwar kritisiert, dass die zugrunde liegenden Preisabfragen auf den Sommer 2007 beschränkt sind, deshalb nur ein äußerst kurzes Zeitintervall betreffen und im Übrigen auch nur fünf Großräume Deutschlands erfassen (OLG Köln, NZV 2009, 145).
  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2010 - 13 U 125/09
    Ein solcher pauschaler Aufschlag kommt allerdings nur in Betracht, wenn feststeht, dass der Klägerin die Anmietung eines adäquaten Mietfahrzeuges nicht zum Normaltarif möglich gewesen wäre und die Klägerin insoweit einen unfallbedingten Mehraufwand dargelegt hätte (vgl. so auch OLG Hamm, BeckRS 2008 25295, vgl. auch BGH, NJW 2006, 360, 361, Ziff. 9).
  • OLG Hamm, 20.03.2000 - 13 U 181/99

    Anscheinsbeweis; Auffahren; Vorangegangener Fahrspurwechsel; Mietwagenkosten;

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2010 - 13 U 125/09
    Der Geschädigte muss sich aber im Wege der Vorteilsausgleichung eine derartige Ersparnis anrechnen lassen, die entsprechend den maßgeblichen technischen und wirtschaftlichen Verhältnissen auf 10 % angesetzt wird (OLG Hamm, VersR 2001, 206; Grüneberg in Palandt, BGB, 69. Aufl. 2010, § 249 Rdn. 36).
  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2010 - 13 U 125/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (st. Rspr., vgl. etwa BGH, NJW 2009, 48 m.w.N.).
  • BGH, 08.05.1973 - VI ZR 101/71

    Schadensabgrenzung bei doppeltem Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2010 - 13 U 125/09
    Sofern sich allerdings eine Verursachung des Frontschadens durch den Auffahrenden nicht feststellen lässt oder weniger wahrscheinlich ist, haftet der Nachfolgende dagegen nur für den ihm sicher zuzurechnenden Heckschaden (vgl. auch parallel BGH, NJW 1973, 1283, 1284; OLG Düsseldorf, NZV 1995, 486; KG, DAR 1995, 482; Becker/Böhme/Biela, KfZ-Haftpflichtschäden, 23. Aufl. 2009; Kap. 1 Rdnr. 199).
  • BGH, 09.02.1982 - VI ZR 59/80

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines plötzlich auf die Straße laufenden Kindes

  • OLG Düsseldorf, 12.06.1995 - 1 U 145/94

    Haftungsverteilung und Schadensberechnung bei ungeklärtem Kettenauffahrunfall

  • KG, 06.07.1995 - 12 U 1976/94

    Haftungsverteilung bei Ketten- bzw. Serienauffahrunfall

  • OLG Hamm, 06.02.2014 - 6 U 101/13

    Ungeklärter Ablauf eines Kettenauffahrunfalls - Oberlandesgericht Hamm klärt, wer

    Der in der Regel gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis für sein Verschulden ist bei Kettenauffahrunfällen wie dem vorliegenden nicht auf die innerhalb der Kette befindlichen Kraftfahrer anwendbar, weil häufig nicht feststellbar ist, wer auf wen aufgefahren ist und wer wen auf das vorausfahrende Fahrzeug aufgeschoben hat (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 24.3.2010 - 13 U 125/09 -, abgedr. bei "juris", Rz. 33 = Schaden-Praxis 2010, 351; Hentschel-König, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., StVO § 4 Rn. 36 m. w. N.).
  • LG Wuppertal, 27.11.2012 - 2 O 398/10

    Beweisführung bei Schadensersatz nach Auffahrunfall bei einem sog. Kettenunfall

    Die Betriebsgefahr wird durch ein Verschulden erhöht (OLG Hamm, Urteil vom 24.03.2010, Az: I-13 U 125/09).

    Auf den letzten trifft der Anscheinsbeweis zu (OLG Hamm, Urteil vom 24.03.2010, Az: I-13 U 125/09).

    Für das Verschulden der Klägerin spricht auch kein Anschein, weil sich das klägerische Fahrzeug innerhalb der Kette der unfallbeteiligten Fahrzeuge befand (OLG Hamm, Urteil vom 24.03.2010, Az: I-13 U 125/09).

    Die Betriebsgefahr auf Klägerseite tritt hinter dem Auffahrverschulden der Beklagten zu 1) zurück (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 24.03.2010, Az: I-13 U 125/09).

    Denn sofern sich eine Verursachung des Frontschadens durch den Auffahrenden nicht feststellen lässt, haftet der Nachfolgende nur für den ihm sicher zuzurechnenden Heckschaden (OLG Hamm, Urteil vom 24.03.2010, Az: I-13 U 125/09 m.w.N.).

    Die entstandenen Gutachterkosten sowie die Pauschale sind den Beklagten gemäß § 287 ZPO zu dem Teil aufzuerlegen, der dem Umfang der von dem Beklagten zu 1) verursachten Schäden im Verhältnis zu den übrigen Beschädigungen, die ihr nicht zugerechnet werden können, entspricht (OLG Hamm, Urteil vom 24.03.2010 - I-13 U 125/09).

  • LG Münster, 17.04.2013 - 16 O 269/11

    Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls als Kettenauffahrunfall i.R.d.

    Bei Kettenauffahrunfällen ist der Anscheinsbeweis nur für die innerhalb der Kette fahrenden Fahrzeugführer ausgeschlossen, denn nur dort ist in der Regel nicht feststellbar, wer auf wen aufgefahren ist und wer wen aufgeschoben hat (OLG Hamm, Urteil vom 24. März 2010, 13 U 125/09).

    Dem Kläger ist der insoweit erforderliche Kausalitätsnachweis nicht gelungen, so dass eine Haftung grundsätzlich nur für den sicher zurechenbaren Schaden besteht (OLG Hamm, Urteil vom 24. März 2010 - 13 U 125/09).

    Da Front- und Heckschaden letztlich gemeinsam zum Totalschaden am klägerischen Fahrzeug geführt haben, kann der ersatzfähige Schaden insoweit im Wege der Schätzung gemäß § 287 ZPO durch Bildung einer Haftungsquote ermittelt werden (OLG Hamm, Urteil vom 24.03.2010 in 13 U 125/09; OLG Düsseldorf, Urteil vom 9. Dezember 1991 in 1 U 274/90, www.juris.de).

  • OLG Koblenz, 16.11.2020 - 12 U 207/19

    Anscheinsvermutung bei einem "Kettenauffahrunfall"

    Lässt sich eine Verursachung des Frontschadens durch den Auffahrenden also nicht feststellen, haftet der Nachfolgende nur für den ihm sicher zurechenbaren Heckschaden (OLG Hamm BeckRS 2010, 26798).
  • LG Bochum, 16.05.2014 - 5 S 138/13

    Umfang des Anscheinsbeweises bei Kettenauffahrunfällen

    Nach der Rechtsprechung des OLG Hamm, der sich die Kammer anschließt, trifft der Anscheinsbeweis auf den Letzten in der Kette zu (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 24.03.2010 - 13 U 125/09 - m. w. N.).
  • LG Karlsruhe, 16.08.2018 - 6 O 5/18

    Haftung bei Kfz-Unfall: Nachweis des Eigentums am Kraftfahrzeug des geschädigten

    Bei Kettenauffahrunfällen versagt jedenfalls hinsichtlich der Verursachung des Frontschadens an dem Fahrzeug, auf das das Fahrzeug des Hintermanns aufgefahren ist, in der Regel der für ein Verschulden des Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis, weil regelmäßig gerade kein ausreichend typischer Geschehensablauf feststellbar ist (OLG Hamm, Urteile vom 24.03.2010 - 13 U 125/09 -, Schaden-Praxis 2010, 351, vom 06.02.2014 - 6 U 101/13 -, NJW 2014, 3790).
  • AG Rheine, 17.06.2011 - 14 C 57/10
    Dies entspricht den maßgeblichen technischen und wirtschaftlichen Verhältnissen und kann nur in dieser Höhe im Massengeschäft der KH-Schadensabrechnung bei einer Schätzung gemäß § 287 ZPO angemessen erfasst werden(OLG Hamm v. 24.03.2010, AZ 13 U 125/09; OLG Hamm v. 21.04.2008, AZ 6 U 188/07).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht