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   OLG Hamm, 12.10.2011 - I-13 U 52/11   

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https://dejure.org/2011,53269
OLG Hamm, 12.10.2011 - I-13 U 52/11 (https://dejure.org/2011,53269)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.10.2011 - I-13 U 52/11 (https://dejure.org/2011,53269)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - I-13 U 52/11 (https://dejure.org/2011,53269)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Grundstücksbesitzers bei Einsturz eines Hochsitzes aufgrund verborgener Holzfäule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Hochsitzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.03.1993 - VI ZR 176/92

    Haftung des Verwalters von Wohnungseigentum für Schäden durch herabstürzende

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2011 - 13 U 52/11
    An den Nachweis der pflichtgemäßen Überwachung sind nach ständiger Rechtsprechung des BGH hohe Anforderungen zu stellen (BGH, NJW 1993, 1782).

    Der BGH hat in Hinblick auf Dachkonstruktionen erklärt, dass derjenige, der für die Sicherheit eines Gebäudes Sorge zu tragen hat, wegen der erheblichen Gefahren für die Gesundheit und das Eigentum Dritter alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen hat, die aus technischer Sicht geboten und geeignet sind, der Gefahr einer Ablösung der Dachteile, sei es auch nur bei starkem Sturm, zu begegnen (BGH, NJW 1993, 1782).

    Aufgrund der gebotenen sachverständigen Beratung (vgl. insoweit BGH, NJW 1993, 1782) ist der Senat zu der Überzeugung gelangt, dass die vom Beklagten gewählte Methode der jährlichen Kontrolle, die nach seiner Darstellung im Wesentlichen durch Inaugenscheinnahme, Rütteln und Gewichtsverlagerung erfolgte, von vornherein nicht geeignet war, eine innere Holzfäulnis rechtzeitig zu erkennen.

  • BGH, 07.11.1991 - III ZR 118/90

    Aufklärungspflicht eines im Rahmen eines Kapitalanlagemodells tätigen Treuhänders

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2011 - 13 U 52/11
    Wenn aber dem Gesamtinhalt der Entscheidungsgründe zu entnehmen ist, dass das Landgericht seine Entscheidung nicht auf den Zahlungsantrag beschränken wollte, ist die Entscheidung dahin auszulegen, dass das Landgericht zugleich auch durch stattgebendes Teilendurteil über den Feststellungsantrag entscheiden wollte (BGH, MDR 1992, 746).
  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 49/91

    Tierhalterhaftung bei Gefälligkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2011 - 13 U 52/11
    Die unentgeltliche Überlassung eines Hochsitzes ist vergleichbar mit der gelegentlichen Überlassung eines Kraftfahrzeugs oder eines Reitpferdes, bei der ebenfalls keine Leihe, sondern ein reines Gefälligkeitsverhältnis angenommen wird (BGH, NJW 1992, 2474; Palandt/Weidenkaff, 71. Aufl. 2011, Einf. vor § 598, Rn. 7).
  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 45/98

    Zulässigkeit eines Grundurteils

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2011 - 13 U 52/11
    Zwar scheidet bei einem Feststellungsantrag ein Grundurteil (§ 304 ZPO) wesensgemäß aus (BGH, VersR 2001, 638).
  • OLG Braunschweig, 25.09.1991 - 3 U 106/90

    Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz gem. § 836 BGB (Bürgerliches

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2011 - 13 U 52/11
    Das OLG Braunschweig hat allerdings im Jahr 1991 (Urt. vom 25.09.1991 3 U 106/90 - zitiert nach juris) ausgeführt, dass eine nähere Prüfung der Standpfosten eines Hochsitzes nur nötig wird, wenn die sonstigen Prüfungsmaßnahmen Anlass zu Zweifeln an der Sicherheit des Hochsitzes geben.
  • OLG Köln, 30.04.2002 - 22 U 217/01

    Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers für vom Fahrer einer

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2011 - 13 U 52/11
    Bei einem reinen Gefälligkeitsverhältnis aber besteht keine gesetzliche Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (BGH, NJW 1992, 2475; OLG Köln, VersR 2004, 189, Palandt/Grüneberg, Einl. vor § 241 Rn. 8).
  • OLG Stuttgart, 12.11.1976 - 2 U 117/76
    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2011 - 13 U 52/11
    Hochsitze stellen ein Werk im Sinne des § 836 Abs. 1 BGB dar (OLG Stuttgart, VersR 1977, 384; OLG Braunschweig, RuS 1993, 339; Palandt/Sprau, 71. Aufl. 2011, § 836 Rn 3).
  • LG Waldshut-Tiengen, 14.08.2015 - 1 O 163/13

    Haftung des Grundstücksbesitzers: Anforderungen an die Kontrolle von

    Insoweit unterscheidet sich dieser Fall von dem Fall, den das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil vom 12. Oktober 2011 zu entscheiden hatte (I-13 U 52/11, BeckRS 2012, 14621).
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