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   OLG Hamm, 03.12.2012 - I-13 U 178/11   

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https://dejure.org/2012,42446
OLG Hamm, 03.12.2012 - I-13 U 178/11 (https://dejure.org/2012,42446)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.12.2012 - I-13 U 178/11 (https://dejure.org/2012,42446)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Dezember 2012 - I-13 U 178/11 (https://dejure.org/2012,42446)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis für Unterlassungsansprüche unter Rechtsanwälten wegen potenziell beleidigender Äußerungen in einem Zivilprozess

  • BRAK-Mitteilungen

    Voraussetzung eines Unterlassungsanspruchs wegen für beleidigend erachteter Äußerungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Unterlassungsansprüche unter Rechtsanwälten hinsichtlich in einem Zivilprozess getätigter Äußerungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie weit darf Kritik an Kollegen gehen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kein Unterlassungsanspruch gegen Äußerungen eines Prozessbevollmächtigten im laufenden Verfahren

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kein Unterlassungsanspruch gegen Äußerungen eines Prozessbevollmächtigten im laufenden Verfahren

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu den Voraussetzungen einer Unterlassungsklage wegen Äußerungen in einer anwaltlichen Korrespondenz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Ehrenschutzklage wegen überspitzter Äußerungen im laufenden Verfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.11.1970 - VI ZR 70/69

    Abgrenzung einer Tatsachenbehauptung von einem Werturteil - Schutz der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2012 - 13 U 178/11
    Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen - wenn überhaupt - allenfalls dann in Betracht, wenn bewusst oder leichtfertig falsche ehrenrührige Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden oder eine reine Schmähkritik ohne erkennbaren Bezug zum Ausgangsrechtsstreit vorliegen (vgl. zum Ganzen nur BVerfG, NJW-RR 2007, 840; BGH, NJW 2008, 996, VersR 2005, 277, NJW 1986, 2502, NJW 1971, 284, OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1399 und NJW 1992, 1329 sowie Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., § 823, Rdn. 104 und Geigel/Pardey, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 23, Rdn. 85).Nach diesen Grundsätzen begegnet schon die Zulässigkeit der Klage, soweit es um Äußerungen in den 4 vorgenannten zivilgerichtlichen Verfahren (I-1 O 533/10 LG Bochum, 18 O 115/11 LG Essen und 14 C 27/11 oder 14 C 72/11 AG Essen) geht, durchgreifenden Bedenken.
  • BGH, 10.06.1986 - VI ZR 154/85

    Zivilrechtliche Ansprüche des Beschuldigten in einem Strafverfahren gegenüber

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2012 - 13 U 178/11
    Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen - wenn überhaupt - allenfalls dann in Betracht, wenn bewusst oder leichtfertig falsche ehrenrührige Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden oder eine reine Schmähkritik ohne erkennbaren Bezug zum Ausgangsrechtsstreit vorliegen (vgl. zum Ganzen nur BVerfG, NJW-RR 2007, 840; BGH, NJW 2008, 996, VersR 2005, 277, NJW 1986, 2502, NJW 1971, 284, OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1399 und NJW 1992, 1329 sowie Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., § 823, Rdn. 104 und Geigel/Pardey, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 23, Rdn. 85).Nach diesen Grundsätzen begegnet schon die Zulässigkeit der Klage, soweit es um Äußerungen in den 4 vorgenannten zivilgerichtlichen Verfahren (I-1 O 533/10 LG Bochum, 18 O 115/11 LG Essen und 14 C 27/11 oder 14 C 72/11 AG Essen) geht, durchgreifenden Bedenken.
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2012 - 13 U 178/11
    Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen - wenn überhaupt - allenfalls dann in Betracht, wenn bewusst oder leichtfertig falsche ehrenrührige Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden oder eine reine Schmähkritik ohne erkennbaren Bezug zum Ausgangsrechtsstreit vorliegen (vgl. zum Ganzen nur BVerfG, NJW-RR 2007, 840; BGH, NJW 2008, 996, VersR 2005, 277, NJW 1986, 2502, NJW 1971, 284, OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1399 und NJW 1992, 1329 sowie Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., § 823, Rdn. 104 und Geigel/Pardey, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 23, Rdn. 85).Nach diesen Grundsätzen begegnet schon die Zulässigkeit der Klage, soweit es um Äußerungen in den 4 vorgenannten zivilgerichtlichen Verfahren (I-1 O 533/10 LG Bochum, 18 O 115/11 LG Essen und 14 C 27/11 oder 14 C 72/11 AG Essen) geht, durchgreifenden Bedenken.
  • BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07

    Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2012 - 13 U 178/11
    Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen - wenn überhaupt - allenfalls dann in Betracht, wenn bewusst oder leichtfertig falsche ehrenrührige Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden oder eine reine Schmähkritik ohne erkennbaren Bezug zum Ausgangsrechtsstreit vorliegen (vgl. zum Ganzen nur BVerfG, NJW-RR 2007, 840; BGH, NJW 2008, 996, VersR 2005, 277, NJW 1986, 2502, NJW 1971, 284, OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1399 und NJW 1992, 1329 sowie Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., § 823, Rdn. 104 und Geigel/Pardey, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 23, Rdn. 85).Nach diesen Grundsätzen begegnet schon die Zulässigkeit der Klage, soweit es um Äußerungen in den 4 vorgenannten zivilgerichtlichen Verfahren (I-1 O 533/10 LG Bochum, 18 O 115/11 LG Essen und 14 C 27/11 oder 14 C 72/11 AG Essen) geht, durchgreifenden Bedenken.
  • BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03

    Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Einschränkung des

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2012 - 13 U 178/11
    Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen - wenn überhaupt - allenfalls dann in Betracht, wenn bewusst oder leichtfertig falsche ehrenrührige Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden oder eine reine Schmähkritik ohne erkennbaren Bezug zum Ausgangsrechtsstreit vorliegen (vgl. zum Ganzen nur BVerfG, NJW-RR 2007, 840; BGH, NJW 2008, 996, VersR 2005, 277, NJW 1986, 2502, NJW 1971, 284, OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1399 und NJW 1992, 1329 sowie Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., § 823, Rdn. 104 und Geigel/Pardey, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 23, Rdn. 85).Nach diesen Grundsätzen begegnet schon die Zulässigkeit der Klage, soweit es um Äußerungen in den 4 vorgenannten zivilgerichtlichen Verfahren (I-1 O 533/10 LG Bochum, 18 O 115/11 LG Essen und 14 C 27/11 oder 14 C 72/11 AG Essen) geht, durchgreifenden Bedenken.
  • OLG Hamm, 30.09.1991 - 6 U 134/91

    Ehrenschutzklagen gegenüber kränkenden Äußerungen - Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2012 - 13 U 178/11
    Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen - wenn überhaupt - allenfalls dann in Betracht, wenn bewusst oder leichtfertig falsche ehrenrührige Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden oder eine reine Schmähkritik ohne erkennbaren Bezug zum Ausgangsrechtsstreit vorliegen (vgl. zum Ganzen nur BVerfG, NJW-RR 2007, 840; BGH, NJW 2008, 996, VersR 2005, 277, NJW 1986, 2502, NJW 1971, 284, OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1399 und NJW 1992, 1329 sowie Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., § 823, Rdn. 104 und Geigel/Pardey, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 23, Rdn. 85).Nach diesen Grundsätzen begegnet schon die Zulässigkeit der Klage, soweit es um Äußerungen in den 4 vorgenannten zivilgerichtlichen Verfahren (I-1 O 533/10 LG Bochum, 18 O 115/11 LG Essen und 14 C 27/11 oder 14 C 72/11 AG Essen) geht, durchgreifenden Bedenken.
  • OLG Hamm, 15.05.1995 - 13 U 16/95
    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2012 - 13 U 178/11
    Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen - wenn überhaupt - allenfalls dann in Betracht, wenn bewusst oder leichtfertig falsche ehrenrührige Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden oder eine reine Schmähkritik ohne erkennbaren Bezug zum Ausgangsrechtsstreit vorliegen (vgl. zum Ganzen nur BVerfG, NJW-RR 2007, 840; BGH, NJW 2008, 996, VersR 2005, 277, NJW 1986, 2502, NJW 1971, 284, OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1399 und NJW 1992, 1329 sowie Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., § 823, Rdn. 104 und Geigel/Pardey, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 23, Rdn. 85).Nach diesen Grundsätzen begegnet schon die Zulässigkeit der Klage, soweit es um Äußerungen in den 4 vorgenannten zivilgerichtlichen Verfahren (I-1 O 533/10 LG Bochum, 18 O 115/11 LG Essen und 14 C 27/11 oder 14 C 72/11 AG Essen) geht, durchgreifenden Bedenken.
  • LAG Hamm, 05.02.2016 - 10 SaGa 35/15

    Unzulässigkeit einer Klage auf Unterlassung von im Zusammenhang mit einem

    Diese Einschränkungen gelten jedenfalls bis zum rechtskräftigen Abschluss des Ausgangsverfahrens (vgl. BGH vom 10.06.1986 - VI ZR 154/85 - NJW 1986, 2502; OLG Hamm vom 03.12.2012 - I-13 U 178/11, 13 U 178/11 - juris).

    Die Zulässigkeit einer Ehrenschutzklage bei Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder -verteidigung in einem schwebenden Gerichtsverfahren oder dessen konkreter Vorbereitung dienen, wird allenfalls bei bewusst oder erwiesen unwahren Tatsachenbehauptungen oder reiner Schmähkritik ohne erkennbaren Bezug zum Ausgangsverfahren erwogen (vgl. BVerfG vom 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03 - a.a.O.; OLG Hamm vom 03.12.2012 - I-13 U 178/11, 13 U 178/11 - a.a.O.).

  • OLG München, 23.05.2018 - 15 U 2534/17

    Fehlende Aktivlegitmation - Zugestandene Tatsache nach wirksamem Bestreiten der

    Nach der Rechtsprechung ist ein Rechtsschutzbedürfnis jedoch dann nicht zu versagen, wenn bewusst oder leichtfertig falsche ehrenrührige Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden oder eine reine Schmähkritik ohne erkennbaren Bezug zum Ausgangsrechtsstreit vorliegt, bei der es nicht mehr um die Auseinandersetzung in der Sache, sondern allein um eine Diffamierung und Herabsetzung des Betroffenen jenseits polemischer und überspitzter Kritik geht (so zutreffend OLG Hamm, 3.12.2012 - 13 U 178/11).
  • OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 1 U 54/20

    Anspruch auf Unterlassung der Behauptung von Veruntreuungen durch einen

    Auch nach der Beendigung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens ist ein Unterlassungsanspruch aus §§ 823, 1004 BGB wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nur in wenigen Ausnahmefällen gegeben, etwa dann, wenn bewusst oder leichtfertig falsche ehrenrührige Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden oder eine reine Schmähkritik ohne einen erkennbaren Sachbezug vorliegt (Senat, Beschluss vom 6.11.2013, 1 W 32/13; OLG Hamm, Urteil vom 3.12.2013, 13 U 178/11, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 02.12.2013 - 1 W 32/13

    Unterlassungsanspruch: Äußerung in einem Sorgerechtsverfahren

    Nach der Beendigung des Verfahrens ist eine Rechtsverfolgung zwar zulässig; das Gebot des Schutzes einer funktionierenden Rechtspflege führt jedoch dazu, dass ein Unterlassungsanspruch aus §§ 823, 1004 BGB nur in wenigen Ausnahmefällen bejaht werden kann, etwa dann, wenn bewusst oder leichtfertig falsche ehrenrührige Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden oder eine reine Schmähkritik ohne einen erkennbaren Bezug zum Ausgangsrechtsstreit vorliegt (OLG Hamm, Urteil vom 03.12.2013, 13 U 178/11, Rdnr. 21, zitiert nach juris).
  • SG Kassel, 22.08.2013 - S 9 U 23/11
    Dabei ist sich das Gericht bewusst, dass Parteivernehmung im sozialgerichtlichen Verfahren grundsätzlich kein Beweismittel darstellt, sondern lediglich ein Mittel der Glaubhaftmachung (vgl. Sächs. LSG vom 30.6.2008 - L 6 U 62/06, mwN; ausführlich SG Kassel vom 26.11.2012 - S 13 U 178/11).
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