Rechtsprechung
LG Bochum, 28.04.2011 - I-14 O 46/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bei einer gewerblichen Altkleidersammlung und Schuhsammlung muss bei der Werbung das Vorliegen eines Gewerbes deutlich werden; Notwendigkeit eines deutlichen Hinweises des Vorliegens einer gewerblichen Altkleidersammlung und Schuhsammlung i.R.e. Werbung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 3; 5, 4 Nr. 11 UWG; § 2 DL-InfoV
Werbung für Altkleider- und Schuhsammlung ohne Hinweis auf gewerblichen Hintergrund ist wettbewerbswidrig - beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsverstoß durch Werbung für Altkleidersammlung, die den gewerblichen Charakter verschleiert
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
LG Bochum untersagt wettbewerbswidrige Werbung für eine Altkleider- u. Schuhsammlung