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   OLG Düsseldorf, 07.06.2006 - I-15 U 21/06   

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https://dejure.org/2006,579
OLG Düsseldorf, 07.06.2006 - I-15 U 21/06 (https://dejure.org/2006,579)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.06.2006 - I-15 U 21/06 (https://dejure.org/2006,579)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juni 2006 - I-15 U 21/06 (https://dejure.org/2006,579)
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Volltextveröffentlichungen (23)

  • Telemedicus

    Keine Störerhaftung des Forenbetreibers

  • Telemedicus

    Keine Störerhaftung des Forenbetreibers

  • webshoprecht.de

    Störerhaftung des Forenbetreibers erst ab Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten

  • JurPC

    TDG §§ 3, 8
    Haftung des Forenbetreibers

  • aufrecht.de

    Haftung eines Forenbetreibers

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nicht-professionelle Forenbetrieber: Keine Überwachungspflicht

  • stroemer.de

    Pornokönig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch gegen Betreiber bzgl. Äußerungen eines anonymen Dritten in einem Internetforum; Zumutbarkeit der Prüfungspflichten oder Überwachungspflichten eines nichtprofessionellen Forumbetreibers hinsichtlich rechtswidriger Inhalte; Pflicht zur Löschung von ...

  • foren-und-recht.de
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 823, 1004 BGB

  • online-und-recht.de
  • info-it-recht.de

    Zur Haftung eines Forenbetreibers

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § ... 823 Abs. 2; ; BGB § 1004 analog; ; StGB § 185; ; TDG § 2 Abs. 4 Nr. 3; ; TDG § 3 Nr. 1; ; TDG § 3 Satz 1 Nr. 1; ; TDG § 8 Abs. 2; ; TDG § 8 Abs. 2 Satz 1; ; TDG § 8 Abs. 2 Satz 2; ; TDG § 9; ; TDG § 10; ; TDG § 11; ; TDG § 11 Satz 1; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 890

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Forum-Einträge im Internet - Haftung des privaten Betreibers

  • RA Kotz

    Internetforum: Haftung des Betreibers für fremde Einträge erst ab Kenntnis für rechtswidrige Einträge

  • RA Kotz

    Internetforum - Unterlassungsansprüche bei Beleidigungen

  • sewoma.de

    Haftung des Internet-Forenbetreibers für Beiträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überwachungspflicht des nichtprofessionellen Betreibers eines Internetforums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    Eine allgemeine Pflicht, die zahlreichen in einem Internetforum existierenden Diskussionsforen mit tausenden von Beiträgen auf möglicherweise rechtswidrige Inhalte hin zu überwachen, trifft den Forenbetreiber nicht. Haftung des Forenbetreibers für ihm fremde, ...

  • heise.de (Pressebericht, 14.06.2006)

    Vorabprüfung von Forenbeiträgen ist unzumutbar

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    TDG §§ 3, 8
    Zur Haftung des Forenbetreibers; Internetrecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung für fremde Foren-Einträge erst ab Kenntnis

  • beck.de (Leitsatz)

    Keine Störerhaftung des Betreibers eines Internetforums

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung für fremde Foren-Einträge erst ab Kenntnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 618
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2006 - 15 U 21/06
    Er kann sich hinsichtlich des hier streitgegenständlichen Unterlassungsanspruchs nicht auf die Regelungen der §§ 9-11 TDG berufen, da diese auf die Störerhaftung keine Anwendung finden (Spindler a.a.O., Rdn. 16 zu § 8 TDG); insbesondere greift die Haftungsprivilegierung des § 11 TDG gegenüber Unterlassungsansprüchen nicht (BGH Urteil vom 11. März 2004 - I ZR 304/01, MMR 2004, 668[669/670]).

    Entsprechend hat der BGH in der Entscheidung vom 11. März 2004 (MMR 2004, 668[671]) sogar für einen professionellen Internet-Auktions-Anbieter festgestellt, dass es für diesen unzumutbar sei, jedes Angebot vor Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu überprüfen.

    Soweit der BGH in der bereits zitierten Entscheidung vom 11. März 2004 - I ZR 304/01 - (MMR 2004, 668[671/672]] der dortigen Beklagten aufgegeben hat, auch Vorsorge dafür zu treffen, dass es nicht zu weiteren Rechtsverletzungen komme, ist dies auf den hier zu entscheidenden Fall nicht zu übertragen.

    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall von dem durch Urteil des BGH vom 11. März 2004 (MMR 2004, 668) entschiedenen Fall, bei welchem die Vorsorgepflichten des beklagten Internet-Auktions-Anbieters maßgeblich unter bezug auf dessen Provisionsinteresse hergeleitet wurden.

  • LG Düsseldorf, 25.01.2006 - 12 O 546/05

    Haftung eines Forenbetreibers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2006 - 15 U 21/06
    Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 25 Januar 2006, Az. 12 O 546/05, abgeändert und die einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 20. Oktober 2005 aufgehoben sowie der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

    unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 25. Januar 2006 - 12 O 546/05 - den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2006 - 15 U 21/06
    Dabei ist zu beachten, dass dem Diensteanbieter gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 TDG keine allgemeinen Überwachungs- oder Forschungspflichten dahingehend obliegen, ob rechtswidrige Inhalte überhaupt vorhanden sind (BGHZ 148, 13[17]; Spindler a.a.O. Rdn. 19).
  • OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 180/07

    Keine Störerhaftung des Forenbetreibers - bundesligaforen.de

    aa) Der Beklagte als Betreiber von Meinungsforen ist ein Diensteanbieter von Telemedien i.S.v. § 2 Nr. 1 TMG (für die entsprechende frühere Regelung des § 3 Nr. 1 TDG : OLG Düsseldorf MMR 06, 618, 619).

    Die gleiche Auffassung vertritt für Meinungsforen das OLG Düsseldorf (MMR 06, 618, 619).

    Dies mag zwar nicht ausschließen, dass der Betreiber eines Forums außerhalb des Internets im internen Verhältnis zum Nutzer dessen Daten abfordern kann (vgl. OLG Düsseldorf MMR 06, 618,620 für die Vorgängerbestimmung des § 4 Abs. 6 TDDSG).

  • OLG Hamburg, 22.08.2006 - 7 U 50/06

    Haftung eines Forenbetreibers - Heise

    Bei Abwägung der widerstreitenden Grundrechte der Meinungsäußerungsfreiheit einerseits und dem Persönlichkeitsrecht bzw. dem Schutz des Eigentums andererseits hält der Senat eine spezielle Überprüfungspflicht des Betreibers daher dann für angemessen, wenn dieser entweder durch sein eigenes Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert hat, oder wenn ihm bereits mindestens eine Rechtsverletzungshandlung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist, und sich damit die Gefahr weiterer Rechtsverletzungshandlungen durch einzelne Nutzer bereits konkretisiert hat (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.6.2006; I 15 U 21/06).
  • KG, 10.07.2009 - 9 W 119/08

    Haftung eines Foto-Portals

    Ferner ist zu berücksichtigten, welche wirtschaftlichen Vorteile der als Störer in Anspruch genommene aus seinen Diensten zieht oder ob sein Angebot ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt ( BGHZ 158, 236, 251 f. = NJW 2004, 3102; OLG Düsseldorf, OLGR 2006, 657, 658).

    Ferner ist zu berücksichtigten, welche wirtschaftlichen Vorteile der als Störer in Anspruch genommene aus seinen Diensten zieht oder ob sein Angebot ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt ( BGHZ 158, 236, 251 f. = NJW 2004, 3102; OLG Düsseldorf, OLGR 2006, 657, 658).

    Ferner ist zu berücksichtigten, welche wirtschaftlichen Vorteile der als Störer in Anspruch genommene aus seinen Diensten zieht oder ob sein Angebot ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt ( BGHZ 158, 236, 251 f. = NJW 2004, 3102; OLG Düsseldorf, OLGR 2006, 657, 658).

  • LG Hamburg, 31.07.2009 - 325 O 85/09

    Haftung von Webhostern für Persönlichkeitsverletzungen

    Die hierzu in Literatur und Rechtssprechung gefundene Linie bestimmter Prüfpflichten (vgl. nur: Wilmer, Überspannte Prüfpflichten für Host-Provider?, NJW 2008, 1845 ff; Hamburger Kommentar Medienrecht/von Petersdorff-Campen, 32, Rn. 10 m.w.N.; OLG Düsseldorf, CR 2006, 682; OLG Hamburg AfP 2006, 565 (Forenbetreiber)) betrifft indessen lediglich die Frage, ob ein in die Zukunft gerichteter Unterlassungsanspruch bestehen kann, obgleich der als Störer in Anspruch genommene alsbald nach Abmahnung die Löschung des Beitrags veranlasst hat.
  • OLG Hamburg, 02.03.2010 - 7 U 70/09

    Blogspot

    Wie sich aus § 10 S.1 Nr. 2 TMG ergibt, kann ein Unterlassungsanspruch gegen den Hoster kann aber nur dann bestehen, wenn dieser trotz Kenntnis der rechtswidrigen Inhalte keine oder nur unzureichende Bemühungen zur Entfernung dieser Inhalte aus dem Netz unternimmt (vgl. BGH WRP 2007, 1173; Beschluss des Senats vom 19.11.2008, 7 W 144/08; OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.6.06, 15 U 21/06).
  • LG Hamburg, 24.08.2007 - 308 O 245/07

    Haftung des Forenbetreibers auch ohne Kenntnis

    Eine Abwägung unter Berücksichtigung der betroffenen Rechtsgüter, des zu betreibenden Aufwandes und des zu erwartenden Erfolges (vgl. hierzu allgemein OLG Düsseldorf MMR 2006, 618, 620) führt vorliegend nicht zu einem anderen Ergebnis.
  • OLG Hamburg, 02.07.2008 - 5 U 73/07

    Verantwortlichkeit von Rapidshare für Rechtsverletzungen Dritter

    Das OLG Düsseldorf hat die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums im Hinblick auf die Überwachung der in offenen Diskussionsforen vorkommenden rechtsverletzenden Äußerungen abgelehnt, da der hierfür erforderliche Kontrollaufwand unzumutbar sei (OLG Düsseldorf MMR 06, 618).
  • LG Düsseldorf, 27.06.2007 - 12 O 375/06
    Um zu vermeiden, dass über die Störerhaftung Dritte in zu großem Umfang in Anspruch genommen werden können, setzt die Haftung indes weiter voraus, dass der Störer ihm obliegende Prüfungspflichten verletzt hat (BGH MMR 2004, 668, 671; OLG Düsseldorf, MMR 2006, 618, 619).

    Entsprechend hat der Bundesgerichtshof sogar für einen professionellen Internet-Auktionsanbieter festgestellt (BGH MMR 2004, 668, 671), dass es für diesen unzumutbar sei, jedes Angebot vor Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu überprüfen (OLG Düsseldorf MMR 2006, 618, 619).

    Nach diesen Grundsätzen traf den Kläger daher nur die Pflicht, ihm bekannt gewordene Beiträge rechtsverletzender Art unverzüglich zu löschen (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2006, 618, 619; BGH, Urteil v. 27.03.2007, Az. VI ZR 101/06).

  • LG Düsseldorf, 23.01.2008 - 12 O 246/07

    Störerhaftung von Rapidshare

    Es ist vielmehr danach zu fragen, inwieweit es dem als Störer in Anspruch Genommenen technisch und wirtschaftlich möglich und zumutbar ist, die Gefahren von Rechtsgutverletzungen zu vermeiden, welche Vorteile der Diensteanbieter aus seinen Diensten zieht, welche berechtigten Sicherheitserwartungen der betroffene Verkehrskreis hegen darf, inwieweit Risiken vorhersehbar sind und welche Rechtsgutverletzungen drohen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 07.06.2006, 15 U 21/06).
  • LG Köln, 21.03.2007 - 28 O 19/07

    "Rapidshare" - Einem Sharehoster obliegt eine verstärkte Prüfung von Inhalten

    Der Umfang der dem Diensteanbieter obliegenden Prüfungspflichten bestimmt sich nämlich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH a.a.O., S. 863; OLG Düsseldorf MMR 2006, 618, 619, 620).
  • LG Köln, 21.03.2007 - 28 O 15/07

    Zur Prüfungspflicht des Portalbetreibers vor und nach einer Rechtsverletzung

  • OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 13/06

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen

  • LG Düsseldorf, 24.03.2010 - 12 O 40/09

    Urheberechtlicher Unterlassungsanspruch bei unberechtigter Ablage eines

  • LG Düsseldorf, 12.09.2008 - 12 O 621/07

    Betreiber eines eDonkey Peer-to-Peer-Netzwerks haftet nicht als Störer für

  • LG Hamburg, 14.09.2007 - 308 O 119/07
  • OLG Hamburg, 19.11.2008 - 7 W 144/08

    Zur Haftung eines Webhosters für Persönlichkeitsverletzungen

  • LG Hamburg, 17.10.2008 - 325 O 242/08

    Keine Haftung von Webhostern für Persönlichkeitsverletzungen

  • AG Fürth/Odenwald, 26.02.1998 - C 51/97
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