Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 20.12.2018

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - I-15 U 68/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,28091
OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - I-15 U 68/16 (https://dejure.org/2017,28091)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.06.2017 - I-15 U 68/16 (https://dejure.org/2017,28091)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - I-15 U 68/16 (https://dejure.org/2017,28091)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens einer Diamant-Trennscheibe ohne Angaben zu Hersteller, Lieferant oder Einführer

  • online-und-recht.de

    Fehlende Angaben nach dem Produktsicherheitsgesetz sind nicht immer ein Wettbewerbsverstoß

  • kanzlei.biz

    Pflichtangaben für Verbraucherprodukte

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens einer Diamant-Trennscheibe ohne Angaben zu Hersteller, Lieferant oder Einführer

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens einer Diamant-Trennscheibe ohne Angaben zu Hersteller, Lieferant oder Einführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Pflichtangaben für Verbraucherprodukte nach dem Produktsicherheitsgesetz

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verbraucherprodukt im Sinne des ProdSG nur wenn Produktwidmung oder Nutzung durch Verbraucher vorhersehbar - Diamant Trennscheibe

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens einer Diamant-Trennscheibe ohne bestimmte Angaben

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 12 O 8/16
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - I-15 U 68/16

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 448
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 15 U 38/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Einhaltung von Sicherheitsanforderungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 15 U 68/16
    Abgesehen von der erwähnten Überführung in einen eigenen Paragraphen besteht eine (rein redaktionelle) Änderung darin, dass die früher in § 3 Abs. 1 a.F. geregelte Spürbarkeitsklausel nunmehr eigens in § 3a UWG enthalten ist (vgl. BGH GRUR 2017, 409 - Motivkontaktlinsen; Senat, Urteil v. 17.03.2016 - I-15 U 38/15 = BeckRS 2016, 06557 m.w.N.).

    Allerdings können DIN-Normen mittelbar lauterkeitsrechtliche Relevanz haben, indem sie z.B. eine gesetzliche Norm konkretisieren (vgl. BGH GRUR 1987, 468, 469 - Warentest IV; BGH GRUR 1994, 640, 641 - Ziegelvorhangfassade; OLG Frankfurt WRP 2015, 996 Rn. 23; Senat, Urteil v. 17.03.2016 - I-15 U 38/15 = BeckRS 2016, 6557; Köhler /Bornkamm, UWG, 35. A., 2017, § 3a Rn 1.59).

    Soweit das Landgericht in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf eine frühere Entscheidung des Senats (Urteil v. 17.03.2016 - I-15 U 38/15 = BeckRS 2016, 06557 m.w.N.) eine entsprechende gesetzliche Konkretisierung in § 3 Abs. 2 ProdSG erblickt, kann dem im vorliegenden Fall nicht beigetreten werden: Die Regelung des § 3 Abs. 2 ProdSG enthält nämlich allein Vorgaben dazu, welche Vorkehrungen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Personen zu treffen sind, die ein (gefährliches) Produkt bestimmungsgemäß und vorhersehbar verwenden.

  • OLG Jena, 06.10.2010 - 2 U 386/10

    Begriff der rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 15 U 68/16
    Bei dem Missbrauchseinwand nach § 8 Abs. 4 UWG handelt es sich nach zutreffender herrschender Meinung um eine Prozessvoraussetzung, die von Amts wegen im Wege des Freibeweises zu prüfen ist (BGH GRUR 2002, 715 (716) - Scanner-Werbung; OLG München WRP 1992, 270 (273); OLG Jena GRUR-RR 2011, 327).

    Es obliegt dem Anspruchsgegner, Tatsachen für das Vorliegen eines Missbrauchs darzulegen und dafür Beweis anzubieten (OLG Jena GRUR-RR 2011, 327).

  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 258/15

    Motivkontaktlinsen - Unlauterer Wettbewerb: Verantwortlichkeit des Händlers für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 15 U 68/16
    Abgesehen von der erwähnten Überführung in einen eigenen Paragraphen besteht eine (rein redaktionelle) Änderung darin, dass die früher in § 3 Abs. 1 a.F. geregelte Spürbarkeitsklausel nunmehr eigens in § 3a UWG enthalten ist (vgl. BGH GRUR 2017, 409 - Motivkontaktlinsen; Senat, Urteil v. 17.03.2016 - I-15 U 38/15 = BeckRS 2016, 06557 m.w.N.).
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 168/07

    Lotterien und Kasinospiele

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 15 U 68/16
    Entscheidend ist, dass die Vorschrift für den Handelnden verbindlich ist (BGH GRUR 2011, 169 Rn 45 - Lotterien und Kasinospiele).
  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 28/09

    Kein Telekom-Anschluss nötig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 15 U 68/16
    Es mangelt an einem pflichtwidrigen Verschweigen i.S. eines der Tatbestände des § 5a UWG, der herrschender Auffassung nach neben "Verbrauchern" (§ 2 Abs. 2 UWG i.V.m. § 13 BGB) auch "sonstige Marktteilnehmer" (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG) schützt (vgl. BT-Ds. 16/10145; BGH GRUR 2011, 846 Rn. 14, 21 - Kein Telekom-Anschluss nötig m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 6 U 64/14

    Wettbewerbsverstoß durch Vertrieb sicherheitsgefährdender Garagentorantriebe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 15 U 68/16
    Allerdings können DIN-Normen mittelbar lauterkeitsrechtliche Relevanz haben, indem sie z.B. eine gesetzliche Norm konkretisieren (vgl. BGH GRUR 1987, 468, 469 - Warentest IV; BGH GRUR 1994, 640, 641 - Ziegelvorhangfassade; OLG Frankfurt WRP 2015, 996 Rn. 23; Senat, Urteil v. 17.03.2016 - I-15 U 38/15 = BeckRS 2016, 6557; Köhler /Bornkamm, UWG, 35. A., 2017, § 3a Rn 1.59).
  • KG, 30.03.2009 - 24 U 145/08

    Wettbewerbsverstöße einer staatlichen Lotteriegesellschaft: Antragsbefugnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 15 U 68/16
    Ein non-liquet geht zu Lasten des Anspruchsgegners, da grundsätzlich von der Zulässigkeit der Geltendmachung des Anspruchs auszugehen ist (KG WRP 2008, 511; KG GRUR-RR 2010, 22 (23); aA OLG Köln WRP 1999, 357 (361)).
  • OLG München, 24.10.1991 - 6 U 2337/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 15 U 68/16
    Bei dem Missbrauchseinwand nach § 8 Abs. 4 UWG handelt es sich nach zutreffender herrschender Meinung um eine Prozessvoraussetzung, die von Amts wegen im Wege des Freibeweises zu prüfen ist (BGH GRUR 2002, 715 (716) - Scanner-Werbung; OLG München WRP 1992, 270 (273); OLG Jena GRUR-RR 2011, 327).
  • KG, 25.01.2008 - 5 W 371/07

    Missbräuchliche Gerichtsstandswahl im Lauterkeitsrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 15 U 68/16
    Ein non-liquet geht zu Lasten des Anspruchsgegners, da grundsätzlich von der Zulässigkeit der Geltendmachung des Anspruchs auszugehen ist (KG WRP 2008, 511; KG GRUR-RR 2010, 22 (23); aA OLG Köln WRP 1999, 357 (361)).
  • BGH, 13.12.1984 - I ZR 71/83

    Zulässigkeit des Vertriebs von Abschleppseilen mit den DIN-Normen nicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 15 U 68/16
    Zwar kann der Verstoß gegen DIN-Normen grundsätzlich lauterkeitsrechtliche Unterlassungsansprüche auch unter dem Gesichtspunkt der Irreführung (§ 5 UWG) auslösen, wenn der Verletzer mit einer Selbstverpflichtung zur Einhaltung sicherheitsrelevanter Anforderungen geworben hat oder der Verkehr erwartet, dass das Produkt solchen Regeln entspricht (vgl. BGH GRUR 1985, 555 - Abschleppseile; vgl. Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 3a Rn. 1.59).
  • BGH, 10.03.1987 - VI ZR 144/86

    Bindung eines Warentests an DIN-Normen; Anforderungen an Neutralität bei

  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 170/02

    Friedhofsruhe

  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

  • OLG Köln, 04.12.1998 - 6 U 81/98

    Unlautere Werbung für Computerartikel Flachbettscanner "Konzersalve III"

  • KG, 21.05.2004 - 5 U 285/03

    Unlauterer Wettbewerb: Klagebefugnis eines Vielfachabmahners

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 294/97

    Impfstoffversand an Ärzte; Versand von Medikamenten, organisierter Vertriebsweg

  • BGH, 14.04.1994 - I ZR 123/92

    Ziegelvorhangfassade - Verletzung schützenswerter Interessen;

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.12.2018 - I-2 U 26/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,45274
OLG Düsseldorf, 20.12.2018 - I-2 U 26/18 (https://dejure.org/2018,45274)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2018 - I-2 U 26/18 (https://dejure.org/2018,45274)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 2018 - I-2 U 26/18 (https://dejure.org/2018,45274)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Abmahnbare Werbung mit abgelaufenen Patent

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit abgelaufenem Patent

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung durch Hinweis auf abgelaufenes Patent

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Ansprüche wegen Patentberühmung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 101/02

    Vitamin-Zell-Komplex

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2018 - 2 U 26/18
    Für die Eigenschaft als Mitbewerber kommt es nämlich allein auf das tatsächliche Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses an (BGH, GRUR 2005, 519, 520 - Vitamin-Zell-Komplex).

    Es ist grundsätzlich sogar unerheblich, ob die unternehmerische Tätigkeit im Einzelfall rechtlich erlaubt ist (vgl. BGH, GRUR 2005, 519, 520 - Vitamin-Zell-Komplex; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, a.a.O., § 2 Rn. 27 m. w. N.).

    Selbst derjenige, der sein Unternehmen oder seinen Produktabsatz in rechtlich unzulässiger Weise betreibt, kann daher ein schutzwürdiges Interesse an der Unterbindung unlauteren Wettbewerbs durch Mitbewerber haben, zumal dadurch auch das Allgemeininteresse an unverfälschtem Wettbewerb geschützt wird (BGH GRUR 2005, 519, 520 - Vitamin-Zell-Komplex).

    So kann z.B. sogar der Hersteller eines Produkts, dessen Vertrieb unzulässig ist, Ansprüche gegen einen Mitbewerber unter dem Gesichtspunkt des "ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes" geltend machen (BGH, GRUR 2005, 519, 520 - Vitamin-Zell-Komplex; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 2 Rn. 27).

    Lediglich bei der Beurteilung der Frage, ob dem Anspruchsteller ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht, ist gegebenenfalls zu berücksichtigen, dass ein tatsächlich zu erwartender Gewinn dann nicht ersatzfähig ist, wenn er nur durch Verletzung eines gesetzlichen Verbots oder mit rechtswidrigen Mitteln hätte erzielt werden können (BGH, GRUR 2005, 519, 520 - Vitamin-Zell-Komplex).

  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 88/08

    Opel-Blitz II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2018 - 2 U 26/18
    Die von der Beklagten in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs "E" (GRUR 2010, 726 ff.) sei hier im Zusammenhang mit dem Lizenzierungsinteresse derKlägerin nicht einschlägig.

    Die "E"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2010, 726) hat das Landgericht mit Recht nicht als einschlägig angesehen.

    Begründet hat er dies damit, dass die Herkunftsfunktion der Marke nicht verletzt sei, wenn ein Spielzeugauto als maßstabgetreu verkleinertes Modell eines real existierenden Vorbildfahrzeuges einschließlich der auf dem Vorbildfahrzeug angebrachten Marken hergestellt werde, da der Verkehr das Modell als originalgetreue Nachbildung und die Marke nicht als Hinweis auf den Hersteller des Spielzeugautos, sondern allenfalls als Hinweis auf den Hersteller des Vorbildfahrzeuges verstehe (GRUR 2010, 726 Rn. 19 ff.).

    Insbesondere werde deren Qualitäts-, Werbe-, Kommunikations- oder Investitionsfunktion durch die Verwendung des Klagezeichens auf dem Modellauto der Beklagten nicht beeinträchtigt, weil das Zeichen vom Verkehr schon nicht mit von dem klagenden Automobilhersteller hergestellten Spielzeugautos in Verbindung gebracht werde (GRUR 2010, 726 Rn. 25).

    Da dies bei dem Vertrieb der Spielzeugautos der Beklagten unterbleibe, diese vielmehr ihre eigenen Marken verwende und sich jeglicher Zusammenhang allein aus der spielzeughaft verkleinerten Nachbildung des Originals zwangsläufig wie beiläufig ergebe, fehle es an dem Merkmal der unlauteren Ausnutzung (GRUR 2010, 726 Rn. 25).

    Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts beschränke sich der Zusammenhang, den die Beklagte mit ihrem Produkt zu der Marke des Automobilherstellers herstelle, auf Bezüge, die sich aus der Nachbildung des Originals zwangsläufig ergäben (GRUR 2010, 726 Rn. 30).

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2013 - 2 U 92/11

    Der Wiedereinsetzung kommt nicht die Wirkung zu, dass eine unwahre Angabe über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2018 - 2 U 26/18
    Im Allgemeinen wird der Hinweis auf ein Patentrecht nämlich dahingehend verstanden, das Produkt sei im Ganzen oder in Teilen gegen Nachahmung geschützt, biete in bestimmter Beziehung Neues und weise Vorzüge auf gegenüber gleichartigen Erzeugnissen anderer Hersteller, für die ein Schutzrecht nicht besteht (vgl. BGH, GRUR 1961, 241 - Socsil; GRUR 1964, 144 - Sintex; GRUR 1984, 741 - Patented; Senat, GRUR-RR 2014, 1, 2 - Schneeschieber).

    Ebenso versteht der Verkehr die Bewerbung einer Ware als"patentiert" als Hinweis auf ein bestehendes Patent (vgl. Senat, GRUR-RR 2014, 1, 2; Bornkamm/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 5 Rn. 4.128).

    DasPatent, auf das sich der Werbende in der Werbung beruft, muss daher tatsächlich erteilt und seine Schutzdauer darf noch nicht abgelaufen sein (Senat, GRUR-RR 2014, 1, 2; Bornkamm/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 5 Rn. 4.127).

  • BGH, 10.04.2014 - I ZR 43/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Internet-Werbung für "nickelfreie"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2018 - 2 U 26/18
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten des einen Wettbewerbers den anderen beeinträchtigen, d.h. im Absatz behindern oder stören kann (vgl. BGH, GRUR 2014, 1114 Rn. 24 - nickelfrei; GRUR 2016, 828 Rn. 20 - Kundenbewertung im Internet, m. w. N.).

    Danach besteht zum Beispiel regelmäßig ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, wenn die eine Partei als Inhaber eines Schutzrechts oder als Inhaber von ausschließlichen Nutzungsrechten an einem Schutzrecht die Herstellung oder den Vertrieb eines von diesem Schutzrecht erfassten Produkts lizenziert und die andere Partei dem Schutzrecht entsprechende Produkte anbietet oder vertreibt (BGH, GRUR 2014, 1114 Rn. 33 - nickelfrei; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 2 Rn. 110c).

  • BGH, 21.01.2016 - I ZR 252/14

    Kundenbewertung im Internet - Wettbewerbsverstoß: Bestimmung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2018 - 2 U 26/18
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten des einen Wettbewerbers den anderen beeinträchtigen, d.h. im Absatz behindern oder stören kann (vgl. BGH, GRUR 2014, 1114 Rn. 24 - nickelfrei; GRUR 2016, 828 Rn. 20 - Kundenbewertung im Internet, m. w. N.).

    Dafür ist nicht Voraussetzung, dass die Parteien auf der gleichen Vertriebsstufe tätig sind, solange sie letztlich gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen (vgl. BGH, GRUR 1114 Rn. 27 - nickelfrei; GRUR 2016, 828 Rn. 20 - Kundenbewertung im Internet, m. w. N.).

  • BGH, 05.07.1984 - I ZR 88/82

    PATENDED

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2018 - 2 U 26/18
    Im Allgemeinen wird der Hinweis auf ein Patentrecht nämlich dahingehend verstanden, das Produkt sei im Ganzen oder in Teilen gegen Nachahmung geschützt, biete in bestimmter Beziehung Neues und weise Vorzüge auf gegenüber gleichartigen Erzeugnissen anderer Hersteller, für die ein Schutzrecht nicht besteht (vgl. BGH, GRUR 1961, 241 - Socsil; GRUR 1964, 144 - Sintex; GRUR 1984, 741 - Patented; Senat, GRUR-RR 2014, 1, 2 - Schneeschieber).
  • BGH, 27.09.1963 - Ib ZR 24/62
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2018 - 2 U 26/18
    Im Allgemeinen wird der Hinweis auf ein Patentrecht nämlich dahingehend verstanden, das Produkt sei im Ganzen oder in Teilen gegen Nachahmung geschützt, biete in bestimmter Beziehung Neues und weise Vorzüge auf gegenüber gleichartigen Erzeugnissen anderer Hersteller, für die ein Schutzrecht nicht besteht (vgl. BGH, GRUR 1961, 241 - Socsil; GRUR 1964, 144 - Sintex; GRUR 1984, 741 - Patented; Senat, GRUR-RR 2014, 1, 2 - Schneeschieber).
  • BGH, 27.09.1960 - I ZR 56/59

    Unlautere Wettbewerbshandlung durch Hervorrufen des Anscheins eines besonders

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2018 - 2 U 26/18
    Im Allgemeinen wird der Hinweis auf ein Patentrecht nämlich dahingehend verstanden, das Produkt sei im Ganzen oder in Teilen gegen Nachahmung geschützt, biete in bestimmter Beziehung Neues und weise Vorzüge auf gegenüber gleichartigen Erzeugnissen anderer Hersteller, für die ein Schutzrecht nicht besteht (vgl. BGH, GRUR 1961, 241 - Socsil; GRUR 1964, 144 - Sintex; GRUR 1984, 741 - Patented; Senat, GRUR-RR 2014, 1, 2 - Schneeschieber).
  • LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4b O 80/17

    Spielzeugautos für Autorennbahnen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2018 - 2 U 26/18
    Auf einen von der Klägerin daraufhin gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung untersagte das Landgericht der Beklagten durch Urteil vom 18.07.2017 (Az.: 4b O 80/17; Anlage rop 1), im geschäftlichen Verkehr mit Spielzeugautos zu Zwecken des Wettbewerbs die Angabe "DE-Patent 197 41 XXX.5-09" und / oder "DE Patent-Nr. 197 41 XXX" und / oder "mit einem patentierten Stromabnehmer" zu benutzen.
  • OLG Hamburg, 14.05.2020 - 5 U 84/16

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassunganspruch wegen unlauterer Nachahmung Echtwaffe

    Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht auch dann, wenn zwischen den Vorteilen, die die eine Partei durch eine Maßnahme für ihr Unternehmen zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die die andere Partei dadurch erleidet, eine Wechselwirkung in dem Sinne besteht, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann (OLG Düsseldorf, BeckRS 2018, 34557 Rn. 35).

    Hiernach besteht regelmäßig ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, wenn die eine Partei als Inhaber eines Schutzrechts oder als Inhaber von ausschließlichen Nutzungsrechten an einem Schutzrecht die Herstellung oder den Vertrieb eines von diesem Schutzrecht erfassten Produkts lizenziert und die andere Partei dem Schutzrecht entsprechende Produkte anbietet oder vertreibt (OLG Düsseldorf, BeckRS 2018, 34557 Rn. 35; BGH, GRUR 2014, 1114 Rn. 33 - nickelfrei).

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