Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - I-15 U 79/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Telemedicus
Pflicht zur Ergänzung von Onlineberichten nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung im Internet über ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung im Internet über ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Aufpassen: Alte Berichte und aktuelle Probleme
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Persönlichkeitsrecht: Bericht über ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Berichtigung einer nicht mehr zutreffenden Pressemeldung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Berichtigung einer nicht mehr zutreffenden Pressemeldung
- ecovis.com (Kurzinformation)
Beseitigungsanspruch bei Verdachtsberichterstattung
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 23.06.2010 - 12 O 159/10
- OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - I-15 U 79/10
Papierfundstellen
- NJW 2011, 788
- GRUR-RR 2011, 21
- MMR 2011, 554
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12
Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher …
Dem Umstand, dass die Veröffentlichung aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Einstellung des Verfahrens gemäß § 153a StPO unvollständig und deshalb unzutreffend erscheinen könnte (vgl. dazu Senatsurteil vom 30. November 1971 - VI ZR 115/70, BGHZ 57, 325, 327 ff.; OLG Düsseldorf, NJW 2011, 788, 789 ff.; BVerfG, AfP 1997, 619, 620), hat die Beklagte durch Beifügen eines Nachtrags Rechnung getragen, in dem auf die Einstellung des Verfahrens hingewiesen wird. - OLG Stuttgart, 02.10.2013 - 4 U 78/13
Haftung von Wikipedia bei Verdachtsberichterstattung
Das OLG Düsseldorf habe in einer Entscheidung vom 27.10.2010 (I-15 U 79/10) deutlich gemacht, dass es zulässig sei, dass bei einer Verdachtsberichterstattung, in der über ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren berichtet werde, das später eingestellt worden sei, eine nachträgliche Unzulässigkeit dann nicht eintrete, wenn ein Nachtrag zu dem ursprünglichen Eintrag eingestellt worden sei.Geeignet, sich abträglich auf das Ansehen des Betroffenen auszuwirken und diesen in ein negatives Licht zu rücken, ist dabei auch die unter Namensnennung wie vorliegend erfolgende Äußerung eines Verdachts oder die Mitteilung, es werde ein Ermittlungsverfahren geführt oder es sei eine (Straf-)Anzeige erstattet worden (siehe nur BGH GRUR 2003, 94 = NJW 2013, 229 Tz. 9 - Gazprom-Manager - und BGH GRUR 2013, 312 Tz. 9 - IM Christoph -, jeweils m.w.N.; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 21, 22; OLG Düsseldorf, AfP 1995, 500, 501); auch bei der Berichterstattung über einen Verdacht oder ein Ermittlungsverfahren haftet dem Betroffenen der Makel an, dass an der Sache etwas "dran" sein könnte und es besteht auch im Fall einer späteren Einstellung des Verfahrens die Gefahr, dass vom Schuldvorwurf "etwas hängenbleibt" (BGH GRUR 2013, 94 Tz. 14; BGH NJW 2000, 1036, 1037; OLG Düsseldorf, ebenda).
Auch die Rechtsprechung wendet ohne weiteres auf die Berichterstattung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens die Grundsätze über die Verdachtsberichterstattung an (BGH GRUR 2013, 94 Tz. 4, 14 ff.; BGH NJW 2000, 1036, 1037; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2011, 21).
Es ist anerkannt, dass bei einer identifizierenden Berichterstattung über Verfehlungen des Betroffenen das Informationsbedürfnis im Allgemeinen dann Vorrang genießt, wenn ein hinreichender Aktualitätsbezug gegeben ist (BVerfG NJW 2009, 3357 Tz. 19; BGH GRUR 2006, 257 Tz. 13 - Ernst August von Hannover -;OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011 21, 22;… Soehring, a.a.O., § 19 Tz. 27).
Zu Unrecht beruft sich die Beklagte auch auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 27.10.2010 (GRUR-RR 2011, 21).
- OLG Köln, 12.05.2015 - 15 U 13/15
Anspruch des Betroffenen auf Löschung von Beiträgen in einem Online-Archiv über …
Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass die Berichterstattung sich auf den bloßen Verdacht einer Straftat bezieht, denn auch dabei haftet dem noch als unschuldig geltenden Betroffenen der Makel an, dass an der Sache "etwas dran" sein könnte und es droht eine Vorverurteilung in der Öffentlichkeit (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.10.2010 - 15 U 79/10, juris Rn. 21).Um die durch eine Verdachtsäußerung hervorgerufene Störung abzustellen, ist es geeignet, erforderlich aber auch ausreichend, dass - wie hier geschehen - auf Verlangen des Betroffenen nachträglich mitgeteilt wird, dass der berichtete Verdacht nach Klärung des Sachverhalts nicht aufrechterhalten wird (…vgl. BGH, Urt. v. 18.11.2014 - VI ZR 76/14; OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.10.2010 - 15 U 79/10, MMR 2011, 554).
- OLG Düsseldorf, 22.06.2011 - 15 U 17/08
Grundsätze der Verdachtsberichterstattung durch die Presse
Dass die Berichterstattung über strafrechtlich relevantes Verhalten ein negatives Licht auf den Betroffenen wirft und dadurch in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht eingreift, versteht sich von selbst (BVerfG, Beschl. v. 13.6.2006, 1 BvR 565/06 = juris Rz.10 = NJW 2006, 2835 = NZV 2006, 521;… BGH Urt. v. 1.2.2011, VI ZR 345/09 = AfP 2011, 172, 173;… BGH Urt. v.15.11.2005, VI ZR 286/04 = juris Rz. 13 = NJW 2006, 599 = VersR 2006, 274 - Ernst August von Hannover; Senat Urt. v. 27.10.2010, I-15 U 79/10, GRUR-RR 2011, 21, 22). - LG Köln, 17.12.2014 - 28 O 220/14
Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch Bereithalten der Artikel zum Abruf im …
Durch die spätere Einstellung des Ermittlungsverfahrens ist die frühere Berichterstattung nicht nachträglich unzulässig geworden (OLG Düsseldorf, Urt. v. 27. Oktober 2010 - I-15 U 79/10, NJW 2011, 788)). - OLG Brandenburg, 01.04.2020 - 1 U 91/19 Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass die Berichterstattung sich auf den bloßen Verdacht einer Straftat bezieht, denn auch dabei haftet dem noch als unschuldig geltenden Betroffenen der Makel an, dass an der Sache "etwas dran" sein könnte und es droht eine Vorverurteilung in der Öffentlichkeit (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 15 U 79/10, juris Rn. 21).
- OLG Brandenburg, 07.04.2020 - 1 U 7/19 Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass die Berichterstattung sich auf den bloßen Verdacht einer Straftat bezieht, denn auch dabei haftet dem noch als unschuldig geltenden Betroffenen der Makel an, dass an der Sache "etwas dran" sein könnte und es droht eine Vorverurteilung in der Öffentlichkeit (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 15 U 79/10, juris Rn. 21).