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   OLG Hamm, 17.06.2014 - I-15 W 33/14   

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OLG Hamm, 17.06.2014 - I-15 W 33/14 (https://dejure.org/2014,20027)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.06.2014 - I-15 W 33/14 (https://dejure.org/2014,20027)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juni 2014 - I-15 W 33/14 (https://dejure.org/2014,20027)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Altenteils aufgrund einer Löschungserleichterungsklausel nach Versterben des Berechtigten

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO §§ 19, 23
    Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Altenteils aufgrund einer Löschungserleichterungsklausel nach Versterben des Berechtigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Warstein - WE 32
  • OLG Hamm, 17.06.2014 - I-15 W 33/14

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 238
  • FamRZ 2014, 1952
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 10.08.2012 - 34 Wx 131/12

    Grundbuchverfahren : Antrag auf Löschung eines Leibgedings nach Tod des

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2014 - 15 W 33/14
    Das Recht ist insoweit nicht auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt, damit ist für die Anwendung des § 23 Abs. 2 GBO in Verbindung mit Abs. 1 der Vorschrift kein Raum (vgl. BayObLGZ 1983, 113 = …

    2 Z 31/83">Rpfleger 1983, 308; OLG München FGPrax 2012, 250).

    Nach diesen Kriterien scheidet die von dem Beteiligten angestrebte Umdeutung hier aus, weil eine abschließende tatsächliche Feststellung der Voraussetzungen einer Umdeutung allein auf der Grundlage der notariellen Urkunde vom 14.11.1980 nicht möglich ist (so bereits BayObLG FGPrax 1997, 91; BayObLGZ 1998, 250 = MittBayNot 1999, 74; ebenso OLG München FGPrax 2012, 250 zu vergleichbaren Regelungen in notariellen Übergabeverträgen).

    Aus der Sicht des Senats hat das BayObLG (BayObLGZ 1998, 250 = MittBayNot 1999, 74; ebenso jetzt OLG München FGPrax 2012, 250, 251) in diesem Zusammenhang zu einer inhaltlich vergleichbaren Regelung einer notariellen Urkunde überzeugend darauf hingewiesen, dass die Bestimmung in sich widersprüchlich ist, weil einerseits eine dingliche Reallast bestellt wird, deren Gegenstand die Erbringung von Leistungen nach dem Tode der Berechtigten ist, andererseits dem Übertragsnehmer eine rechtliche Handhabe zur Herbeiführung der Löschung des Rechts in dem Augenblick eingeräumt wird, in dem die Leistungen zu erbringen sind, die durch die Reallast gesichert werden sollen.

  • BayObLG, 08.10.1998 - 2Z BR 133/98

    Bevollmächtigung zur Vornahme einer Grundbuchänderung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2014 - 15 W 33/14
    Nach diesen Kriterien scheidet die von dem Beteiligten angestrebte Umdeutung hier aus, weil eine abschließende tatsächliche Feststellung der Voraussetzungen einer Umdeutung allein auf der Grundlage der notariellen Urkunde vom 14.11.1980 nicht möglich ist (so bereits BayObLG FGPrax 1997, 91; BayObLGZ 1998, 250 = MittBayNot 1999, 74; ebenso OLG München FGPrax 2012, 250 zu vergleichbaren Regelungen in notariellen Übergabeverträgen).

    Aus der Sicht des Senats hat das BayObLG (BayObLGZ 1998, 250 = MittBayNot 1999, 74; ebenso jetzt OLG München FGPrax 2012, 250, 251) in diesem Zusammenhang zu einer inhaltlich vergleichbaren Regelung einer notariellen Urkunde überzeugend darauf hingewiesen, dass die Bestimmung in sich widersprüchlich ist, weil einerseits eine dingliche Reallast bestellt wird, deren Gegenstand die Erbringung von Leistungen nach dem Tode der Berechtigten ist, andererseits dem Übertragsnehmer eine rechtliche Handhabe zur Herbeiführung der Löschung des Rechts in dem Augenblick eingeräumt wird, in dem die Leistungen zu erbringen sind, die durch die Reallast gesichert werden sollen.

  • OLG Hamm, 26.07.2013 - 15 W 248/13

    Grundbuch kann beim Erbfall auch ohne Erbschein berichtigt werden

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2014 - 15 W 33/14
    Die dadurch verursachten Probleme können nicht kurzerhand im Grundbucheintragungsverfahren im Wege einer Umdeutung ohne eine sachlich erforderliche weitergehende Sachaufklärung behoben werden (vgl. Senat FamRZ 2014, 341 zur Auslegung eines notariellen Testaments im Rahmen des § 35 Abs. 1 S. 2 GBO).
  • BGH, 10.03.1976 - V ZB 15/75

    Bewilligung der Löschungsklausel nach § 23 Abs. 2 GBO

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2014 - 15 W 33/14
    Eine aufgrund der Klausel erfolgte Löschung im Grundbuch berührt das materiell-rechtliche Fortbestehen einer Reallast in Ansehung von Rückständen von Leistungen nicht (BGHZ 66, 341).
  • BayObLG, 08.10.1987 - BReg. 2 Z 114/87

    Keine Löschungserleichterung bei Reallast zur Sicherung der Verpflichtung, für

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2014 - 15 W 33/14
    Im Grundbucheintragungsverfahren ist deshalb für eine denkbare Auslegung des Übergabevertrages dahin, für die nach dem Tode der Berechtigten zu erbringenden Leistungen sei lediglich eine schuldrechtliche Verpflichtung des Übernehmers begründet worden, kein Raum (BayObLG NJW-RR 1988, 464, 465).
  • OLG Zweibrücken, 12.09.1997 - 3 W 176/97

    Mitbenutzungsrecht als Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2014 - 15 W 33/14
    Zu demselben Ergebnis würde die Annahme einer Bevollmächtigung führen, die sich auf die grundbuchverfahrensrechtliche Bewilligung der Löschung des Rechts beschränkt (Amann DNotZ 1998, 6, 12 sowie MittBayNot 1999, 76).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2019 - 20 W 218/18

    Zur hinreichenden Bestimmtheit der Leistungen einer Reallast im Rahmen eines

    Vergleichbare Regelungen sind denn auch in der Rechtsprechung bislang nicht konkret beanstandet worden (vgl. etwa OLG Hamm FGPrax 2014, 238, zitiert nach juris, für "die üblichen Seelenmessen"; BayObLGZ 1998, 250 für "die üblichen Trauerfeierlichkeiten").

    2 Z 31/83">Rpfleger 1983, 308; OLG Hamm OLGZ 1988, 181; FGPrax 2014, 238; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt Rpfleger 2014, 310; LG Coburg …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2022 - L 9 SO 136/19

    Anspruch der Erben auf Hilfe zur Pflege in Form der Kostenübernahme für eine

    Der Senat lässt offen, ob dies bei einer Bestattungspflicht, die als Teil eines Altenteils dinglich gesichert ist (vgl. dazu OLG München Beschluss vom 10.08.2012 - 34 Wx 131/12; OLG Hamm Beschluss vom 17.06.2014 - I-15 W 33/14), anders zu beurteilen ist.
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2020 - 3 Wx 103/20
    Die Rechtsprechung hat dies in verschiedenen Entscheidungen abgelehnt, die allerdings jeweils die nicht zu Lebzeiten des Berechtigten zu erbringenden Leistungen einer Reallast betrafen (BayObLGZ 1997, 121; 1998, 250; OLG Hamm NJOZ 2014, 1569; vgl. auch OLG München FGPrax 2012, 250 - Leibgeding; zustimmend Schrandt/Kalb, in: Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht - Kommentar, 8. Aufl. 2019, § 23 Rn. 51), und argumentiert, es sei widersprüchlich, den Willen des Berechtigten dahin zu interpretieren, dass er dem Eigentümer eine Vollmacht erteile, die zur Aufhebung und Löschung eines Teils der Reallast in dem Augenblick ermächtigte, in dem dieser Teil des Rechts erst zum Tragen komme und für den Rechtsnachfolger des Berechtigten Bedeutung erlangen könne.
  • OLG Hamm, 30.01.2020 - 15 W 495/19

    Löschungsvoraussetzungen, Nachweis, Umdeutung, Bewilligungsvollmacht

    In der Rechtsprechung und Literatur ist im Anwendungsbereich des § 23 GBO bisher die Umdeutung einer Bewilligung der Eintragung eines auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkten Rechts bei gleichzeitiger Eintragung einer dinglichen Löschungserleichterungsklausel nach § 23 Abs. 2 GBO in eine postmortale Löschungsvollmacht für den Fall erörtert worden, dass sich die Eintragung der Löschungserleichterungsklausel nachträglich als unzulässig herausgestellt hat (OLG München FGPrax 2012, 250; Senat FGPrax 2014, 238).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.05.2014 - 15 W 33/14   

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https://dejure.org/2014,13577
OLG Frankfurt, 23.05.2014 - 15 W 33/14 (https://dejure.org/2014,13577)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.05.2014 - 15 W 33/14 (https://dejure.org/2014,13577)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Mai 2014 - 15 W 33/14 (https://dejure.org/2014,13577)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 494a Abs. 1
    Selbstständiges Beweisverfahren: Regelungsumfang von § 494a Abs. 1 ZPO

  • rechtsportal.de

    ZPO § 494a Abs. 1
    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach unterbliebener Klageerhebung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klage nicht gegen alle Antragsgegner: Trägt Antragsteller sämtliche Kosten?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Klage nicht gegen alle Antragsgegner: Bleibt betreffend die anderen Raum für § 494a Abs. 2 ZPO? (IBR 2014, 1326)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3256
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.09.2013 - VII ZB 4/13

    Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens: Berücksichtigung bei der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2014 - 15 W 33/14
    Eine Entscheidung über seine außergerichtlichen Kosten ist nur durch eine Kostenentscheidung nach § 494a Abs. 2 ZPO möglich, nachdem die Antragstellerin davon abgesehen hat, ihn in den Hauptsacheprozess miteinzubeziehen (vgl. auch BGH NJW 2013, 3452 zu einer ähnlichen Fallgestaltung).
  • BGH, 22.07.2004 - VII ZB 9/03

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach Klageerhebung gegen einen von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2014 - 15 W 33/14
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. August 2005 (NJW-RR 2004, 1651) hilft der Antragstellerin deshalb nicht weiter, weil völlig außer Streit ist, dass für eine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren grundsätzlich kein Raum ist, wenn ein Hauptsacheprozess anhängig ist.
  • OLG Zweibrücken, 11.07.2016 - 6 W 25/16

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens: Erstattung der dem in der Hauptsache

    Der Festsetzung der dem Antragsgegner zu 2) entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten steht auch nicht der Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung entgegen, denn eine Einheitlichkeit kann es nur unter den Parteien eines Verfahrens geben, nicht aber unter Einbezug eines Dritten, der nicht an dem Verfahren, in dem die Kostenentscheidung zu ergehen hat, beteiligt ist (so zur Kostengrundentscheidung Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 23. Mai 2014 - Az. 15 W 33/14).
  • LG Dessau-Roßlau, 22.07.2016 - 2 O 49/14

    VOB-Vertrag: Voraussetzungen einer Verletzung der Pflicht zur Bedenkenanzeige

    Soweit die Klägerin die Klage in der Hauptsache nicht gegen die weiteren Antragsgegnerinnen der selbständigen Beweisverfahren gerichtet hat, sind diese allerdings auf ein Vorgehen gem. § 494a ZPO verwiesen (OLG Frankfurt, Besch. v. 23.05.2014 - 15 W 33/14; juris).
  • LG Frankenthal, 02.10.2015 - 4 OH 16/11

    Gesamtschuldnerische Kostentragung im selbständigen Beweisverfahren;

    Gemäß Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22.07.2004 (VII ZB 9/03) sowie Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 23.05.2014 (15 W 33/14) betrifft die bei Einbeziehung mehrerer Antragsgegner in das selbständige Beweisverfahren und Klageerhebung nur gegen einer dieser Antragsgegner ergangene Kostenentscheidung ausschließlich die außergerichtlichen Kosten des am Hauptsacheverfahren nicht beteiligten Antragsgegner.
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