Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - I-15 W 45/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Der mittelbar über einen Dritten mit seinen Mitteln und auf seine Rechnung Zuwendender als Bereicherungsgläubiger
- Judicialis
StGB § 283; ; StGB § ... 283 c; ; StGB § 283 d; ; BGB § 812; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Fall; ; InsO § 80; ; InsO § 80 Abs. 1; ; InsO § 82; ; InsO § 82 Satz 1; ; ZPO § 114 Satz 1; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 141; ; ZPO § 286; ; ZPO § 448
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; InsO § 81; InsO § 82
Zum Vorliegen einer Leistung des Insolvenzschuldners bei mittelbarer Zuwendung an einen Dritten - Unwirksame Verfügung nach § 81 InsO
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 28.02.2008 - 12 O 132/08
- OLG Düsseldorf, 04.06.2008 - 15 W 45/08
- OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - I-15 W 45/08
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 04.06.2008 - I-15 W 45/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- damm-legal.de
Verlangen einer Gegendarstellung nach Ablauf von 16 Tagen ist nicht unverzüglich
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Zum Unverzüglichkeitsgrundsatz bei Gegendarstellungen
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Unverzüglichkeit der Zuleitung eines Gegendarstellungsbegehrens
- rewis.io
- rechtsportal.de
PresseG NW § 11 Abs. 2 S. 5
Anforderungen an die Unverzüglichkeit der Zuleitung eines Gegendarstellungsbegehrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Geltendmachung eines Gegendarstellungsanspruchs nach 16 Tagen nicht mehr unverzüglich
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Gegendarstellungsverlangen nach 16 Tagen ist nicht unverzüglich i.S.d. § 11 II 5 LPG NW
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 28.02.2008 - 12 O 132/08
- OLG Düsseldorf, 04.06.2008 - I-15 W 45/08
- OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - 15 W 45/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.12.1991 - VI ZR 53/91
Beeinträchtigung durch Fernsehberichterstattung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.06.2008 - 15 W 45/08
Dies lässt es als nicht fernliegende Interpretationsmöglichkeit erscheinen, dass sich der Bericht nur mit den Konsequenzen beschäftigt, die Unternehmen aus der Debatte um das Ruhegehalt des Antragsstellers für die Zukunft gezogen haben, und dass eine Abbildung des Antragsstellers nur zur Illustration und als Bezugnahme auf die in der Öffentlichkeit geführte Debatte über sein Ruhegehalt erfolgt ist (vgl. auch BGH NJW 1992, 1312 f.). - BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.06.2008 - 15 W 45/08
Vielmehr kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Auslegung, ob eine bestimmte Tatsachenbehauptung in einem Artikel enthalten ist, der auch sonst bei verdeckten Äußerungen angewandten Maßstab zugrunde gelegt werden, ob sich eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen enthaltene zusätzliche eigene Aussage dem Leser als unabweisliche Schlussfolgerung aufdrängt (BVerfG, Beschl. v. 19. Dezember 2007, 1 BvR 967/05, juris Rz. 42 = ZUM 2008, 325 ff.). - OLG Düsseldorf, 21.03.2001 - 15 U 285/00
Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und nicht gegendarstellungsfähiger …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.06.2008 - 15 W 45/08
Da das auch vom Senat befürwortete Alles-oder-Nichts-Prinzip besagt, dass ein Gegendarstellungsanspruch schon dann nicht besteht, wenn auch nur ein Punkt einer mehrgliedrigen Gegendarstellung nicht den Anforderungen der gesetzlichen Regelungen entspricht, war der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung insgesamt zurückzuweisen (Senat, Urt. v. 21.03.2001, 15 U 285/00, S. 6 = AfP 2001, 327).