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OLG Hamm, 07.12.2011 - I-15 W 585/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berichtigung des Geburteneintrags hinsichtlich der Schreibweise eines Vornamens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PStG
Berichtigung des Geburteneintrags hinsichtlich der Schreibweise eines Vornamens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Name des Kindes falsch angemeldet: Keine Änderung!
Verfahrensgang
- AG Paderborn - 3 III 21/10
- OLG Hamm, 07.12.2011 - I-15 W 585/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 10.11.2006 - 16 Wx 213/06
Nachweis der Unrichtigkeit bei Berichtigung des Geburtenbuchs - erläuternder …
Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2011 - 15 W 585/10
Sie vertreten unter Hinweis auf zwei Beschlüsse des OLG Köln (StAZ 2007, 178 und 2010, 244) die Auffassung, dass eine wirksame Namensbestimmung hinsichtlich der Schreibweise "T1" nicht vorgelegen habe.Eine Berichtigung kann vielmehr (nur) erfolgen, wenn zur vollen Überzeugung des Gerichts feststeht, dass die beanstandete Eintragung von Anfang an unrichtig gewesen ist, wobei an den Nachweis der Unrichtigkeit hohe Anforderungen zu stellen sind (OLG Köln StAZ 2007, 178).
- BGH, 04.02.1959 - IV ZR 151/58
Ostfriesische Familiennamen als Vornamen
Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2011 - 15 W 585/10
Unbeschadet des Umstandes, dass der Eintragung des Vornamens in das Geburtsregister nur eine deklaratorische Bedeutung zukommt (…Staudinger/Coester, BGB, Neubearbeitung 2007, § 1616 Rdn. 23), endet mit der Eintragung gleichwohl die freie Abänderbarkeit der Namensbestimmung, da diese mit der Eintragung aus dem inneren Bereich der elterlichen Sorge heraustritt und nunmehr eine statusbegründende Wirkung hat (vgl. BGHZ 29, 256;… Coester a.a.O. Rdn.27; Diederichsen NJW 1981, 711 m.w.N.). - OLG Naumburg, 25.11.1996 - 10 Wx 23/96
Widerruflichkeit bzw. Anfechtbarkeit der Bestimmung des Geburtsnamens eines …
Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2011 - 15 W 585/10
Nach wohl überwiegender Auffassung sind die §§ 119ff BGB auf die Ausübung von Namensbestimmungsrechten nicht anwendbar (LG Saarbrücken StAZ 2011, 244; MK-BGB/v.Sachsen Gessaphe, 5.Aufl., § 1618 Rdn.7 jew. für den Fall der Vornamensbestimmung und unter dem Vorbehalt eines offenkundigen Irrtums; OLG München StAZ 2009, 78 zu § 1355 BGB; OLG Sachsen-Anhalt StAZ 1997, 279 zu § 1616 Abs. 2 BGB; OLG Zweibrücken StAZ 2000, 4 zu FamNamRG Art. 7 § 1 sowie StAZ 2011, 341 zu § 1617a BGB).
- OLG Düsseldorf, 18.05.2012 - 3 Wx 78/12 Maßgeblich ist nicht der bei der Anmeldung angegebene Namen, sondern der Name, den die Eltern dem Kind tatsächlich gegeben haben (OLG Hamm Beschluss v. 07.12.2011 -I-15 W 585/10 BeckRS 2012, 02500; Senat, 3 Wx 229/11; OLG Köln, NJOZ 2010, 2355 = StAZ 2010, 244.
- OLG Hamm, 25.05.2012 - 15 W 172/12
Anfechtbarkeit einer Namensangleichungserklärung
Abgesehen davon, dass eine Namensbestimmung grundsätzlich nicht nach den §§ 119 ff BGB anfechtbar ist (vgl. Senat, Beschluss vom 07.12.2011, 15 W 585/10; OLG Zweibrücken StAZ 2011, 341;… Hepting/Gaaz, Personenstandsrecht, Stand: März 2009, § 15c PStG a.F., Rn. 29;… jurisPK-BGB/Janal a.a.O.), liegt kein beachtlicher Irrtum im Sinne des § 119 BGB vor.