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   OLG Hamm, 18.07.2013 - 15 W 88/13, 15 W 88/13   

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https://dejure.org/2013,21141
OLG Hamm, 18.07.2013 - 15 W 88/13, 15 W 88/13 (https://dejure.org/2013,21141)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.07.2013 - 15 W 88/13, 15 W 88/13 (https://dejure.org/2013,21141)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - 15 W 88/13, 15 W 88/13 (https://dejure.org/2013,21141)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Beschwerdebefugnis, Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins, Testamentsauslegung, Ersatzerbe

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Beschwerdebefugnis, Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins, Testamentsauslegung, Ersatzerbe

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG § 59; FamFG § 352
    Auslegung einer testamentarischen Anordnung - testamentarischer Ersatzerbe kein Nacherbe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde eines im Testament nicht unmittelbar bedachten "Ersatzerben" im Erscheinsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 59 Abs. 1; FamFG § 352
    Zulässigkeit der Beschwerde eines im Testament nicht unmittelbar bedachten "Ersatzerben" im Erscheinsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nicht eingetretene Ersatzerbfall

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Testamentarischer Ersatzerbe ist kein Nacherbe

  • lto.de (Kurzinformation)

    Testamentsauslegung - Aus Ersatzerbe wird nicht Nacherbe

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Testamentarischer Ersatzerbe ist kein Nacherbe

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Testamentarischer Ersatzerbe ist kein Nacherbe

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Testamentarischer Ersatzerbe ist kein Nacherbe

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Ersatzerbe ist kein Nacherbe

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Unklarheiten im Testament vorbeugen - sonst droht Erbstreit!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Testamentarischer Ersatzerbe ist kein Nacherbe

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Unklarheiten im Testament vorbeugen - sonst droht Erbstreit!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Unklarheiten im Testament vorbeugen - sonst droht Erbstreit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ersatzerbe wird nicht automatisch zum Nacherben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Testamentarischer Ersatzerbe ist kein Nacherbe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Testamentarischer Ersatzerbe ist kein Nacherbe - Auslegungsbedürftigem Testament ist Anordnung der Erblasserin zur Vorerbschaft des einen Sohnes mit einer Nacherbschaft des anderen Sohnes nicht zu entnehmen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Abgrenzung Ersatzerbe vs. Nacherbe nach dem Erblasserwillen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Vor- und Nacherbschaft
    Zivilrechtliche Einordnung der Vor- und Nacherbschaft
    Abgrenzungsfragen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 9
  • FGPrax 2013, 268
  • FamRZ 2014, 1138
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2013 - 15 W 88/13
    Vielmehr sind der Wortsinn und die vom Erblasser benutzten Ausdrücke zu hinterfragen, um festzustellen, was er mit seinen Worten hat sagen wollen und ob er mit ihnen genau das wiedergegeben hat, was er zum Ausdruck bringen wollte (BGH NJW 1993, 256 m.w.N.).

    Zur Ermittlung des Inhalts der testamentarischen Verfügungen ist der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher außerhalb des Testaments, heranzuziehen und zu würdigen (BGH NJW 1993, 256 m.w.N.).

    Kann sich der Richter auch unter Auswertung aller Umstände von dem tatsächlich vorhandenen wirklichen Willen des Erblassers nicht überzeugen, muss er sich grundsätzlich mit dem Sinn begnügen, der dem Erblasserwillen mutmaßlich am ehesten entspricht (BGH NJW 1993, 256).

  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2013 - 15 W 88/13
    Maßgeblich ist insoweit allein sein subjektives Verständnis der von ihm verwendeten Begriffe (BGH FamRZ 1987, 475, 476; Palandt/Weidlich, BGB, 72. Aufl., § 2084 Rn. 1).
  • OLG Dresden, 05.05.1997 - 15 W 47/97

    Begriff des Erforderns

    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2013 - 15 W 88/13
    Dementsprechend hat der Senat bereits nach dem bisherigen Recht in einer vergleichbaren Verfahrenssituation eine Beschwerdebefugnis (bisher in § 20 Abs. 1 FGG geregelt) bejaht (Beschl. v. 27.05.1997 - 15 W 47/1997).
  • OLG Hamm, 04.02.1986 - 15 W 47/86

    Kein Beschwerderecht des Beschwerdeführers im Erbscheinsverfahren bei Fehlen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2013 - 15 W 88/13
    Für das Verfahren betreffend die Erteilung eines Erbscheins bedeutet dies, dass durch die amtsgerichtliche Entscheidung derjenige beeinträchtigt wird, der geltend macht, dass seine erbrechtliche Stellung in dem Feststellungsbeschluss nicht oder nicht richtig ausgewiesen wird; er muss also das für einen anderen bezeugte Erbrecht ganz oder teilweise für sich selbst in Anspruch nehmen (vgl. Senat OLGZ 1986, 152; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 17. Aufl., § 59 Rdnr. 77).
  • KG, 31.01.2018 - 26 W 57/16

    Testamentsauslegung: Erbscheinserteilungsanspruch eines als "Haupterben"

    Er ist dahingehend abzuändern (vgl. zur Tenorierung OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2013 - 15 W 88/13 - FamRZ 2014, 1138, zitiert nach juris; a. A. OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.12.2015 - 1 W 2197/15 - ErbR 2016, 579, zitiert nach juris: Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung), dass der Antrag des Antragstellers auf Erteilung des begehrten, ihn als Alleinerben ausweisenden Erbscheins zurückzuweisen ist.
  • OLG Hamm, 21.03.2019 - 10 W 31/17

    Maßgebliches Recht für die Erbfolge eines türkischen Staatsangehörigen

    Durch einen Feststellungsbeschluss im Erbscheinsverfahren gemäß § 352e FamFG wird nur derjenige in seinen Rechten beeinträchtigt, der geltend macht, dass seine erbrechtliche Stellung in dem Beschluss zu seinem Nachteil nicht richtig ausgewiesen wird; er muss also das für einen anderen bezeugte Erbrecht ganz oder teilweise für sich selbst in Anspruch nehmen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2014, 9 - juris Rn.4 m.w.N.).
  • KG, 13.12.2017 - 26 W 45/16

    Erbscheinssache: Verweisung einer letztwilligen Verfügung auf ein anderes

    Er ist dahingehend abzuändern (vgl. zur Tenorierung OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2013 - 15 W 88/13 - FamRZ 2014, 1138, zitiert nach juris; a. A. OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.12.2015 - 1 W 2197/15 - ErbR 2016, 579, zitiert nach juris: Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung), dass der Antrag des Antragstellers auf Erteilung eines ihn als Alleinerben ausweisenden Erbscheins zurückzuweisen ist.
  • OLG Hamburg, 05.02.2020 - 2 W 2/20

    Auslegung eines Testaments mit einer Organisation (hier: ein Tierpark) als

    In diesen Fällen ist, wenn sich das Gericht nicht von dem tatsächlichen Willen des Erblassers überzeugen kann, allerdings auch erst dann, auf die gesetzlichen Regelungen zurückzugreifen (OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2013 - 15 W 88/13 = NJW-RR 2014, 9 = FGPrax 2013, 268).
  • KG, 29.01.2016 - 6 W 107/15

    Wirksame Nacherbeneinsetzung bei Ermächtigung des Vorerben zur Aufteilung des

    Stellt der Beschluss den Eintritt einer Nacherbfolge fest, steht dem Eigenerben des Vorerben die Beschwerde zu, wenn er geltend macht, sein Rechtsvorgänger sei nach dem auszulegenden Testament nicht als Vor-, sondern als Vollerbe des Erblassers berufen (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2013, 268 Rz. 4 zitiert nach Juris; Keidel-Meyer-Holz, FamFG, 18. Auflage, § 59 Rz. 77).
  • OLG Hamm, 14.02.2017 - 15 W 31/17

    Beschwerdebefugnis der Eigenerben eines Vorerben

    Durch die Erteilung eines Erbscheins ist grundsätzlich nur derjenige beschwert, der ein von dem Inhalt abweichendes Erbrecht für sich in Anspruch nimmt oder geltend macht, selbst zu Unrecht als Erbe aufgeführt zu sein, also in keinem Fall ein Pflichtteilsberechtigter (OLG Köln, Beschluss vom 11.05.2016 -23 Wlw 6/16-, juris; Senat FGPrax 2013, 268).
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