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   OLG Düsseldorf, 30.12.2014 - I-15 U 76/14   

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OLG Düsseldorf, 30.12.2014 - I-15 U 76/14 (https://dejure.org/2014,45331)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.12.2014 - I-15 U 76/14 (https://dejure.org/2014,45331)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Dezember 2014 - I-15 U 76/14 (https://dejure.org/2014,45331)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Bei Werbung mit Prüfsiegel muss Fundstelle genannt werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Online-Werbung mit einem Prüfsiegel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorenthalten einer "wesentlichen Information" bei Werbung für Waren mit einem Prüfsiegel möglich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorenthalten einer "wesentlichen Information" bei Werbung für Waren mit einem Prüfsiegel möglich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Info-Pflichten bei Online-Werbung mit Prüfsiegel

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Werbung mit TÜV geprüft kann unzulässig sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Prüfsiegel in der Online-Werbung - nicht ohne verlinkte Fundstelle

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Onlinehandel: Werbung mit Prüfsiegeln und Zertifikaten

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Pflicht zur Angabe von Fundstellen bei der Werbung mit Prüfsiegeln

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Fundstellenangabe auch bei Prüfsiegeln gefordert

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfsiegel in der Werbung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 907
  • GRUR-RR 2015, 158
  • MMR 2015, 252
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (39)

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - 20 U 208/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit dem Hinweis "TÜV-geprüft"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.12.2014 - 15 U 76/14
    Die nunmehr formulierte, im Einzelnen aus dem Tenor zu Ziffer I. ersichtliche Rückausnahme beinhaltet eine diesen Anforderungen genügende Konkretisierung (vgl. zu einer wortidentischen Rückausnahme OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2014, Az. I-20 U 208/13 = Anlage K 10).

    Soweit die Beklagte rügt, das Landgericht habe aufgrund unzureichender Feststellungen die Besonderheiten der Verkehrswahrnehmung von Prüfsiegeln einerseits im Vergleich zu "Warentests" andererseits verkannt und infolgedessen zu Unrecht die vorgenannte Rechtsprechung zur Fundstellenpflicht auf in Werbung enthaltene Prüfsiegel übertragen, verfängt dies letztlich nicht (vgl. im Ergebnis auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2014, I-20 U 208/13 = Anlage K 10; vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 11.02.2014, Az. 14 U 1561/13, Rz 27 - zitiert nach iuris).

    Der Angabe einer Fundstelle steht namentlich nicht entgegen, dass derartige Zertifizierungen nicht in Zeitschriften (wie z.B. der Zeitschrift "test" der Stiftung Warentest) veröffentlicht werden (vgl. zum Folgenden bereits OLG Düsseldorf, I-20 U 208/13, Urteil vom 25.11.2014 = Anlage K 10): Veröffentlicht sind auch sämtliche Informationen, die der Unternehmer oder ein Dritter in seinem für die Öffentlichkeit bestimmten Internetauftritt bereithält und auf die er ergänzend verweisen kann (vgl. EuGH, GRUR 2011, 930 Rn. 56 - Konsumentombudsmannen/ Ving im Zusammenhang mit Informationen i.S.v. Art. 7 Abs. 4a).

    Alternativ bietet sich der Hinweis auf den allgemein zugänglichen Auftritt eines Dritten an, auf dem die betreffenden Informationen vorgehalten werden - beispielsweise auf die vom TÜV Rheinland unterhaltene Internetplattform "certipedia" (vgl. OLG Düsseldorf, I-20 U 208/13, Urteil vom 25.11.2014 = Anlage K 10).

    Die geschäftliche Relevanz geht auch im vorliegenden Falle unmittelbar damit einher, dass dem Verbraucher - wie oben im Einzelnen erläutert ist - wichtige Informationen vorenthalten werden: Zertifizierungen neutraler (auch privatrechtlicher) Stellen haben für die Entscheidung des Verbrauchers erhebliche Bedeutung, wobei zumindest die abstrakte Gefahr besteht, dass der Verbraucher in Verkennung des begrenzeten Umfangs der Zertifizierung annimmt, die vorgenommene Prüfung habe den gesamten Geschäftsbetrieb der Beklagten eingeschlossen (vgl. zum Werbehinweis "TÜV-geprüft" auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2014, 20 U 208/13 = Anlage K 10).

    Der Senat hat die Revision gem. § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zugelassen, da die Frage der Fundstellenangabenpflicht im Zusammenhang mit zertifikatsbezogener Werbung sowie diejenige nach der Pflicht zur Bereitstellung noch nicht anderweitig veröffentlichter Informationen eine höchstrichterliche Entscheidung zur Fortbildung des Rechts geboten erscheinen lassen (vgl. im Zusammenhang mit dem Werbehinweis "TÜV-geprüft" auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2014, I-20 U 208/13 = Anlage K 10).

  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 28/09

    Kein Telekom-Anschluss nötig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.12.2014 - 15 U 76/14
    Die zu § 5 UWG entwickelte Rechtsprechung ist auf den nunmehr geltenden § 5a UWG übertragbar (BGH, GRUR 2011, 846 Rn 21 - Kein Telekom-Anschluss nötig).

    Demnach ist eine Information wesentlich, wenn eine Aufklärungspflicht besteht (BGH GRUR 2011, 846 Rn 21 - Kein Telekom-Anschluss nötig).

    Aufklärungspflichtig ist der Unternehmer grundsätzlich nur dann, wenn das Publikum bei Unterbleiben aufklärender Hinweise in einem wesentlichen Punkt, der die wirtschaftliche Entschließung zu beeinflussen geeignet ist, getäuscht würde (BGH GRUR 2011, 846 Rn 21 - Kein Telekom-Anschluss nötig; GRUR 2013, 945 Rn 34 - Standardisierte Mandatsbearbeitung).

  • BGH, 16.05.2012 - I ZR 74/11

    Zweigstellenbriefbogen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.12.2014 - 15 U 76/14
    Unabhängig von einer konkreten Irreführungsgefahr besteht eine Pflicht zur Angabe von Informationen, deren Wesentlichkeit daraus folgt, dass sie für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers erhebliches Gewicht haben und deren Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann (BGH GRUR 12, 1275 Rn 36 - Zweigstellenbriefbogen).

    Denn die von einer konkreten Irreführungsgefahr unabhängige Pflicht zur Angabe von wesentlichen Informationen begründet keine generelle Informationspflicht, sondern gebietet nur die Offenlegung solcher Informationen, die für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers erhebliches Gewicht haben und deren Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann (BGH GRUR 2012, 1275 Rn 36 - Zweigstellenbriefbogen).

  • OLG Dresden, 11.02.2014 - 14 U 1561/13

    Die Werbung mit einem TÜV-Siegel ist nach denselben Kriterien zu beurteilen wie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.12.2014 - 15 U 76/14
    Soweit die Beklagte rügt, das Landgericht habe aufgrund unzureichender Feststellungen die Besonderheiten der Verkehrswahrnehmung von Prüfsiegeln einerseits im Vergleich zu "Warentests" andererseits verkannt und infolgedessen zu Unrecht die vorgenannte Rechtsprechung zur Fundstellenpflicht auf in Werbung enthaltene Prüfsiegel übertragen, verfängt dies letztlich nicht (vgl. im Ergebnis auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2014, I-20 U 208/13 = Anlage K 10; vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 11.02.2014, Az. 14 U 1561/13, Rz 27 - zitiert nach iuris).

    Es ist ihm insbesondere nicht zumutbar, die Beklagte oder die Streithelferin anzuschreiben und um nähere Auskünfte zu ersuchen (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 11.02.2014, Az. 14 U 1561/13, Rz 27 - zitiert nach iuris).

  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.12.2014 - 15 U 76/14
    Die streitgegenständliche Werbung stellt zwar eine "Aufforderung zum Kauf" i.S.v. Art. 7 Abs. 4 UGP-RL bzw. ein "Angebot" im Sinne von § 5a Abs. 3 UWG dar, weil insoweit ein großzügiger Maßstab anzulegen ist und es deshalb genügt, wenn Werbung - wie hier - so gestaltet ist, dass der Verbraucher hinreichend über das beworbene Produkt und dessen Preis informiert ist, um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können (vgl. EuGH GRUR 2011, 930 Rn 33 - Konsumentombudsmann/Ving Sverige AB; Köhler/Bornkamm, UWG, 32. A., 2014, § 5a Rn 30a ff.), wobei noch nicht einmal der Tatbestand einer invitatio ad offerendum erfüllt sein muss, damit die besonderen Informationspflichten des § 5a Abs. 3 UWG ausgelöst werden (BGH GRUR 2011, 83 Rn 33 - Preiswerbung ohne Umsatzsteuer).

    Der Angabe einer Fundstelle steht namentlich nicht entgegen, dass derartige Zertifizierungen nicht in Zeitschriften (wie z.B. der Zeitschrift "test" der Stiftung Warentest) veröffentlicht werden (vgl. zum Folgenden bereits OLG Düsseldorf, I-20 U 208/13, Urteil vom 25.11.2014 = Anlage K 10): Veröffentlicht sind auch sämtliche Informationen, die der Unternehmer oder ein Dritter in seinem für die Öffentlichkeit bestimmten Internetauftritt bereithält und auf die er ergänzend verweisen kann (vgl. EuGH, GRUR 2011, 930 Rn. 56 - Konsumentombudsmannen/ Ving im Zusammenhang mit Informationen i.S.v. Art. 7 Abs. 4a).

  • BGH, 10.01.2013 - I ZR 190/11

    Standardisierte Mandatsbearbeitung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.12.2014 - 15 U 76/14
    Der Unternehmer muss nicht über alle möglichen Umstände eines Angebots bzw. Geschäfts informieren - ihn trifft also keine generelle Aufklärungspflicht (BGH GRUR 2011, 638 Rn 34 - Werbung mit Garantie; GRUR 2013, 945 Rn 34 - Standardisierte Mandatsbearbeitung).

    Aufklärungspflichtig ist der Unternehmer grundsätzlich nur dann, wenn das Publikum bei Unterbleiben aufklärender Hinweise in einem wesentlichen Punkt, der die wirtschaftliche Entschließung zu beeinflussen geeignet ist, getäuscht würde (BGH GRUR 2011, 846 Rn 21 - Kein Telekom-Anschluss nötig; GRUR 2013, 945 Rn 34 - Standardisierte Mandatsbearbeitung).

  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07

    Kamerakauf im Internet

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.12.2014 - 15 U 76/14
    Dem steht nicht entgegen, dass zwischen der Werbung unter Hinweis auf ein Prüfsiegel und der - nach der BGH-Rechtsprechung fundstellenpflichtigen (GRUR 2010, 248 - Kamerakauf im Internet) - Werbung mit einem "Warentest" gewisse Unterschiede bestehen.

    Die fehlende Angabe einer solchen Fundstelle beeinträchtigt die Möglichkeit des Verbrauchers, die testbezogene Werbung zu prüfen und das produktbezogene Ergebnis in den Gesamtzusammenhang des Tests einzuordnen (BGH GRUR 2010, 248 Rn 31 - Kamerakauf im Internet; KG GRUR-RR 2011, 278, 279; OLG Frankfurt GRUR-Prax 2011, 127).

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 99/08

    Preiswerbung ohne Umsatzsteuer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.12.2014 - 15 U 76/14
    Die klagende Partei kann sich grundsätzlich damit begnügen, Unterlassung der Verletzungshandlung in der konkret begangenen Form zu beantragen und braucht keine einschränkenden Zusätze anzuführen, da es nämlich Sache des Beklagten ist, Wege zu finden, die aus dem Verbot herausführen (BGH GRUR 1991, 860, 862 - Katovit; BGH GRUR 2011, 82 Rn 35 - Preiswerbung ohne Umsatzsteuer).

    Vor diesem Hintergrund ist mit einer vermittelnden Auffassung wie folgt zu differenzieren: Geht es - wie hier - nicht um die speziellen Tatbestände des § 5a Abs. 3, 4 UWG bzw. Art. 7 Abs. 4, Abs. 5 UGP-RL, sondern um den allgemeinen Tatbestand der Vorenthaltung von wesentlichen Informationen nach § 5a Abs. 2 UWG bzw. Art. 7 Abs. 1 bis Abs. 3 UGP-RL, ist die geschäftliche Relevanz positiv festzustellen, wobei sie regelmäßig schon kraft der Wesentlichkeit der vorenthaltenen Information zu bejahen sein wird (vgl. BGH GRUR 2011, 82 Rn 33 - Preiswerbung ohne Umsatzsteuer; Köhler/Bornkamm, UWG, 32. A., 2014, § 5a Rn 5; Sosnitza, in: Ohly/Sosnitza, a.a.O., § 5a Rn 6).

  • EuGH, 14.01.2010 - C-304/08

    Es stellt nicht automatisch eine unlautere Geschäftspraxis dar, seinen Kunden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.12.2014 - 15 U 76/14
    Die UGP-RL bewirkt eine vollständige Harmonisierung (EuGH GRUR 2009, 599 Rn 52 - VTB-VAB/Total Belgium; EuGH GRUR 2011, 76 Rn 30 - Mediaprint) und schließt im Gegensatz zur Irreführungsrichtlinie 84/450/EWG für ihren Anwendungsbereich (also den B2C-Bereich) strengere oder restriktivere nationale Regelungen aus, weshalb nationale Verbote, die weder auf der sog. "schwarzen Liste" beruhen, noch eine konkrete Beeinflussung des Verbraucherverhaltens voraussetzen, gegen die UGP-RL verstoßen (EuGH GRUR 2009, 599 - VTB-VAB/Total Belgium; EuGH GRUR 2010, 244 - Plus Warenhandelsgesellschaft; EuGH GRUR 2011, 76 - Mediaprint).

    Aus der Systematik der UGP-RL folgt zum anderen, dass in ihrem Anwendungsbereich eine Geschäftspraxis, die nicht vom Anhang erfasst ist, nur dann für unlauter erklärt werden darf, wenn dies im Einzelfall auf einer Prüfung anhand der Kriterien der Art. 5 bis 9 UGP-RL basiert (EuGH GRUR 2013, 297 Rn 35 - Köck; GRUR 2011, 76 Rn 30-34 - Mediaprint; GRUR 2010, 244 Rn 41-45 - Plus).

  • EuGH, 09.11.2010 - C-540/08

    Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag - Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.12.2014 - 15 U 76/14
    Die UGP-RL bewirkt eine vollständige Harmonisierung (EuGH GRUR 2009, 599 Rn 52 - VTB-VAB/Total Belgium; EuGH GRUR 2011, 76 Rn 30 - Mediaprint) und schließt im Gegensatz zur Irreführungsrichtlinie 84/450/EWG für ihren Anwendungsbereich (also den B2C-Bereich) strengere oder restriktivere nationale Regelungen aus, weshalb nationale Verbote, die weder auf der sog. "schwarzen Liste" beruhen, noch eine konkrete Beeinflussung des Verbraucherverhaltens voraussetzen, gegen die UGP-RL verstoßen (EuGH GRUR 2009, 599 - VTB-VAB/Total Belgium; EuGH GRUR 2010, 244 - Plus Warenhandelsgesellschaft; EuGH GRUR 2011, 76 - Mediaprint).

    Aus der Systematik der UGP-RL folgt zum anderen, dass in ihrem Anwendungsbereich eine Geschäftspraxis, die nicht vom Anhang erfasst ist, nur dann für unlauter erklärt werden darf, wenn dies im Einzelfall auf einer Prüfung anhand der Kriterien der Art. 5 bis 9 UGP-RL basiert (EuGH GRUR 2013, 297 Rn 35 - Köck; GRUR 2011, 76 Rn 30-34 - Mediaprint; GRUR 2010, 244 Rn 41-45 - Plus).

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

  • LG Duisburg, 24.01.2014 - 22 O 54/13

    Bewerben von Waren mit einem Testsiegel zu Zwecken des Wettbewerbs ohne Angabe

  • BGH, 03.12.1992 - I ZR 132/91

    Sofortige Beziehbarkeit - Irreführung/Beschaffenheit

  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 44/97

    EG-Neuwagen I - Irreführung/Beschaffenheit

  • BGH, 19.08.1999 - I ZR 225/97

    EG-Neuwagen II - Irreführung/Beschaffenheit; Irreführung/Herkunft

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 58/06

    Fußpilz

  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

  • BGH, 09.06.2004 - I ZR 13/02

    SIM-Lock

  • OLG Hamm, 02.02.2012 - 4 U 168/11

    Verbraucherschutz: Firma und Anschrift des Anbieters müssen in einem

  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 178/10

    Call-by-Call

  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 188/11

    Hard Rock Cafe

  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2013 - 20 U 55/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Leistungen eines Dentallabors mit

  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 133/09

    Werbung mit Garantie

  • KG, 11.02.2011 - 5 W 17/11

    Lesbarkeit der Fundstellenangabe bei einer Werbung mit Testergebnissen

  • BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 54/10

    Kreditkontrolle

  • BGH, 07.07.1978 - I ZR 169/76

    Verbot des Verkaufs eines Weinbrandes unter dem niedrigsten Fabrikabgabepreis -

  • BGH, 03.02.1976 - VI ZR 23/72

    VUS

  • EuGH, 17.01.2013 - C-206/11

    Köck - Verbraucherschutz - Unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

  • EuGH, 23.04.2009 - C-261/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT EINER NATIONALEN REGELUNG ENTGEGEN, DIE

  • BGH, 07.07.1978 - I ZR 38/77
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

  • BGH, 29.03.1974 - I ZR 15/73

    Wirtschaftsanzeigen public-relations

  • BGH, 29.05.1991 - I ZR 284/89

    Katovit - Schutz der Gesundheit; HWG - Werbung mit Fremdwörtern

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    Die Berufung der Beklagten und der Streithelferin ist ohne Erfolg geblieben (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2015, 158 = WRP 2015, 365).
  • OLG Hamburg, 21.09.2023 - 15 U 108/22

    Durchschnittliche Sternebewertung

    Er ist nicht generell verpflichtet, auch auf weniger vorteilhafte oder gar negative Eigenschaften des eigenen Angebots hinzuweisen (BGH GRUR 2022, 241 Rn. 27 - Kopplungsangebot III), sofern dies nicht zum Schutze der (z.B. Gesundheits- oder Sicherheits-) Interessen des Verbrauchers unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Werbenden unerlässlich ist (OLG Düsseldorf WRP 2015, 365 Rn. 39; OLG Köln GRUR-RR 2020, 438 Rn. 56 - Autositzbezüge).
  • OLG Koblenz, 03.03.2021 - 9 U 1126/18

    Unterlassung unlauterer Werbung Vorenthalten einer wesentlichen Information

    Der Unternehmer braucht daher nicht ungefragt auch weniger vorteilhafte oder negative Eigenschaften des eigenen Angebots offenzulegen (BGH GRUR 2013, 945 Rn. 34 - Standardisierte Mandatsbearbeitung), sofern dies nicht zum Schutze der (z. B. Gesundheits- oder Sicherheits-)Interessen des Verbrauchers unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Werbenden unerlässlich ist (OLG Düsseldorf WRP 2015, 365 Rn. 39; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 37. Aufl. 2019, UWG § 5a Rn. 3.11).
  • LG Frankfurt/Main, 20.04.2016 - 6 O 275/15

    Irreführendes Angebot von Produktschlüsseln ohne Nutzungsrecht

    Die genannten Informationen stehen daher den betroffenen Unternehmern regelmäßig zur Verfügung und müssen nicht erst noch mühsam beschafft werden (vgl. zur Berücksichtigung dieses Umstands im Rahmen von § 5a Abs. 2 UWG: OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.12.2014 - I-15 U 76/14).
  • LG Aachen, 23.02.2018 - 42 O 118/17

    Werbung mit einer als "Award" bezeichneten Auszeichnung

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei einer Werbung mit einem Prüfsiegel eine Fundstelle angegeben werden muss, bei der sich der Verbraucher näher über das Prüfsiegel informieren kann (OLG Düsseldorf v. 30.12.2014 - 15 U 76/14 - WRP 2015, 365.; bestätigt durch BGH v. 21.07.2016 - I ZR 26/15 - WRP 2016, 1221 Tz. 31 ff - LGA testet).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2021 - 15 U 2/21

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer 0 %-Finanzierung ohne Angaben der

    Unter den dort genannten Voraussetzungen ist die gemäß § 5a Abs. 2 S. 1 UWG erforderliche "Wesentlichkeit" unterlassener Informationen bei Vorliegen eines "konkreten Geschäftsangebots" unwiderleglich zu vermuten (Senat, Urteil v. 30.12.2014, I-15 U 76/14, GRUR 2015, 365 - LGA tested quality).
  • LG Köln, 04.08.2020 - 33 O 99/18
    Unzulässig ist insoweit eine Werbung mit einem Testergebnis ohne Angabe der Fundstelle der Veröffentlichung (BGH, GRUR 1991, 679 - Fundstellenangabe; OLG Düsseldorf, WRP 2015, 365; OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2008, 312, 313; Köhler in Bornkamm/Köhler/Feddersen, 37. Aufl. 2019, § 6 Rdn. 211).
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