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   OLG Köln, 07.05.2014 - I-16 U 171/13   

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https://dejure.org/2014,21385
OLG Köln, 07.05.2014 - I-16 U 171/13 (https://dejure.org/2014,21385)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.05.2014 - I-16 U 171/13 (https://dejure.org/2014,21385)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - I-16 U 171/13 (https://dejure.org/2014,21385)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Kombination von Reparaturkosten und Umsatzsteuer eine unwirtschaftlichen Ersatzbeschaffung bei fiktiver Schadensabrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer bei unwirtschaftlicher Ersatzbeschaffung für ein verunfalltes Fahrzeug

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer bei unwirtschaftlicher Ersatzbeschaffung für ein verunfalltes Fahrzeug

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 Abs. 2 S. 2
    Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer bei unwirtschaftlicher Ersatzbeschaffung für ein verunfalltes Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mehrwertsteuer auch bei unwirtschaftlichem Ersatz?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mehrwertsteuer bei unwirtschaftlicher Ersatzbeschaffung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerersatz bei an sich unwirtschaftlicher Ersatzbeschaffung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerersatz bei an sich unwirtschaftlicher Ersatzbeschaffung

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuererstattung bei Ersatzbeschaffung

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Erstattbare Umsatzsteuer bei Ersatzbeschaffung - Reparaturkosten wurden fiktiv abgerechnet

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 363/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Umsatzsteuerersatz bei Ersatzbeschaffung trotz

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2014 - 16 U 171/13
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Urt. v. 5.2.2013 - VI ZR 363/11, zit. nach juris) und auch dem Willen des Gesetzgebers (BT-DrS 14/7752 S. 24).

    Diese Grundsätze gelten gerade dann, wenn der Kläger - wie inzwischen zwischen den Parteien unstreitig - sein Fahrzeug unrepariert veräußert (BGH Urt. v. 5.2.2013 - VI ZR 363/11, zit. nach juris).

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