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   OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - I-16 U 186/05   

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OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - I-16 U 186/05 (https://dejure.org/2006,5651)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.10.2006 - I-16 U 186/05 (https://dejure.org/2006,5651)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Oktober 2006 - I-16 U 186/05 (https://dejure.org/2006,5651)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung im Rahmen der Vermittlung und Durchführung von Optionsgeschäften an US-amerikanischen Börsen; Anforderungen an eine ausreichende Risikoaufklärung; Voraussetzungen des sog. "Churning"; Kriterien für die Feststellung des kollusiven ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.05.2001 - XI ZR 192/00

    Ausführung von Stillhalteroptionsgeschäften ohne Sicherheitsleistung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 16 U 186/05
    Soweit das Landgericht seine Auffassung, dass die Beklagte zu 3. ihnen - den Klägern - gegenüber keine Aufklärungspflichten habe, auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes stütze (BGHZ 147, 343 ff.), wonach nur das kundennähere Unternehmen zur Befragung und zur Information des Anlegers verpflichtet sei, sei dies fehlerhaft.

    Bei einer solchen gestaffelten Einschaltung mehrerer Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist grundsätzlich nur das kundennähere - hier die Beklagte zu 1. - zur Befragung und dementsprechenden Aufklärung verpflichtet (BGHZ 147, 343 (353) m.w.N.).

    Soweit die Kläger in der Berufungsbegründung die Ansicht vertreten, die vom Landgericht zitierte Entscheidung des BGH (BGHZ 147, 343 ff.) sei auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da es sich in dem vom BGH entschiedenen Fall um die Haftung einer depotführenden Bank gehandelt habe und nicht - wie vorliegend bei der Beklagten zu 3. - um ein Brokerhaus, vermag der Senat dem in dieser Allgemeinheit nicht zu folgen.

    Die vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHZ 147, 343 (353) ausgesprochene Befreiung von der Auskunftspflicht gilt - entgegen der Auffassung der Kläger - nicht nur für Banken, sondern für jedes nachgelagerte Wertpapierdienstleistungsunternehmen, mithin auch für die Beklagte zu 3. Die Entscheidung des BGH beruht auf der Erwägung, dass sich das Ausmaß und die Erforderlichkeit der Aufklärung in Fällen der Vertretung eines Anlegers durch ein zwischengeschaltetes Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach den Kenntnissen des Vermögensverwalters als Vertreter richtet.

  • BGH, 15.06.1987 - II ZR 124/86

    Vereinbarung eines ausländischen Schiedsgerichts; Vereinbarung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 16 U 186/05
    Die Schiedsabrede in Verbindung mit der Rechtswahlklausel sei in Deutschland nicht anzuerkennen, soweit sie Börsentermingeschäfte von Inländern beträfe, weil sie zur Nichtbeachtung des Termineinwandes führen würde (BGH WM 1987, 1153).

    Eine Schiedsabrede, die sich auf einen Vertrag über die Durchführung von Börsentermingeschäften mit einem nicht termingeschäftsfähigen Anleger bezieht und die dazu führt, dass ein ausländisches Schiedsgericht unter Anwendung ausländischen Rechts über den Vertrag entscheidet, ist unwirksam (BGH WM 1987, 1153; BGH WM 1996, 1489 (1492 f.)).

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 16 U 186/05
    Den Klägern ist zwar darin zuzustimmen, dass der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung hinsichtlich der Postulation von Aufklärungspflichten über die Risiken von Börsentermingeschäften danach differenziert, ob es sich um eine Bank oder um einen gewerblichen Anbieter handelt (vgl. nur BGH NJW 1998, 2675 (2675 f.) m.w.N.; BGHZ 124, 151 (154 ff.) m.w.N.).
  • BGH, 22.11.1994 - XI ZR 45/91

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche gegen einen ausländischen Broker wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 16 U 186/05
    Unter "Churning" versteht man den durch das Interesse des Kunden nicht gerechtfertigten häufigen Umschlag eines Anlagekontos, durch den der Broker oder der Vermittler oder beide sich zu Lasten der Gewinnchancen des Kunden Provisionseinnahmen verschaffen (vgl. BGH ZIP 2004, 1699 (1700) m.w.N.; BGH VersR 1995, 482 (483)).
  • BGH, 19.05.1998 - XI ZR 286/97

    Aufklärungspflicht einer Bank bei bankmäßigen Effektengeschäften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 16 U 186/05
    Den Klägern ist zwar darin zuzustimmen, dass der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung hinsichtlich der Postulation von Aufklärungspflichten über die Risiken von Börsentermingeschäften danach differenziert, ob es sich um eine Bank oder um einen gewerblichen Anbieter handelt (vgl. nur BGH NJW 1998, 2675 (2675 f.) m.w.N.; BGHZ 124, 151 (154 ff.) m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.1996 - 17 U 179/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 16 U 186/05
    Eine Schiedsabrede, die sich auf einen Vertrag über die Durchführung von Börsentermingeschäften mit einem nicht termingeschäftsfähigen Anleger bezieht und die dazu führt, dass ein ausländisches Schiedsgericht unter Anwendung ausländischen Rechts über den Vertrag entscheidet, ist unwirksam (BGH WM 1987, 1153; BGH WM 1996, 1489 (1492 f.)).
  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03

    Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 16 U 186/05
    Unter "Churning" versteht man den durch das Interesse des Kunden nicht gerechtfertigten häufigen Umschlag eines Anlagekontos, durch den der Broker oder der Vermittler oder beide sich zu Lasten der Gewinnchancen des Kunden Provisionseinnahmen verschaffen (vgl. BGH ZIP 2004, 1699 (1700) m.w.N.; BGH VersR 1995, 482 (483)).
  • BGH, 02.02.1999 - XI ZR 381/97

    Mittäterschaft einer Vermittlungs-GmbH und ihrer Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 16 U 186/05
    Bei einem kollusiven Zusammenwirken zwischen Broker und Vermittler muss sich der Broker gemäß § 830 BGB die Handlungen des Vermittlers zurechnen lassen (vgl. BGH WM 1999, 540 (541)).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2008 - 15 U 18/07

    Keine Aufklärungspflichten nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 , 2 WpHG a.F. für nachgelagerte

    Dafür spricht vor allem, dass es im Falle einer Vertretung des Anlegers nicht auf seine Kenntnisse und Erfahrungen in Wertpapiergeschäften ankommt, sondern auf die seines Bevollmächtigten als Entscheidungsträgers (BGH Urt. v. 08. Mai 2001, XI ZR 192/00, BGHZ 147, 343, 353 = NJW 2002, 62 ff.; Urt. v. 27. Februar 1996, XI ZR 133/95, WM 1996, 664, 665; OLG Düsseldorf, I-16 U 186/05, Urt. v. 27. Oktober 2006, juris Rz. 51).

    Der Senat folgt dem 16. Zivilsenat des OLG Düsseldorf (I-16 U 186/05, Urt. v. 27. Oktober 2006, juris Rz. 54) darin, dass die vom BGH ausgesprochene Befreiung von der Auskunftspflicht nicht nur für Banken, sondern für jedes nachgelagerte Wertpapierdienstleistungsunternehmen gilt, mithin auch für die Beklagte.

    Vielmehr ist bei der vorliegenden Fallgestaltung allein entscheidungserheblich, dass eine zusätzliche Aufklärung durch die Beklagte nicht zu verlangen ist (vgl. OLG Düsseldorf, I-16 U 186/05, a.a.O., juris Rz. 53).

    Entsprechend durfte die Beklagte grundsätzlich davon ausgehen, dass durch die Einschaltung der im Inland geschäftsansässigen H. Finanzvermittlung als Vertreterin des Anlegers dessen Aufklärung gewährleistet ist und deswegen die Erforderlichkeit einer eigenen Aufklärung des einzelnen Anlegers entfiel (vgl. hierzu auch KG Berlin, Urt. v. 23. Januar 2003, 8 U 282/01, juris Rz. 27; OLG Düsseldorf, I-16 U 186/05, Urt. v. 27. Oktober 2006, juris Rz. 54).

  • LG Düsseldorf, 28.03.2008 - 15 O 110/07

    Eine hohe Anzahl an Kontrakten i.R.e. einzelnen Transaktion stellt keinen

    Dessen Aufklärungsbedürfnis ist durch das kundennähere Unternehmen zu befriedigen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2006, I-16 U 186/05; Urteil vom 23.01.2008, I-15 U 18/07).
  • LG Düsseldorf, 25.01.2008 - 15 O 289/07

    Anspruch auf Ersatz von Verlusten infolge von Börsentermingeschäften an der

    Dessen Aufklärungsbedürfnis ist durch das kundennähere Unternehmen zu befriedigen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2006, I-16 U 186/05; Urteil vom 23.01.2008, I-15 U 18/07).
  • LG Düsseldorf, 28.03.2008 - 15 O 291/07

    Eine hohe Anzahl an Kontrakten i.R.e. einzelnen Transaktion stellt keinen

    Dessen Aufklärungsbedürfnis ist durch das kundennähere Unternehmen zu befriedigen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2006, I-16 U 186/05; Urteil vom 23.01.2008, I-15 U 18/07).
  • LG Düsseldorf, 24.10.2006 - 10 O 126/06

    Haftung eines Brokers auf Schadensersatz wegen Verletzung der Beratungspflichten

    Hierauf hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem Rechtsstreit I- 16 U 186/05, in dem die hiesigen Prozessbevollmächtigten der Kläger ebenfalls die dortigen Kläger vertreten haben, in seinem Beschluss vom 21.08.2006 eindeutig hingewiesen.
  • LG Düsseldorf, 27.05.2008 - 10 O 462/06

    Verletzung von Aufklärungspflichten gegenüber einem Anleger durch einen die

    Hierauf hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem Rechtsstreit I- 16 U 186/05, in dem die hiesigen Prozessbevollmächtigten des Klägers ebenfalls die dortigen Kläger vertreten haben, in seinem Beschluss vom 21.08.2006 eindeutig hingewiesen.
  • LG Duisburg, 24.04.2007 - 4 O 95/06

    Internationale Zuständigkeit eines Gerichts für Verfahren über Ansprüche aus

    Im übrigen sei auch entsprechend der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf I - 16 U 186/05 vom 27. Oktober 2006 eine Aufklärungspflicht der Beklagten schon deshalb nicht mehr gegeben gewesen, weil die.
  • LG Düsseldorf, 13.04.2007 - 16 O 365/06

    Annahme eines kollusiven Zusammenwirkens oder einer zusätzlichen

    Denn die vom BGH ausgesprochene Befreiung des kundenferneren Dienstleistungsunternehmens von der Auskunftspflicht gilt nicht nur für Banken, sondern für jedes nachgelagerte Wertpapierdienstleistungsunternehmen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2006, Az.: I-16 U 186/05).
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