Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 24.04.2012

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.11.2011 - I-17 U 157/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,46543
OLG Düsseldorf, 25.11.2011 - I-17 U 157/10 (https://dejure.org/2011,46543)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.11.2011 - I-17 U 157/10 (https://dejure.org/2011,46543)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. November 2011 - I-17 U 157/10 (https://dejure.org/2011,46543)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,46543) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Clearingstelle EEG

    BGB; EEG 2009 § 5,§ 6,§ 7 u. § 13
    Richtiger Netzverknüpfungspunkt gem. § 5 Abs. 1 S. 1 EEG 2009

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Richtiger Netzverknüpfungspunkt nach dem EEG 2009

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EEG 2009 § 5 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an den Anschluss von Windstromanlagen an das Stromnetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.10.2003 - VIII ZR 165/01

    Pflicht eines Energieversorgungsunternehmens zur Abnahme von aus erneuerbaren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2011 - 17 U 157/10
    Soweit der Bundesgerichtshof zu den Vorgängerregelungen in § 3 Abs. 1 Satz 2 EEG 2000 bzw. § 4 Abs. 2 Satz EEG 2004 angenommen hat, es komme für die nähere Bestimmung, welcher Verknüpfungspunkt bei mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten zu den Anlagen des Netzbetreibers die "kürzeste Entfernung" aufweise, auch darauf an, bei welchem der möglichen Anschlüsse die geringsten Gesamtkosten für die Herstellung des Anschlusses und für die Durchführung der Stromeinspeisung zu erwarten seien (BGH, Urteil vom 08.10.2003, WM 2004, 742 ff., Rz. 22; Urteil vom 01.10.2008, WM 2009, 184 ff., Rz. 12), ist diese - schon mit dem damaligen Gesetzeswortlaut kaum vereinbare - Rechtsprechung auf die nunmehr geltende Gesetzeslage nicht übertragbar.
  • BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05

    Verzug durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2011 - 17 U 157/10
    Insoweit gilt allerdings ein strenger Sorgfaltsmaßstab; muss der Schuldner mit einer abweichenden Beurteilung des zuständigen Gerichts rechnen, hat er das Risiko einer eigenen Fehlbeurteilung auch dann zu tragen und handelt schuldhaft, wenn er seine eigene Rechtsansicht sorgfältig gebildet hat (BGH, Urteil vom 12.07.2006, NJW 2006, 3271 ff., Ran. 19; Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 276, Ran. 22).
  • BGH, 01.10.2008 - VIII ZR 21/07

    Abgrenzung zwischen Netzanschluss und Netzausbau; Eigentum des Netzbetreibers an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2011 - 17 U 157/10
    Soweit der Bundesgerichtshof zu den Vorgängerregelungen in § 3 Abs. 1 Satz 2 EEG 2000 bzw. § 4 Abs. 2 Satz EEG 2004 angenommen hat, es komme für die nähere Bestimmung, welcher Verknüpfungspunkt bei mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten zu den Anlagen des Netzbetreibers die "kürzeste Entfernung" aufweise, auch darauf an, bei welchem der möglichen Anschlüsse die geringsten Gesamtkosten für die Herstellung des Anschlusses und für die Durchführung der Stromeinspeisung zu erwarten seien (BGH, Urteil vom 08.10.2003, WM 2004, 742 ff., Rz. 22; Urteil vom 01.10.2008, WM 2009, 184 ff., Rz. 12), ist diese - schon mit dem damaligen Gesetzeswortlaut kaum vereinbare - Rechtsprechung auf die nunmehr geltende Gesetzeslage nicht übertragbar.
  • LG Duisburg, 06.08.2010 - 2 O 310/09

    Anschluss von Windkraftanlagen an einen technisch und wirtschaftlich günstigeren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2011 - 17 U 157/10
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 6. August 2010 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg (2 O 310/09) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass die Beklagte dem Grunde nach verpflichtet ist, der Z. E. GmbH & Co. KG den Schaden zu ersetzen, der ihr daraus entstanden ist, dass die von ihr errichteten Windenergieanlagen des Typs Enercon E-82 mit einer installierten elektrischen Leistung von je 2, 3 MW in der Windvorrangzone im Bereich N. auf den Gemarkungen der Gemeinden N., H. und H. nicht an das 20-kV Mittelspannungsnetz am Netzverknüpfungspunkt "F. H." angeschlossen wurden bzw. noch angeschlossen werden, sondern im Umspannwerk S. der Beklagten.
  • OLG Hamm, 03.05.2011 - 21 U 94/10

    Windenergie auf dem kurzen Weg ins Netz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2011 - 17 U 157/10
    Auch nach Auffassung des Senats ist die gewählte Formulierung einer erweiternden Auslegung schlicht nicht zugänglich (ebenso OLG Hamm, Urteil vom 03.05.2011, I-21 U 94/10, Rn. 58).
  • BGH, 10.10.2012 - VIII ZR 362/11

    Anspruch eines Windkraftanlagenbetreibers auf Anschluss an ein Stromnetz: Auswahl

    Das Berufungsgericht (OLG Düsseldorf, BeckRS 2012, 17722) hat zur Begründung seiner Entscheidung unter Bezugnahme auf die von ihm gebilligten Entscheidungsgründe des erstinstanzlichen Urteils im Wesentlichen ausgeführt:.
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2012 - 2 U (Kart) 6/12
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die ausführlichen und zutreffenden Begründungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Urteil vom 25. November 2011 - I-17 U 157/10, juris, Datum ist dort falsch: 1 5.11.2011, Rdnr. 22-27 in Verbindung mit dem Urteil der Vorinstanz, Landgericht Duisburg vom 6. August 2010 - 2 O 310/09, juris, Rdnr. 25-31, sowie auf das nach der Rücknahme der Revision durch die Netzbetreiberin inzwischen rechtskräftige Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 3. Mai 2011 - 21 U 94/10, juris, Rdnr. 56-63 verwiesen, deren Ausführungen sich der Senat zu Eigen macht.
  • LG Kiel, 25.01.2013 - 6 O 258/10

    Anspruch eines Windkraftanlagenbetreibers auf Anschluss an ein Stromnetz:

    Dabei folgt die Kammer nicht der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 10. Oktober 2012, VIII ZR 362/11), sondern der Rechtsprechung einiger anderer Gerichte (OLG Düsseldorf in ZNER 2012, 84 f.; LG Duisburg in ZNER 2010, 521; OLG Hamm in ZNER 2011, 327 ff; LG Arnsberg ZNER 2010, 299 ff; Landgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 08.05.2012 - Az. 19 O104/11; LG Flensburg, Beschluss vom 18.04.2012 - 9 O 3/12).
  • LG Flensburg, 18.04.2012 - 9 O 3/12

    Gesamtwirtschaftliche Betrachtung bei der Bestimmung eines

    Im Ergebnis schließt sich damit die Kammer der bislang ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung des OLG Hamm (REE 2011, 160) und des OLG Düsseldorf (ZNER 2012, 84) an.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.04.2012 - 17 U 157/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12384
OLG Karlsruhe, 24.04.2012 - 17 U 157/10 (https://dejure.org/2012,12384)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.04.2012 - 17 U 157/10 (https://dejure.org/2012,12384)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. April 2012 - 17 U 157/10 (https://dejure.org/2012,12384)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,12384) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Kreditvermittler, Darlehensvermittler, Darlehensvermittlungsvertrag, Beschränkung Darlehensvermittlungsvertrag, Aufklärungs- und Beratungspflichten Kreditvermittler, Anschlussdarlehen, Vermittlung Anschlussdarlehen, Forward-Darlehen, Mitverschulden Darlehensnehmer, ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1439
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 27.06.1989 - 3 UF 274/88

    Anspruch auf Trennungsunterhalt; Verweisung auf die Aufnahme einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2012 - 17 U 157/10
    [32] Der geltend gemachte Anspruch auf Ersatz einer von der Finanzierungsbank geforderten Bearbeitungsgebühr ist als inhaltsgleiches Minus ein Antrag auf Freistellung von dieser Verbindlichkeit (im Anschluss an OLG Frankfurt, 27.06.1989 - 3 UF 274/88 - FamRZ 90, 49).
  • OLG München, 10.01.1989 - 18 U 4940/87

    Aufklärungspflicht von Banken bei Kreditgewährung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2012 - 17 U 157/10
    Nur bei Vorliegen besonderer Umstände kann etwas anderes gelten, etwa bei einem erhöhten Schutzbedürfnis eines geschäftsunerfahrenen Kreditnehmers, oder wenn Mitarbeiter der Bank selbst eine "Sachbesprechung" mit den Kreditnehmern durchführen und einen Vermittler als Verhandlungsgehilfen und Vertrauensperson bei der Vertragsanbahnung hinzuziehen (unter Bezugnahme auf OLG München, 10.01.1989 - 18 U 4940/87 - WM 90, 396).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2013 - 14 U 116/13

    Formularmäßige Vereinbarung von Bereitstellungszinsen in einem Darlehensvertrag

    Auch bei einem Darlehen zum Zwecke der Umschuldung ist es jedoch grundsätzlich Sache des Kunden, die Zweckmäßigkeit eines entsprechenden Kredits zu beurteilen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.04.2012, 17 U 157/10, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht