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   OLG Hamm, 31.01.2019 - I-17 U 83/18   

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OLG Hamm, 31.01.2019 - I-17 U 83/18 (https://dejure.org/2019,27682)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.01.2019 - I-17 U 83/18 (https://dejure.org/2019,27682)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - I-17 U 83/18 (https://dejure.org/2019,27682)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 21.12.1892 - V 210/92

    Bergschade.

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2019 - 17 U 83/18
    Auf dieser Grundlage handelt es sich bei dem Kriterium der Baulandqualität, anders als von der Berufung vorgetragen, nicht um ein über eine "enge Auslegung" des § 148 ABG begründetes ungeschriebenes Tatbestandmerkmal, sondern vielmehr um ein in der reichsgerichtlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur unbestrittenes Merkmal eines nach den §§ 148 AGB, 249 ff. BGB zu bestimmenden ersatzfähigen Schadens ( RGZ 30, 250, 253; 95, 78; 157, 99; vgl. auch BGH NJW 1972, 1944; Heinemann, Der Bergschaden, S. 46; Ebel Weller a.a.O., Seite 282 ).
  • BGH, 26.06.1972 - III ZR 114/70

    Bergschaden

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2019 - 17 U 83/18
    Die Baulandeigenschaft eines Grundstücks ist anzuerkennen, sobald es einen über den Wert des bloß landwirtschaftlich zu benutzenden Landes hinausgehenden Verkehrswert dadurch erlangt hat, dass in Kreisen, die für den Erwerb des Grundstücks in Frage kommen, bei der Bemessung des anzulegenden Kaufpreises mit der mehr oder weniger naheliegende Aussicht, es in Zukunft zu bebauen, gerechnet wird ( BGHZ 59, 139; RGZfB 62, 201; Ebel-Weller a.a.O., S. 282 m.w.N ).
  • OLG Hamm, 25.06.2009 - 17 U 47/08

    Umfang des Schadensersatzes für bergbaubedingte Schäden; Beginn der Verjährung

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2019 - 17 U 83/18
    Ab diesem Zeitpunkt steht objektiv fest, dass die Nutzbarkeit des Grundstücks mit Blick auf einzuhaltende Vorsichtsmaßregeln nachteilig verändert ist ( vgl. Senat, Urteil vom 25.06.2009, I-17 U 47/08 - juris, m.w.N. ).
  • LG Dortmund, 23.03.2018 - 6 O 25/18

    Haftung für Bergschäden - Berggefahr

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2019 - 17 U 83/18
    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Dortmund vom 23.03.2018 ( - Aktenzeichen 6 O 25/18 - ) die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 2.083.740,10 EUR nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.361.493,29 EUR seit dem 11.01.2017 bis Rechtshängigkeit und aus 2.083.740,10 EURE ab Rechtshängigkeit zu zahlen, sowie.
  • RG, 08.02.1919 - V 283/18

    Adäquat ursächlicher Zusammenhang zwischen zwei zeitlich weit

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2019 - 17 U 83/18
    Auch das Reichsgericht habe es ausreichen lassen, dass zum Zeitpunkt des Bergbaus " insbesondere Baulandqualität" bestehe ( RGZ 95, 72,78).
  • RG, 24.02.1938 - V 169/37

    Wann entsteht der Schadensersatzanspruch des Grundeigentümers wegen Entwertung

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2019 - 17 U 83/18
    Auf dieser Grundlage handelt es sich bei dem Kriterium der Baulandqualität, anders als von der Berufung vorgetragen, nicht um ein über eine "enge Auslegung" des § 148 ABG begründetes ungeschriebenes Tatbestandmerkmal, sondern vielmehr um ein in der reichsgerichtlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur unbestrittenes Merkmal eines nach den §§ 148 AGB, 249 ff. BGB zu bestimmenden ersatzfähigen Schadens ( RGZ 30, 250, 253; 95, 78; 157, 99; vgl. auch BGH NJW 1972, 1944; Heinemann, Der Bergschaden, S. 46; Ebel Weller a.a.O., Seite 282 ).
  • BGH, 27.02.2020 - III ZR 41/19

    Zulassung der Revision i.R.v. Bergschadensansprüchen

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 31. Januar 2019 - I-17 U 83/18 - wird zurückgewiesen.
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