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   OLG Düsseldorf, 07.06.2016 - I-18 U 1/16   

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https://dejure.org/2016,73286
OLG Düsseldorf, 07.06.2016 - I-18 U 1/16 (https://dejure.org/2016,73286)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.06.2016 - I-18 U 1/16 (https://dejure.org/2016,73286)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juni 2016 - I-18 U 1/16 (https://dejure.org/2016,73286)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • RA Kotz

    Love-Parade - Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch - psychische Schädigung

  • rabüro.de

    Zur Frage der Zurechenbarkeit einer psychischen Schädigung durch Miterleben, wie Großereignis in Chaos mit einer Vielzahl von Toten endet (hier: Loveparade Duisburg)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ansprüche eines Angehörigen der Berufsfeuerwehr der Stadt Duisburg wegen psychisch vermittelter Schäden aus Anlass der Geschehnisse bei der Love-Parade im Sommer 2010

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.05.2007 - VI ZR 17/06

    "Geisterfahrer" haftet nicht für posttraumatisches Belastungssyndrom von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2016 - 18 U 1/16
    Für die Zurechenbarkeit entscheidend ist die unmittelbare Beteiligung an dem Unfallgeschehen (vgl. BGH, Urteil vom 22.05.2007 - VI ZR 17/06, zitiert nach juris).

    Der Geschädigte muss direkt am Unfall beteiligt sein und sei es dadurch, dass ihm die Rolle eines Unfallbeteiligten aufgezwungen wird (BGH, Urteil vom 22.05.2007 - VI ZR 17/06; Urteil vom 12.11.1985 - VI ZR 103/84, jeweils zitiert nach juris).

    Psychische Beeinträchtigungen, die daraus folgen, dass jemand Zeuge eines Unfallgeschehens wird, an dem er nicht selbst beteiligt ist, sind demgegenüber im Grundsatz nicht zurechenbar (BGH, Urteil vom 22.05.2007 - VI ZR 17/06, zitiert nach juris, dort Tz. 13; Urteil vom 12.11.1985 - VI ZR 103/84, zitiert nach juris, dort Tz. 15).

    Sie unterfallen selbst in dem grausamen Fall des Anblicks von in ihrem Auto verbrennenden Menschen dem allgemeinen Lebensrisiko (BGH, Urt. v. 22.05.2007 - VI ZR 17/06, zitiert nach juris, dort Tz. 13; Quaisser, NZV 2015, 465).

  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2016 - 18 U 1/16
    Wie die 5. große Strafkammer des Landgerichts Duisburg in ihrem Nichteröffnungsbeschluss vom 30.03.2016 im Strafverfahren 35 KLs - 112 Js 23/11 - 5/14 dargelegt habe, seien konkrete Fehler der Polizei mitursächlich für die Ereignisse auf der ...... Im Einzelnen zu nennen seien ein vorübergehendes Schließen der Vereinzelungsanlagen, ein Umleiten von Besucherströmen, eine Sperrung der Tunnel West und Ost durch Polizeiketten, eine polizeiliche Anordnung zum Zufluss auf das Gelände auch über die westliche Rampe, die Errichtung einer Polizeikette auf der Rampe Ost, die Ermöglichung der Durchfahrt eines Rettungswagens durch die Vereinzelungsanlage West sowie Intervallöffnungen der Schleuse Ost.

    Zwar bezieht sich der Kläger insoweit auf den Nichteröffnungsbeschluss der 5. großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg vom 30.03.2016 im Strafverfahren 35 KLs - 112 Js 23/11 - 5/14, aus dem sich diese Fehler ergeben sollen.

  • BGH, 16.02.1972 - VI ZR 128/70

    Ersatzfähigkeit von Schäden durch Umfahren der Unfallstelle

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2016 - 18 U 1/16
    Hiervon abgesehen, sind die Vorgänge, die für die Frage nach der Zurechnung eines Schadens erheblich sind, auch stets einer wertenden Betrachtung zu unterwerfen (BGH, Urteil vom 16.02.1972 -VI ZR 128/70, zitiert nach juris, dort Tz. 15).

    Diese zufällige Verbindung kann aber bei wertender Betrachtung nicht als ausreichend angesehen werden, um einen zurechenbaren Zusammenhang zu begründen, insbesondere war für die Flüchtenden durch das Unglück keine Lage entstanden, die die Flüchtenden dazu drängte beziehungsweise herausforderte, gegenüber Rettungspersonal bedrohlich und aggressiv aufzutreten (vgl. BGH, Urteil vom 16.02.1972 -VI ZR 128/70, zitiert nach juris, dort Tz. 15).

  • BGH, 04.05.1993 - VI ZR 283/92

    Ansprüche bei selbstgefährdendem Verhalten nach "Herausforderung"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2016 - 18 U 1/16
    Unter diesem Gesichtspunkt kommt es für die haftungsrechtliche Zurechnung nach allgemein geltenden rechtlichen Wertungen darauf an, ob sich in dem Geschehen eine gesteigerte Gefahrenlage ausgewirkt hat, für die der Schädiger einzustehen hat (BGH, Urteil vom 04.05.1993 - VI ZR 283/92, zitiert nach juris, dort Tz. 12 f.).

    Der Bundesgerichtshof hat solches in einem Fall verneint, in dem ein Feuerwehrmann beim Aufrollen eines zur Brandbekämpfung benutzten Schlauches mit dem Fuß umgeknickt ist und sich eine Distorsion des Sprunggelenks zugezogen hat (BGH, Urteil vom 04.05.1993 - VI ZR 283/92, zitiert nach juris, dort Tz. 13.), das Oberlandesgericht Saarbrücken in einem Fall, in dem ein Feuerwehrmann auf dem Weg zum Einsatzort mit dem Fuß umgeknickt ist und sich einen Bänderriss zugezogen hat (OLG Saarbrücken, ZfS 1991, 150, 151).

  • BGH, 12.11.1985 - VI ZR 103/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2016 - 18 U 1/16
    Der Geschädigte muss direkt am Unfall beteiligt sein und sei es dadurch, dass ihm die Rolle eines Unfallbeteiligten aufgezwungen wird (BGH, Urteil vom 22.05.2007 - VI ZR 17/06; Urteil vom 12.11.1985 - VI ZR 103/84, jeweils zitiert nach juris).

    Psychische Beeinträchtigungen, die daraus folgen, dass jemand Zeuge eines Unfallgeschehens wird, an dem er nicht selbst beteiligt ist, sind demgegenüber im Grundsatz nicht zurechenbar (BGH, Urteil vom 22.05.2007 - VI ZR 17/06, zitiert nach juris, dort Tz. 13; Urteil vom 12.11.1985 - VI ZR 103/84, zitiert nach juris, dort Tz. 15).

  • LG Trier, 14.04.2014 - 4 O 208/13

    Folge-Verkehrsunfall mit Personenschaden - Haftung eines "Herausforderers"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2016 - 18 U 1/16
    Demgegenüber hat sich beim Kläger bei wertender Betrachtung nicht ein solches tätigkeitsspezifisches gesteigertes Risiko realisiert, sondern ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht, vergleichbar dem Fall des Feuerwehrmanns, der auf dem Weg zum Unfallort mit seinem Einsatzfahrzeug verunglückt (vgl. LG Trier, Urteil vom 14.04.2014 - 4 O 208/13, zitiert nach juris).
  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 75/95

    Haftung des Vermieters von Räumlichkeiten für die Instandsetzung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2016 - 18 U 1/16
    In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof eine haftungsrechtliche Zurechnung der Verletzungen an denjenigen, der eine Mitursache für den Brand gesetzt hat, bejaht (BGH, Urteil vom 04.06.1996 - VI ZR 75/95, zitiert nach juris).
  • BGH, 27.01.2015 - VI ZR 548/12

    Schadensersatz nach Tod durch Verkehrsunfall: Voraussetzungen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2016 - 18 U 1/16
    Auch eine der Konstellationen, für die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Ausnahmen von diesem Grundsatz anerkannt sind, nämlich insbesondere Fälle schwerer Schockschäden infolge des Miterlebens der Tötung oder schwerer Verletzungen von Angehörigen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 27.01.2015 - VI ZR 548/12; Urteil vom 10.02.2015 - VI ZR 8/14, jeweils zitiert nach juris), liegt im Streitfall nicht vor.
  • BGH, 10.02.2015 - VI ZR 8/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Haftung für psychische

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2016 - 18 U 1/16
    Auch eine der Konstellationen, für die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Ausnahmen von diesem Grundsatz anerkannt sind, nämlich insbesondere Fälle schwerer Schockschäden infolge des Miterlebens der Tötung oder schwerer Verletzungen von Angehörigen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 27.01.2015 - VI ZR 548/12; Urteil vom 10.02.2015 - VI ZR 8/14, jeweils zitiert nach juris), liegt im Streitfall nicht vor.
  • BGH, 17.04.2018 - VI ZR 237/17

    Haftung eines Amokläufers für die psychische Gesundheitsverletzung eines

    Die Berufung hiergegen hat das Oberlandgericht Düsseldorf (Beschluss vom 7. Juni 2016 - I-18 U 1/16, nicht veröffentlicht) zurückgewiesen, allerdings im Wesentlichen mit der Begründung, dass es an einer unmittelbaren Beteiligung des Geschädigten an dem Geschehen fehle.
  • LG Darmstadt, 15.03.2019 - 8 O 132/18

    Nach dem Erleben eines schweren Verkehrsunfalls auftretende psychische

    Dabei fällt auf, dass das OLG Düsseldorf, welches das Urteil des LG Duisburg mit Beschluss vom 07.06.2016 (Az. I-18 U 1/16) im Ergebnis bestätigt hat, sich mit dem Aspekt des beruflichen Risikobereichs überhaupt nicht befasst und eine Haftung der Schädiger dort allein wegen der fehlenden unmittelbaren Beteiligung der Rettungskraft am Unfallgeschehen verneint hat, während hier eine solche Unmittelbarkeit ja gerade gegeben ist, wie oben ausgeführt.Es wird nicht verkannt, dass auch in der Literatur teilweise dafür plädiert wird, bei Rettungskräften oder sonst hauptberuflich im Rettungswesen Tätigen wie Polizisten, Feuerwehrleuten oder Notärzten die psychische Fehlverarbeitung von Erlebnissen bei Einsätzen generell als allgemeines Lebensrisiko einzuordnen.
  • LG Duisburg, 15.03.2019 - 8 O 132/18

    Psychische Beeinträchtigungen als unmittelbare Unfallfolge bei Mitglied der

    Dabei fällt auf, dass das OLG Düsseldorf, welches das Urteil des LG Duisburg mit Beschluss vom 07.06.2016 (Az. I-18 U 1/16) im Ergebnis bestätigt hat, sich mit dem Aspekt des beruflichen Risikobereichs überhaupt nicht befasst und eine Haftung der Schädiger dort allein wegen der fehlenden unmittelbaren Beteiligung der Rettungskraft am Unfallgeschehen verneint hat, während hier eine solche Unmittelbarkeit ja gerade gegeben ist, wie oben ausgeführt.Es wird nicht verkannt, dass auch in der Literatur teilweise dafür plädiert wird, bei Rettungskräften oder sonst hauptberuflich im Rettungswesen Tätigen wie Polizisten, Feuerwehrleuten oder Notärzten die psychische Fehlverarbeitung von Erlebnissen bei Einsätzen generell als allgemeines Lebensrisiko einzuordnen.
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   OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - I-18 U 1/16   

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OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - I-18 U 1/16 (https://dejure.org/2016,4746)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.03.2016 - I-18 U 1/16 (https://dejure.org/2016,4746)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. März 2016 - I-18 U 1/16 (https://dejure.org/2016,4746)
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Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Loveparade-Zivilverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.06.2016 - 18 U 1/16   

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OLG Köln, 28.06.2016 - 18 U 1/16 (https://dejure.org/2016,69067)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.06.2016 - 18 U 1/16 (https://dejure.org/2016,69067)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Juni 2016 - 18 U 1/16 (https://dejure.org/2016,69067)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Haftung des Treuhänders und Mittelverwendungs-Kontrolleurs von Anlagegesellschaften wegen Verletzung vertraglicher Pflichten gegenüber einem Kapitalanleger

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1
    Haftung des Treuhänders und Mittelverwendungs-Kontrolleurs von Anlagegesellschaften wegen Verletzung vertraglicher Pflichten gegenüber einem Kapitalanleger

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 28.05.2014 - 16 U 72/13

    Schadenersatz des Anlegers gegen Mittelverwendungskontrolleur eines

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2016 - 18 U 1/16
    Mit der ergänzend angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.2.2015 - III ZR 199/14 - ist, ersichtlich ohne nähere Begründung, eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des OLG Frankfurt vom 28.5.2014 - 16 U 72/13 - zurückgewiesen worden.
  • LG Köln, 26.11.2015 - 15 O 174/15
    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2016 - 18 U 1/16
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln (15 O 174/15) vom 26.11.2015 wird zurückgewiesen.
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