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   OLG Düsseldorf, 03.05.2016 - I-18 U 125/15   

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https://dejure.org/2016,55750
OLG Düsseldorf, 03.05.2016 - I-18 U 125/15 (https://dejure.org/2016,55750)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.05.2016 - I-18 U 125/15 (https://dejure.org/2016,55750)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Mai 2016 - I-18 U 125/15 (https://dejure.org/2016,55750)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Pflichten des Rechtsanwalts bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

  • rechtsportal.de

    ZPO § 520 Abs. 2 ; ZPO § 233
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.05.2011 - XI ZB 24/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung der Berufungsbegründung per

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2016 - 18 U 125/15
    Zum Schutz des Mandanten muss er hierbei den sichersten Weg wählen (BGH, Beschluss vom 03.05.2011 - XI ZB 24/10, juris, Rdnr. 12).
  • BVerfG, 21.06.2001 - 1 BvR 436/01

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2016 - 18 U 125/15
    Insbesondere hat der Nutzer mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss vor 00.00 Uhr zu rechnen ist (BVerfG, Beschluss vom 21.06.2001 - 1 BvR 436/01, NJW 2001, 3473, 3474).
  • BGH, 27.11.2014 - III ZB 24/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung der Berufungsbegründung per

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2016 - 18 U 125/15
    Gelingt es dem Rechtsanwalt trotz zahlreicher Anwählversuche nicht, einen fristgebundenen Antrag per Telefax an eine ihm vom Gericht genannte Telefaxnummer zu übermitteln, ist von ihm zu verlangen, dass er über allgemein zugängliche Quellen, insbesondere dem Internetauftritt des Gerichts, eine etwa vorhandene weitere Telefaxnummer des Gerichts ermittelt und den Antrag an diese Telefaxnummer übersendet (BGH, Beschluss vom 27.11.2014 - III ZB 24/14, BeckRS 2014, 23013; Wendtland, a.a.O., Rdnr. 34; Grandel, in: Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl., § 233 ZPO, Rdnr. 49; Gehrlein, Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl., § 233 Rdnr. 67).
  • BGH, 08.04.2014 - VI ZB 1/13

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Telefaxübermittlung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2016 - 18 U 125/15
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit offenbleibt, dass die Fristversäumung von der Partei bzw. ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (vgl. BGH, Beschluss vom 08.04.2012- VI Z 1/13, GRUR 2014, 707, 708).
  • BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09

    Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2016 - 18 U 125/15
    Insbesondere hat das BVerfG (Beschluss vom 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09, DStR 2014, 420, 421) entschieden, dass die Rechtssuchenden einen über die voraussichtliche Dauer des eigentlichen Faxvorgangs hinausgehenden Sicherheitszuschlag einkalkulieren müssen.
  • BFH, 08.10.2015 - VII B 147/14

    Schuldhafte Fristversäumnis bei Nichtbeachtung der üblichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2016 - 18 U 125/15
    Sowohl der BFH, das BVerfG und der BGH gehen davon aus, dass für den Fall einer Belegung des Empfangsgeräts ein Sicherheitszuschlag in der Größenordnung von 20 Minuten einkalkuliert werden muss (BFH, Beschluss vom 08.10.2015 - VII B 147/14 (NV), BeckRS 2015, 96129).
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