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   OLG Hamm, 25.10.2012 - I-18 U 193/11   

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https://dejure.org/2012,36669
OLG Hamm, 25.10.2012 - I-18 U 193/11 (https://dejure.org/2012,36669)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.10.2012 - I-18 U 193/11 (https://dejure.org/2012,36669)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - I-18 U 193/11 (https://dejure.org/2012,36669)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Volkswohl Bund 1 -, Anspruch auf Buchauszug, Maklerbetreuer, Anspruch auf Beteiligungsprovision, Abschlussbeteiligungsprovision, Überhangprovision, Begriff, Ewigkeitsprovision, Zuführungsprovision, Geschäft, Fehlanzeige als abschließende Abrechnung, ...

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)

    Zur Gleichstellung von Maklern und Handelsvertretern

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.05.1981 - I ZR 34/79

    Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges bei Verjährung des

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2012 - 18 U 193/11
    Insoweit war das Urteil des Landgerichts abzuändern und im Übrigen aufzuheben und der Rechtsstreit im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung in entsprechender Anwendung von § 538 Abs. 2 Nr. 4, 2. Alt. ZPO an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. BGH, Urt. v. 22.05.1981 - I ZR 34/79 - NJW 1982, 235, 236, unter II. 4., juris, Rn. 50); Urt. v. 03.05.2006 - VIII ZR 168/05 - NJW 2006, 2626, 2627, Rn. 13 ff.; Zöller-Greger, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 254 Rn. 13; § 538 Rn. 48).
  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99

    Form und Umfang des Buchauszuges

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2012 - 18 U 193/11
    In den Buchauszug sind sämtliche Angaben aufzunehmen, die sich aus den verfügbaren schriftlichen Unterlagen über die fraglichen Geschäfte ergeben und nach der getroffenen Provisionsvereinbarung für die Berechnung der Provision von Bedeutung sein können (BGH, Urt. v. 21.03.2001 - VIII ZR 149/99 - NJW 2001, 2333, 2334, Baumbach/ Hopt, a.a.O., § 87a Rn. 15; Löwisch, a.a.O., § 87a Rn. 68, jew. m.w.N.).
  • BGH, 03.05.2006 - VIII ZR 168/05

    Pflicht des Zwangsverwalters eines vermieteten Grundstücks zur Abrechnung von

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2012 - 18 U 193/11
    Insoweit war das Urteil des Landgerichts abzuändern und im Übrigen aufzuheben und der Rechtsstreit im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung in entsprechender Anwendung von § 538 Abs. 2 Nr. 4, 2. Alt. ZPO an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. BGH, Urt. v. 22.05.1981 - I ZR 34/79 - NJW 1982, 235, 236, unter II. 4., juris, Rn. 50); Urt. v. 03.05.2006 - VIII ZR 168/05 - NJW 2006, 2626, 2627, Rn. 13 ff.; Zöller-Greger, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 254 Rn. 13; § 538 Rn. 48).
  • OLG Hamm, 17.12.2009 - 18 U 126/07

    Zulässigkeit eines Teilurteils im Verfahren einer Stufenklage auf Erteilung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2012 - 18 U 193/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats und der herrschenden Meinung im Schrifttum ist zwar eine vorherige Abrechnung Voraussetzung für die Erteilung des Buchauszugs, die jedoch als gegeben anzusehen ist, wenn der Unternehmer erklärt, die zu erstellende Abrechnung ergebe für den fraglichen Zeitraum keine Provisionsansprüche zugunsten des Handelsvertreters und dieser diese Mitteilung als Provisionsabrechnung hinnimmt (Senat, Urt. v. 17.12.2009 - 18 U 126/07 - BeckRS 2010, 02540, unter IV. 1., Rn. 106; Baumbach/ Hopt, a.a.O., § 87c Rn. 18; Löwisch, a.a.O., § 87c Rn. 67; Küstner/ Thume- Riemer, a.a.O., Kap. VI Rn. 103 m.w.N.).
  • BGH, 19.05.1982 - I ZR 68/80

    Anwendung des Handelsvertreterrechts auf einen Kooperationsvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2012 - 18 U 193/11
    Der Senat verkennt dabei nicht, dass das bloße Schaffen von Geschäftsbeziehungen, Kontaktpflege und Kundenbetreuung ohne Vermittlung von Einzelgeschäften nicht die Voraussetzungen des § 84 Abs. 1 S. 1 HGB erfüllt, sondern nur dem Dienstvertragsrecht unterfällt (Baumbach/Hopt, HGB, 35. Aufl. 2012, § 84 Rn. 23; BGH, Urt. 19.05.1982 - 1 ZR 68/80 - NJW 1983, 42, unter II. 2.).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2016 - 16 U 187/14

    Abgrenzung von Handelsmakler und Handelsvertreter; Pflicht zur Nachbearbeitung

    Auch ist eine solche Situation mit dem Vertragsverhältnis der Parteien schon deswegen nicht vergleichbar, da die Klägerin selbst keinerlei Vertriebsstrukturen hat, in die sie den Beklagten einbinden könnte, sondern ihrerseits nur als Intermediär für die Versicherungsunternehmen tätig ist, wobei mangels Sachvortrages der Parteien offenbleibt, ob die Klägerin selbst als Handelsvertreterin (vgl. den Maklerbetreuervertrag in OLG Hamm, Urteil vom 25.10.2012, 18 U 193/11, Juris) oder als Maklerin tätig ist.
  • OLG Hamm, 30.01.2017 - 18 U 94/16

    Verjährung; Anspruch auf Buchauszug

    Dies gilt auch für den Fall, dass der Unternehmer erklärt, die zu erstellende Abrechnung ergebe für den fraglichen Zeitraum keine Provisionsansprüche (Senatsurteil vom 25. Oktober 2012 - 18 U 193/11 -, Rn. 52, juris).
  • OLG Hamm, 30.01.2017 - 18 U 96/16

    Fälligkeit und Beginn der Verjährung des Anspruchs des Handelsvertreters auf

    Dies gilt auch für den Fall, dass der Unternehmer erklärt, die zu erstellende Abrechnung ergebe für den fraglichen Zeitraum keine Provisionsansprüche (Senatsurteil vom 25. Oktober 2012 - 18 U 193/11 -, Rn. 52, juris).
  • OLG Stuttgart, 17.02.2016 - 3 U 118/15

    Handelsvertretervertrag: Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs

    Dabei kann die Abrechnung auch darin bestehen, dass der Unternehmer darlegt, in einem bestimmten Zeitraum seien überhaupt keine provisionspflichtigen Geschäfte getätigt worden (OLG Hamm, Urteil vom 25.10.2012 - 18 U 193/11, juris Rn. 52).
  • OLG Hamm, 30.05.2014 - 18 U 39/14

    Abweisung der Klage eines Versicherungsmaklers auf Zahlung einer

    Die Klägerin beruft sich ferner auf eine Entscheidung des Senats vom 25.10.2012 (18 U 193/11).

    Es führt aus, im Unterschied zur Entscheidung des Oberlandesgerichts 18 U 193/11 sei die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien bzw. der H nicht als Handelsvertreterverhältnis zu qualifizieren, wie sich aus den eindeutigen Regelungen in der Maklervereinbarung ergebe.

    Der Senat teilt die Auffassung des Landgerichts, wonach sich die Klägerin nicht auf die Vorschriften der §§ 84 ff. HGB berufen kann, schon weil ihre (angebliche) Rechtsvorgängerin, die H, mit den Beklagten - anders als im Verfahren 18 U 193/11 - keine entsprechende Regelung getroffen hat.

  • OLG Köln, 22.08.2014 - 19 U 177/13

    Anspruch eines Versicherungsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges

    Er hatte erstinstanzlich seinen Status lediglich nach Hinweis des Landgerichts in seinem Schriftsatz vom 30.05.2013 in Anlehnung an das Urteil des OLG Hamm vom 25.10.2012 - 18 U 193/11 - hergeleitet.

    Der Kläger verweist in diesem Zusammenhang auf die bereits zitierte Entscheidung des OLG Hamm (BeckRS 2013, 13109), welche einen durchaus vergleichbaren Fall zum Gegenstand hatte.

  • LG Dortmund, 15.01.2014 - 20 O 7/14

    Feststellung eines an die Zuführung von Maklern geknüpften Anspruchs eines

    Insoweit greife auch die durch die Klägerin zitierte Entscheidung OLG Hamm 18 U 193/11 nicht durch, da dort gerade eine Verpflichtung zum Tätigwerden festgestellt worden sei.

    Ein wesentliches Merkmal wäre nämlich, dass die Klägerin als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut gewesen wäre, für die Beklagten Geschäfte zu vermitteln (vgl. dazu und zum Folgenden auch OLG Hamm, Urteil vom 25.10.2012, 18 U 193/11, Rz. 44 f.; zitiert nach juris).

    Insoweit liegt der Fall auch anders als der des OLG Hamm, 18 U 193/11, weil dort explizit festgestellt wurde, dass dort aufgrund eines Maklerbe-treuervertrages die dortige Klägerin tatsächlich als selbstständiger Gewerbetreibender ständig mit der Vermittlung von Geschäften betraut war.

  • OLG Hamm, 30.01.2017 - 18 U 95/16

    Fälligkeit und Beginn der Verjährung des Anspruchs des Handelsvertreters auf

    Dies gilt auch für den Fall, dass der Unternehmer erklärt, die zu erstellende Abrechnung ergebe für den fraglichen Zeitraum keine Provisionsansprüche (Senatsurteil vom 25. Oktober 2012 - 18 U 193/11 -, Rn. 52, juris).
  • OLG Köln, 21.11.2018 - 20 U 45/18

    Rechtstellung eines Versicherungsmaklers

    Soweit der Beklagte sich im vorliegenden Verfahren die Stellung eines Versicherungsvertreters zuspricht und sich insoweit auf eine Entscheidung des OLG Hamm (18 U 193/11) beruft, in der ein Maklerbetreuer als Handelsvertreter angesehen worden ist, der sich das OLG Köln (I-19 U 177/13) im Grundsatz angeschlossen hat, ergibt sich aus diesen Entscheidungen für den vorliegenden Fall keine andere Auslegung der beiden vertraglichen Abreden.
  • OLG Hamm, 17.08.2015 - 18 U 182/14

    Formularmäßige Verkürzung der Verjährungsfrist in einem Handelsvertretervertrag

    Hat der Unternehmer gegenüber dem Handelsvertreter - wie hier - erklärt, es ergäben sich für die betreffenden Zeiträume keine (weitergehenden) Ansprüche, so braucht sich der Handelsvertreter nicht darauf verweisen zu lassen, den Unternehmer zuvor noch auf Abrechnung in Anspruch zu nehmen (OLG Hamm, Urt. vom 25.10.2012, Az. 18 U 193/11).
  • LG Köln, 06.03.2018 - 8 O 158/15

    Rückerstattung von Courtagezahlungen an einen Versicherungsmakler wegen

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