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   OLG Hamm, 08.10.2009 - I-18 U 26/08   

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https://dejure.org/2009,2852
OLG Hamm, 08.10.2009 - I-18 U 26/08 (https://dejure.org/2009,2852)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.10.2009 - I-18 U 26/08 (https://dejure.org/2009,2852)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Oktober 2009 - I-18 U 26/08 (https://dejure.org/2009,2852)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung von Versicherungsvertreter und -makler; Pflichten des Versicherungsmaklers bei Ablehnung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer; Umfang der Haftung des Versicherungsmaklers für fehlenden Versicherungsschutz des Kunden

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Pseudomakler; Versicherungsvertreter; Versicherungsmakler; Anforderungen an die Bejahung einer Scheinmaklerei

  • Judicialis

    HGB § 93; ; BGB § 280

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 133; BGB § 157; BGB § 164; BGB § 249; BGB § 254; BGB § 280; VHB 2000 § 1
    Haftung eines Versicherungsvertreters als Pseudomakler für nicht zustande gebrachten Versicherungsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 93; BGB § 280
    Abgrenzung von Versicherungsvertreter und -makler; Pflichten des Versicherungsmaklers bei Ablehnung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer; Umfang der Haftung des Versicherungsmaklers für fehlenden Versicherungsschutz des Kunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Unechter VM, Scheinmakler, Pseudomakler, Haftung des als VM auftretenden VV, Pflichten des VM, Aufklärungspflicht, Unterrichtungspflicht des VM, Hinweispflicht des VM, Pflicht zur Einholung einer anderweitigen Deckung bei Ablehnung des Antrags durch das VU

  • vertriebsrecht-blog.de (Auszüge)

    Haftung des Versicherungsmaklers - Abgrenzung zum Versicherungsvertreter

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)

    Jemand, der sich wie ein Makler fühlt, ist auch einer…

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Der Pseudomakler

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versicherungsagent haftet im Verhältnis zum Versicherungsnehmer persönlich aus einem Maklervertrag, wenn dieser nach außen als Makler auftritt

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter - Im Verhältnis zum Kunden ist das Auftreten des Vermittlers entscheidend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 388
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Naumburg, 28.10.2004 - 4 U 138/04

    Zum Umfang des bereicherungsrechtlichen Ausgleichs bei einem nichtigen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2009 - 18 U 26/08
    Eine Regulierungsklage des Klägers gegen den W vor dem Landgericht Hannover (2 O 327/03) und dem Oberlandesgericht Celle (4 U 138/04) hatte keinen Erfolg.

    Dass der Beklagte erkennbar Versicherungsmakler und nicht nur Versicherungsvertreter der W sein wollte, ist im Übrigen auch in dem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 01.12.2004 - 4 U 138/04 - festgestellt worden, auch wenn dieses Urteil mangels Streitverkündung keine Bindungswirkung für den vorliegenden Rechtsstreit entfaltet.

  • BGH, 21.01.2004 - IV ZR 44/03

    Verjährung von Ansprüchen des Versicherungsnehmers wegen vorvertraglichen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2009 - 18 U 26/08
    Der Beklagte weist zwar mit Recht darauf hin, dass die Rechtsprechung den Anwendungsbereich von § 12 Abs. 1 VVG a. F. auf Ansprüche aus der gewohnheitsrechtlich anerkannten Erfüllungshaftung des Versicherers ausgedehnt hat (BGH, NJW 2004, 1161; Prölss/Martin, .a. a. O., § 12, Rdnr. 6; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 18.03.1993 - IX ZR 120/92

    Anwaltshaftung bei Musterprozessen ohne Verjährungsunterbrechung bezüglich

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2009 - 18 U 26/08
    Das folgt aus dem Grundsatz, wonach sich niemand dadurch entlasten kann, dass sich außer ihm selbst noch ein anderer rechtswidrig verhalten hat (BGH NJW 1993, 1779; Staudinger-Schiemann, BGB, Neubearbeitung 2005, § 254 Rdnr. 105).
  • OLG Oldenburg, 13.01.1999 - 2 U 246/98

    Haftung eines Versicherungsagenten auf Grund auftragswidriger nur unvollständiger

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2009 - 18 U 26/08
    Denn auch ein Versicherungsvermittler, der im Verhältnis zu den Versicherern Versicherungsagent oder Mehrfachagent ist, kann als Versicherungsmakler auftreten und mit dem Versicherungsnehmer Maklerverträge schließen mit der Folge, dass er für Pflichtverletzungen aus dem Vertrag selbst einzustehen hat (sog. Pseudomakler: Senat, VersR 1995, 167; OLG Oldenburg, NVersZ 1999, 359; OLG Köln, r + s 1991, 32; Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 2. Aufl. 2009, Rdnr. 39 f.).
  • OLG Hamm, 23.08.2000 - 20 U 22/00

    Sturmversicherung - Beweislast für Windstärke - Erweiterung des Deckungsschutzes

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2009 - 18 U 26/08
    Dazu war er schon deshalb verpflichtet, weil er den Bedarf des Klägers nach Versicherungsschutz für den Hausrat kannte (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2001, 239).
  • OLG Köln, 21.06.1990 - 5 U 7/90

    Selbstständiger Versicherungsvertreter als Versicherungsmakler - Anzeigepflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2009 - 18 U 26/08
    Denn auch ein Versicherungsvermittler, der im Verhältnis zu den Versicherern Versicherungsagent oder Mehrfachagent ist, kann als Versicherungsmakler auftreten und mit dem Versicherungsnehmer Maklerverträge schließen mit der Folge, dass er für Pflichtverletzungen aus dem Vertrag selbst einzustehen hat (sog. Pseudomakler: Senat, VersR 1995, 167; OLG Oldenburg, NVersZ 1999, 359; OLG Köln, r + s 1991, 32; Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 2. Aufl. 2009, Rdnr. 39 f.).
  • OLG Hamm, 03.02.1994 - 18 U 113/93

    Voraussetzungen der Eigenhaftung des Versicherungsvertreters

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2009 - 18 U 26/08
    Denn auch ein Versicherungsvermittler, der im Verhältnis zu den Versicherern Versicherungsagent oder Mehrfachagent ist, kann als Versicherungsmakler auftreten und mit dem Versicherungsnehmer Maklerverträge schließen mit der Folge, dass er für Pflichtverletzungen aus dem Vertrag selbst einzustehen hat (sog. Pseudomakler: Senat, VersR 1995, 167; OLG Oldenburg, NVersZ 1999, 359; OLG Köln, r + s 1991, 32; Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 2. Aufl. 2009, Rdnr. 39 f.).
  • OLG Dresden, 19.05.2020 - 4 U 2660/19

    Haftung eines Versicherungsmaklers bei einer Verletzung von Pflichten aus dem

    Haftet der Versicherungsmakler für den fehlenden Versicherungsschutz des Kunden, hat er dem Kunden beim Eintritt eines Versicherungsfalls als Schaden den Betrag zu ersetzen, den der Kunde bei einer bestehenden Versicherung als Leistung des Versicherers erhalten hätte (OLG Hamm, Urteil vom 08. Oktober 2009 - 18 U 26/08 -, juris).

    Der Kläger wurde zur Prozessführung gegen die Versicherung durch das Verhalten der Beklagten veranlasst (zur Haftung in diesen Fällen vgl. OLG Hamm, Urteil vom 8.10.2009, I-18 U 26/08 Rn 70 bei juris), da diese ein fehlerhaftes Verhalten bei Antragstellung stets abgestritten hatte.

  • OLG Dresden, 09.04.2019 - 4 U 441/19

    Schadensersatz von einem Versicherungsvermittler

    Auch ein Versicherungsvermittler, der im Verhältnis zu den Versicherern Versicherungsagent oder Mehrfachagent ist, kann als Versicherungsmakler auftreten und mit dem Versichernehmer Maklerverträge schließen mit der Folge, dass er für Pflichtverletzungen aus dem Vertrag selbst einzustehen hat (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 08.10.2009 - 18 U 26/08 - juris).
  • LG Dortmund, 24.02.2012 - 2 O 144/11

    Handeln eines Versicherungsvermittlers als Makler bei Auftritt als "Ihr

    Denn auch ein Versicherungsvermittler, der im Verhältnis zu den Versicherern Versicherungsagent oder Mehrfachagent ist, kann als Versicherungsmakler auftreten und mit dem Versicherungsnehmer Maklerverträge schließen (OLG Hamm, VersR 2010, 388 (389)).
  • OLG Dresden, 07.11.2023 - 4 U 54/23
    Auch ein Versicherungsvermittler, der im Verhältnis zu den Versicherern Versicherungsagent oder Mehrfachagent ist, kann als Versicherungsmakler auftreten und mit dem Versicherungsnehmer Maklerverträge schließen mit der Folge, dass er für Pflichtverletzungen aus dem Vertrag selbst einzustehen hat (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 08.10.2009 - 18 U 26/08 - juris).
  • OLG Hamm, 10.06.2010 - 18 U 154/09

    Haftung eines Versicherungsmaklers wegen unrichtiger Beratung

    Es gilt die Vermutung des aufklärungsrichtigen Verhaltens, d.h., es ist davon auszugehen, dass sich der Kläger so verhalten hätte, wie es die Beklagte richtigerweise empfohlen hätte (Senat, Urteil vom 8.10.2009, 18 U 26/08, bei juris; Palandt, BGB, 69. Aufl., § 280 Rn. 39 m.w.N..).
  • OLG Dresden, 16.05.2019 - 4 U 441/19

    Schadensersatz von einem Versicherungsvermittler

    Auch ein Versicherungsvermittler, der im Verhältnis zu den Versicherern Versicherungsagent oder Mehrfachagent ist, kann als Versicherungsmakler auftreten und mit dem Versichernehmer Maklerverträge schließen mit der Folge, dass er für Pflichtverletzungen aus dem Vertrag selbst einzustehen hat (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 08.10.2009 - 18 U 26/08 - juris).
  • OLG Braunschweig, 01.04.2010 - 8 U 49/09

    Abschluss eines Versicherungsmaklervertrags durch einen Versicherungsvertreter im

    Abzustellen ist insoweit auf den objektiven Empfängerhorizont des Versicherungsnehmers, §§ 133, 157 BGB (vgl. BGH NJW 1988, 60 ff. Rdn. 19 [BGH 25.03.1987 - IVa ZR 224/85] ; OLG Hamm, Urteil vom 08.10.2009 - I-18 U 26/08, Rdn. 42 f., veröffentlicht in [...], m.w.N.).

    Behauptet der Versicherungsmakler, der Schaden wäre auch bei rechtmäßigem Alternativverhalten eingetreten, so ist er hierfür darlegungs- und beweisbelastet (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 08.10.2009 -I-18 U 26/08 -, a.a.O., Rdn. 57).

  • OLG Saarbrücken, 20.03.2013 - 5 U 356/12

    Schadensersatzanspruch aus Versicherungsmaklervertrag: Darlegungslast des

    Dazu wäre es erforderlich gewesen, dass die Beklagte, sei es durch ihre Bezeichnung oder ihre Selbstbeschreibung, sei es durch ihr Auftreten (OLG Hamm VersR 2010, 388), den Eindruck erweckt hätte, Maklertätigkeiten auszuüben, also sich vor allem bereit erklärt hätte, Angebote unterschiedlicher Versicherer für den Ehemann der Klägerin zu beschaffen.
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