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   OLG Düsseldorf, 05.09.2018 - 18 U 46/17   

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https://dejure.org/2018,51638
OLG Düsseldorf, 05.09.2018 - 18 U 46/17 (https://dejure.org/2018,51638)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.09.2018 - 18 U 46/17 (https://dejure.org/2018,51638)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. September 2018 - 18 U 46/17 (https://dejure.org/2018,51638)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2019, 535
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.12.2011 - IX ZR 204/09

    Verjährungsunterbrechende Wirkung der Streitverkündung in einem Bauprozess

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2018 - 18 U 46/17
    (3)Der Umfang der Streitverkündung ergibt sich aus der Streitverkündungsschrift vom 21.05.2014 im Vorprozess nebst Verweisung auf die beigefügte Klageschrift vom 08.11.2013 (vgl. BGH, Urteil v. 08.12.2011 - IX ZR 204/09, NJW 2012, 674, beck-online) und umfasst den anspruchsbegründenden Sachverhalt.

    Die Unterbrechungswirkung wird gegenständlich durch das Erfordernis der Zulässigkeit der Streitverkündung und den Inhalt der Streitverkündungsschrift begrenzt (BGHZ 36, 212 215; BGH Urteil v. 08.12.2011 - IX ZR 204/09, NJW 2012, 674, beck-online; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 74 Rdnr. 8).

  • LG Mönchengladbach, 24.02.2017 - 7 O 29/15
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2018 - 18 U 46/17
    Die Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das am 24.02.2017 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Mönchengladbach (Az. 7 O 29/15) werden zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt sinngemäß, das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 24.02.2017 - 7 O 29/15 - teilweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an sie weitere 3.365,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.07.2016 zu zahlen sowie.

  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06

    Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung; Zulässigkeit der Streitverkündung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2018 - 18 U 46/17
    Nach dieser Vorschrift ist eine Streitverkündung u.a. dann zulässig, wenn die Partei für den Fall des ihr ungünstigen Ausganges des Rechtsstreits einen Anspruch auf Gewährleistung oder Schadloshaltung gegen einen Dritten erheben zu können glaubt (BGH, Urteil vom 06.12.2007 - IX ZR 143/06 -, BGHZ 175, 1-12, Rn. 16).
  • BGH, 18.12.1961 - III ZR 181/60

    Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2018 - 18 U 46/17
    Die Unterbrechungswirkung wird gegenständlich durch das Erfordernis der Zulässigkeit der Streitverkündung und den Inhalt der Streitverkündungsschrift begrenzt (BGHZ 36, 212 215; BGH Urteil v. 08.12.2011 - IX ZR 204/09, NJW 2012, 674, beck-online; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 74 Rdnr. 8).
  • BGH, 29.03.2000 - VIII ZR 297/98

    Übernahme einer unter Verstoß gegen die Öffentlichkeit durchgeführten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2018 - 18 U 46/17
    Die Heilung erfolgt durch die Wiederholung des gesamten fehlerhaften Verfahrensabschnitts (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29.03.2000 - VIII ZR 297/98, NJW 2000, 2508; MüKoZPO/Zimmermann GVG § 169 Rn. 70, beck-online).
  • BAG, 22.09.2016 - 6 AZN 376/16

    Grundsatz der Öffentlichkeit - Verlegung der Verhandlung in das Dienstzimmer des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2018 - 18 U 46/17
    Davon ausgehend, dass § 169 Satz 1 GVG dadurch verletzt worden ist, dass die Öffentlichkeit an der Sitzung in Saal A 226 nicht teilnehmen konnte, weil die Verlegung in diesen Saal nicht erkennbar und daher eine Teilnahme an der Verhandlung nicht ohne weiteres möglich war (vgl. BAG, Beschluss vom 22.09.2016 - AZN 376/16, NJW 2016, 3611, BGH DRiZ 1981, 193; Zöller/Gummer, ZPO, § 169 Rn 3), bedingte dies einen Verfahrensverstoß, der im Fall der Notwendigkeit einer weiteren aufwändigen Beweisaufnahme nach Antrag zur Aufhebung und Zurückverweisung führen kann, § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO.
  • BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80

    Berichtigungsbeschluss bei offensichtlicher Unrichtigkeit der Urteilsformel -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2018 - 18 U 46/17
    Davon ausgehend, dass § 169 Satz 1 GVG dadurch verletzt worden ist, dass die Öffentlichkeit an der Sitzung in Saal A 226 nicht teilnehmen konnte, weil die Verlegung in diesen Saal nicht erkennbar und daher eine Teilnahme an der Verhandlung nicht ohne weiteres möglich war (vgl. BAG, Beschluss vom 22.09.2016 - AZN 376/16, NJW 2016, 3611, BGH DRiZ 1981, 193; Zöller/Gummer, ZPO, § 169 Rn 3), bedingte dies einen Verfahrensverstoß, der im Fall der Notwendigkeit einer weiteren aufwändigen Beweisaufnahme nach Antrag zur Aufhebung und Zurückverweisung führen kann, § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.12.2021 - I-18 U 46/17   

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https://dejure.org/2021,54537
OLG Hamm, 20.12.2021 - I-18 U 46/17 (https://dejure.org/2021,54537)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.12.2021 - I-18 U 46/17 (https://dejure.org/2021,54537)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Dezember 2021 - I-18 U 46/17 (https://dejure.org/2021,54537)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rabüro.de

    Zur Haftung eines Frachtführers für Kontamination von Lebensmitteln durch mittranportierte Chemikalie bei vertragswidriger Zuladung

  • rechtsportal.de

    CMR Art. 17 u. 29
    Leichtfertigkeit

  • rechtsportal.de

    CMR Art. 17 u. 29
    Verstoß gegen ein Zuladungsverbot; Transport von Lebensmitteln zusammen mit stark riechender Chemikalie

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Verpackungsmangel / Güterschaden durch Geruchsbeaufschlagung durch Beiladung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Bielefeld, 21.02.2017 - 10 O 3/16
    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2021 - 18 U 46/17
    Auf die Berufung der Streithelferin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 21.02.2017, Az. 10 O 3/16 abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Streithelferin beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Bielefeld, Az. 10 O 3/16, zugestellt am 23.02.2017, 1.die Klage hinsichtlich eines Teilbetrages i.H.v. 8.906,67 EUR nebst 5 % Zinsen seit dem 23.04.2015 abzuweisen, 2. die Klage im Feststellungsanspruch abzuweisen, soweit festgestellt wurde, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin zu 2) von mehr als 2/3 der über Ziff. 1.hinausgehenden Forderungen der Firma A AG/S. A., Z betreffend den Transport vom 20.04.2015 B Y zur Firma C X, W, tiefgekühlte Lebensmittel (Schinkencroissants) freizustellen.

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2021 - 18 U 46/17
    Denn in der Umstellung des Feststellungsantrags auf einen Zahlungsantrag liegt keine Klageänderung, sondern vielmehr eine im Wege eines Eventualklageantrags geltend gemachte Klageerweiterung im Sinne des § 264 Nr. 2 ZPO (Zöller/Greger, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 263 Rn. 8), auf die § 533 ZPO nicht anwendbar ist (BGH, Urteil vom 19.03.2004, Az. V ZR 104/03).
  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 236/11

    Haftung des Frachtführers: Qualifiziertes Verschulden bei Abstellen eines

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2021 - 18 U 46/17
    Dies ist dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGH, Urteil vom 13.12.2012, Az. I ZR 236/11).
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