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   OLG Köln, 12.01.2012 - I-18 W 76/11   

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https://dejure.org/2012,476
OLG Köln, 12.01.2012 - I-18 W 76/11 (https://dejure.org/2012,476)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.01.2012 - I-18 W 76/11 (https://dejure.org/2012,476)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - I-18 W 76/11 (https://dejure.org/2012,476)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 615
  • NZG 2012, 274
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.2003 - III ZR 115/02

    Verfahrensrecht - Zusammenrechnung von Haupt- und Hilfsansprüchen

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2012 - 18 W 76/11
    Sie scheidet aus, wenn beide Anträge wirtschaftlich identische Interessen betreffen, was nach der sogenannten "Identitätsformel" dann der Fall ist, wenn die Ansprüche einander ausschließen, mithin notwendigerweise die Zuerkennung des einen Anspruchs mit der Aberkennung des anderen verbunden ist ( BGH NJW-RR 2003, 713; Dörndorfer in: Binz u.a., GKG, Rn. 19 f.) .
  • BGH, 26.03.2007 - II ZR 310/05

    Anwendung der Eigenkapitalersatzregel auf eine Gesellschafterbürgschaft;

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2012 - 18 W 76/11
    cc) Etwas anderes ergibt sich nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.03.2007 (II ZR 310/05).
  • OLG Koblenz, 03.01.2018 - 10 U 893/16

    Zahlungs- und Schadenersatzanspruch eines Fußballvereins: Mündliche

    Auch wenn der Kläger letztlich, wie er in der Berufungsbegründung ausführt, nur maximal 269.000,00 EUR gegenüber dem Beklagten zu 1) geltend macht, handelt es sich bei der Hilfsbegründung dennoch um einen den Streitwert erhöhenden Hilfsantrag im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 GKG, da darüber entschieden wurde (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 12.1.2012 - I-18 W 76/11 -, juris).
  • FG Hamburg, 28.12.2016 - 3 K 172/16

    Grunderwerbsteuer: Steuerbegünstigung nach § 6 Abs. 3 GrEStG für Treugeber bei

    Denn da der Hilfsantrag bei der insoweit gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.08.2014 4 U 147/08, NJW-RR 2012, 615; Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, Vor § 135 Rz. 112) denselben Gegenstand betrifft wie der Hauptantrag, weil das finanzielle Interesse durch den Hauptantrag bereits vollständig abgedeckt ist (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.09.2011 3 K 473/06, EFG 2012, 550), erhöht sich der Streitwert durch den Hilfsantrag nicht (§ 45 Abs. 1 Satz 3 Gerichtskostengesetz).
  • LG Köln, 23.12.2021 - 27 O 189/20

    Nachtrag ersetzt alles Vorherige: Hohe Anforderungen an Schriftform

    Streitwert: 866.411,32 Euro (Räumungsantrag: 211.615,32 Euro; Auskunftsantrag: 52.903,83 Euro; Kopienvorlage: 10.000 Euro; negative Feststellungswiderklage: kein Mehrwert ggü. Räumungsklage; Widerklage Sanierungskosten (soweit geltend gemacht): 284.774,49 Euro; Widerklage Werklohn: 149.124,49 Euro; Widerklage Rohrreinigung: 22.343,19 Euro; Widerklage Hausverwaltungskosten: 135.650 Euro; Forderungen der Zahlungswiderklage summiert gemäß § 45 Abs. 1 S. 2 GKG, vgl. OLG Köln NJW-RR 2012, 615)).
  • OLG Braunschweig, 07.01.2022 - 4 U 602/21

    Streitwertfestsetzung für ein Berufungsverfahren; Nicht nachvollziehbare

    Wirtschaftliche Identität ist mithin immer dann anzunehmen, wenn sich die Anträge der Klage und der Widerklage gegenseitig ausschließen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. November 2008 - I-10 W 114/08 -, Rn. 2, juris; OLG Köln, Beschluss vom 12. Januar 2012 - I-18 W 76/11 -, Rn. 7, juris; Toussaint/ Elzer , 51. Aufl. 2021, GKG, § 45 Rn. 14).
  • LG Köln, 28.07.2016 - 22 O 371/15

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Anwaltsvertrag durch einen

    Das Oberlandesgericht Köln wies diese mit Beschluss vom 12.01.2012 zum Az. 18 W 76/11 (Anlage K 64) zurück.
  • OLG Braunschweig, 30.12.2021 - 4 U 643/21

    Rückabwicklung eines zur Finanzierung der Anschaffung eines Fahrzeugs

    Wirtschaftliche Identität ist mithin immer dann anzunehmen, wenn sich die Anträge der Klage und der Widerklage gegenseitig ausschließen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. November 2008 - I-10 W 114/08 -, Rn. 2, juris; OLG Köln, Beschluss vom 12. Januar 2012 - I-18 W 76/11 -, Rn. 7, juris; Toussaint/ Elzer , 51. Aufl. 2021, GKG, § 45 Rn. 14).
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