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   OLG Düsseldorf, 17.01.2007 - I-18 U 132/06   

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https://dejure.org/2007,41250
OLG Düsseldorf, 17.01.2007 - I-18 U 132/06 (https://dejure.org/2007,41250)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.01.2007 - I-18 U 132/06 (https://dejure.org/2007,41250)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - I-18 U 132/06 (https://dejure.org/2007,41250)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 6 U 38/09

    Fomularmäßige Vereinbarung von Anforderungen an die Schnittstellenkontrolle in

    Der Verzicht auf eine derartige Schnittstellenkontrolle läuft somit im Ergebnis auf eine Einschränkung der nach § 426 HGB geforderten, wesentlichen Sorgfaltsanforderungen hinaus, wie sie allenfalls unter den sich aus den §§ 449 Abs. 1 und 2 HGB ergebenden Voraussetzungen möglich ist (BGH TranspR 2006, 169 = juris Rn 22 f.; BGH TranspR 2006, 171 = juris Rn 22 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Januar 2007, I-18 U 132/06 = Anlage K 5, Seite 9; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Dezember 2007, I-18 U 147/07 = Anlage K 12, Seite 11; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Juni 2004, I-18 U 27/04 = TranspR 2005, 216 ff. = juris Rn 36 f.).
  • LG Düsseldorf, 04.03.2009 - 12 O 660/07

    Vereinbarkeit des Ausschlusses von Kontrollen des Transportweges durch Ein- und

    Insoweit folgt die Kammer in vollem Umfang der von dem Kläger als Anlage K 5 vorgelegten Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf I-18 U 132/06 vom 17. Januar 2007, ( siehe Ziffer I 4. cc, Blatt 9 der Entscheidungsgründe).
  • LG Düsseldorf, 03.04.2008 - 31 S 11/07

    Mindestverschuldensanteil bei Paketsendungen von pauschal 50 Prozent bei einem

    Im Rahmen der Haftungsabwägung nimmt die Kammer entsprechend der Ausführungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.1.2007, Az.: 18 U 132/06) bei Paketen - wobei auf den Wert jedes einzelnen Pakets abzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 3.5.2007, Az.: I ZR 98/05) - von einem Wert von 510, 01 EUR bis zu einem Wert von 5000,-- EUR einen Mitverschuldensanteil von pauschal 50 % an, der sich für jede angefangenen weiteren 5000,-- EUR stufenweise um jeweils 2 % erhöht.
  • LG Düsseldorf, 31.07.2008 - 31 S 1/08

    Mitverschulden eines Versenders bei Abhandenkommen einer Sendung im Gewahrsam des

    Im Rahmen der Haftungsabwägung nimmt die Kammer entsprechend der Ausführungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.1.2007, Az.: 18 U 132/06) bei Paketen von einem Wert von 510, 01 EUR bis zu einem Wert von 5000,-- EUR einen Mitverschuldensanteil von pauschal 50 % an, der sich für jede angefangenen weiteren 5000,-- EUR stufenweise um jeweils 2 % erhöht.
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