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   OLG Düsseldorf, 12.11.2003 - I-18 U 236/02   

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https://dejure.org/2003,18079
OLG Düsseldorf, 12.11.2003 - I-18 U 236/02 (https://dejure.org/2003,18079)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.11.2003 - I-18 U 236/02 (https://dejure.org/2003,18079)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. November 2003 - I-18 U 236/02 (https://dejure.org/2003,18079)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzpflicht des Spediteurs bei Verlust einer Warensendung infolge fehlender Schnittstellenkontrollen; Mitverschulden des Absenders am Verlust der Warensendung bei Auftragserteilung in Kenntnis grob fahrlässiger Organisationsmängel beim Frachtführer; Folgen ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.05.2003 - I ZR 234/02

    Mitverschulden des Auftraggebers eines Paketbeförderungsdienstes bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2003 - 18 U 236/02
    In einem Urteil vom 8. Mai 2003 (TranspR 2003, 317) hat der Bundesgerichtshof u.a. ausgeführt: "Wer den Wert der zum Versand gebrachten Ware nicht angibt, obwohl er weiß, daß diese bei einer entsprechenden Angabe besonderen Sicherungen unterstellt wird, hat sich das daraus folgende Mitverschulden als schadensursächlich anrechnen zu lassen, wenn sein Verhalten dem Schuldner die Möglichkeit nimmt, den Ort des Schadenseintritts einzugrenzen und auf diese Weise von einer mit dem Vorwurf grob fahrlässigen Verhaltens begründeten Schadenshaftung freizukommen".
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00

    Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2003 - 18 U 236/02
    dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Oktober 2002 (TranspR 2003, 156, 159) ist bei kaufmännischen Absendern prima facie anzunehmen, dass die im Lieferschein und in der dazu korrespondierenden Rechnung aufgeführten Waren in dem Behältnis enthalten waren; es obliegt dann dem Schädiger, den zugunsten des Versenders streitenden Anscheinsbeweis durch substantiierten Vortrag auszuräumen.
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 284/99

    Auslegung einer Klausel in AGB eines Paketdienstunternehmens; Verzicht auf die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2003 - 18 U 236/02
    Diese Klausel ist vom Bundesgerichtshof (TranspR 2002, 306 ff.) dahingehend ausgelegt worden, dass der Versender mit der Vereinbarung dieser Klausel nur auf die schriftliche der Dokumentation der Ein- und Ausgangskontrolle verzichtet, nicht jedoch auf die Durchführung der Kontrollen selbst.
  • OLG Köln, 26.10.2000 - 18 U 79/00
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2003 - 18 U 236/02
    Zum einen unterlag die dortige Klägerin in erster Instanz ganz überwiegend und erhielt erst unter dem 4. Juli 2001 und damit zeitlich nach dem hier streitgegenständlichen Transport ein obsiegendes Urteil (18 U 79/00 OLG Düsseldorf); zuvor musste es sich der hiesigen Klägerin, die an dem dortigen Verfahren zudem nicht beteiligt war, keinesfalls erschließen, dass bei der Beklagten grobe Organisationsmängel vorherrschen.
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2006 - 18 U 61/06

    Haftung für Paketverlust: Anscheinsbeweis für Paketinhalt durch beigefügte

    Wie dem Senat aus einer Vielzahl von Verfahren (z.B. I-18 U 236/02) mit Beteiligung der Beklagten bekannt ist, tritt bei einem wie im vorliegenden Fall angewandten Online-Verfahren eine gesonderte Wertdeklaration weder auf der Übernahmequittung noch auf dem Aufkleber für das Paket in Erscheinung; die Versandliste mit den Einzeldaten, aus welcher evtl. eine Wertdeklaration ersichtlich ist, wird per Datenfernübertragung übermittelt und ist dem Abholfahrer nicht zugänglich.
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2005 - 18 U 160/04

    Zur Haftung des Frachtführers beim Paketverlust - Obhutspflichten des

    Wie dem Senat aus einer Vielzahl von Verfahren (z.B. I-18 U 236/02) mit Beteiligung der Beklagten bekannt ist, tritt bei einem wie im vorliegenden Fall angewandten Online-Verfahren die mögliche gesonderte Wertdeklaration weder auf dem Tagesausdruck noch auf dem Aufkleber für das Paket in Erscheinung, weswegen der Fahrer den Wert des Paketes also nicht erkennt und auch nicht weiß, dass es sich um ein wertdeklariertes Paket handelt.
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - 18 U 238/00

    Mithaftung des Versenders bei Verlust eines Paketes dessen Wert die vereinbarte

    Wie dem Senat aus einer Vielzahl von Verfahren (z.B. I-18 U 236/02) mit Beteiligung der Beklagten bekannt ist, tritt bei einem wie im vorliegenden Fall angewandten Online-Verfahren eine etwaige gesonderte Wertdeklaration weder auf der Übernahmequittung noch auf dem Paketaufkleber in Erscheinung; die Versandliste mit den Einzeldaten, aus welcher evtl. eine Wertdeklaration ersichtlich ist, wird per Datenfernübertragung übermittelt und ist dem Abholfahrer nicht zugänglich.
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2004 - 18 U 176/03

    Schadensersatzanspruch eines Versenders wegen Paketverlusts; Unterbliebene

    Diese Erkenntnisse hat der Senat im übrigen bereits in dem in der Berufungserwiderung zitierten Verfahren I-18 U 236/02, an welchem die Beklagte beteiligt war, gewonnen.
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