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   OLG Hamm, 30.03.2012 - I-19 U 186/11, 19 U 186/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32635
OLG Hamm, 30.03.2012 - I-19 U 186/11, 19 U 186/11 (https://dejure.org/2012,32635)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.03.2012 - I-19 U 186/11, 19 U 186/11 (https://dejure.org/2012,32635)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. März 2012 - I-19 U 186/11, 19 U 186/11 (https://dejure.org/2012,32635)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hemmung der Verjährung durch mehrfach unterbrochene und wiederaufgenomme Verhandlungen

  • rabüro.de

    Zur Frage der Hemmung der Verjährung durch mehrmals unterbrochenen und wiederaufgenommenen Verhandlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 195; BGB § 199 Abs. 1; BGB § 203
    Hemmung der Verjährung durch mehrfach unterbrochene und wiederaufgenomme Verhandlungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verhandlungen unterbrochen: Hemmung der Verjährung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Keine Verjährungshemmung durch angezeigte Gesprächsbereitschaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Für eine Hemmung der Verjährung durch Verhandlung kommt es auf die einzelnen Verhandlungsschritte an

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Verjährungshemmung allein durch angezeigte Gesprächsbereitschaft! (IBR 2013, 55)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 138
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.1969 - VII ZR 18/67

    Rechtsfolgen der Zahlungsverweigerung aufgrund von Nachbesserungsansprüchen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2012 - 19 U 186/11
    Mit dem allenfalls dazu denkbaren Anwaltsschreiben der Beklagten vom 1.6.2006 (Anlage B 15) haben die Beklagten aber nicht erkennen lassen, dass sie sich gegenüber der Klägerin in der Zahlungsschuld sahen, sondern sie haben jede Zahlung abgelehnt, solange die Klägerin nicht die gerügten Mängel beseitigte und ihre Bedingungen erfüllte; das stellt gerade kein Anerkenntnis dar (BGH NJW 1969, 1108).
  • OLG Hamburg, 30.01.2003 - 6 U 189/02

    Einheitlichkeit eines Vertrages über Teilleistungen einer Beförderungsleistung;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2012 - 19 U 186/11
    Da die Beklagten die Zahlung von vornherein und wiederholt unter Verweis darauf zurückbehielten, um eine Erledigung der Mängel herbeizuführen sowie die aufzurechnenden Schadensersatzansprüche zu regeln, bestand aus objektiver Sicht der Klägerin kein Anlass für ein Vertrauen darauf, dass sich die Beklagten nicht auf Verjährung berufen werden bzw. dass sie freiwillig, ohne Berücksichtigung ihrer Gegenansprüche, zahlen würden und die Klägerin ihr Ziel ohne gerichtliche Durchsetzung erreichen könne (vgl. OLG Hamburg BeckRS 2010, 004428 aE.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2021 - 4 S 2438/20

    Kein Anspruch auf Unfallausgleich aufgrund eines Dienstunfalls

    Als eine die Hemmung beendende Kommunikationspause sind seitens der Rechtsprechung Zeiträume von einem Monat bis neun Monaten angesehen worden (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 31.08.2018 - 8 U 53/15 -, Juris Rn. 164 [einen Monat nach Zugang des letzten Schreibens der Gegenseite]; OLG Hamm, Urteil vom 30.03.2012 -19 U 186/11 -, Juris Rn. 22 [zwei Monate]; BeckOK, 56. Auflage, § 203 Rn. 9 [neun Monate nach dem letzten Schreiben in Vergleichsverhandlungen; einmonatige Untätigkeit nach vorherigen intensiven Verhandlungen]).
  • LG Münster, 13.01.2016 - 4 O 106/15

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfall

    Es ist auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem nach Treu und Glauben in der jeweiligen Situation der nächste Schritt zu erwarten gewesen wäre (OLG Hamm, Urteil vom 30.03.2012 - I-19 U 186/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2005 - I-23 U 49/05; Ellenberger, in: Palandt, BGB, 74. Aufl. 2015, § 203, Rn. 6).
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