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   OLG Köln, 11.01.2013 - I-19 U 113/12   

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https://dejure.org/2013,24488
OLG Köln, 11.01.2013 - I-19 U 113/12 (https://dejure.org/2013,24488)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.01.2013 - I-19 U 113/12 (https://dejure.org/2013,24488)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Januar 2013 - I-19 U 113/12 (https://dejure.org/2013,24488)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Lkw mit Auflieger mit einer Straßenbahn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Lkw mit Auflieger mit einer Straßenbahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kollision einer Straßenbahn mit Sattelauflieger

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hälftige Haftungsverteilung möglich bei Kollision eines Lkw mit Auflieger mit einer Straßenbahn

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hälftige Haftungsverteilung möglich bei Kollision eines Lkw mit Auflieger mit einer Straßenbahn

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Freiburg, 01.02.1973 - 3 S 164/72
    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2013 - 19 U 113/12
    Die gefundene Haftungsverteilung entspricht auch den in der Rechtsprechung in anderen, jedenfalls teilweise vergleichbaren Kollisionsfällen zwischen stehenden KFZ und entgegenkommenden Straßenbahnen ausgeurteilten Haftungsquoten zwischen 3/10 zu 7/10 bis zu ½ zu ½ (vgl. die Übersicht bei: Grüneberg, a.a.O., Rn. 339, insbesondere die Entscheidungen LG Wuppertal, a.a.O.; LG Freiburg, Urteil vom 01.02.1973 - 3 S 164/72; OLG Hamm, Urteil vom 22.02.1974 - 9 U 88/73, veröffentlicht jeweils auch bei juris).
  • OLG Hamm, 22.02.1974 - 9 U 88/73
    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2013 - 19 U 113/12
    Die gefundene Haftungsverteilung entspricht auch den in der Rechtsprechung in anderen, jedenfalls teilweise vergleichbaren Kollisionsfällen zwischen stehenden KFZ und entgegenkommenden Straßenbahnen ausgeurteilten Haftungsquoten zwischen 3/10 zu 7/10 bis zu ½ zu ½ (vgl. die Übersicht bei: Grüneberg, a.a.O., Rn. 339, insbesondere die Entscheidungen LG Wuppertal, a.a.O.; LG Freiburg, Urteil vom 01.02.1973 - 3 S 164/72; OLG Hamm, Urteil vom 22.02.1974 - 9 U 88/73, veröffentlicht jeweils auch bei juris).
  • LG Wuppertal, 20.02.1976 - 10 O 519/74
    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2013 - 19 U 113/12
    Jedenfalls in einer Situation wie der vorliegenden entfällt deshalb die Haftung nicht, unabhängig davon, ob der Beklagte zu 2) die Straßenbahn bereits sehen konnte oder nicht (vgl. auch LG Wuppertal, Urteil vom 20.02.1976 - 10 O 519/74, veröffentlicht bei juris; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 12. Auflage 2012, Rn. 339).
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