Rechtsprechung
   BSG, 27.04.2010 - B 2 U 13/09 R   

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https://dejure.org/2010,3932
BSG, 27.04.2010 - B 2 U 13/09 R (https://dejure.org/2010,3932)
BSG, Entscheidung vom 27.04.2010 - B 2 U 13/09 R (https://dejure.org/2010,3932)
BSG, Entscheidung vom 27. April 2010 - B 2 U 13/09 R (https://dejure.org/2010,3932)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - Legasthenie - Dyskalkulie - Behinderung - Schüler - Gruppentypik - generelle Geeignetheit - gruppentypische Risikoerhöhung - gruppenspezifische Risikoerhöhung - Ursachenzusammenhang - genereller Ursachenzusammenhang ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 2 SGB 7, § 9 Abs 1 S 2 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - Gruppentypik - generelle Geeignetheit - gruppentypische Risikoerhöhung - gruppenspezifische Risikoerhöhung - genereller Ursachenzusammenhang - BK-Bezeichnung - Theorie der wesentlichen Bedingung - besondere ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwere Legasthenie bei Schülern führt nicht zu einem Anspruch auf Anerkennung einer Berufskrankheit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer sekundären Neurotisierung nach dem Pflichtschulbesuch in Niedersachsen als Wie-Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wie-Berufskrankheit - Legasthenie - Dyskalkulie - Behinderung - Schüler - Gruppentypik - generelle Geeignetheit - gruppentypische Risikoerhöhung - gruppenspezifische Risikoerhöhung - Ursachen-zusammenhang - genereller Ursachenzusammenhang - BK-Bezeichnung - Einwirkungen ...

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - Gruppentypik - generelle Geeignetheit - gruppentypische Risikoerhöhung - gruppenspezifische Risikoerhöhung - genereller Ursachenzusammenhang - BK-Bezeichnung - Theorie der wesentlichen Bedingung - besondere ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - Gruppentypik - generelle Geeignetheit - gruppentypische Risikoerhöhung - gruppenspezifische Risikoerhöhung - genereller Ursachenzusammenhang - BK-Bezeichnung - Theorie der wesentlichen Bedingung - besondere ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 9 Abs. 1 S. 2; SGB VII § 9 Abs. 2
    Anerkennung einer sekundären Neurotisierung nach Pflichtschulbesuch in Niedersachsen als Wie-Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Unfallversicherung

  • welt.de (Pressemeldung, 28.04.2010)

    Schule kann Legastheniker krank machen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Nichts gelernt - kann das eine Berufskrankheit sein?

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Macht Schule Legasthenie-Kinder psychisch krank? // Streit geht vom Bundessozialgericht nach Karlsruhe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 288
  • NZS 2011, 348 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 13/09 R
    d) Als Krankheit, die der BK-Bezeichnung iS des § 9 Abs. 1 SGB VII zu Grunde zu legen wäre, kommt ausgehend von der vom Kläger geltend gemachten und vom LSG bei ihm festgestellten Erkrankung eine sekundäre Neurotisierung oder allgemeiner eine psychische Erkrankung in Betracht, auch wenn es insofern an der vom Senat gerade für die Ursachenbeurteilung bei psychischen Erkrankungen geforderten Einordnung der Erkrankung in ein international anerkanntes Diagnosesystem wie das ICD-10 oder DSM IV mangelt (vgl BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 22) .

    Der generelle Ursachenzusammenhang zwischen den Einwirkungen und der Krankheit bei der Prüfung der Voraussetzungen einer BK-Bezeichnung unterscheidet sich aufgrund der allgemeinen und abstrakten Prüfungsebene von dem Ursachenzusammenhang bei der Prüfung der haftungsbegründenden Kausalität beim einzelnen Arbeitsunfall oder der Listen-BK im Einzelfall (vgl dazu BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - aaO; BSG vom 2. April 2009 - B 2 U 9/08 R - aaO) .

    Dennoch gilt auch insofern die Theorie der wesentlichen Bedingung (vgl zusammenfassend zu dieser: BSG vom 9. Mai 2006 aaO) .

  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule -

    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 13/09 R
    Soweit der Senat oder andere Senate des BSG in der Vergangenheit in diesem Zusammenhang verschiedene andere Begriffe verwandt haben, wie Gruppentypik, generelle Geeignetheit (vgl zuletzt insbesondere BSG vom 23. März 1999 - B 2 U 12/98 R - BSGE 84, 30, 34 f = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12) oder zB auch den der gruppentypischen oder gruppenspezifischen Risikoerhöhung (vgl BSG vom 4. Juni 2002 - B 2 U 20/01 R) , dienten diese nur der Erläuterung oder Umschreibung der aufgezeigten Voraussetzungen, ohne dass damit andere Anforderungen aufgestellt werden sollten ( vgl schon BSG vom 14. November 1996 - 2 RU 9/96 - BSGE 79, 250 = 3-2200 § 551 Nr. 9) .

    Im Übrigen ist zu beachten, dass der Verordnungsgeber bei seiner Entscheidung über die Bezeichnung einer Krankheit nach § 9 Abs. 1 SGB VII einen gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum hat (vgl BSG vom 23. März 1999 - B 2 U 12/98 R - aaO) , während der Anspruch auf Anerkennung einer Wie-BK nach § 9 Abs. 2 SGB VII ein auf diesem Parlamentsgesetz beruhender Rechtsanspruch ist, so dass dessen Ablehnung uneingeschränkt justiziabel und im Rechtszug überprüfbar ist.

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 13/09 R
    Das vierte Tatbestandsmerkmal - die Voraussetzungen für die Feststellung der Krankheit als Wie-BK im Einzelfall (vgl dazu grundlegend das Urteil des Senats vom 2. April 2009 - B 2 U 9/08 R - BSGE 103, 59 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 14) - hat das LSG dahingestellt sein lassen.

    Der generelle Ursachenzusammenhang zwischen den Einwirkungen und der Krankheit bei der Prüfung der Voraussetzungen einer BK-Bezeichnung unterscheidet sich aufgrund der allgemeinen und abstrakten Prüfungsebene von dem Ursachenzusammenhang bei der Prüfung der haftungsbegründenden Kausalität beim einzelnen Arbeitsunfall oder der Listen-BK im Einzelfall (vgl dazu BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - aaO; BSG vom 2. April 2009 - B 2 U 9/08 R - aaO) .

  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96

    Neue Erkenntnisse - Unfallversicherung - Stichtag - Festlegung

    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 13/09 R
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats enthält diese Vorschrift keine "Härteklausel", nach der jede durch eine versicherte Tätigkeit verursachte Krankheit als "Wie-BK" anzuerkennen wäre ( vgl nur BSG vom 23. Juni 1977 - 2 RU 53/76 - BSGE 44, 90 = SozR 2200 § 551 Nr. 9; BSG vom 14 November 1996 - 2 RU 9/96 - BSGE 79, 250 = 3-2200 § 551 Nr. 9) .

    Soweit der Senat oder andere Senate des BSG in der Vergangenheit in diesem Zusammenhang verschiedene andere Begriffe verwandt haben, wie Gruppentypik, generelle Geeignetheit (vgl zuletzt insbesondere BSG vom 23. März 1999 - B 2 U 12/98 R - BSGE 84, 30, 34 f = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12) oder zB auch den der gruppentypischen oder gruppenspezifischen Risikoerhöhung (vgl BSG vom 4. Juni 2002 - B 2 U 20/01 R) , dienten diese nur der Erläuterung oder Umschreibung der aufgezeigten Voraussetzungen, ohne dass damit andere Anforderungen aufgestellt werden sollten ( vgl schon BSG vom 14. November 1996 - 2 RU 9/96 - BSGE 79, 250 = 3-2200 § 551 Nr. 9) .

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 13/09 R
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) (Hinweis auf BVerfGE 96, 288 ff) könne eine Benachteiligung durch Ausschluss von Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten gegeben sein, wenn die Behinderung nicht durch entsprechende Fördermaßnahmen hinlänglich kompensiert werde; für behinderte Kinder und Jugendliche sei der Staat gehalten, schulische Einrichtungen bereit zu halten, die auch ihnen eine sachgerechte schulische Erziehung und Ausbildung ermöglichten.

    Aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, der lautet: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.", der vom Kläger angeführten Entscheidung des BVerfG vom 8. Oktober 1997 (BVerfGE 96, 288 ff) zum Verbot der Benachteiligung Behinderter sowie dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (zustimmendes deutsches Gesetz vom 21. Dezember 2008, BGBl II 1419) folgt nichts anderes.

  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 12/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 13/09 R
    Eine Rüge der nach § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG freien Beweiswürdigung des LSG ist zwar im Revisionsverfahren zulässig, das Revisionsgericht kann jedoch nur prüfen, ob das Tatsachengericht bei der Beweiswürdigung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat, und ob es das Gesamtergebnis des Verfahrens ausreichend und umfassend berücksichtigt hat (stRspr vgl nur BSG vom 31. Mai 2005 - B 2 U 12/04 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 2 RdNr 18, Meyer/Ladewig, SGG, 9. Aufl 2008, § 128 RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 33/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 13/09 R
    Durch den "Gruppen-Bezug" wird der Unterschied zwischen der hier anzustellenden allgemeinen und abstrakten Prüfung der Voraussetzungen einer BK-Bezeichnung gegenüber der Prüfung der Voraussetzungen einer BK im Einzelfall betont (vgl zum Gruppen-Bezug im BK Recht auch: BSG vom 2. April 2009 - B 2 U 33/07 R - BSGE 103, 54 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 3101 Nr. 5) .
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R

    Quasi-Berufskrankheit - gruppentypische Risikoerhöhung: Einwirkungshäufigkeit -

    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 13/09 R
    Soweit der Senat oder andere Senate des BSG in der Vergangenheit in diesem Zusammenhang verschiedene andere Begriffe verwandt haben, wie Gruppentypik, generelle Geeignetheit (vgl zuletzt insbesondere BSG vom 23. März 1999 - B 2 U 12/98 R - BSGE 84, 30, 34 f = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12) oder zB auch den der gruppentypischen oder gruppenspezifischen Risikoerhöhung (vgl BSG vom 4. Juni 2002 - B 2 U 20/01 R) , dienten diese nur der Erläuterung oder Umschreibung der aufgezeigten Voraussetzungen, ohne dass damit andere Anforderungen aufgestellt werden sollten ( vgl schon BSG vom 14. November 1996 - 2 RU 9/96 - BSGE 79, 250 = 3-2200 § 551 Nr. 9) .
  • BSG, 23.06.1977 - 2 RU 53/76

    Verfassungsmäßigkeit - Berufskrankheit - Lungenfibrose - Eisenstaub - Neue

    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 13/09 R
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats enthält diese Vorschrift keine "Härteklausel", nach der jede durch eine versicherte Tätigkeit verursachte Krankheit als "Wie-BK" anzuerkennen wäre ( vgl nur BSG vom 23. Juni 1977 - 2 RU 53/76 - BSGE 44, 90 = SozR 2200 § 551 Nr. 9; BSG vom 14 November 1996 - 2 RU 9/96 - BSGE 79, 250 = 3-2200 § 551 Nr. 9) .
  • BSG, 29.10.1981 - 8a RU 82/80

    Krankheit; Berufskrankheit; Entschädigung; Arbeitsbedingte Gefahr

    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 13/09 R
    An die bestimmte Personengruppe sind keine besonderen Anforderungen hinsichtlich ihrer Größe (vgl BSG vom 29. Oktober 1981 - 8/8a RU 82/80 - BSGE 52, 272, 274 = SozR 2200 § 551 Nr. 20 insbesondere zu den sogenannten Seltenheitsfällen) oder sonstiger charakterisierender Merkmale zu stellen (zB nicht gemeinsamer Beruf, vgl Becker in Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII, Kommentar, Stand November 2009, § 9 RdNr 55) .
  • BSG, 22.06.2023 - B 2 U 11/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Rettungssanitäter - Anerkennung einer PTBS als

    Liegen die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 SGB VII vor, ergibt sich ein Rechtsanspruch (§ 38 SGB I) auf Anerkennung einer Wie-BK, dessen Ablehnung uneingeschränkt gerichtlich überprüfbar ist (vgl BSG Urteil vom 27.4.2010 - B 2 U 13/09 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 18 RdNr 15) .

    aa) Einwirkung kann alles sein, was von außen auf den menschlichen Körper einwirkt, mithin kommen auch psychische Einwirkungen durch bloße Wahrnehmung der Sinnesorgane in Betracht (vgl BSG Urteile vom 27.4.2010 - B 2 U 13/09 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 18, RdNr 18 ff und vom 20.7.2010 - B 2 U 19/09 R - juris RdNr 23; aus dem Bereich des Arbeitsunfalls vgl auch BSG Urteile vom 6.5.2021 - B 2 U 15/19 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 77 RdNr 18 mwN und vom 26.11.2019 - B 2 U 8/18 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 71 RdNr 18 mwN; "Wahrnehmungen" als "äußere Ereignisse" ablehnend Forchert, MedSach 2021, 15, 18) .

    Durch den "Gruppen-Bezug" wird der Unterschied zwischen der hier anzustellenden allgemeinen und abstrakten Prüfung der Voraussetzungen einer BK-Bezeichnung gegenüber der Prüfung der Voraussetzungen einer BK im Einzelfall betont (BSG Urteil vom 27.4.2010 - B 2 U 13/09 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 18 RdNr 19) .

    Zu berücksichtigen sind auch Einwirkungen, denen die übrige Bevölkerung nicht ausgesetzt ist, weil dies zwangsläufig ein Ausgesetztsein in erheblich höherem Grade nach sich zieht (BSG Urteil vom 27.4.2010 - B 2 U 13/09 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 18 RdNr 20) .

    Dennoch gilt auch insofern die Theorie der wesentlichen Bedingung (vgl BSG Urteile vom 20.7.2010 - B 2 U 19/09 R - juris RdNr 24 und vom 27.4.2010 - B 2 U 13/09 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 18 RdNr 29; grundlegend BSG Urteil vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17) .

    Davon zu unterscheiden ist die rechtliche Beurteilung der haftungsbegründenden Kausalität im Einzelfall (BSG Urteil vom 27.4.2010 - B 2 U 13/09 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 18 RdNr 29) .

  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 6/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - Einwirkungskausalität -

    Die insoweit in früheren Entscheidungen des Senats verwendeten Begriffe der Gruppentypik, generellen Geeignetheit und gruppentypischen oder -spezifischen Risikoerhöhung dienten allein der Erläuterung oder Umschreibung der aufgezeigten Voraussetzungen, ohne dass damit andere Anforderungen an die Anerkennung einer Wie-BK gestellt werden sollten (BSG vom 27.4.2010 - B 2 U 13/09 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 18 RdNr 15 mwN) .
  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 3/12 R

    Halswirbelsäulenerkrankungen von Berufsgeigern keine Wie-Berufskrankheit

    Die insoweit in früheren Entscheidungen des Senats verwendeten Begriffe der Gruppentypik, generellen Geeignetheit und gruppentypischen oder -spezifischen Risikoerhöhung dienten allein der Erläuterung oder Umschreibung der aufgezeigten Voraussetzungen, ohne dass damit andere Anforderungen an die Anerkennung einer Wie-BK gestellt werden sollten (BSG vom 27.4.2010 - B 2 U 13/09 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 18 RdNr 15 mwN) .
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 2 U 13/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12277
OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 2 U 13/09 (https://dejure.org/2010,12277)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.07.2010 - 2 U 13/09 (https://dejure.org/2010,12277)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - 2 U 13/09 (https://dejure.org/2010,12277)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Feuerwehrfahrzeugs im Einsatz mit einem anderen Fahrzeug auf einer Kreuzung

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Feuerwehrfahrzeugs im Einsatz mit einem anderen Fahrzeug auf einer Kreuzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kreuzungsunfall mit Einsatzfahrzeug

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Feuerwehrwagen stößt mit Auto zusammen - Auch bei einem Einsatz muss sich der Fahrer in eine Kreuzung "hineintasten"

  • feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)

    Kollision zwischen PKW und Einsatzfahrzeug auf der Kreuzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 26
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 2 U 13/09
    § 7 StVG steht selbstständig neben dem Amtshaftungsanspruch und wird durch § 839 BGB nicht verdrängt (vgl. BGH NJW 1991, 1171).

    Zwar gilt dann, wenn der Amtsträger Sonderrechte nach §§ 35, 38 StVO in Anspruch genommen hat, die Privilegierung nach § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. BGH NJW 1991, 1171).

  • BGH, 17.12.1974 - VI ZR 207/73

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem unter Inanspruchnahme von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 2 U 13/09
    Die allgemeinen Maßstäbe werden aber dahingehend abgewandelt, dass die andern Verkehrsteilnehmer auf ihr Vorfahrtsrecht vorübergehend verzichten müssen, wenn sie die besonderen Zeichen bemerkt haben.Das nach § 38 StVO mit Sonderrechten ausgestattete Fahrzeug darf daher nur dann bei rotem Ampellicht in die Kreuzung einfahren, wenn sich sein Fahrer vergewissert hat, dass die anderen Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug wahrgenommen und sich auf die Absicht, die Kreuzung zu überqueren, eingestellt haben (vgl. BGH NJW 1975, 648; Thüringer OLG MDR 2007, 884 m. w. N.).
  • OLG Jena, 20.12.2006 - 4 U 259/05

    Unabwendbares Ereignis und Sonderrechte nach §§ 35, 38 StVO

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 2 U 13/09
    Die allgemeinen Maßstäbe werden aber dahingehend abgewandelt, dass die andern Verkehrsteilnehmer auf ihr Vorfahrtsrecht vorübergehend verzichten müssen, wenn sie die besonderen Zeichen bemerkt haben.Das nach § 38 StVO mit Sonderrechten ausgestattete Fahrzeug darf daher nur dann bei rotem Ampellicht in die Kreuzung einfahren, wenn sich sein Fahrer vergewissert hat, dass die anderen Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug wahrgenommen und sich auf die Absicht, die Kreuzung zu überqueren, eingestellt haben (vgl. BGH NJW 1975, 648; Thüringer OLG MDR 2007, 884 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 27.11.2012 - 24 U 45/12

    Verkehrsunfall: Grenzen der Sonderrechte des Fahrers eines Rettungswagens im

    Die allgemeinen Maßstäbe werden aber dahingehend abgewandelt, dass die andern Verkehrsteilnehmer auf ihr Vorfahrtsrecht vorübergehend verzichten müssen, wenn sie die besonderen Zeichen bemerkt haben (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13.07.2010, 2 U 13/09, juris).

    Der Beklagte zu 1) durfte daher unter Anwendung größtmöglicher Sorgfalt über die eigentlich nicht dafür vorgesehene Fahrspur entgegen der regulären Fahrtrichtung fahren, da der eigentlich dafür vorgesehene Linksabbiegerstreifen blockiert war, musste sich aber davon überzeugen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer ihn wahrgenommen und sich auf seine Absicht, die Kreuzung in Richtung Stadt1 zu überqueren, eingestellt hatten (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13.07.2010, 2 U 13/09, NZV 2011, 26).

  • LG Nürnberg-Fürth, 08.04.2021 - 2 O 6051/20

    Haftungsverteilung bei Kreuzungskollision und bei "rot" querendem Rettungswagen

    Hineintasten bedeutet, dass der Fahrer mit so geringer Geschwindigkeit fährt, dass er in der Lage ist, sofort anzuhalten, wenn er ein vorfahrtberechtigtes Fahrzeug erkennt, dessen Fahrer sich nicht erkennbar auf die Absicht des Einsatzfahrzeugführers eingestellt hat, die Kreuzung bei rotem Ampellicht zu überqueren (OLG Brandenburg v. 13.07.2010 - 2 U 13/09 - NZV 2011, 26).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2013 - 1 U 242/12
    An einer ampelgeregelten Kreuzung darf der Fahrer eines Einsatzfahrzeuges sein Vorrecht dementsprechend nur ausüben, wenn er sich davon überzeugt hat, dass alle bevorrechtigten Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug wahrgenommen und sich auf seine Absicht, die Kreuzung vor ihnen zu überqueren, eingestellt haben (BGH, NJW 1975, 648; Senat, Urteil vom 11.11.1991, Az. 1 U 129/90, NZV 1992, 489; Urteil vom 13.09.2004, Az. I-1 U 78/04; Urteil vom 25.06.2013, Az. I-1 U 195/12; OLG Jena, MDR 2007, 884; OLG Brandenburg, NZV 2011, 26).

    Im Rahmen der gemäß § 17 Abs. 1 und 2 StVG gebotenen Abwägung der beiderseitigen Verursachungsbeiträge wiegt der Verursachungsbeitrag des Zeugen D., den sich die Beklagte zurechnen lassen muss, jedenfalls nicht geringer als derjenige des Drittwiderbeklagten zu 2. Das OLG Brandenburg hat bei einer Kollision zwischen einem Einsatzfahrzeug, das bei Dunkelheit mit Blaulicht und Martinshorn mit 30 km/h bei Rotlicht in eine Kreuzung einfuhr, und einem bei Grünlicht kreuzenden Pkw, für dessen Fahrer das Einsatzfahrzeug vor dem Unfall mindestens 7 Sekunden sichtbar war, auf eine hälftige Schadensteilung erkannt (OLG Brandenburg, NZV 2011, 26).

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2013 - 1 U 195/12

    Haftungsverteilung eines bei Rotlicht links abbiegenden

    So hat etwa das OLG Brandenburg bei einer Kollision zwischen einem Einsatzfahrzeug, das abends mit Rotlicht und Martinshorn und Blaulicht mit 30 km/h in eine Kreuzung einfuhr, und einem bei Grünlicht kreuzenden Pkw, für dessen Fahrer das Einsatzfahrzeug vor dem Unfall mindestens 5 Sekunden sichtbar war, auf eine hälftige Schadensverteilung erkannt (NZV 2011, 26 - zitiert bei Grüneberg, a.a.O.).
  • VG Stuttgart, 25.05.2023 - 11 K 942/22

    Augenblicksversagen bei Rotlicht-Verstoß im Rahmen einer polizeilichen

    Dringend geboten im Sinne dieser Norm ist die Nutzung des Sonderrechts, wenn die konkret zu erfüllende öffentliche Aufgabe von erheblichem sachlichen Gewicht ist und sonst nicht ordnungsgemäß erfüllt werden könnte (BGH, Urteil vom 07.11.1989 - VI ZR 267/88 -, NJW 1990, 632; KG 15.01.2007 - 12 U 145/05 -, NZV 2008, 147; OLG Brandenburg 13.07.2010 - 2 U 13/09 -, NZV 2011, 26; MüKoStVR/Kettler, 1. Aufl. 2016, StVO § 35 Rn. 4), wovon im hier vorliegenden Fall selbstverständlich ausgegangen werden durfte.
  • OLG Dresden, 13.03.2019 - 1 U 1310/18
    Seite12 Als Vergleichsmaßstab hat sich der Senat insbesondere an den folgenden Entscheidungen orientiert: OLG Nürnberg, Urteil vom 10.02.2009, Az.: 1 U 1878/08 (zitiert nach Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeld-Beträge 2017, Rn. 490), OLG Schleswig, Urteil vom 20.08.1981, Az.: 7 U 17/80 (juris), OLG Brandenburg, Urteil vom 13.07.2010, Az.: 2 U 13/09 (juris), OLG Frankfurt, Urteil vom 06.04.1973, Az.: 3 U 171/72 (juris), LG Augsburg, Urteil vom 28.03.1989, Az.: 3 O 637/88 (juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.12.2011 - I-2 U 13/09   

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https://dejure.org/2011,48905
OLG Düsseldorf, 15.12.2011 - I-2 U 13/09 (https://dejure.org/2011,48905)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.2011 - I-2 U 13/09 (https://dejure.org/2011,48905)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - I-2 U 13/09 (https://dejure.org/2011,48905)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung eine doppelwandigen thermoplastischen Rohres bei fehlendem Gebrauchmachen von der durch das Klagepatent geschützten technischen Lehre; Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast im ...

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Rohrmuffe

  • rechtsportal.de

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren und für eine Vorrichtung zur Herstellung eine doppelwandigen thermoplastischen Rohres mit einer Rohrmuffe, da das angegriffene Verfahren von der im Klagepatent unter Schutz gestellten technischen Lehre ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.01.2010 - Xa ZR 20/06

    Verfahren und Vorrichtung zur fortlaufenden Herstellung eines Verbundrohres mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2011 - 2 U 13/09
    Der Fachmann - als solcher ist hier ein Diplom-Ingenieur mit Universitäts- oder Fachhochschulausbildung der Fachrichtung Kunststofftechnologie und mehrjähriger Erfahrung in der Produktion von Wellrohren anzusehen (vgl. BGH, Urt. v. 21. Januar 2010 - Xa ZR 20/06, Anlage BB 6, Umdruck Seite 17, Tz. 28, betr. die Nichtigkeitsklage gegen den deutschen Teil des europäischen Patentes - entnimmt der Patentbeschreibung, dass die Maßnahmen gemäß Merkmal e) bewirken sollen, dass der erste Schlauch über den dafür vorgesehenen Abschnitt des Formtunnels vollständig zu einer Rohrmuffe aufgeweitet wird (vgl. Anlage K 1, Abs. [0012], [0013]).

    Auch in dem das europäische Patent betreffenden Nichtigkeitsverfahren konnte die Klägerin mit dem dort geltend gemachten Nichtigkeitsgrund, das ältere Verfahren sei nicht ausführbar, nicht durchdringen (vgl. BGH, Urt. v. 21. Januar 2010 - Xa ZR 20/06, Anlage BB 6, Umdruck Seiten 17 bis 18, Tz. 27 - 29).

  • BGH, 30.09.2003 - X ZR 114/00

    "Blasenfreie Gummibahn II"; Verpflichtung der nicht beweisbelasteten Partei zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2011 - 2 U 13/09
    Dieser Grundsatz gilt auch im Patentverletzungsprozess (BGH, GRUR 2004, 268 - Blasenfreie Gummibahn II).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2011 - 2 U 14/09

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur

    Die Akten LG Düsseldorf 4b O 249/07 (OLG Düsseldorf I-2 U 13/09) lagen zu Beweiszwecken vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Die Beweisaufnahme im parallelen Verfahren I-2 U 13/09 hat ergeben, dass die Beklagte mit dem angegriffenen Verfahren auch von der im hier verfahrensgegenständlichen Klagepatent unter Schutz gestellten technischen Lehre keinen Gebrauch macht.

    Das im Parallelverfahren I-2 U 13/09 eingeholte Sachverständigengutachten von Patentanwalt D nebst Ergänzungsgutachten, das der Senat im vorliegenden Verfahren im Wege des Urkundenbeweises herangezogen hat, weil die hier streitbefangene Maschine dort aus dem parallelen deutschen Patent 101 10 XYX angegriffen wird, dessen Lehre in den hier bedeutsamen Einzelheiten mit derjenigen des Klagepatentes übereinstimmt, hat das Vorbringen der Klägerin in keiner Weise bestätigt.

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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 2 U 13/09   

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https://dejure.org/2010,21109
LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 2 U 13/09 (https://dejure.org/2010,21109)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.03.2010 - L 2 U 13/09 (https://dejure.org/2010,21109)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. März 2010 - L 2 U 13/09 (https://dejure.org/2010,21109)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 56 SGB 7
    Medizinische Voraussetzungen eines CRPS; somatoforme Schmerzstörung; Abgrenzung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anerkennung eines chronischen regionalen Schmerzsyndroms (CRPS) als Unfallfolge

  • Wolters Kluwer

    Nachweis einer auf einen Arbeitsunfall zurückzuführenden Gesundheitsstörung zur Gewährung einer Verletztenrente; Erforderliche Abgrenzung eines komplexen regionalen Schmerzsyndroms (CRPS) von Pseudodystrophien hinsichtlich der Gewährung einer Verletzenrente

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 2 U 13/09
    Eine solche Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, wenn nach vernünftiger Abwägung aller Umstände den für den Zusammenhang sprechenden Faktoren ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass die richterliche Überzeugung hierauf gestützt werden kann (BSG, Urteil vom 06. April 1989, Az. 2 RU 69/87, zitiert nach Juris; Urteil vom 02. Februar 1978, Az. 8 RU 66/77, BSGE 45, 285, 286).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 2 U 13/09
    Dabei müssen die versicherte Tätigkeit, der Arbeitsunfall und die Gesundheitsschädigung im Sinne des Vollbeweises - also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung für die Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, grundsätzlich die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BSG Urteil vom 02. Mai 2001, Az. B 2 U 16/00 RSozR 3-2200 § 551 RVO Nr. 16 m. w. N.).
  • BSG, 06.04.1989 - 2 RU 69/87

    Fahrunsicherheit - Fahruntüchtigkeit - Wegeunfall - Heimweg - Arbeitsunfall

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 2 U 13/09
    Eine solche Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, wenn nach vernünftiger Abwägung aller Umstände den für den Zusammenhang sprechenden Faktoren ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass die richterliche Überzeugung hierauf gestützt werden kann (BSG, Urteil vom 06. April 1989, Az. 2 RU 69/87, zitiert nach Juris; Urteil vom 02. Februar 1978, Az. 8 RU 66/77, BSGE 45, 285, 286).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.11.2009 - 2 U 13/09   

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https://dejure.org/2009,42103
OLG Hamburg, 03.11.2009 - 2 U 13/09 (https://dejure.org/2009,42103)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.11.2009 - 2 U 13/09 (https://dejure.org/2009,42103)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. November 2009 - 2 U 13/09 (https://dejure.org/2009,42103)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   SG Lübeck, 01.06.2011 - S 2 U 13/09   

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https://dejure.org/2011,72344
SG Lübeck, 01.06.2011 - S 2 U 13/09 (https://dejure.org/2011,72344)
SG Lübeck, Entscheidung vom 01.06.2011 - S 2 U 13/09 (https://dejure.org/2011,72344)
SG Lübeck, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - S 2 U 13/09 (https://dejure.org/2011,72344)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BSG, 27.11.2009 - B 2 U 13/09 BH   

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https://dejure.org/2009,61431
BSG, 27.11.2009 - B 2 U 13/09 BH (https://dejure.org/2009,61431)
BSG, Entscheidung vom 27.11.2009 - B 2 U 13/09 BH (https://dejure.org/2009,61431)
BSG, Entscheidung vom 27. November 2009 - B 2 U 13/09 BH (https://dejure.org/2009,61431)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Speyer - S 15 U 50/06
  • LSG Rheinland-Pfalz - L 2 U 239/08
  • BSG, 27.11.2009 - B 2 U 13/09 BH
 
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Rechtsprechung
   SG Bremen, 18.11.2011 - S 2 U 13/09   

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SG Bremen, 18.11.2011 - S 2 U 13/09 (https://dejure.org/2011,130330)
SG Bremen, Entscheidung vom 18.11.2011 - S 2 U 13/09 (https://dejure.org/2011,130330)
SG Bremen, Entscheidung vom 18. November 2011 - S 2 U 13/09 (https://dejure.org/2011,130330)
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