Rechtsprechung
OLG Hamm, 12.04.2012 - I-2 U 177/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- autokaufrecht.info
Obliegenheit zur Mängelrüge beim Handelskauf
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 377 HGB
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Rügeobliegenheit des Käufers eines fabrikneuen Fahrzeugs bei Geltendmachung einer Rückabwicklung des Kaufvertrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rügeobliegenheit des Käufers eines fabrikneuen Fahrzeugs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unverzügliche Rügeobliegenheit des Käufers eines Neufahrzeugs bei Sachmangel
Verfahrensgang
- LG Essen, 17.08.2011 - 41 O 32/10
- OLG Hamm, 12.04.2012 - I-2 U 177/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 1444
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 166/06
"Neuwagenkauf"; Auslegung von Klauseln in einem Neuwagen-Kaufvertrag; …
Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2012 - 2 U 177/11
Die Regelung in Ziff. VII. 3. a) S. 1 2. Hs soll gewährleisten, dass die Beklagte Kenntnis von einem gescheiterten ersten Nachbesserungsversuch einer anderen Vertragswerkstatt erhält, damit sie die Möglichkeit erhält, die betreffende Werkstatt zwecks Verhinderung eines endgültigen Fehlschlagens der Nacherfüllung bei der Mängelbeseitigung zu unterstützen (vgl. BGH NJW 2007, 504 ff.).Erforderlich ist vielmehr, dass die betreffende Klausel objektiv mehrdeutig ist und deshalb mindestens zwei Auslegungen rechtlich vertretbar sind (BGH NJW 2011, 2122 ff.; NJW 2007, 504 ff.).
- BGH, 08.02.1985 - VIII ZR 238/83
Sandentwässerungssilos - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 377 HGB, …
Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2012 - 2 U 177/11
Denn selbst im Falle eines Zugangs wäre die Mängelrüge verspätet erfolgt, da eine Rüge mehr als zwei Wochen nach Entdeckung des Mangels regelmäßig nicht mehr als unverzüglich i.S.v. § 377 Abs. 1 und 3 HGB angesehen werden kann (vgl. BGH NJW 1985, 1333 ff.). - BGH, 17.02.2011 - III ZR 35/10
In Mobilfunkverträgen verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2012 - 2 U 177/11
Erforderlich ist vielmehr, dass die betreffende Klausel objektiv mehrdeutig ist und deshalb mindestens zwei Auslegungen rechtlich vertretbar sind (BGH NJW 2011, 2122 ff.; NJW 2007, 504 ff.). - BGH, 19.06.1991 - VIII ZR 149/90
Abbedingung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gem. § 377 HGB in den AGB des …
Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2012 - 2 U 177/11
In der bloßen Aufnahme von Verhandlungen über die vom Käufer gerügten Mängel kann ein solcher Verzicht indes regelmäßig nicht gesehen werden, da hierin auch lediglich der Wunsch des Verkäufers nach einer gütlichen Beilegung des Streits liegen kann (BGH aaO. und NJW 1991, 2633 ff.). - BGH, 25.11.1998 - VIII ZR 259/97
Verzicht auf den Einwand der Verspätung einer Rüge der Vertragswidrigkeit …
Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2012 - 2 U 177/11
Hierfür bedarf es allerdings eindeutiger Anhaltspunkte (BGH NJW 1999, 1259 ff.).
- LG Krefeld, 13.03.2014 - 3 O 311/13
Gewährleistungsausschluss beim Kauf eines PKW unter Kaufleuten und Verstoß gegen …
Ziffer VI. 2. a) der Verkaufsbedingungen enthält keine Erweiterung der Empfangszuständigkeit für die Mängelrüge auf die für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betriebe (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2012 - 2 U 177/11, zitiert bei juris, Rn. 39).Zugleich soll aber gewährleistet sein, dass der Verkäufer von einem gescheiterten ersten Nachbesserungsversuch eines anderen anerkannten Betriebs Kenntnis erlangt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2012 - 2 U 177/11, zitiert bei juris, Rn. 35).
Rechtsprechung
BSG, 13.10.2011 - B 2 U 177/11 B |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Berlin, 22.01.2010 - S 67 U 555/02
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2011 - L 2 U 51/10
- BSG, 13.10.2011 - B 2 U 177/11 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10
Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare …
Auszug aus BSG, 13.10.2011 - B 2 U 177/11 B
Der Senat sieht von einer weiteren Begründung ab, da sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines entsprechenden Vorgehens: BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 = NJW 2011, 1497).