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   OLG Hamm, 22.07.2010 - I-2 U 242/09   

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https://dejure.org/2010,15313
OLG Hamm, 22.07.2010 - I-2 U 242/09 (https://dejure.org/2010,15313)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.07.2010 - I-2 U 242/09 (https://dejure.org/2010,15313)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - I-2 U 242/09 (https://dejure.org/2010,15313)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Pkw-Cabrio wegen defekten Faltdaches; Anforderungen an die Gewährung mehrerer Nachbesserungsversuche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; BGB § 476
    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Pkw mit Faltdach, da dieses undicht ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.01.2006 - V ZR 124/05

    Rechtsstellung des Gläubigers nach Erklärung des Rücktritts vom Vertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 22.07.2010 - 2 U 242/09
    Ein einmal nach § 323 I BGB begründetes Rücktrittsrecht geht nicht dadurch unter, dass der Gläubiger zunächst weiterhin Erfüllung verlangt, BGH NJW 2006, 1198.
  • LG Bayreuth, 20.12.2016 - 21 O 34/16

    Kein Anspruch auf Neulieferung eines VW Tiguan wegen des VW-Abgasskandals, aber

    Der Rücktritt kann noch im laufenden Prozess für den Fall erklärt werden, dass das Ersatzlieferungsverlangen keinen Erfolg haben sollte (OLG Hamm, Urteil vom 22.07.2010, DAR 2011, 28 unter B2A, Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Auflage 2014, Seite 220 unter Rz 856).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2018 - 22 U 2/18
    Zwar ist für den Nachlieferungsanspruch im Bereich des Neuwagenkaufs keine absolute Identität im Hinblick auf alle Ausstattungsmerkmale erforderlich (OLG Köln, Beschluss vom 06.03.2018, 16 U 110/17; OLG Bamberg, Beschluss vom 02.08.2017, 6 U 5/17; OLG Hamm, Urteil vom 22.07.2010, I-2 U 242/09; LG Karlsruhe, Urteil vom 07.03.2017, 10 O 109/16; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Auflage [2016], Rn. 72).
  • OLG Stuttgart, 17.04.2012 - 6 U 178/10

    Anforderungen an die Rüge von Mängeln

    Da der Händler bei einer Nachlieferung den Wertverlust des gelieferten Fahrzeuges in Höhe von 15 bis 20 % zu tragen hat, ist folglich die Einrede aus § 439 Abs. 3 BGB bei vergleichsweise geringfügigen Nachbesserungskosten regelmäßig begründet (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Aufl., Rn.817; OLG Hamm v. 22.7.2010 - 2 U 242/09).
  • LG Dortmund, 30.05.2017 - 12 O 362/16

    Anspruch auf Neulieferung eines Volkswagen (VW) wegen des VW-Abgasskandals

    Insoweit liegt der vorliegende Fall ersichtlich anders als der mit Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 22.07.2010 (Az. 2 U 242/09, DAR 2011, 28) entschiedene Rechtsstreit, da dort der Unterschied zwischen dem verkauften Fahrzeug und dem Ersatzfahrzeug allein darin bestand, dass das betreffende Fahrzeugmodell nur noch mit einem 5 kw stärkeren Motor lieferbar war.

    Allein bei Vorliegen eines solchen beträchtlichen Wertverlustes in Folge Zeitablaufs ist die Annahme unverhältnismäßiger Kosten im Sinne des § 439 Abs. 3 BGB regelmäßig gerechtfertigt (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 22.07.2010, Az. 2 U 242/09, DAR 2011, 28).

  • LG Krefeld, 05.07.2017 - 7 O 150/16
    Das von den Befürwortern des Nachlieferungsanspruchs bei den Abgasfällen angeführte Urteil des OLG Hamm (OLG Hamm v. 22.07.2010 - 2 U 242/09) enthält hierzu keine andere Aussage.
  • LG Braunschweig, 30.08.2017 - 3 O 1165/16

    Abgasskandal; unzulässige Abschalteinrichtung; Neulieferung

    Das OLG Hamm, auf dessen Urteil vom 22.07.2010 - 2 U 242/09 - sich die Klägerin beruft, hat zwar entschieden, dass es keinen Bedenken begegnet, wenn der Kläger im Verlauf des Prozesses den Rücktritt für den Fall erklärt (juris Rn. 33), dass er mit seinem Nachlieferungsbegehren nicht durchdringt.
  • LG Ansbach, 31.10.2016 - 2 O 226/16

    "Abgasskandal": Keine Rückabwicklung des Kaufvertrags

    Nachlieferung ist nicht von vorne herein ausgeschlossen, weil das Modell VW Caddy zwischenzeitlich mit einem neuen Motor, der nun die EURO 6 Norm erfüllt, produziert wird, da auch ein Modell mit einem solchen Motor ist erfüllungstauglich ist (OLG Hamm, Urteil vom 22. Juli 2010 - 2 U 242/09 -, Rn. 29, juris).
  • OLG Hamm, 09.05.2019 - 28 U 109/17

    Anspruch auf Nachlieferung wegen eines mangelhaften Neufahrzeugs Mängel der

    Vortrag dazu, welchen Händlerverkaufswert das streitbefangene Fahrzeug bei Zugang des anwaltlichen Nacherfüllungsverlangens mit Schriftsatz vom 19.10.2015 (noch) besessen hat, ist von der Beklagten nicht gehalten worden, so dass der Kostenaufwand für die Ersatzlieferung nicht zuverlässig ermittelt werden kann.Allerdings ist zu berücksichtigen, dass allein durch die (Erst-)Zulassung eines Neufahrzeugs auf einen Halter und durch die Ingebrauchnahme des Fahrzeugs ein Wertverlust eintritt, der regelmäßig mit 15 % des Neufahrzeugpreises anzusetzen ist (OLG Hamm, Az.: 2 U 242/09, Urteil vom 22.07.2010 in DAR 2011, 28; Reinking/Eggert, a.a.O., Rdnr 817).
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   BSG, 24.11.2009 - B 2 U 242/09 B   

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.02.1992 - 1 BvR 1935/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung -

    Auszug aus BSG, 24.11.2009 - B 2 U 242/09 B
    Zumindest bei rechtskundig vertretenen Beteiligten muss der Beweisantrag in der abschließenden mündlichen Verhandlung gestellt worden sein (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 20 und 31 sowie BVerfG SozR 3-1500 § 160 Nr. 6).
  • BSG, 28.05.1997 - 9 BV 194/96

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 24.11.2009 - B 2 U 242/09 B
    Zumindest bei rechtskundig vertretenen Beteiligten muss der Beweisantrag in der abschließenden mündlichen Verhandlung gestellt worden sein (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 20 und 31 sowie BVerfG SozR 3-1500 § 160 Nr. 6).
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