Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.12.2018 - 2 U 26/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,47407
OLG Stuttgart, 20.12.2018 - 2 U 26/18 (https://dejure.org/2018,47407)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.12.2018 - 2 U 26/18 (https://dejure.org/2018,47407)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Dezember 2018 - 2 U 26/18 (https://dejure.org/2018,47407)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,47407) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Die Rezept-Apotheke

    § 2 Abs 1 Nr 7 UWG, § 3 Abs 1 UWG, § 3 Abs 2 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 2 UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG
    Wettbewerbsverstoß einer Internet-Versandapotheke: Bonusgewährung bei Einreichung eines Rezepts auf ein später zu erwerbendes, nicht verschreibungspflichtiges Medikament; unzulässige Werbung mit einer Selbstverständlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung einer Internetapotheke mit einem mit dem Kaufpreis eines nicht verschreibungspflichtigen Medikaments verrechneten Bonus bei Einreichung eines Rezepts für ein rezeptpflichtiges Medikament

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Die Rezept-Apotheke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Reklame Die Rezeptapotheke ist irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten einer Internet-Apotheke mit "Die Rezept-Apotheke"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung "Die Rezept-Apotheke" einer Internet-Apotheke irreführend

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 224
  • MMR 2019, 382
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 23.03.2017 - 2 U 113/16

    Zuzahlungsquittung - Wettbewerbsverstoß einer ausländischen Versandapotheke:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2018 - 2 U 26/18
    Der Kunde müsse dessen Preis in voller Höhe bezahlen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 23.03.2017 - 2 U 113/16).

    Ein unternehmerisches Verhalten, das den Kunden verleiten solle, seine Pflichten gegenüber der Versicherung zu verletzen und einen Betrug zu begehen, stelle eine Verletzung der fachlichen Sorgfalt im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 UWG gegenüber dem Verbraucher dar (OLG Stuttgart, Urteil vom 23.02.2017 - 2 U 113/16; OLG Hamm, Urteil vom 12.11.2013 - 4 U 31/13).

    Der Fall OLG Stuttgart, Urteil vom 23.03.2017 - 2 U 113/16, liege anders.

  • BGH, 08.05.2013 - I ZR 98/12

    RezeptBonus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2018 - 2 U 26/18
    Der Gutschein, den die Beklagte gebe, sei im Lichte der Arzneimittelpreisverordnung nicht anders zu werten ist als ein Preisnachlass unmittelbar auf den Kaufpreis (vgl. BGH, Urteil vom 08.05.2013 - I ZR 98/12, m.w.N. - Rezeptbonus).

    Denn er liegt über der nach der Rechtsprechung zulässigen Geringwertigkeitsgrenze für Zugaben von einem Euro je Arzneimittel (vgl. BGH, Urteil vom 08. Mai 2013 - I ZR 98/12, GRUR 2013, 1264, bei juris Rz. 18 ff., m.w.N. - RezeptBonus; OLG Stuttgart, Urteil vom 22. Februar 2018 - 2 U 39/17, MDR 2018, 65 - Unsere 6 gegen Erkältung).

    Dies folgt aus der besonderen Sensibilität des Verbrauchers für Preisnachlässe; er ist durch Rabattwerbung leicht zu beeinflussen (BGH, Urteil vom 08. Mai 2013 - I ZR 98/12, GRUR 2013, 1264, bei juris Rz. 19, m.w.N. - RezeptBonus).

  • BGH, 20.09.2018 - III ZR 374/17

    Erstattung der Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen im Zusammenhang

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2018 - 2 U 26/18
    Die Krankheitskostenversicherung verpflichtet den Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer nur zum Ersatz derjenigen Aufwendungen, die diesem in Bezug auf das versicherte Risiko zur Erfüllung von Verpflichtungen aus berechtigten Ansprüchen Dritter erwachsen sind (BGHZ 154, 154, bei juris Rz. 11, m.w.N.; BGH, Hinweisbeschluss vom 20. September 2018 - III ZR 374/17, bei juris Rz. 16).
  • LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 90/13

    Köln - DocMorris-Ordnungsgeld aufgehoben

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2018 - 2 U 26/18
    Von daher steht der Bonus einem Preisnachlass auf die Ausgangsbestellung - anders als dies bei einer Bargutschrift der Fall sein könnte (dazu LG Köln, Urteil vom 22. März 2017 - 84 O 90/13, bei juris Rz. 27), was der Senat aber nicht zu entscheiden hat - auch wirtschaftlich nicht gleich.
  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14

    Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2018 - 2 U 26/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 28. April 2016 - I ZR 254/14, bei juris Rz. 87 - Kinderstube) schuldet der Abgemahnte Kostenerstattung für eine nur teilweise berechtigte Abmahnung nur im Umfang des darin abgemahnten, begründeten Unterlassungsanspruchs, wobei die Gesamtkosten anteilig zu verteilen sind und dem Abmahner kein Degressionsprivileg zugutekommt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 149/07, GRUR 2010, 744, Rn. 52 - Sondernewsletter).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2018 - 2 U 26/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 28. April 2016 - I ZR 254/14, bei juris Rz. 87 - Kinderstube) schuldet der Abgemahnte Kostenerstattung für eine nur teilweise berechtigte Abmahnung nur im Umfang des darin abgemahnten, begründeten Unterlassungsanspruchs, wobei die Gesamtkosten anteilig zu verteilen sind und dem Abmahner kein Degressionsprivileg zugutekommt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 149/07, GRUR 2010, 744, Rn. 52 - Sondernewsletter).
  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2018 - 2 U 26/18
    Die Krankheitskostenversicherung verpflichtet den Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer nur zum Ersatz derjenigen Aufwendungen, die diesem in Bezug auf das versicherte Risiko zur Erfüllung von Verpflichtungen aus berechtigten Ansprüchen Dritter erwachsen sind (BGHZ 154, 154, bei juris Rz. 11, m.w.N.; BGH, Hinweisbeschluss vom 20. September 2018 - III ZR 374/17, bei juris Rz. 16).
  • OLG Stuttgart, 22.02.2018 - 2 U 39/17

    Unsere 6 gegen Erkältung - Wettbewerbsverstoß: Geringwertigkeitsgrenze für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2018 - 2 U 26/18
    Denn er liegt über der nach der Rechtsprechung zulässigen Geringwertigkeitsgrenze für Zugaben von einem Euro je Arzneimittel (vgl. BGH, Urteil vom 08. Mai 2013 - I ZR 98/12, GRUR 2013, 1264, bei juris Rz. 18 ff., m.w.N. - RezeptBonus; OLG Stuttgart, Urteil vom 22. Februar 2018 - 2 U 39/17, MDR 2018, 65 - Unsere 6 gegen Erkältung).
  • OLG Hamm, 12.11.2013 - 4 U 31/13

    Wettbewerbswidrige Gutscheine bei Kfz-Reparaturen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2018 - 2 U 26/18
    Ein unternehmerisches Verhalten, das den Kunden verleiten solle, seine Pflichten gegenüber der Versicherung zu verletzen und einen Betrug zu begehen, stelle eine Verletzung der fachlichen Sorgfalt im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 UWG gegenüber dem Verbraucher dar (OLG Stuttgart, Urteil vom 23.02.2017 - 2 U 113/16; OLG Hamm, Urteil vom 12.11.2013 - 4 U 31/13).
  • BGH, 20.02.2020 - I ZR 5/19

    Sofort-Bonus II - Arzneimittelbewerbung mit Sofort-Bonus: Wettbewerbswidrigkeit

    Auf die Anschlussberufung der Beklagten hat das Berufungsgericht das Urteil erster Instanz dahin abgeändert, dass die Beklagte an die Klägerin lediglich 1.246,33 EUR nebst Zinsen zu zahlen hat (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2019, 224 = WRP 2019, 506).

    (3) Dem steht nicht entgegen, dass ausländische Versandapotheken gemäß den Ausführungen zu vorstehend Rn. 19 gerade nicht der Preisbindung unterliegen (EuGH, GRUR 2016, 1312 - Deutsche Parkinson Vereinigung), also verschreibungspflichtige Arzneimittel billiger als nationale Apotheken anbieten dürfen (aA Wiesener, GesR 2019, 434 f.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.12.2018 - I-2 U 26/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,45274
OLG Düsseldorf, 20.12.2018 - I-2 U 26/18 (https://dejure.org/2018,45274)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2018 - I-2 U 26/18 (https://dejure.org/2018,45274)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 2018 - I-2 U 26/18 (https://dejure.org/2018,45274)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,45274) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Abmahnbare Werbung mit abgelaufenen Patent

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit abgelaufenem Patent

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung durch Hinweis auf abgelaufenes Patent

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Ansprüche wegen Patentberühmung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 101/02

    Vitamin-Zell-Komplex

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2018 - 2 U 26/18
    Für die Eigenschaft als Mitbewerber kommt es nämlich allein auf das tatsächliche Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses an (BGH, GRUR 2005, 519, 520 - Vitamin-Zell-Komplex).

    Es ist grundsätzlich sogar unerheblich, ob die unternehmerische Tätigkeit im Einzelfall rechtlich erlaubt ist (vgl. BGH, GRUR 2005, 519, 520 - Vitamin-Zell-Komplex; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, a.a.O., § 2 Rn. 27 m. w. N.).

    Selbst derjenige, der sein Unternehmen oder seinen Produktabsatz in rechtlich unzulässiger Weise betreibt, kann daher ein schutzwürdiges Interesse an der Unterbindung unlauteren Wettbewerbs durch Mitbewerber haben, zumal dadurch auch das Allgemeininteresse an unverfälschtem Wettbewerb geschützt wird (BGH GRUR 2005, 519, 520 - Vitamin-Zell-Komplex).

    So kann z.B. sogar der Hersteller eines Produkts, dessen Vertrieb unzulässig ist, Ansprüche gegen einen Mitbewerber unter dem Gesichtspunkt des "ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes" geltend machen (BGH, GRUR 2005, 519, 520 - Vitamin-Zell-Komplex; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 2 Rn. 27).

    Lediglich bei der Beurteilung der Frage, ob dem Anspruchsteller ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht, ist gegebenenfalls zu berücksichtigen, dass ein tatsächlich zu erwartender Gewinn dann nicht ersatzfähig ist, wenn er nur durch Verletzung eines gesetzlichen Verbots oder mit rechtswidrigen Mitteln hätte erzielt werden können (BGH, GRUR 2005, 519, 520 - Vitamin-Zell-Komplex).

  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 88/08

    Opel-Blitz II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2018 - 2 U 26/18
    Die von der Beklagten in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs "E" (GRUR 2010, 726 ff.) sei hier im Zusammenhang mit dem Lizenzierungsinteresse derKlägerin nicht einschlägig.

    Die "E"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2010, 726) hat das Landgericht mit Recht nicht als einschlägig angesehen.

    Begründet hat er dies damit, dass die Herkunftsfunktion der Marke nicht verletzt sei, wenn ein Spielzeugauto als maßstabgetreu verkleinertes Modell eines real existierenden Vorbildfahrzeuges einschließlich der auf dem Vorbildfahrzeug angebrachten Marken hergestellt werde, da der Verkehr das Modell als originalgetreue Nachbildung und die Marke nicht als Hinweis auf den Hersteller des Spielzeugautos, sondern allenfalls als Hinweis auf den Hersteller des Vorbildfahrzeuges verstehe (GRUR 2010, 726 Rn. 19 ff.).

    Insbesondere werde deren Qualitäts-, Werbe-, Kommunikations- oder Investitionsfunktion durch die Verwendung des Klagezeichens auf dem Modellauto der Beklagten nicht beeinträchtigt, weil das Zeichen vom Verkehr schon nicht mit von dem klagenden Automobilhersteller hergestellten Spielzeugautos in Verbindung gebracht werde (GRUR 2010, 726 Rn. 25).

    Da dies bei dem Vertrieb der Spielzeugautos der Beklagten unterbleibe, diese vielmehr ihre eigenen Marken verwende und sich jeglicher Zusammenhang allein aus der spielzeughaft verkleinerten Nachbildung des Originals zwangsläufig wie beiläufig ergebe, fehle es an dem Merkmal der unlauteren Ausnutzung (GRUR 2010, 726 Rn. 25).

    Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts beschränke sich der Zusammenhang, den die Beklagte mit ihrem Produkt zu der Marke des Automobilherstellers herstelle, auf Bezüge, die sich aus der Nachbildung des Originals zwangsläufig ergäben (GRUR 2010, 726 Rn. 30).

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2013 - 2 U 92/11

    Der Wiedereinsetzung kommt nicht die Wirkung zu, dass eine unwahre Angabe über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2018 - 2 U 26/18
    Im Allgemeinen wird der Hinweis auf ein Patentrecht nämlich dahingehend verstanden, das Produkt sei im Ganzen oder in Teilen gegen Nachahmung geschützt, biete in bestimmter Beziehung Neues und weise Vorzüge auf gegenüber gleichartigen Erzeugnissen anderer Hersteller, für die ein Schutzrecht nicht besteht (vgl. BGH, GRUR 1961, 241 - Socsil; GRUR 1964, 144 - Sintex; GRUR 1984, 741 - Patented; Senat, GRUR-RR 2014, 1, 2 - Schneeschieber).

    Ebenso versteht der Verkehr die Bewerbung einer Ware als"patentiert" als Hinweis auf ein bestehendes Patent (vgl. Senat, GRUR-RR 2014, 1, 2; Bornkamm/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 5 Rn. 4.128).

    DasPatent, auf das sich der Werbende in der Werbung beruft, muss daher tatsächlich erteilt und seine Schutzdauer darf noch nicht abgelaufen sein (Senat, GRUR-RR 2014, 1, 2; Bornkamm/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 5 Rn. 4.127).

  • BGH, 10.04.2014 - I ZR 43/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Internet-Werbung für "nickelfreie"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2018 - 2 U 26/18
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten des einen Wettbewerbers den anderen beeinträchtigen, d.h. im Absatz behindern oder stören kann (vgl. BGH, GRUR 2014, 1114 Rn. 24 - nickelfrei; GRUR 2016, 828 Rn. 20 - Kundenbewertung im Internet, m. w. N.).

    Danach besteht zum Beispiel regelmäßig ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, wenn die eine Partei als Inhaber eines Schutzrechts oder als Inhaber von ausschließlichen Nutzungsrechten an einem Schutzrecht die Herstellung oder den Vertrieb eines von diesem Schutzrecht erfassten Produkts lizenziert und die andere Partei dem Schutzrecht entsprechende Produkte anbietet oder vertreibt (BGH, GRUR 2014, 1114 Rn. 33 - nickelfrei; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 2 Rn. 110c).

  • BGH, 21.01.2016 - I ZR 252/14

    Kundenbewertung im Internet - Wettbewerbsverstoß: Bestimmung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2018 - 2 U 26/18
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten des einen Wettbewerbers den anderen beeinträchtigen, d.h. im Absatz behindern oder stören kann (vgl. BGH, GRUR 2014, 1114 Rn. 24 - nickelfrei; GRUR 2016, 828 Rn. 20 - Kundenbewertung im Internet, m. w. N.).

    Dafür ist nicht Voraussetzung, dass die Parteien auf der gleichen Vertriebsstufe tätig sind, solange sie letztlich gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen (vgl. BGH, GRUR 1114 Rn. 27 - nickelfrei; GRUR 2016, 828 Rn. 20 - Kundenbewertung im Internet, m. w. N.).

  • BGH, 05.07.1984 - I ZR 88/82

    PATENDED

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2018 - 2 U 26/18
    Im Allgemeinen wird der Hinweis auf ein Patentrecht nämlich dahingehend verstanden, das Produkt sei im Ganzen oder in Teilen gegen Nachahmung geschützt, biete in bestimmter Beziehung Neues und weise Vorzüge auf gegenüber gleichartigen Erzeugnissen anderer Hersteller, für die ein Schutzrecht nicht besteht (vgl. BGH, GRUR 1961, 241 - Socsil; GRUR 1964, 144 - Sintex; GRUR 1984, 741 - Patented; Senat, GRUR-RR 2014, 1, 2 - Schneeschieber).
  • BGH, 27.09.1963 - Ib ZR 24/62
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2018 - 2 U 26/18
    Im Allgemeinen wird der Hinweis auf ein Patentrecht nämlich dahingehend verstanden, das Produkt sei im Ganzen oder in Teilen gegen Nachahmung geschützt, biete in bestimmter Beziehung Neues und weise Vorzüge auf gegenüber gleichartigen Erzeugnissen anderer Hersteller, für die ein Schutzrecht nicht besteht (vgl. BGH, GRUR 1961, 241 - Socsil; GRUR 1964, 144 - Sintex; GRUR 1984, 741 - Patented; Senat, GRUR-RR 2014, 1, 2 - Schneeschieber).
  • BGH, 27.09.1960 - I ZR 56/59

    Unlautere Wettbewerbshandlung durch Hervorrufen des Anscheins eines besonders

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2018 - 2 U 26/18
    Im Allgemeinen wird der Hinweis auf ein Patentrecht nämlich dahingehend verstanden, das Produkt sei im Ganzen oder in Teilen gegen Nachahmung geschützt, biete in bestimmter Beziehung Neues und weise Vorzüge auf gegenüber gleichartigen Erzeugnissen anderer Hersteller, für die ein Schutzrecht nicht besteht (vgl. BGH, GRUR 1961, 241 - Socsil; GRUR 1964, 144 - Sintex; GRUR 1984, 741 - Patented; Senat, GRUR-RR 2014, 1, 2 - Schneeschieber).
  • LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4b O 80/17

    Spielzeugautos für Autorennbahnen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2018 - 2 U 26/18
    Auf einen von der Klägerin daraufhin gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung untersagte das Landgericht der Beklagten durch Urteil vom 18.07.2017 (Az.: 4b O 80/17; Anlage rop 1), im geschäftlichen Verkehr mit Spielzeugautos zu Zwecken des Wettbewerbs die Angabe "DE-Patent 197 41 XXX.5-09" und / oder "DE Patent-Nr. 197 41 XXX" und / oder "mit einem patentierten Stromabnehmer" zu benutzen.
  • OLG Hamburg, 14.05.2020 - 5 U 84/16

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassunganspruch wegen unlauterer Nachahmung Echtwaffe

    Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht auch dann, wenn zwischen den Vorteilen, die die eine Partei durch eine Maßnahme für ihr Unternehmen zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die die andere Partei dadurch erleidet, eine Wechselwirkung in dem Sinne besteht, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann (OLG Düsseldorf, BeckRS 2018, 34557 Rn. 35).

    Hiernach besteht regelmäßig ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, wenn die eine Partei als Inhaber eines Schutzrechts oder als Inhaber von ausschließlichen Nutzungsrechten an einem Schutzrecht die Herstellung oder den Vertrieb eines von diesem Schutzrecht erfassten Produkts lizenziert und die andere Partei dem Schutzrecht entsprechende Produkte anbietet oder vertreibt (OLG Düsseldorf, BeckRS 2018, 34557 Rn. 35; BGH, GRUR 2014, 1114 Rn. 33 - nickelfrei).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 04.12.2019 - L 2 U 26/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,50853
LSG Hamburg, 04.12.2019 - L 2 U 26/18 (https://dejure.org/2019,50853)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 04.12.2019 - L 2 U 26/18 (https://dejure.org/2019,50853)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2019 - L 2 U 26/18 (https://dejure.org/2019,50853)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,50853) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 26.05.1977 - 2 RU 80/76

    Ersatzpflicht - Nicht unfallbedingte Erkrankung - Hinzutreten einer

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.12.2019 - L 2 U 26/18
    Erst nach Beendigung der unfallfremden Arbeitsunfähigkeit ist dann Verletztengeld zu zahlen (BSG, Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 RU 80/76, BSGE 44, 22).
  • BSG, 26.11.1987 - 2 RU 22/87

    Zur Gleichbewertung der MdE im sozialen Entschädigungsrecht und in der

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.12.2019 - L 2 U 26/18
    Es ist auf den Maßstab der individuellen Erwerbsfähigkeit des Verletzten vor Eintritt des Versicherungsfalls abzustellen (BSG, Urteil vom 26. November 1987 - 2 RU 22/87, SozR 2200 § 581 Nr. 27).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 24.07.2018 - B 2 U 26/18 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23951
BSG, 24.07.2018 - B 2 U 26/18 B (https://dejure.org/2018,23951)
BSG, Entscheidung vom 24.07.2018 - B 2 U 26/18 B (https://dejure.org/2018,23951)
BSG, Entscheidung vom 24. Juli 2018 - B 2 U 26/18 B (https://dejure.org/2018,23951)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,23951) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht