Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 18.09.2015

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - I-2 U 33/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,15880
OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - I-2 U 33/15 (https://dejure.org/2018,15880)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.02.2018 - I-2 U 33/15 (https://dejure.org/2018,15880)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Februar 2018 - I-2 U 33/15 (https://dejure.org/2018,15880)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,15880) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (70)

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 15 U 31/14

    Erweiterung der Patentverletzungsklage auf weitere Ausführungsformen in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 2 U 33/15
    Daher ist im Fall einer Klageerweiterung die Einlegung einer Anschlussberufung erforderlich (BGH, NJW 2008, 1953, 1954; NJW 2009, 1870; GRUR 2012, 180 - Werbegeschenke; NJW 2015, 2812; OLG Düsseldorf, GRUR 2015, 299, 303 - Kupplungsvorrichtung; GRUR-RR 2017, 249, 251 - Lichtemittierende Vorrichtung; Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl. 2017,§ 264 Rz. 3).

    Demzufolge kann auch der in erster Instanz obsiegende Kläger, der in der Berufungsinstanz dieselben Ansprüche wegen Patentverletzung auf eine weitere Ausführungsform erstrecken möchte, die nicht Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens war, dieses Ziel jedenfalls dann, wenn wie hier die Frist für eine selbstständige Berufung abgelaufen ist, nur dadurch erreichen, dass er eine Anschlussberufung einlegt (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2017, 249, 251 - Lichtemittierende Vorrichtung m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit guten Gründen eine Einschränkung des Anwendungsbereichs des § 524 Abs. 2 S. 2 ZPO im Wege der teleologischen Reduktion sowohl für klageerweiternde Schriftsätze als auch für klageändernde Anschlussberufungen abgelehnt worden (BGH, NJW 2008, 1953; NJW 2009, 1870; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2017, 249, 255 - Lichtemittierende Vorrichtung).

    Aus § 524 Abs. 2 S. 2 ZPO folgt, dass eine Verlängerung der Berufungserwiderungsfrist zugleich auch eine Verlängerung der Anschlussberufungsfrist bewirkt (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2017, 249, 251 - Lichtemittierende Vorrichtung; BeckOK ZPO/Wulf, 25. Edition, Stand: 15.06.2017, § 524 Rz. 19).

  • BGH, 05.04.2011 - X ZR 86/10

    Cinch-Stecker

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 2 U 33/15
    Unterlassungsansprüche stehen dem Inhaber jedenfalls dann zu, wenn er sich mit der Lizenzierung nicht sämtlicher Rechte aus dem Schutzrecht begeben hat (BGHZ 176, 311 = GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone; BGH, GRUR 2011, 711 - Cinch-Stecker).

    Letzteres ist bejaht worden, wenn der Patentinhaber vom Lizenznehmer die Zahlung von Lizenzgebühren verlangen kann, deren Höhe vom Umsatz abhängig ist (BGH, GRUR 2011, 711 - Cinch-Stecker m. w. N.), oder wenn als Gegenleistung für die Lizenzvergabe eine Warenbezugsverpflichtung vereinbart worden ist (BGHZ 176, 311 = GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone).

    Die für eine Klage auf Feststellung der Schadenersatzpflicht erforderliche Wahrscheinlichkeit, dass dem Schutzrechtsinhaber aus der geltend gemachten Verletzungshandlung ein eigener Schaden entstanden ist, liegt in der Regel vor, wenn der Schutzrechtsinhaber in einer der genannten Weisen an der Ausübung der Lizenz durch den Lizenznehmer wirtschaftlich partizipiert (BGHZ 176, 311 = GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone; BGH, GRUR 2011, 711 - Cinch-Stecker).

    Allgemein gilt, dass der Schutzrechtsinhaber, der eine ausschließliche Lizenz vergeben hat, eigene Ansprüche gegen den Verletzer geltend machen kann, soweit er durch die Verletzung "betroffen" ist oder ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung hat (BGH, GRUR 2011, 711 - Cinch-Stecker m. zahlreichen N. zur Literatur; OLG Düsseldorf Urt. v. 07.02.2013, Az.: I-2 U 8/09, BeckRS 2013, 12505).

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2012 - 2 U 58/10

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 2 U 33/15
    Die vorstehenden Erwägungen gelten unabhängig davon, ob die hier geltend gemachten Schadenersatzansprüche ganz oder zum Teil verjährt sind, denn die im Falle einer Verjährung übrig bleibenden Ansprüche auf Restschadenersatz unterliegen in Bezug auf die Verwirkung denselben Grundsätzen wie der ursprüngliche Schadenersatzanspruch (vgl. Senat, GRUR-RR 2013, 1, 3 - Haubenstretchautomat; OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.12.2015, Az.: I-2 U 30/10, BeckRS 2016, 03303).

    Da die Einschätzung, ob die Voraussetzungen des § 145 PatG gegeben sind, insbesondere ob der Gegenstand der Klagerweiterung dieselbe oder eine gleichartige Handlung im Sinne dieser Bestimmung betrifft, in jedem konkreten Einzelfall besonderen Schwierigkeiten unterliegt und sich häufig auch nicht hinreichend sicher vorhersehen lässt, wie die in einem erneuten Verfahren mit der Sache befassten Gerichte die Frage entscheiden werden, kann vom Kläger nicht verlangt werden, dass er das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Bestimmung zutreffend einschätzt; die Sachdienlichkeit fehlt deshalb erst dann, wenn § 145 PatG ersichtlich nicht einschlägig ist (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, GRUR-RR 2013, 1, 2 - Haubenstretchautomat; InstGE 10, 248 - Occluder; Urt. v. 27.10.2011, Az.: I-2 U 84/10 = GRUR-Prax 2012, 212).

    Die mangels Zustimmung der Beklagten zur Erweiterung der Klage erforderliche Sachdienlichkeit setzt voraus, dass ein ansonsten drohender neuer Rechtsstreit vermieden wird und der bisherige Streitstoff erster Instanz verwendet werden kann (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 1, 2 - Haubenstretchautomat).

  • BGH, 13.01.2012 - V ZR 183/10

    Zulässigkeit einer Widerklage in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 2 U 33/15
    Schon daraus folgt, dass das Tatsachenvorbringen, auf das die Klageänderung (bzw. -erweiterung), Aufrechnung oder Widerklage gestützt wird, nur die in jener Norm enthaltenen Anforderungen erfüllen muss (BGH, NJW-RR 2012, 429, 430).

    Nur durch die Bezugnahme auf § 529 ZPO soll eine "Flucht in die Widerklage" mit dem Ziel der Verfahrensverzögerung in der Berufungsinstanz (BT-Dr 14/4722, S. 102) verhindert werden (BGH, NJW-RR 2012, 429, 430; wohl auch: BGH NJW-RR 2010, 1508, 1509; BGH, NJW 2009, 3722, 3723 - Tripp-Trapp-Stuhl; Cepl/Voß/Cassardt, Prozessrechtskommentar zum Gewerblichen Rechtschutz, § 533 Rz. 36; Stein/Jonas/Althammer, ZPO, 22. Aufl., § 533 Rz. 17; für die Parteierweiterung: Crummenerl, GRUR 2009, 245, 247).

    Wird im Hinblick auf die nur für die Klageänderung, Aufrechnung oder Widerklage relevanten Tatsachen eine ergänzende Beweisaufnahme erforderlich, kann dies bei fehlender Einwilligung des Gegners allenfalls dazu führen, dass die Sachdienlichkeit i.S.v. § 533 Nr. 1 ZPO zu verneinen ist (BGH, NJW-RR 2012, 429, 430).

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 125/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 2 U 33/15
    Hintergrund der in den besagten Vorschriften enthaltenen Regelung ist die Vorstellung des Gesetzgebers, dass der Inhaber eines Verfahrenspatents den ihm zustehenden wirtschaftlichen Wert der Erfindung nicht in angemessener Weise ausschöpfen kann, wenn ihm nicht auch der Handel mit den durch das Verfahren unmittelbar hervorgebrachten Erzeugnissen vorbehalten bleibt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.01.2010, Az.: I-2 U 125/08, BeckRS 2010, 15664; LG Düsseldorf, InstGE 7, 70, 84 - Videosignal-Codierung I, m. w. Nachw.).

    Eine "Unmittelbarkeit" zwischen Verfahren und Erzeugnis im Sinne des § 9 S. 2 Nr. 3 PatG ist zunächst und ohne Weiteres dann zu bejahen, wenn es sich bei dem angegriffenen Produkt um einen Gegenstand handelt, der mit Abschluss des allerletzten Schritts des geschützten Verfahrens erhalten wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.01.2010, Az.: I-2 U 125/08, BeckRS 2010, 15664; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 15 - SMD-Widerstand; Benkard/Scharen, Patentgesetz, 11. Aufl., § 9 PatG Rz. 55; Schulte/Rinken, Patentgesetz, 10. Aufl., § 9 PatG, Rz. 102).

    Losgelöst von der vorstehenden, rein zeitlich-chronologischen Betrachtung ist eine "Unmittelbarkeit" nach zutreffender Auffassung vielmehr auch dann gegeben, wenn sich das angegriffene Erzeugnis zwar nicht als Resultat des zeitlich letzten Verfahrensschritts darstellt, sondern als ein Zwischenprodukt, das im Anschluss an das patentgeschützte Verfahren weiteren Behandlungsmaßnahmen unterzogen worden ist, sofern das patentierte Verfahren zur Hervorbringung des Erzeugnisses bestimmungsgemäß und nach der Verkehrsanschauung wesentlich beigetragen hat und das durch die Erfindung geschaffene Erzeugnis seine charakteristischen Eigenschaften und seine Selbständigkeit durch die weiteren Behandlungsschritte nicht eingebüßt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.01.2010, Az.: I-2 U 125/08, BeckRS 2010, 15664; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 15 - SMD-Widerstand; LG Düsseldorf, Entscheidungen 1997, 31, 37 - Halbleiterbauelement; LG Düsseldorf, InstGE 7, 70, 87 - Videosignal-Codierung I; Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 PatG Rz. 55; Schulte/Rinken, a.a.O., § 9 PatG Rz. 108 m.w.N.; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 10. Aufl., Abschn. A, Rz. 315).

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2008 - 2 U 65/07

    Unterlassung der Herstellung und des Inverkehrbringens kollabierbarer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 2 U 33/15
    Mögen die Schutzrechte auch parallel sein, so ist jedes Schutzrecht doch aus sich selbst heraus unter Heranziehung von dessen Beschreibung und Zeichnungen auszulegen (vgl. Senat, InstGE 10, 248 - Occluder).

    Das ist in der Regel zu bejahen, wenn mit der Klageerweiterung ein neues Schutzrecht geltend gemacht wird, das dieselbe Erfindung betrifft, mit ihm dieselbe Ausführungsform wie mit dem ursprünglichen Klageschutzrecht angegriffen wird und der Kläger im Falle einer gesonderten erstinstanzlichen Klage ernsthaft damit rechnen muss, dass ihm mit gewichtigen Argumenten der Zwang der Klagenkonzentration nach § 145 PatG erfolgreich entgegen gehalten wird (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 6, 47 - Melkautomat; InstGE 10, 248 - Occluder; InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissioniersystem; Kühnen, Handbuch d. Patentverletzung, 10. Aufl., Abschnitt E, Rz. 81).

    Da die Einschätzung, ob die Voraussetzungen des § 145 PatG gegeben sind, insbesondere ob der Gegenstand der Klagerweiterung dieselbe oder eine gleichartige Handlung im Sinne dieser Bestimmung betrifft, in jedem konkreten Einzelfall besonderen Schwierigkeiten unterliegt und sich häufig auch nicht hinreichend sicher vorhersehen lässt, wie die in einem erneuten Verfahren mit der Sache befassten Gerichte die Frage entscheiden werden, kann vom Kläger nicht verlangt werden, dass er das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Bestimmung zutreffend einschätzt; die Sachdienlichkeit fehlt deshalb erst dann, wenn § 145 PatG ersichtlich nicht einschlägig ist (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, GRUR-RR 2013, 1, 2 - Haubenstretchautomat; InstGE 10, 248 - Occluder; Urt. v. 27.10.2011, Az.: I-2 U 84/10 = GRUR-Prax 2012, 212).

  • BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05

    Tintenpatrone

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 2 U 33/15
    Unterlassungsansprüche stehen dem Inhaber jedenfalls dann zu, wenn er sich mit der Lizenzierung nicht sämtlicher Rechte aus dem Schutzrecht begeben hat (BGHZ 176, 311 = GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone; BGH, GRUR 2011, 711 - Cinch-Stecker).

    Letzteres ist bejaht worden, wenn der Patentinhaber vom Lizenznehmer die Zahlung von Lizenzgebühren verlangen kann, deren Höhe vom Umsatz abhängig ist (BGH, GRUR 2011, 711 - Cinch-Stecker m. w. N.), oder wenn als Gegenleistung für die Lizenzvergabe eine Warenbezugsverpflichtung vereinbart worden ist (BGHZ 176, 311 = GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone).

    Die für eine Klage auf Feststellung der Schadenersatzpflicht erforderliche Wahrscheinlichkeit, dass dem Schutzrechtsinhaber aus der geltend gemachten Verletzungshandlung ein eigener Schaden entstanden ist, liegt in der Regel vor, wenn der Schutzrechtsinhaber in einer der genannten Weisen an der Ausübung der Lizenz durch den Lizenznehmer wirtschaftlich partizipiert (BGHZ 176, 311 = GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone; BGH, GRUR 2011, 711 - Cinch-Stecker).

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 2 U 33/15
    Der Einbeziehung der erstmalig in der Berufungsinstanz geltend gemachten, auf das Klagepatent II gestützten Ansprüche steht auch nicht entgegen, dass die Berufung durch die Beklagte eingelegt wurde, denn der Kläger hat seinen Klageerweiterungsschriftsatz innerhalb der Berufungserwiderungsfrist zur Akte gereicht und damit die Frist für eine Anschlussberufung (§ 524 Abs. 2 ZPO) gewahrt (vgl. hierzu: BGH, NJW 2008, 1953 Rz. 11; OLG Düsseldorf, GRUR 2015, 299 - Kupplungsvorrichtung; BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, 25. Edition, Stand: 15.06.2017, § 263 Rz. 11).

    Daher ist im Fall einer Klageerweiterung die Einlegung einer Anschlussberufung erforderlich (BGH, NJW 2008, 1953, 1954; NJW 2009, 1870; GRUR 2012, 180 - Werbegeschenke; NJW 2015, 2812; OLG Düsseldorf, GRUR 2015, 299, 303 - Kupplungsvorrichtung; GRUR-RR 2017, 249, 251 - Lichtemittierende Vorrichtung; Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl. 2017,§ 264 Rz. 3).

    Vor diesem Hintergrund ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit guten Gründen eine Einschränkung des Anwendungsbereichs des § 524 Abs. 2 S. 2 ZPO im Wege der teleologischen Reduktion sowohl für klageerweiternde Schriftsätze als auch für klageändernde Anschlussberufungen abgelehnt worden (BGH, NJW 2008, 1953; NJW 2009, 1870; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2017, 249, 255 - Lichtemittierende Vorrichtung).

  • BGH, 07.05.2015 - VII ZR 145/12

    Vergütungsklage nach Bestellerkündigung eines Werklieferungsvertrages: Behandlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 2 U 33/15
    Daher ist im Fall einer Klageerweiterung die Einlegung einer Anschlussberufung erforderlich (BGH, NJW 2008, 1953, 1954; NJW 2009, 1870; GRUR 2012, 180 - Werbegeschenke; NJW 2015, 2812; OLG Düsseldorf, GRUR 2015, 299, 303 - Kupplungsvorrichtung; GRUR-RR 2017, 249, 251 - Lichtemittierende Vorrichtung; Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl. 2017,§ 264 Rz. 3).

    Will er die Grenzen neu bestimmen und sich nicht auf die Abwehr der Berufung beschränken, kann er dies nur im Wege der Anschlussberufung erreichen (BGH, NJW 2015, 2812, 2814).

  • OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 15 U 27/14

    Verhältnis des Anspruchs auf Einräumung einer Mitberechtigung an einem Patent und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 2 U 33/15
    Der Einbeziehung der erstmalig in der Berufungsinstanz geltend gemachten, auf das Klagepatent II gestützten Ansprüche steht auch nicht entgegen, dass die Berufung durch die Beklagte eingelegt wurde, denn der Kläger hat seinen Klageerweiterungsschriftsatz innerhalb der Berufungserwiderungsfrist zur Akte gereicht und damit die Frist für eine Anschlussberufung (§ 524 Abs. 2 ZPO) gewahrt (vgl. hierzu: BGH, NJW 2008, 1953 Rz. 11; OLG Düsseldorf, GRUR 2015, 299 - Kupplungsvorrichtung; BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, 25. Edition, Stand: 15.06.2017, § 263 Rz. 11).

    Daher ist im Fall einer Klageerweiterung die Einlegung einer Anschlussberufung erforderlich (BGH, NJW 2008, 1953, 1954; NJW 2009, 1870; GRUR 2012, 180 - Werbegeschenke; NJW 2015, 2812; OLG Düsseldorf, GRUR 2015, 299, 303 - Kupplungsvorrichtung; GRUR-RR 2017, 249, 251 - Lichtemittierende Vorrichtung; Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl. 2017,§ 264 Rz. 3).

  • OLG München, 18.10.2007 - 6 U 3435/06
  • OLG Düsseldorf, 03.09.2009 - 2 U 96/07

    Sachdienlichkeit der Erweiterung der Klage um ein weiteres Patent in der

  • OLG Karlsruhe, 14.01.2009 - 6 U 54/06

    Patentrecht: Verletzung eines Patents betreffend elektrische SMD-Widerstände;

  • BGH, 12.03.2009 - VII ZR 26/06

    Anspruch des Erwerbers einer mangelhaften Eigentumswohnung auf Schadensersatz

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

  • LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 508/05

    Geltendmachung von Rechten hinsichtlich des Gebrauchs und des Inverkehrbringens

  • OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 29/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum Aufwickeln

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 30/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches Testgerät

  • BGH, 15.12.2015 - X ZR 30/14

    Glasfasern II - Patentverletzungsverfahren: Schutzbereich eines

  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

  • OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - 15 U 106/14

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für einen Dichtstreifen für

  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 127/13

    Berufung im Rückgriffsprozess eines Transportversicherers gegen ein

  • OLG Düsseldorf, 08.04.2015 - 2 U 16/14

    Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten

  • BGH, 04.07.2014 - V ZR 298/13

    Zahlungsklage eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft:

  • BGH, 29.07.2014 - X ZR 5/13
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2013 - 2 U 8/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum Färben von

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 29/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein WC-Sitzgelenk mit einer

  • BGH, 06.02.2014 - I ZR 86/12

    Urheberrecht an der Filmaufnahme eines Fluchtversuchs aus der DDR - Peter Fechter

  • OLG Frankfurt, 10.07.2013 - 23 U 66/12

    Zur Zulässigkeit der Erhebung einer Widerklage in der Berufungsinstanz

  • BGH, 17.05.2011 - X ZR 77/10

    Treppenlift

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - 2 U 84/10

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine kollabierbare

  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 41/10

    Werbegeschenke

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11

    Palettenbehälter II

  • BGH, 20.07.2010 - EnZR 23/09

    Stromnetznutzungsentgelt IV

  • BGH, 25.01.2011 - X ZR 69/08

    Raffvorhang

  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

  • LG Düsseldorf, 16.03.1993 - 4 O 137/92

    Vorrichtung zur induktiven Übertragung und Auswertung von Signalen von einer

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 98/06

    Tripp-Trapp-Stuhl

  • BGH, 27.01.2010 - XII ZR 148/07

    Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz; Auslegung eines

  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R

    Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz -

  • BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 180/88

    Anmeldezeitraum von Ansprüchen zur Invaliditätsentschädigung - Zulässigkeit der

  • BGH, 22.05.1990 - X ZR 124/88

    Ermittlung des einem Patent zugrunde liegenden technischen Problems

  • BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 58/82

    Wirksamkeit einer in zulässiger Weise eingelegten unselbständigen

  • BGH, 21.02.1989 - X ZR 53/87

    Verletzung eines Patents für ein Pflanzenbehandlungsmittel; Ansprüche des

  • BGH, 23.03.1982 - KZR 5/81

    Zulässigkeit der Zwischenfeststellungsklage

  • OLG Düsseldorf, 25.09.2008 - 2 U 57/07

    Beschneiden von mehrlagigen Druckprodukten II

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

  • BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81

    Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; §

  • BGH, 31.01.1980 - VII ZR 96/79

    Beurteilung der Verzögerung der Erledigung eines Rechtsstreits; Berücksichtigung

  • BGH, 09.07.1996 - VI ZR 5/95

    Übergang des Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer

  • BGH, 25.06.1996 - VI ZR 117/95

    Voraussetzungen des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Sozialhilfeträger;

  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 218/06

    Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung vor dem Inkrafttreten des

  • BGH, 06.10.2005 - VII ZR 229/03

    Berücksichtigung einer nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung

  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

  • BGH, 06.03.2001 - VI ZR 30/00

    Kenntnis von der Person des Schädigers

  • BGH, 09.03.2000 - III ZR 198/99

    Verjährungsbeginn bei Regreß einer Berufsgenossenschaft

  • BGH, 06.12.2004 - II ZR 394/02

    Zulässigkeit einer erstmals im Berufungsrechtszug erhobenen Widerklage

  • BGH, 06.04.2004 - X ZR 132/02

    Aufrechnung mit einer Gegenforderung im Berufungsverfahren

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

  • OLG München, 27.04.2010 - 29 W 1209/10

    Unlauterer Wettbewerb: Verletzung des Kernbereichs einer gerichtlichen

  • BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14

    Patentverletzung: Verwirklichung der geschützten Lehre durch eine im

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2015 - 2 U 16/14

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents zur Herstellung eines

  • LG Düsseldorf, 19.12.2002 - 4a O 4/00
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2005 - 2 U 53/05

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung in einem Patentnichtigkeitsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Beleuchtungseinrichtung, da die

  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

  • LG Düsseldorf, 28.05.2015 - 4b O 117/13

    Mikromechanische Bauelemente

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 2 U 31/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents

    An dieser Stelle bleibt der Fachmann jedoch nicht stehen, sondern bezieht in seine Überlegungen mit ein, dass Patentanspruch 6 gerade nicht, wie die Klagepatentbeschreibung im Rahmen der Erläuterung des bevorzugten Ausführungsbeispiels, auf das die Erfindung nicht reduziert werden darf und das lediglich der Beschreibung von Möglichkeiten der Verwirklichung des Erfindungsgedankens dient (BGH, GRUR 2004, 1023 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779 f. - Ziehmaschinenzugeinheit; BGH, GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.02.2018, Az.: I-2 U 33/15, GRUR-RS 2018, 11286 m.w.N.), einen Vergleich mit einem "Signalstärken-Schwellenwert" verlangt, sondern auf einen Vergleich mit einem "Schwellenmesswert" ("treshold measurement value") abstellt.
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2019 - 2 U 11/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein L-Aminosäure produzierendes

    Dieser gegenüber jedermann wirkende Charakter der ausschließlichen Lizenz schließt es aus, die ausschließliche Lizenz durch eine spätere Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer rückwirkend in eine einfache Lizenz umzuwandeln (OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.02.2018, Az.: I-2 U 33/15, GRUR-RS 2018, 11286, Rz. 166).

    Bei der Erteilungsakte handelt es sich von vornherein um kein zulässiges Auslegungsmaterial, weil sie in Art. 64 EPÜ nicht erwähnt und auch nicht allgemein veröffentlicht ist (vgl. BGHZ 208, 182 - Glasfasern II; BGH, GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; BGH, GRUR 2002, 511, 513 f. - Kunststoffrohrteil; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.02.2018, Az.: I-2 U 33/15, GRUR-RS 2018, 11286, Rz. 86; GRUR 2015, 875, 876 - Rotorelemente; GRUR-RR 2014, 185, 196 - WC-Sitzgelenk; Kühnen, GRUR 2012, 664; Schulte/Rinken, Patentrecht, 10. Aufl., § 14 Rn. 54).

    Insofern können Äußerungen des Patentinhabers ebenso wie diejenigen des Patentprüfers während des Erteilungsverfahrens ein Indiz dafür sein, wie der Fachmann das betreffende Merkmal begreift (vgl. BGH, NJW 1997, 3377, 3380 - Weichvorrichtung; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.02.2018, Az.: I-2 U 33/15, GRUR-RS 2018, 11286, Rz. 86; Urt. v. 20.07.2017, Az.: I-15 U 61/16, Rz. 51; Urt. v. 07.04.2016, Az.: I-2 U 79/13, BeckRS 2016, 11229, Rz. 46; Urt. v. 05.03.2015, Az.: I-2 U 16/14, GRUR-RS 2015, 05649 - Antifolat; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Abschn. A, Rz. 84).

  • OLG Düsseldorf, 17.10.2019 - 2 U 12/18

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents;

    Dieser gegenüber jedermann wirkende Charakter der ausschließlichen Lizenz schließt es aus, die ausschließliche Lizenz durch eine spätere Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer rückwirkend in eine einfache Lizenz umzuwandeln (OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.02.2018, Az.: I-2 U 33/15, GRUR-RS 2018, 11286, Rz. 166).

    Bei der Erteilungsakte handelt es sich von vornherein um kein zulässiges Auslegungsmaterial, weil sie in Art. 64 EPÜ nicht erwähnt und auch nicht allgemein veröffentlicht ist (vgl. BGHZ 208, 182 - Glasfasern II; BGH, GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; BGH, GRUR 2002, 511, 513 f. - Kunststoffrohrteil; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.02.2018, Az.: I-2 U 33/15, GRUR-RS 2018, 11286, Rz. 86; GRUR 2015, 875, 876 - Rotorelemente; GRUR-RR 2014, 185, 196 - WC-Sitzgelenk; Kühnen, GRUR 2012, 664; Schulte/Rinken, Patentrecht, 10. Aufl., § 14 Rn. 54).

    Insofern können Äußerungen des Patentinhabers ebenso wie diejenigen des Patentprüfers während des Erteilungsverfahrens ein Indiz dafür sein, wie der Fachmann das betreffende Merkmal begreift (vgl. BGH, NJW 1997, 3377, 3380 - Weichvorrichtung; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.02.2018, Az.: I-2 U 33/15, GRUR-RS 2018, 11286, Rz. 86; Urt. v. 20.07.2017, Az.: I-15 U 61/16, Rz. 51; Urt. v. 07.04.2016, Az.: I-2 U 79/13, BeckRS 2016, 11229, Rz. 46; Urt. v. 05.03.2015, Az.: I-2 U 16/14, GRUR-RS 2015, 05649 - Antifolat; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Abschn. A, Rz. 84).

  • OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 58/22

    1. Die Grundsätze zur persönlichen Verantwortlichkeit des gesetzlichen Vertreters

    Zwar trifft es zu, dass Äußerungen des Anmelders im Erteilungsverfahren (nicht anders als ein Fachbuch) indizielle Bedeutung dafür haben können, wie der Fachmann das betreffende Merkmal begreift (BGH, NJW 1997, 3377, 3380 - Weichvorrichtung II; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.02.2018, Az.: I-2 U 33/15, BeckRS 2018, 11286 Rz. 86 - Polysiliziumschicht; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 14. Aufl., Abschn. A, Rz. 100).

    Bei der Erteilungsakte, die überdies nicht allgemein veröffentlich ist, handelt es sich demnach nicht um zulässiges Auslegungsmaterial (vgl. BGH, GRUR 2002, 511, 513 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2010, 602, 605 f. - Gelenkanordnung; GRUR 2016, 257, 259 - Glasfasern II; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.02.2018, Az.: I-2 U 33/15, BeckRS 2018, 11286 Rz. 86 - Polysiliziumschicht).

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2018 - 2 U 30/16

    Zur Form des Lizenzvertrags

    Das in der Vorinstanz erwirkte Unterlassungsurteil kann daher noch als Grundlage der Zwangsvollstreckung von Bedeutung sein und ist damit nicht gegenstandslos geworden, weshalb das Erlöschen des Klagepatents ausnahmsweise nicht zu einer Erledigung des Rechtsstreits geführt hat (BGH, GRUR 1990, 997, 1001 - Ethofumesat; GRUR 2010, 996 Rn. 15 - Bordako; Senat, Urt. v. 01.02.2018 - I-2 U 33/15; Benkard/Grabinski/Zülch, a.a.O., § 139 Rn. 33).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2021 - 2 U 14/21

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents

    Mit Rücksicht auf die Unschärfe der Anwendungsvoraussetzungen des § 145 PatG reicht es hierzu aus, wenn der Patentinhaber mit der ernsthaften Möglichkeit rechnen muss, dass ihm im Falle separater Klageerhebung aus dem weiteren Schutzrecht mit gewichtigen Argumenten § 145 PatG entgegen gehalten werden kann (OLG Düsseldorf, InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissionierungssystem; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.02.2018 - I-2 U 33/15 = BeckRS 2018, 11286 - Polysiliziumschicht).

    Gleiches gilt, soweit die neu hinzugetretenen Ansprüche zwar weitere Merkmale aufweisen, deren Bedeutungsgehalt sich jedoch weitgehend von selbst oder ohne Weiteres auf der Grundlage der in Bezug auf das Ausgangspatent getroffenen Feststellungen erschließt (so etwa in OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.02.2018 - I-2 U 33/15 = GRUR-RS 2018, 11286 - Polysiliziumschicht).

  • OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - 2 U 116/05

    Verletzung eines Gebrauchsmusters Gebrauchsmuster über eine saugfähige

    Bei der Ausdehnung der auf das Klagegebrauchsmuster gestützten Ansprüche auf die angegriffene Ausführungsform II handelt es sich um eine Anschlussberufung, denn eine Klageerweiterung des in erster Instanz obsiegenden Klägers und Berufungsbeklagten ist in zweiter Instanz zumindest dann nur auf diesem Weg möglich, wenn die Klage - wie hier - auf einen Gegenstand erstreckt wird, der nicht ohnehin schon unter den Tenor der erstinstanzlichen Entscheidung fällt und daher eine gesonderte Verletzungsprüfung erforderlich macht (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.02.2018, Az.: I-2 U 33/15; Urt. v. 18.06.2010, Az. I-2 U 43/03; Cepl/Voss/Cassardt, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtschutz, 2. Aufl., § 524 Rz. 10; Musielak/Ball, ZPO, 17. Aufl., § 524 Rz. 8).

    Danach hängt die Sachdienlichkeit der Klageänderung davon ab, ob eine Entscheidung auch über die geänderte Klage im selben Verfahren objektiv prozesswirtschaftlich ist, weil sie den Streitstoff des anhängigen Verfahrens zumindest teilweise ausräumt und einem andernfalls zu führenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (vgl. BGH NJW 2000, 800, 803; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 1, 2 - Haubenstretchautomat; Urt. v. 01.02.2018, Az.: I-2 U 33/15, BeckRS 2018, 11286).

  • OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 17/20

    Elektrohydraulische Pressgeräte

    Zwar trifft es zu, dass Äußerungen des Anmelders im Erteilungsverfahren (nicht anders als ein Fachbuch) indizielle Bedeutung dafür haben können, wie der Fachmann das betreffende Merkmal begreift (BGH, NJW 1997, 3377, 3380 - Weichvorrichtung II; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.02.2018, Az.: I-2 U 33/15, BeckRS 2018, 11286 Rz. 86 - Polysiliziumschicht; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 14. Aufl., Abschn. A, Rz. 100).

    Bei der Erteilungsakte, die überdies nicht allgemein veröffentlich ist, handelt es sich demnach nicht um zulässiges Auslegungsmaterial (vgl. BGH, GRUR 2002, 511, 513 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2010, 602, 605 f. - Gelenkanordnung; GRUR 2016, 257, 259 - Glasfasern II; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.02.2018, Az.: I-2 U 33/15, BeckRS 2018, 11286 Rz. 86 - Polysiliziumschicht).

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2021 - 2 U 33/20

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents

    Mit Rücksicht auf die Unschärfe der Anwendungsvoraussetzungen des § 145 PatG reicht es hierzu aus, wenn der Patentinhaber mit der ernsthaften Möglichkeit rechnen muss, dass ihm im Falle separater Klageerhebung aus dem weiteren Schutzrecht mit gewichtigen Argumenten § 145 PatG entgegen gehalten werden kann (OLG Düsseldorf, InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissionierungssystem; Urt. v. 01.02.2018, Az.: I-2 U 33/15, BeckRS 2018, 11286 - Polysiliziumschicht).

    Gleiches gilt, soweit die neu hinzugetretenen Ansprüche zwar weitere Merkmale aufweisen, deren Bedeutungsgehalt sich weitgehend von selbst oder ohne Weiteres auf der Grundlage der in Bezug auf das Ausgangspatent getroffenen Feststellungen erschließt (so etwa in OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.02.2018, Az.: I-2 U 33/15; GRUR-RS 2018, 11286 - Polysiliziumschicht).

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2018 - 2 U 41/17

    Ansprüche wegen Benutzung eines Patents für eine Anschlussarmatur zum Anschließen

    Das ist in der Regel zu bejahen, wenn mit der Klageerweiterung ein neues Schutzrecht geltend gemacht wird, das dieselbe Erfindung betrifft, mit ihm dieselbe Ausführungsform wie mit dem ursprünglichen Klageschutzrecht angegriffen wird und der Kläger im Falle einer gesonderten erstinstanzlichen Klage ernsthaft damit rechnen muss, dass ihm mit gewichtigen Argumenten der Zwang der Klagenkonzentration nach § 145 PatG erfolgreich entgegen gehalten wird (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 6, 47 - Melkautomat; InstGE 10, 248 - Occluder; InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissioniersystem; Kühnen, Handbuch d. Patentverletzung, 10. Aufl., Abschn. E, Rz. 81; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.02.2018, Az.: I-2 U 33/15).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2019 - 2 U 3/18

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Vorschubeinrichtung

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2022 - 2 U 12/20

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für einen Adapter für

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - 2 U 39/17

    Ansprüche wegen einer behaupteten Verletzung des deutschen Teils eines

  • OLG Düsseldorf, 03.02.2022 - 15 U 5/21

    Ansprüche wegen Patentverletzung; Thermoformmaschine mit einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 18.09.2015 - 2 U 33/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,34155
OLG Bremen, 18.09.2015 - 2 U 33/15 (https://dejure.org/2015,34155)
OLG Bremen, Entscheidung vom 18.09.2015 - 2 U 33/15 (https://dejure.org/2015,34155)
OLG Bremen, Entscheidung vom 18. September 2015 - 2 U 33/15 (https://dejure.org/2015,34155)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,34155) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht