Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 07.04.2016

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   BSG, 04.07.2013 - B 2 U 79/13 B   

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https://dejure.org/2013,22270
BSG, 04.07.2013 - B 2 U 79/13 B (https://dejure.org/2013,22270)
BSG, Entscheidung vom 04.07.2013 - B 2 U 79/13 B (https://dejure.org/2013,22270)
BSG, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - B 2 U 79/13 B (https://dejure.org/2013,22270)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung eines Arbeitsunfalls; Grundsätze zur Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Anspruch auf rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung - Auswertung unfallmedizinischer Literatur

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensfehlers einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus BSG, 04.07.2013 - B 2 U 79/13 B
    Damit sei das LSG von einem Rechtssatz aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung, hier des BSG (vgl Urteil vom 24.7.2010 - B 2 U 9/11 R) , abgewichen.

    Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des Senats vom 24.7.2012 (B 2 U 9/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) berufen.

  • BSG, 28.08.2012 - B 2 U 176/12 B
    Auszug aus BSG, 04.07.2013 - B 2 U 79/13 B
    Ein solches Verfahren verletzt nicht das rechtliche Gehör, denn das LSG hat die auf S 8 seines Beschlusses zusätzlich angeführte Literatur nicht in einem neuen inhaltlichen Sinn, sondern lediglich als weiteren Beleg für die zuvor bereits in das Verfahren eingeführten medizinischen Kriterien zugrunde gelegt (ähnlich BSG vom 28.8.2012 - B 2 U 176/12 B) .

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt bei Gerichtsentscheidungen nur vor überraschenden Entscheidungsergebnissen und überraschenden tragenden Entscheidungsgründen, nicht aber vor lediglich überraschenden Zitaten (so schon BSG vom 28.8.2012 - B 2 U 176/12 B).

  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 04.07.2013 - B 2 U 79/13 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll ua verhindern, dass Beteiligte durch eine Entscheidung eines Gerichts überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190) .

    Dagegen gibt es keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung leitenden Gesichtspunkte vorab mit den Beteiligten zu erörtern (BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3).

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 168/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BSG, 04.07.2013 - B 2 U 79/13 B
    Der Fall liegt insoweit anders als derjenige, der der Entscheidung des Senats vom 9.11.2010 (B 2 U 168/10 B) zugrunde lag.
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 04.07.2013 - B 2 U 79/13 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll ua verhindern, dass Beteiligte durch eine Entscheidung eines Gerichts überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190) .
  • BSG, 21.06.2000 - B 5 RJ 24/00 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BSG, 04.07.2013 - B 2 U 79/13 B
    Dagegen gibt es keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung leitenden Gesichtspunkte vorab mit den Beteiligten zu erörtern (BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3).
  • BSG, 09.10.2014 - B 13 R 157/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Urteilsergänzung gem § 140 Abs 2 S

    Dementsprechend gibt es im Prozessrecht keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit ihnen zu erörtern (stRspr, vgl Senatsbeschluss vom 20.8.2008 - B 13 R 217/08 B - Juris RdNr 10 mwN; BSG Beschluss vom 4.7.2013 - B 2 U 79/13 B - Juris RdNr 5) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2013 - L 2 AS 1650/13
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll ua verhindern, dass Beteiligte durch eine Entscheidung eines Gerichts überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (BSG Beschluss vom 04.07.2013 - B 2 U 79/13 B juris Rn. 5 m.w.N., BVerfG Beschluss vom 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90 juris Rn. 7).

    Dagegen gibt es keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung leitenden Gesichtspunkte vorab mit den Beteiligten zu erörtern (BSG Beschluss vom 04.07.2013 a.a.O. m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2018 - L 21 R 291/18

    Anhörungsrüge gegen einen Kostenbeschluss

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll insbesondere verhindern, dass Beteiligte durch eine Entscheidung eines Gerichts überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (BVerfG vom 29.05.1991, 1 BvR 1383/90, juris Rn. 7 m.w.N.; BSG vom 04.07.2013, B 2 U 79/13 B, juris Rn. 5 m.w.N.).

    Dagegen gibt es keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung leitenden Gesichtspunkte vorab mit den Beteiligten zu erörtern (BSG vom 04.07.2013, a.a.O. m.w.N.; LSG NRW vom 25.11.2013, L 2 AS 1650/13 B ER RG, juris Rn. 4).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2021 - L 21 AS 383/21

    Unbegründetheit der Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll insbesondere verhindern, dass Beteiligte durch eine Entscheidung eines Gerichts überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (BVerfG vom 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90, juris Rn. 7 m.w.N.; BSG vom 04.07.2013 - B 2 U 79/13 B, juris Rn. 5 m.w.N.).

    Dagegen gibt es keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung leitenden Gesichtspunkte vorab mit den Beteiligten zu erörtern (BSG vom 04.07.2013, a.a.O. m.w.N.; LSG NRW vom 25.11.2013 - L 2 AS 1650/13 B ER RG, juris Rn. 4).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2021 - L 21 AS 382/21

    Unbegründetheit der Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll insbesondere verhindern, dass Beteiligte durch eine Entscheidung eines Gerichts überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (BVerfG vom 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90, juris Rn. 7 m.w.N.; BSG vom 04.07.2013 - B 2 U 79/13 B, juris Rn. 5 m.w.N.).

    Dagegen gibt es keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung leitenden Gesichtspunkte vorab mit den Beteiligten zu erörtern (BSG vom 04.07.2013, a.a.O. m.w.N.; LSG NRW vom 25.11.2013 - L 2 AS 1650/13 B ER RG, juris Rn. 4).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2021 - L 21 AS 381/21

    Unbegründetheit der Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll insbesondere verhindern, dass Beteiligte durch eine Entscheidung eines Gerichts überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (BVerfG vom 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90, juris Rn. 7 m.w.N.; BSG vom 04.07.2013 - B 2 U 79/13 B, juris Rn. 5 m.w.N.).

    Dagegen gibt es keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung leitenden Gesichtspunkte vorab mit den Beteiligten zu erörtern (BSG vom 04.07.2013, a.a.O. m.w.N.; LSG NRW vom 25.11.2013 - L 2 AS 1650/13 B ER RG, juris Rn. 4).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2020 - L 11 BA 247/20
    Auf neue bisher nicht berücksichtigte Tatsachen, rechtliche Aspekte oder neue Beweismittel muss das Gericht die Beteiligten so rechtzeitig hinweisen, dass diese Gelegenheit zur Stellungnahme haben (BSG 04.07.2013, B 2 U 79/13 B, SozR 4-1500 § 62 Nr. 15 = juris Rn 5).

    Es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung leitenden Gesichtspunkte vorab mit den Beteiligten zu erörtern (BSG 04.07.2013, B 2 U 79/13 B, SozR 4-1500 § 62 Nr. 15 = juris Rn 5).

  • BSG, 15.10.2021 - B 5 R 152/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Eine solche Verpflichtung wird weder durch den allgemeinen Anspruch auf rechtliches Gehör noch durch die Regelungen zu richterlichen Hinweispflichten (§ 106 Abs. 1 bzw § 112 Abs. 2 Satz 2 SGG) begründet (zB BSG Beschluss vom 4.7.2013 - B 2 U 79/13 B - SozR 4-1500 § 62 Nr. 15 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 29.4.2021 - B 5 RS 3/21 B - juris RdNr 5).
  • BSG, 15.01.2014 - B 13 R 399/13 B
    Dementsprechend gibt es im Prozessrecht keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit ihnen zu erörtern (stRspr, vgl Senatsbeschluss vom 20.8.2008 - B 13 R 217/08 B - Juris RdNr 10 mwN; BSG Beschluss vom 4.7.2013 - B 2 U 79/13 B - Juris RdNr 5).
  • BSG, 02.03.2021 - B 5 RE 18/20 B

    Befreiung von der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Einen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichtet, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung leitenden Gesichtspunkte vorab mit den Beteiligten zu erörtern, gibt es nicht (vgl BSG Beschluss vom 4.7.2013 - B 2 U 79/13 B - SozR 4-1500 § 62 Nr. 15 RdNr 5) .
  • BSG, 08.02.2016 - B 12 R 34/14 B
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2017 - L 9 SO 206/17

    Anhörungsrüge; Verbot von Überraschungsentscheidungen; Beruhen einer Entscheidung

  • BSG, 23.10.2013 - B 13 R 320/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensverstoß - Gehörsrüge - Durchführung einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2021 - L 2 AS 140/21

    Unbegründetheit der Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2014 - L 2 AS 11/14
  • BSG, 14.08.2015 - B 13 R 214/15 B

    Verfahrensrüge; Keine Hinweispflicht auf eine gerichtliche Rechtsauffassung; In

  • BSG, 09.07.2014 - B 13 R 132/14 B
  • LSG Schleswig-Holstein, 28.06.2021 - L 8 U 6/18

    Anforderungen an die hinreichende Wahrscheinlichkeit der Kausalität zur

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.08.2020 - L 3 SF 114/20
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2019 - L 3 U 115/17
  • BSG, 13.02.2014 - B 13 R 5/14 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2020 - L 3 U 95/19
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2015 - L 1 U 1928/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2020 - L 3 U 55/19
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.04.2016 - I-2 U 79/13   

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https://dejure.org/2016,12911
OLG Düsseldorf, 07.04.2016 - I-2 U 79/13 (https://dejure.org/2016,12911)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.04.2016 - I-2 U 79/13 (https://dejure.org/2016,12911)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. April 2016 - I-2 U 79/13 (https://dejure.org/2016,12911)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2016 - 2 U 79/13
    Wenn das Klagepatent mit einer Patentnichtigkeitsklage oder mit einem Einspruch angegriffen ist, verurteilt das Verletzungsgericht, wenn es eine Verletzung des in Kraft stehenden Patents bejaht, grundsätzlich nur dann wegen Patentverletzung, wenn es eine Nichtigerklärung nicht für (überwiegend) wahrscheinlich hält; andernfalls hat es die Verhandlung des Rechtsstreits nach § 148 ZPO auszusetzen, bis jedenfalls erstinstanzlich über die Nichtigkeitsklage entschieden ist (BGH, GRUR 2014, 1237, 1238 - Kurznachrichten).

    Die Aussetzung des Verletzungsstreits ist vielmehr grundsätzlich, aber auch nur dann geboten, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Klagepatent dem erhobenen Einspruch nicht standhalten wird (BGH, GRUR 2014, 1237, 1238 - Kurznachrichten).

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2015 - 2 U 16/14

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents zur Herstellung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2016 - 2 U 79/13
    Die Erteilungsakten des Patents bilden, weil sie in Art. 69 EPÜ nicht erwähnt und auch nicht allgemein veröffentlicht sind, kein zulässiges Auslegungsmaterial (vgl. BGH, GRUR 2002, 511, 513 f. - Kunststoffrohrteil; Senat, GRUR-RR 2014, 185, 196 - WC-Sitzgelenk; Urteil v. 05.03.2015 - I-2 U 16/14, BeckRS 2015, 05649; Kühnen, GRUR 2012, 664, 668 ff.).

    Der Inhalt der Erteilungsakte - vergleichbar einem technischen Fachlexikon - kann vielmehr Anhaltspunkte dafür geben, was ein bestimmter Begriff der Patentschrift besagt (Senat, Urteil v. 05.03.2015 - I-2 U 16/14).

  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 140/05

    Bauschalungsstütze

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2016 - 2 U 79/13
    Allerdings haben Zweckangaben mittelbar regelmäßig die Wirkung, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale des Patentanspruchs erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist bzw. dass er die im Anspruch angegebene Funktion erfüllen kann (vgl. BGH, GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; GRUR 2006, 923, 925 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 896, 897 - Tintenpatrone; GRUR 2009, 837, 838 - Bauschalungsstütze, GRUR 2012, 475, 476 - Elektronenstrahltherapiesystem).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - 15 U 106/14

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für einen Dichtstreifen für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2016 - 2 U 79/13
    Die Geltendmachung eines beschränkten Patentanspruchs in erster Instanz entfaltet auch keine Bindungswirkung für das weitere Verletzungsverfahren, weshalb es dem Verletzungskläger nicht verwehrt ist, im Berufungsverfahren eine gegenüber dem ursprünglichen Klageanspruch erweiterte Fassung geltend zu machen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2015 - I-15 U 106/14).
  • BGH, 05.05.1998 - X ZR 57/96

    "Regenbecken"; Auslegung eines europäischen Patents

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2016 - 2 U 79/13
    Diese ist lediglich als sachverständige Äußerung zu würdigen (vgl. BGH, GRUR 1996, 757, 759 - Zahnkranzfräse; GRUR 1998, 895 - Regenbecken; BGH, GRUR 2010, 950, 951/952 - Walzenformgebungsmaschine).
  • LG Düsseldorf, 10.10.2013 - 4c O 11/12

    Messsensor mit Vorspannvorrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2016 - 2 U 79/13
    die unter Ziffer 1. bezeichneten, seit dem 22. Oktober 2010 in Verkehr gebrachten Erzeugnisse gegenüber den gewerblichen Abnehmern unter Hinweis auf den gerichtlich (Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 10. Oktober 2013, 4c O 11/12) festgestellten patentverletzenden Zustand der Sache und mit der verbindlichen Zusage zurückzurufen, etwaige Entgelte zu erstatten sowie notwendige Verpackungs- und Transportkosten sowie mit der Rückgabe verbundene Zoll- und Lagerkosten zu übernehmen und die Erzeugnisse wieder an sich zu nehmen.
  • BGH, 24.01.2012 - X ZR 88/09

    Elektronenstrahltherapiesystem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2016 - 2 U 79/13
    Allerdings haben Zweckangaben mittelbar regelmäßig die Wirkung, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale des Patentanspruchs erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist bzw. dass er die im Anspruch angegebene Funktion erfüllen kann (vgl. BGH, GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; GRUR 2006, 923, 925 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 896, 897 - Tintenpatrone; GRUR 2009, 837, 838 - Bauschalungsstütze, GRUR 2012, 475, 476 - Elektronenstrahltherapiesystem).
  • BGH, 02.12.1980 - X ZR 16/79

    Anmeldung eines Patents - Vertrieb eines Mähdreschers - Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2016 - 2 U 79/13
    Allerdings haben Zweckangaben mittelbar regelmäßig die Wirkung, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale des Patentanspruchs erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist bzw. dass er die im Anspruch angegebene Funktion erfüllen kann (vgl. BGH, GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; GRUR 2006, 923, 925 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 896, 897 - Tintenpatrone; GRUR 2009, 837, 838 - Bauschalungsstütze, GRUR 2012, 475, 476 - Elektronenstrahltherapiesystem).
  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2016 - 2 U 79/13
    Insofern können Äußerungen des Patentinhabers während des Erteilungsverfahrens ein Indiz dafür sein, wie der Fachmann das betreffende Merkmal begreift (vgl. BGH, NJW 1997, 3377, 3380 - Weichvorrichtung II).
  • BGH, 07.06.2006 - X ZR 105/04

    Luftabscheider für Milchsammelanlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2016 - 2 U 79/13
    Allerdings haben Zweckangaben mittelbar regelmäßig die Wirkung, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale des Patentanspruchs erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist bzw. dass er die im Anspruch angegebene Funktion erfüllen kann (vgl. BGH, GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; GRUR 2006, 923, 925 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 896, 897 - Tintenpatrone; GRUR 2009, 837, 838 - Bauschalungsstütze, GRUR 2012, 475, 476 - Elektronenstrahltherapiesystem).
  • BGH, 07.11.1978 - X ZR 58/77

    Voraussetzungen für eine Patentverletzung - Anforderungen an die Abtretung von

  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09

    Walzenformgebungsmaschine

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 29/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein WC-Sitzgelenk mit einer

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 2 U 41/19

    Restitutionsbeklagte wegen Verletzung eines europäischen Patents

    Das am 10. Oktober 2013 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer desLandgerichts Düsseldorf (Az.: 4c O 11/12) und das am 7. April 2016verkündete Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf(Az.: I-2 U 79/13) werden aufgehoben.

    Die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten des vorausgegangenenVerletzungsverfahrens (LG Düsseldorf, Az.: 4c O 11/12; OLG Düsseldorf, Az.: I-2 U 79/13; BGH, Az.: X ZR 52/16) einschließlich der Kosten der Streithilfe werden der Klägerin (= Restitutionsbeklagte) auferlegt.

    Im Verhandlungstermin vor dem Senat am 19.12.2019 hat die Klägerin auf die mit der Patentverletzungsklage geltend gemachten und zu ihren Gunsten titulierten Ansprüche auf Unterlassung, Rechnungslegung, Auskunftserteilung, Vernichtung, Rückruf und Schadensersatz wegen Verletzung des deutschen Teils des europäischen Patents EP 1 590 XXA durch Angebot und Vertrieb piezoelektrischer Kraftaufnehmer des Typs CFT XB (Urteil des LG Düsseldorf vom 10.10.2013 (Az.: 4c O 11/12) und dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 07.04.2016 (Az.: I-2 U 79/13) sowie auf die in dem erst- und zweitinstanzlichen Verletzungsrechtsstreit (Az.: 4c O 11/12 und I-2 U 79/13) ergangenen Kostenfestsetzungsbeschlüsse verzichtet.

    Die Restitutionsklägerin zu 1. beantragt ferner, 3. der Restitutionsbeklagten die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten des vorangegangenen Verletzungsprozesses (LG Düsseldorf, Az.: 4c O 11/12; OLG Düsseldorf, Az.: I-2 U 79/13; BGH, Az.: X ZR 52/16) einschließlich der Kosten der Streithelferin aufzuerlegen.

    Die Restitutionsklägerin zu 2. beantragt zusätzlich zu den Anträgen zu 1. und 2. , 4. der Restitutionsbeklagten die Kosten des Verletzungsprozesses (LG Düsseldorf, Az.: 4c O 11/12; OLG Düsseldorf, Az.: I-2 U 79/13; BGH, Az.: X ZR 52/16)einschließlich der Kosten der Streithelferin aufzuerlegen, 5. die Kosten des Restitutionsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin der Restitutionsbeklagten aufzuerlegen.

  • OLG Düsseldorf, 17.10.2019 - 2 U 11/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein L-Aminosäure produzierendes

    Insofern können Äußerungen des Patentinhabers ebenso wie diejenigen des Patentprüfers während des Erteilungsverfahrens ein Indiz dafür sein, wie der Fachmann das betreffende Merkmal begreift (vgl. BGH, NJW 1997, 3377, 3380 - Weichvorrichtung; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.02.2018, Az.: I-2 U 33/15, GRUR-RS 2018, 11286, Rz. 86; Urt. v. 20.07.2017, Az.: I-15 U 61/16, Rz. 51; Urt. v. 07.04.2016, Az.: I-2 U 79/13, BeckRS 2016, 11229, Rz. 46; Urt. v. 05.03.2015, Az.: I-2 U 16/14, GRUR-RS 2015, 05649 - Antifolat; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Abschn. A, Rz. 84).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 2 U 19/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Steuereinrichtung in

    Die Aussetzung des Verletzungsstreits ist vielmehr grundsätzlich, aber auch nur dann geboten, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Klagepatent dem erhobenen Einspruch oder der erhobenen Nichtigkeitsklage nicht standhalten wird (BGH, GRUR 2014, 1237, 1238 - Kurznachrichten; OLG Düsseldorf, Urt. v. 07.04.2016, Az.: I-2 U 79/13, BeckRS 2016, 11229).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2019 - 15 U 65/17

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Blasenkatheter-Set, da

    eines teilweise aufrechterhaltenden Nichtigkeitsurteils binden den Verletzungsrichter grundsätzlich nicht, sondern sie dienen ihm lediglich als - allerdings wertvolle - Auslegungshilfe (BGH GRUR 1998, 895 - Regenbecken; BGH GRUR 2010, 950 - Walzenformgebungsmaschine; vgl. OLG Düsseldorf [2. ZS] BeckRS 2016, 11229 Rn. 41).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2019 - 2 U 12/18

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents;

    Insofern können Äußerungen des Patentinhabers ebenso wie diejenigen des Patentprüfers während des Erteilungsverfahrens ein Indiz dafür sein, wie der Fachmann das betreffende Merkmal begreift (vgl. BGH, NJW 1997, 3377, 3380 - Weichvorrichtung; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.02.2018, Az.: I-2 U 33/15, GRUR-RS 2018, 11286, Rz. 86; Urt. v. 20.07.2017, Az.: I-15 U 61/16, Rz. 51; Urt. v. 07.04.2016, Az.: I-2 U 79/13, BeckRS 2016, 11229, Rz. 46; Urt. v. 05.03.2015, Az.: I-2 U 16/14, GRUR-RS 2015, 05649 - Antifolat; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Abschn. A, Rz. 84).
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2022 - 15 U 5/21

    Ansprüche wegen Patentverletzung; Thermoformmaschine mit einer

    ZS], Urt. v. 07.04.2016 - I-2 U 79/13, GRUR-RS 2016, 11229 - Messsensoren; Urt. v. 05.03.2015 - I-2 U 16/14, GRUR-RS 2015, 05649 - Antifolat; Urt. v. 01.02.2018 - I-2 U 33/15, GRUR-RS 2018, 11286 - Polysiliziumschicht; GRUR-RR 2020, 137 Rn. 123 ff. - Bakterienkultivierung).
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