Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.12.2010 - 2 U 8/10   

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https://dejure.org/2010,27428
OLG Köln, 08.12.2010 - 2 U 8/10 (https://dejure.org/2010,27428)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.12.2010 - 2 U 8/10 (https://dejure.org/2010,27428)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 2 U 8/10 (https://dejure.org/2010,27428)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.05.2003 - VI ZR 312/02

    Haftung des mit der Ermittlung des Verkehrswerts im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2010 - 2 U 8/10
    Auf Unterstellungen, die er allerdings im Gutachten kenntlich machen muss, darf der Sachverständige sein Gutachten dann aufbauen, wenn ihm die für die Beurteilung maßgeblichen Umstände nicht bekannt sind und seine Bemühungen zur Absicherung der Anknüpfungstatsachen erfolglos bleiben (BGH NJW 2003, 2825 zur Haftung nach § 826 BGB).

    Der Vortrag des Klägers, seine Schadensberechnung orientiere sich an der Entscheidung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 20.05.2003, VI ZR 312/02, und sei "von dieser im Rahmen des § 287 ZPO gebilligt", trifft nur insoweit zu, als die Schadensberechnung des Klägers im vorliegenden Fall offensichtlich an der Schadensberechnung des Klägers in jenem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall orientiert ist, wie letztere im Tatbestand der zitierten Revisionsentscheidung wiedergegeben ist.

  • LG Köln, 11.12.2009 - 32 O 263/06

    Kläger hat Anspruch auf Schadensersatz bei einem i.R.e. öffentlichen

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2010 - 2 U 8/10
    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 11.12.2009 verkündete Urteil des Einzelrichters der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 32 O 263/06 -abgeändert und wie folgt neugefasst:.
  • KG, 03.12.2007 - 24 U 71/07

    Zweckbestimmung einer Sondereigentumseinheit als "Gewerbewohnung"

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2010 - 2 U 8/10
    Grob fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich großem Maße verletzt und das unbeachtet gelassen hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH NJW 1994, 2023; KG WuM 2008, 165); unter "jeder" ist in diesem Zusammenhang nicht jede beliebige Person, sondern ein Sachverständiger des entsprechenden Sachgebiets zu verstehen (Bayerlein a.a.O. Rdn. 35).
  • BGH, 09.03.2006 - III ZR 143/05

    Haftung des Sachverständigen wegen Erstattung eines Wertgutachtens im

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2010 - 2 U 8/10
    Zwar handelt es sich bei dem Zuschlagsbeschluss im Zwangsversteigerungsverfahren um eine gerichtliche Entscheidung im Sinne des § 839 a BGB (BGHZ 166, 313).
  • OLG Rostock, 27.06.2008 - 5 U 50/08

    Amtshaftung des im Zwangsversteigerungsverfahren zur Grundstücksbewertung

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2010 - 2 U 8/10
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass in der Rechtsprechung, weil es sich bei der Verkehrswertermittlung um eine Schätzung handelt, Toleranzen eingeräumt werden, innerhalb derer nicht von einer Unrichtigkeit der Begutachtung ausgegangen werden könne (Schleswig-Holsteinisches OLG MDR 2008, 25: 12, 5 % genügen noch nicht; s. a. OLG Rostock MDR 2009, 146).
  • OLG Schleswig, 06.07.2007 - 14 U 61/06

    Zwangsversteigerungsverfahren: Schadensersatz wegen fehlerhaftem

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2010 - 2 U 8/10
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass in der Rechtsprechung, weil es sich bei der Verkehrswertermittlung um eine Schätzung handelt, Toleranzen eingeräumt werden, innerhalb derer nicht von einer Unrichtigkeit der Begutachtung ausgegangen werden könne (Schleswig-Holsteinisches OLG MDR 2008, 25: 12, 5 % genügen noch nicht; s. a. OLG Rostock MDR 2009, 146).
  • BGH, 10.10.2013 - III ZR 345/12

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Unrichtiges Verkehrswertgutachten im

    a) Unrichtig ist ein Sachverständigengutachten, wenn es nicht der objektiven Sachlage entspricht; dies ist insbesondere der Fall, wenn es von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgeht oder aus dem festgestellten Sachverhalt falsche Schlüsse zieht (s. OLG Rostock, OLGR 2006, 803; OLG Saarbrücken, OLGR 2009, 196, 197; OLG Köln, Urteil vom 8. Dezember 2010 - 2 U 8/10, BeckRS 2011, 25253; vgl. auch Palandt/Sprau, BGB, 72. Aufl., § 839a Rn. 3; MünchKommBGB/Wagner, 6. Aufl., § 839a Rn. 17; Bamberger/Roth/Reinert, BGB, 3. Aufl., § 839a Rn. 5; Staudinger/Wöstmann, BGB [2013], § 839a Rn. 9; Erman/Hecker, BGB, 13. Aufl., Rn. 4).

    Dieser Maßstab gilt gleichermaßen für die Haftung des Sachverständigen nach § 839a BGB; der Gutachter muss unbeachtet gelassen haben, was jedem Sachkundigen hätte einleuchten müssen, und seine Pflichtverletzung schlechthin unentschuldbar sein (s. OLG Schleswig, DS 2008, 32, 33; OLG Saarbrücken, OLGR 2009, 196, 198; OLG Köln, BeckRS 2011, 25253; vgl. auch OLG Celle, DS 2010, 32, 33 und OLG Rostock, OLGR 2006, 803, die allerdings - entgegen der Ansicht des erkennenden Senats - darauf abstellen wollen, dass die Unrichtigkeit des Gutachtens jedermann, also auch den entscheidenden Richtern, auf Grund naheliegender Überlegungen hätte einleuchten müssen).

  • BGH, 27.10.2011 - III ZR 9/11

    Notwendigkeit der Darlegung der Zulassungsgründe bei einer Beschwerde gegen die

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 8. Dezember 2010 - 2 U 8/10 - wird zurückgewiesen, weil, soweit das Berufungsgericht seine Entscheidung selbständig tragend darauf gestützt hat, dass der Kläger den geltend gemachten Schaden nicht schlüssig vorgetragen hat, weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).
  • OLG Karlsruhe, 30.05.2014 - 4 U 248/13

    Wann ist ein Verkehrswertgutachten mangelhaft?

    Auch im Ergebnis bewegt sich die Schätzung des Beklagten mit einer Abweichung von knapp 16 % (siehe oben 1.a) noch innerhalb anerkannter Toleranzgrenzen (vgl. ergänzende Stellungnahme M. vom 8.04.-, S. 1 unten; BGH NJW-RR 2014, 90, Rn. 20 m.w.N.; OLG Köln, Urteil vom 8.12.2010 - 2 U 8/10 - Rn. 46; OLG Hamm, Urteil vom 15.01.2009 - 22 U 39/08 - Rn. 110, 112; im Fall OLG Köln, BauR -, 611 betrug die - unbeanstandete - Abweichung 27 %).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.06.2011 - I-2 U 8/10   

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https://dejure.org/2011,11363
OLG Düsseldorf, 09.06.2011 - I-2 U 8/10 (https://dejure.org/2011,11363)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.06.2011 - I-2 U 8/10 (https://dejure.org/2011,11363)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - I-2 U 8/10 (https://dejure.org/2011,11363)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 07.06.2006 - X ZR 105/04

    Luftabscheider für Milchsammelanlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2011 - 2 U 8/10
    Zweckangaben in einem Sachanspruch beschränken als solche dessen Gegenstand nicht notwendigerweise (BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 2006, 570 Tz. 21 - extracoronales Geschiebe; GRUR 2006, 923 Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 - Bauschalungsstütze).

    Sie hat vielmehr regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist (BGHZ 112, 140, 155 f. = GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; GRUR 2006, 923 Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 - Bauschalungsstütze; BGH, Urt. v. 06.07.2010 - X ZR 115/07, Umdr.

  • BGH, 24.10.1978 - X ZR 42/76

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung der Erfinderschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2011 - 2 U 8/10
    Zweckangaben in einem Sachanspruch beschränken als solche dessen Gegenstand nicht notwendigerweise (BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 2006, 570 Tz. 21 - extracoronales Geschiebe; GRUR 2006, 923 Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 - Bauschalungsstütze).

    Sie hat vielmehr regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist (BGHZ 112, 140, 155 f. = GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; GRUR 2006, 923 Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 - Bauschalungsstütze; BGH, Urt. v. 06.07.2010 - X ZR 115/07, Umdr.

  • OLG Düsseldorf, 31.05.1979 - 2 U 129/78
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2011 - 2 U 8/10
    Eine solche Beweisaufnahme wäre für das Nichtigkeitsverfahren nicht verbindlich, könnte den Ablauf jenes Verfahrens stören, griffe letztlich in die Kompetenz für die Entscheidung über die Nichtigkeitsklage ein und würde den Sinn und Zweck einer Aussetzung nach § 148 ZPO, überflüssige Mehrarbeit und einander widersprechende Entscheidungen in parallelen Prozessen zu verhindern, in sein Gegenteil verkehren (st. Rspr. des Senats, vgl. z. B. GRUR 1979, 636, 637 - Ventilanbohrvorrichtung).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2011 - 2 U 8/10
    Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform nur dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlich gleichwirkend aufzufinden, wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 ff. - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät; GRUR 2011, 313, 317 - Crimpwerkzeug IV).
  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05

    Kettenradanordnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2011 - 2 U 8/10
    Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform nur dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlich gleichwirkend aufzufinden, wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 ff. - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät; GRUR 2011, 313, 317 - Crimpwerkzeug IV).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01

    "Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2011 - 2 U 8/10
    Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform nur dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlich gleichwirkend aufzufinden, wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 ff. - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät; GRUR 2011, 313, 317 - Crimpwerkzeug IV).
  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2011 - 2 U 8/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 98, 12 ff. = GRUR 1986, 803, 806 - Formstein) ist im Patentverletzungsprozess der Einwand zugelassen, die als äquivalent angegriffene Ausführungsform stelle mit Rücksicht auf den Stand der Technik keine patentfähige Erfindung dar.
  • BGH, 31.05.2007 - X ZR 172/04

    Zerfallszeitmessgerät

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2011 - 2 U 8/10
    Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform nur dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlich gleichwirkend aufzufinden, wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 ff. - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät; GRUR 2011, 313, 317 - Crimpwerkzeug IV).
  • BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug IV

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2011 - 2 U 8/10
    Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform nur dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlich gleichwirkend aufzufinden, wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 ff. - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät; GRUR 2011, 313, 317 - Crimpwerkzeug IV).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2011 - 2 U 8/10
    Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform nur dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlich gleichwirkend aufzufinden, wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 ff. - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät; GRUR 2011, 313, 317 - Crimpwerkzeug IV).
  • BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85

    Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05

    Pumpeinrichtung

  • BGH, 28.06.2000 - X ZR 128/98

    Bratgeschirr

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 58/05

    Thermocycler II

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 73/01

    Custodiol II

  • BGH, 15.02.2005 - X ZR 87/04

    Beginn des Verzuges mit der Entgeltzahlung für Entsorgungsleistungen

  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

  • BGH, 22.11.2005 - X ZR 79/04

    extracoronales Geschiebe

  • BGH, 02.12.1980 - X ZR 16/79

    Anmeldung eines Patents - Vertrieb eines Mähdreschers - Vorliegen einer

  • BGH, 06.07.2010 - X ZR 115/07

    "Direkt oder indirekt mit einer Maschine oder einem manuell betreibbaren

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 2 U 8/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,713
OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 2 U 8/10 (https://dejure.org/2014,713)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.01.2014 - 2 U 8/10 (https://dejure.org/2014,713)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Januar 2014 - 2 U 8/10 (https://dejure.org/2014,713)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatzanspruch des Berechtigten wegen Unmöglichkeit der Rückübertragung des Eigentums aufgrund der Weiterveräußerung des Grundstücks im Falle der Rücknahme einer Grundstücksverkehrsgenehmigung; Amtspflichtverletzung; Mitverschulden; Ersatzmöglichkeit; ...

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 13.07.1970 - VII ZR 189/68

    Bewertung von Grundeigentum

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 2 U 8/10
    Es eignet sich deshalb in erster Linie für Grundstücke, die zur Ertragserzielung bestimmt sind (vgl. BGH, NJW 1970, 2018).
  • OLG Brandenburg, 14.03.2013 - 5 U 136/09

    Erbbaurechtsvertrag: Zulässigkeit des Gesamterbbaurechts; Erstreckung auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 2 U 8/10
    Aus diesem Ergebnis des oder der herangezogenen Verfahren ist der Verkehrswert zu ermitteln (vgl. hier § 8 Abs. 1 Satz 2, 3 ImmWertVO; hierzu ausführlich OLG Brandenburg, Urteil vom 14.03.2013, Az. 5 U 136/09, juris).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 2 U 8/10
    Dass diese Flächen in einem naturalistisch-geografischen Sinn "außen" liegen, wird mit dem Begriff des Außenbereichs nicht festgelegt (BVerwGE 41, 227).
  • BGH, 14.03.2002 - III ZR 320/00

    Bemessung der Enteignungsentschädigung für Erschließungsanlagen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 2 U 8/10
    Hinsichtlich des Kerns der gutachterlichen Bewertung verbleibt ein weiterer gutachterlicher Einschätzungsspielraum, der dem gerichtlichen Bewertungsspielraum nach § 287 ZPO ungefähr entspricht (BGH, Urteil vom 14.03.2002, Az. III ZR 320/00).
  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 15/93

    Bindung einer im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ergangenen Entscheidung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 2 U 8/10
    An die Beurteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung als rechtswidrig durch das Verwaltungsgericht Potsdam mit Urteil vom 06.06.2007 (Bl. 107 ff. d. A.) ist der Senat gebunden (zur Bindungswirkung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen vgl. st. Rspr. des BGH: WM 1985, 1349, 1350; BGHZ 103, 242, 245; NJW 1994, 1950).
  • BGH, 17.05.1956 - III ZR 280/54

    Gründe des Urteils eines Verwaltungsgerichts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 2 U 8/10
    Zwar wird von der Bindung des Zivilgerichts an das einen Verwaltungsakt aufhebende Urteil des Verwaltungsgerichts nicht die Begründung, warum der Verwaltungsakt rechtswidrig ist, umfasst (vgl. BGHZ 20, 379, 383; NJW 1983, 2241).
  • BGH, 06.12.2011 - II ZB 21/10

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 2 U 8/10
    Besondere formale Anforderungen werden nicht gestellt; für die Zulässigkeit der Berufung ist insbesondere ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 10.09.2009, Az. VII ZB 21/08, Beschluss vom 06.12.2011, Az. II ZB 21/10).
  • BGH, 11.02.1988 - III ZR 221/86

    Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs durch Klage vor den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 2 U 8/10
    An die Beurteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung als rechtswidrig durch das Verwaltungsgericht Potsdam mit Urteil vom 06.06.2007 (Bl. 107 ff. d. A.) ist der Senat gebunden (zur Bindungswirkung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen vgl. st. Rspr. des BGH: WM 1985, 1349, 1350; BGHZ 103, 242, 245; NJW 1994, 1950).
  • BGH, 10.09.2009 - VII ZB 21/08

    Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 2 U 8/10
    Besondere formale Anforderungen werden nicht gestellt; für die Zulässigkeit der Berufung ist insbesondere ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 10.09.2009, Az. VII ZB 21/08, Beschluss vom 06.12.2011, Az. II ZB 21/10).
  • BGH, 30.04.1953 - III ZR 268/51

    Masseur-Praxis - Bindung der Zivilgerichte an ein rechtskräftiges

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 2 U 8/10
    Da im Anfechtungsverfahren der Verwaltungsakt auf seine Rechtmäßigkeit im Zeitpunkt des Erlasses nachgeprüft wird, muss die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Aufhebung des Verwaltungsaktes immanent sein (BGHZ 9, 329 - 333).
  • BGH, 25.10.1984 - III ZR 80/83

    Mitverantwortung des Architekten und des Bauherrn bei voreiligem Baubeginn;

  • BGH, 09.11.2006 - III ZR 111/05

    Zu ergreifende Rechtsbehelfsmöglichkeiten nach Ablehnung eines

  • BGH, 03.03.1983 - III ZR 34/82

    Gerichtliche Aufhebung einer Prüfungsentscheidung wegen Voreingenommenheit eines

  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 63.96

    Veräußerung vor Bestandskraft des Restitutionsbeschieds

  • BGH, 17.10.2008 - V ZR 31/08

    Anspruch des Berechtigten auf vollständige Befreiung von einem auf dem Grundstück

  • OLG Brandenburg, 11.02.2010 - 12 U 160/09

    Schadensersatzanspruch nach dem Vermögensgesetz gegenüber der Gemeinde wegen

  • OLG Brandenburg, 19.07.2016 - 2 U 8/15

    Amtshaftung: Anspruch eines Restitutionsberechtigten gegen den

    Der Zulässigkeit der Klage stehe nicht die materielle Rechtskraft des Urteils des Senats vom 28.01.2014 (2 U 8/10) gemäß § 322 ZPO entgegen.

    Das Verfahren sei aufgrund des Beschlusses des Landgerichts vom 26.05.2009 bis zur Erledigung des vor dem Senat geführten Verfahrens 2 U 8/10 ausgesetzt worden.

    Der Senat hat die Senatsakte (2 U 8/10) zu Beweiszwecken beigezogen und gemäß Beschluss in der mündlichen Verhandlung vom 03.05.2016 das in diesem Verfahren erstattete Gutachten des Sachverständigen verwertet.

    Wegen der Einzelheiten des Gutachtens des Sachverständigen wird auf das in dem Band 4 enthaltene Gutachten vom 19.11.2012 sowie auf die ergänzenden Ausführungen des Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung vom 07.05.2013 (Bl. 807 - 809 d. A. 2 U 8/10) sowie auf die ergänzenden gutachterlichen Stellungnahmen des Sachverständigen vom 06.02.2013 (Bl. 780 ff. d. A. 2 U 8/10) und vom 10.10.2013 (Bl. 880 - 881 d. A. 2 U 8/10) verwiesen.

    Wie der Senat im Parallelverfahren (2 U 8/10) schon ausgeführt hat, war die Klägerin bzw. deren Rechtsvorgängerin darüber hinaus nicht gehalten, ihren Rückübertragungsanspruch im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens durch ein Veräußerungsverbot oder durch einen Antrag auf Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des Grundbuches zu sichern.

    Gestützt wird dieses Ergebnis auch durch das im Parallelverfahren (2 U 8/10) eingeholte Gutachten des Sachverständigen O... zu dem Verkehrswert des restitutionsbefangenen Grundstücks.

    Die Parteien in diesem Rechtsstreit waren auch die Parteien im Parallelverfahren (2 U 8/10) und ihnen war der Inhalt des Gutachtens hinreichend bekannt.

    Die von der Klägerin vorgenommenen Klageerweiterungen über Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns aufgrund der Vorgreiflichkeit des im Parallelprozesses (2 U 8/10) ausgesetzten Rechtsstreits sind jedoch keine in Ansehung der Hauptsache vorgenommenen Prozesshandlungen.

  • OLG Hamm, 28.01.2021 - 21 U 54/19

    Betriebsbeschreibung ist Beschaffenheitsvereinbarung!

    Da die Wertermittlung wegen der Vermietungsabsicht nach dem Ertragswertverfahren zu erfolgen hätte (BGH NJW 1970, 2018, 2019; OLG Brandenburg, Urteil v. 28.01.2014, 2 U 8/10, BeckRS 2014, 2451) und nach den vom Kläger gemachten Angaben alle Wohneinheiten seit Längerem belegt sind, erscheint ein nennenswerter Minderwert zwar fernliegend.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 15.06.2010 - 2 U 8/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,33004
OLG Hamburg, 15.06.2010 - 2 U 8/10 (https://dejure.org/2010,33004)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.06.2010 - 2 U 8/10 (https://dejure.org/2010,33004)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. Juni 2010 - 2 U 8/10 (https://dejure.org/2010,33004)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 28.07.2010 - L 2 U 8/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22317
LSG Bayern, 28.07.2010 - L 2 U 8/10 (https://dejure.org/2010,22317)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.07.2010 - L 2 U 8/10 (https://dejure.org/2010,22317)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28. Juli 2010 - L 2 U 8/10 (https://dejure.org/2010,22317)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzuziehung eines Dolmetschers in der mündlichen Verhandlung - anwaltliche Vertretung - Äußerungsmöglichkeit - möglicher Vertagungsantrag

  • Wolters Kluwer

    Hinzuziehung eines Dolmetschers in der mündlichen Verhandlung im sozialgerichtlichen Verfahren bei anwaltlicher Vertretung

  • rechtsportal.de

    GVG § 185 Abs. 1 S. 1; SGG § 202
    Hinzuziehung eines Dolmetschers in der mündlichen Verhandlung im sozialgerichtlichen Verfahren bei anwaltlicher Vertretung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.08.2007 - 10 B 74.07

    Revisionsverfahren, Verfahrensrecht, rechtliches Gehör, mündliche Verhandlung,

    Auszug aus LSG Bayern, 28.07.2010 - L 2 U 8/10
    Der Umstand, dass entgegen § 185 Abs. 1 S. 1 GVG bei dieser Verhandlung ein Dolmetscher für die türkische Sprache nicht zugegen war, führt angesichts der anwaltlichen Vertretung des Klägers nicht dazu, dass der Kläger hieraus prozessuale Rechte ableiten könnte (so im Ergebnis auch: BVerwG, Beschluss vom 08.08.2007, Az.: 10 B 74/07).
  • BGH, 21.12.2000 - V ZR 254/99

    Rechtsstellung der Vertragsparteien nach Abschluß eines Vorvertrages

    Auszug aus LSG Bayern, 28.07.2010 - L 2 U 8/10
    Zulässig ist allerdings auch ein Hilfsantrag für den Fall, dass der Hauptantrag Erfolg hat (BGH NJW 2001, 1285).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - VI-2 U (Kart) 8/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,71478
OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - VI-2 U (Kart) 8/10 (https://dejure.org/2011,71478)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.03.2011 - VI-2 U (Kart) 8/10 (https://dejure.org/2011,71478)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. März 2011 - VI-2 U (Kart) 8/10 (https://dejure.org/2011,71478)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 13 O 36/09
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - VI-2 U (Kart) 8/10
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 25.09.2014 - L 2 U 8/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,64205
LSG Sachsen, 25.09.2014 - L 2 U 8/10 (https://dejure.org/2014,64205)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 25.09.2014 - L 2 U 8/10 (https://dejure.org/2014,64205)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 25. September 2014 - L 2 U 8/10 (https://dejure.org/2014,64205)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BSG, 27.04.2010 - B 2 U 108/10 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,42358
BSG, 27.04.2010 - B 2 U 108/10 B (https://dejure.org/2010,42358)
BSG, Entscheidung vom 27.04.2010 - B 2 U 108/10 B (https://dejure.org/2010,42358)
BSG, Entscheidung vom 27. April 2010 - B 2 U 108/10 B (https://dejure.org/2010,42358)
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Volltextveröffentlichung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 17.12.2008 - 8 U 60/08

    Verjährung von Ansprüchen aus Prospekthaftung

    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 108/10 B
    L 8 U 60/08 (Schleswig-Holsteinisches LSG).
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