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   OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - I-2 U 80/13   

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OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - I-2 U 80/13 (https://dejure.org/2014,34773)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.10.2014 - I-2 U 80/13 (https://dejure.org/2014,34773)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Oktober 2014 - I-2 U 80/13 (https://dejure.org/2014,34773)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung eines Patents und eines Gebrauchsmusters für einen dämmenden, geschäumten, aus pigmentierten und pigmentfreien Styrolpolymerisatpartikeln hergestellten Werkstoff bzgl. des Gebrauchmachens der angegriffenen Ausführungsform von der technischen Lehre der ...

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Dämmender geschäumter Werkstoff

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents und eines Gebrauchsmusters für einen dämmenden, geschäumten, aus pigmentierten und pigmentfreien Styrolpolymerisatpartikeln hergestellten Werkstoff, da die angegriffene Ausführungsform von der technischen Lehre der ...

  • rechtsportal.de

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents und eines Gebrauchsmusters für einen dämmenden, geschäumten, aus pigmentierten und pigmentfreien Styrolpolymerisatpartikeln hergestellten Werkstoff, da die angegriffene Ausführungsform von der technischen Lehre der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (36)

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01

    "Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 80/13
    Sind diese Voraussetzungen der Gleichwirkung, der Auffindbarkeit und der Orientierung am Patent- oder Schutzanspruch (Gleichwertigkeit) erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents oder Gebrauchsmusters zu berücksichtigen (st. Rspr. des BGH; vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 ff. - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät; GRUR 2011, 313, 317 - Crimpwerkzeug IV).

    Der Anmelder hat dafür zu sorgen, dass in den Patent- bzw. Schutzansprüchen alles niedergelegt ist, wofür er Schutz begehrt (BGH, GRUR 1987, 626, 628 - Rundfunkübertragungssystem; GRUR 1989, 903, 905 - Batteriekastenschnur; GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 519, 522 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II).

    Der Bundesgerichtshof spricht in diesem Zusammenhang auch davon, dass, wenn das Patent oder Gebrauchsmsuter bei objektiver Betrachtung hinter dem weitergehenden technischen Gehalt der Erfindung zurückbleibt, der Schutz auf das zu beschränken ist, was noch mit dem Sinngehalt seiner Patentansprüche in Beziehung zu setzen ist (BGH, GRUR 2002, 519, 523 - Schneidmesser II; GRUR 2012, 45, 47 - Diglycidverbindung).

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 80/13
    Sind diese Voraussetzungen der Gleichwirkung, der Auffindbarkeit und der Orientierung am Patent- oder Schutzanspruch (Gleichwertigkeit) erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents oder Gebrauchsmusters zu berücksichtigen (st. Rspr. des BGH; vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 ff. - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät; GRUR 2011, 313, 317 - Crimpwerkzeug IV).

    Bei allem ist der Schutzrechtsinhaber an die technische Lehre gebunden, die er unter Schutz hat stellen lassen (BGH, GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil).

    Der Anmelder hat dafür zu sorgen, dass in den Patent- bzw. Schutzansprüchen alles niedergelegt ist, wofür er Schutz begehrt (BGH, GRUR 1987, 626, 628 - Rundfunkübertragungssystem; GRUR 1989, 903, 905 - Batteriekastenschnur; GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 519, 522 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II).

  • BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug IV

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 80/13
    Sind diese Voraussetzungen der Gleichwirkung, der Auffindbarkeit und der Orientierung am Patent- oder Schutzanspruch (Gleichwertigkeit) erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents oder Gebrauchsmusters zu berücksichtigen (st. Rspr. des BGH; vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 ff. - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät; GRUR 2011, 313, 317 - Crimpwerkzeug IV).

    Der Schutzbereich des Patents oder Gebrauchsmusters wird auf diese Weise nach Maßgabe dessen bestimmt, was der Fachmann auf der Grundlage der erfindungsgemäßen Lehre als äquivalent zu erkennen vermag, und damit an dem Gebot ausgerichtet, bei der Bestimmung des Schutzbereichs einen angemessenen Schutz für den Patentinhaber mit ausreichender Rechtssicherheit für Dritte zu verbinden (BGH, GRUR 2011, 313, 317 - Crimpwerkzeug IV; vgl. auch Senat, Urteil v. 7. November 2013, Az. I-2 U 29/12 - WC-Sitzgarnitur).

    Dies wäre nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann der Fall, wenn durch die gewählte technische Gestaltung nicht nur im Wesentlichen die Gesamtwirkung der Erfindung erreicht, sondern gerade auch diejenige Wirkung erzielt wird, die das nicht wortsinngemäß verwirklichte Merkmal erzielen soll (BGH, GRUR 2011, 313, 318 - Crimpwerkzeug IV; GRUR 2012, 1122, 1123 - Palettenbehälter III).

  • BGH, 24.03.1987 - X ZR 20/86

    "Rundfunkübertragungssystem"; Begriff des Interkehrbringens; Umfang eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 80/13
    Der Anmelder hat dafür zu sorgen, dass in den Patent- bzw. Schutzansprüchen alles niedergelegt ist, wofür er Schutz begehrt (BGH, GRUR 1987, 626, 628 - Rundfunkübertragungssystem; GRUR 1989, 903, 905 - Batteriekastenschnur; GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 519, 522 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II).

    Die Leser der Patent- bzw. Gebrauchsmusterschrift müssen sich darauf verlassen können, dass das, was im Patent oder Gebrauchsmuster unter Schutz gestellt ist, im Patent- oder Schutzanspruch hinreichend deutlich bezeichnet ist (BGH, GRUR 1987, 626, 628 - Rundfunkübertragungssystem).

  • BGH, 05.05.1992 - X ZR 9/91

    Auslegung der Patentansprüche - Patent - Klarstellung technischer Begriffe -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 80/13
    Mit dem Gebot der Rechtssicherheit soll erreicht werden, dass der Schutzbereich eines Patentes oder Gebrauchsmusters für Außenstehende hinreichend sicher vorhersehbar ist; sie sollen sich darauf verlassen können, dass der im Patent oder Gebrauchsmuster unter Schutz gestellte Werkstoff mit den Merkmalen des Patent- bzw. Schutzanspruches vollständig umschrieben ist (BGH, GRUR 1992, 594, 596 - Mechanische Betätigungsvorrichtung; GRUR 1992, 305, 307 - Heliumeinspeisung; Benkard/Scharen, PatG/GebrMG, 10. Auflage, § 14 PatG Rz. 100).

    Der Anmelder hat dafür zu sorgen, dass in den Patent- bzw. Schutzansprüchen alles niedergelegt ist, wofür er Schutz begehrt (BGH, GRUR 1987, 626, 628 - Rundfunkübertragungssystem; GRUR 1989, 903, 905 - Batteriekastenschnur; GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 519, 522 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II).

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 73/01

    Custodiol II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 80/13
    Sind diese Voraussetzungen der Gleichwirkung, der Auffindbarkeit und der Orientierung am Patent- oder Schutzanspruch (Gleichwertigkeit) erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents oder Gebrauchsmusters zu berücksichtigen (st. Rspr. des BGH; vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 ff. - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät; GRUR 2011, 313, 317 - Crimpwerkzeug IV).

    Der Anmelder hat dafür zu sorgen, dass in den Patent- bzw. Schutzansprüchen alles niedergelegt ist, wofür er Schutz begehrt (BGH, GRUR 1987, 626, 628 - Rundfunkübertragungssystem; GRUR 1989, 903, 905 - Batteriekastenschnur; GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 519, 522 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II).

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05

    Pumpeinrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 80/13
    Sind diese Voraussetzungen der Gleichwirkung, der Auffindbarkeit und der Orientierung am Patent- oder Schutzanspruch (Gleichwertigkeit) erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents oder Gebrauchsmusters zu berücksichtigen (st. Rspr. des BGH; vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 ff. - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät; GRUR 2011, 313, 317 - Crimpwerkzeug IV).

    Es reicht auch nicht aus, die Gleichwertigkeit isoliert für das abgewandelte Mittel festzustellen; vielmehr muss die angegriffene Ausführungsform in ihrer für die Merkmalsverwirklichung relevanten Gesamtheit eine auffindbar gleichwertige Lösung darstellen (BGH, GRUR 2007, 959 - Pumpeneinrichtung).

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 80/13
    Maßgeblich ist, welchen Begriffsinhalt das Patent oder Gebrauchsmuster bei unbefangener Erfassung der im Anspruch umschriebenen Lehre zum technischen Handeln einem vorgeschlagenen Merkmal zuweist, wobei sich das Verständnis des Fachmanns dabei entscheidend an dem in der Patentschrift zum Ausdruck gekommenen Zweck dieses Merkmals orientiert (BGH , GRUR 1999, 909, 911 = NJW-RR 2000, 259 - Spannschraube; GRUR 2001, 232, 234 - Auslegung von Patentansprüchen).

    Auch wenn durch die Klageschutzrechte ein Erzeugnis geschützt wird und insofern nach ständiger Rechtsprechung ein absoluter Sachschutz besteht, wobei der Sachschutz alle Funktionen, Wirkungen, Zwecke, Brauchbarkeiten und Vorteile einer Vorrichtung ohne Rücksicht auf den jeweiligen Verwendungszweck umfasst (vgl. BGH, GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II), kann der Inhalt einer Gebrauchsmuster- oder Patentschrift den Offenbarungsgehalt eines Gebrauchsmusters oder Patents gleichwohl begrenzen, wenn der Fachmann der Gesamtheit der Schrift eine engere Lehre entnimmt als diejenige, die der Wortlaut eines Merkmals zu vermitteln scheint (vgl. BGH, GRUR 1999, 909, 911 f. - Spannschraube; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe; vgl. auch Hoge Raad der Nederlanden, Mitt. 2014, 332 - Stent).

  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 80/13
    Auch wenn durch die Klageschutzrechte ein Erzeugnis geschützt wird und insofern nach ständiger Rechtsprechung ein absoluter Sachschutz besteht, wobei der Sachschutz alle Funktionen, Wirkungen, Zwecke, Brauchbarkeiten und Vorteile einer Vorrichtung ohne Rücksicht auf den jeweiligen Verwendungszweck umfasst (vgl. BGH, GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II), kann der Inhalt einer Gebrauchsmuster- oder Patentschrift den Offenbarungsgehalt eines Gebrauchsmusters oder Patents gleichwohl begrenzen, wenn der Fachmann der Gesamtheit der Schrift eine engere Lehre entnimmt als diejenige, die der Wortlaut eines Merkmals zu vermitteln scheint (vgl. BGH, GRUR 1999, 909, 911 f. - Spannschraube; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe; vgl. auch Hoge Raad der Nederlanden, Mitt. 2014, 332 - Stent).

    In einem solchen Fall kann somit der in der Beschreibung der Klageschutzrechte ausdrücklich angesprochene technische Erfolg, der erfindungsgemäß mit den im Anspruch bezeichneten Mitteln erreicht werden soll, nämlich die Verbesserung der thermischen Formstabilität gegenüber Werkstoffen, ausschließlich pigmentierte Styrolpolymerisatpartikel enthalten, nicht mehr erreicht werden (vgl. BGH, GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe).

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2013 - 2 U 73/09

    Bus- und Bahn-Chipkarte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 80/13
    Begehrt der Anmelder nur Schutz für einen aus pigmentfreien und pigmententhaltenden Styrolpolymerisatpartikeln gebildeten Werkstoff, kann er dementsprechend nicht erwarten, dass unter sein Patent oder Gebrauchsmuster auch Werkstoffe fallen, die - wie die angegriffene Ausführungsform - im Wesentlichen lediglich pigmenthaltige Styrolpolymerisatpartikel enthalten (vgl. auch Senat, Urt. v. 21. März 2013, Az.: I-2 U 73/09 - Bus und Bahn-Chipkarte).
  • BGH, 03.10.1989 - X ZR 33/88

    Schutzbereich eines Patents

  • BGH, 19.11.1991 - X ZR 9/89

    Herrichtung von Gegenständen kein Patentgebrauch - Patentschutz für

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05

    Kettenradanordnung

  • BGH, 31.05.2007 - X ZR 172/04

    Zerfallszeitmessgerät

  • BGH, 13.09.2011 - X ZR 69/10

    Diglycidverbindung

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11

    Palettenbehälter II

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - 2 U 76/06

    Maiserntemaschine II

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 9/10

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche wegen

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - 2 U 25/13

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 29/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein WC-Sitzgelenk mit einer

  • OLG Düsseldorf, 17.07.2014 - 2 U 11/14

    Abweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung

  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 63/87

    Ausweitung des Schutzbereichs eines Verfahrens-Patents; Vergütungsanspruch des

  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

  • BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98

    Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 115/99

    Jubiläumsschnäppchen; Jubiläumsverkauf als unzulässige Sonderveranstaltung

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02

    "statt" -Preis

  • BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02

    Schussfädentransport

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

  • BGH, 14.03.2008 - V ZR 16/07

    Prozessuale Geltendmachung der Abänderung rechtskräftiger Unterlassungstitels

  • BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug III

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

  • LG Düsseldorf, 01.10.2013 - 4b O 91/12

    Dämmender geschäumter Werkstoff

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2017 - 15 U 95/16

    Nährungsschalter

    Innerhalb der vom Patentanspruch vorgegebenen Grenzen kann die funktionsorientierte Auslegung u.a. zu einem engeren Verständnis des Wortlauts führen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 09.10.2014 - I-2 U 80/13; Benkard/Scharen, a.a.O., § 14 Rn. 71; Meier-Beck GRUR 2003, 905, 907).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 2/14

    Interfaceschaltung

    Auch wenn durch das Patent ein Erzeugnis geschützt wird und insofern nach ständiger Rechtsprechung ein absoluter Sachschutz besteht, wobei der Sachschutz alle Funktionen, Wirkungen, Zwecke, Brauchbarkeiten und Vorteile einer Vorrichtung ohne Rücksicht auf den jeweiligen Verwendungszweck umfasst (vgl. BGH, GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II), kann der Inhalt der Patentschrift den Offenbarungsgehalt des Patents gleichwohl begrenzen, wenn der Fachmann der Gesamtheit der Schrift eine engere Lehre entnimmt als diejenige, die (vermeintlich) der Wortlaut eines Merkmals zu vermitteln scheint (vgl. BGH, GRUR 1999, 909, 911 f. - Spannschraube; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.10.2014, Az. I-2 U 80/13).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 71/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine für Tintenstrahlaufzeichnungen

    Schließlich mag ein Fachmann bei Zusammensetzungen grundsätzlich Hinweise für die Mengenanteile in Erfahrung bringen wollen und daher bei Abwesenheit ausdrücklicher Hinweise im Patentwortlaut die Patentschrift im Übrigen befragen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.10.2014 - I-2 U 80/13).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 72/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine für Tintenstrahlaufzeichnungen

    Schließlich mag ein Fachmann bei Zusammensetzungen grundsätzlich Hinweise für die Mengenanteile in Erfahrung bringen wollen und daher bei Abwesenheit ausdrücklicher Hinweise im Patentwortlaut die Patentschrift im Übrigen befragen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.10.2014 - I-2 U 80/13).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 2 U 69/10

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für einen magnetischen

    Der Anspruch darf demnach nicht unter seinen, unter Berücksichtigung der Beschreibung und der Zeichnungen zu ermittelnden Sinngehalt ausgelegt werden (so auch BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.10.2014, Az.: I-2 U 80/13, BeckRS 2014, 20684).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - 2 U 60/10

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für einen flexiblen,

    Vorliegend kann deshalb nicht bei der rein philologischen Feststellung stehen geblieben werden, dass sich Patentanspruch 2 des Klagepatents zur Größe des Winkels zwischen den Schlaufenabschnitten nicht verhält, sondern muss die Frage beantwortet werden, wie der diesbezüglich offen formulierte Anspruchswortlaut von einem technischen Durchschnittsfachmann verstanden wird, dem gegenwärtig ist, dass mit dem fraglichen Merkmal des Patentanspruchs 2 ein bestimmtes technisches Problem gelöst werden soll (Senat, Urteil vom 09.10.2014 - I-2 U 80/13), nämlich die Erzielung eines Längenausgleichs bei radialem Aufdehnen des Stents.
  • BPatG, 23.04.2018 - 19 W (pat) 19/17
    Zwar kommt als Ausgangspunkt für die Auslegung dem Anspruchswortlaut - auch wenn Anspruch, Beschreibung und Zeichnungen grundsätzlich gleichberechtigte Offenbarungsmittel sind (BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - Xa ZR 52/08, juris - Formteil, Leitsatz und Rn. 22) - maßgebliche Bedeutung zu (BGH, Urteil vom 10. Mai 2011 - X ZR 16/09, juris - Okklusionsvorrichtung, Leitsatz 1, Satz 2, Rn. 23 und Orientierungssatz mit weiteren Nachweisen), jedoch gilt der besagte Vorrang nur in Bezug auf den anhand des Beschreibungstextes funktionsorientiert ausgelegten, im Gegensatz zum rein philologisch betrachteten Anspruch (OLG Düsseldorf, Urteil vom 9. Oktober 2014 - I-2 U 80/13, juris, insbesondere Rn. 99 und 100).
  • LG Düsseldorf, 22.10.2015 - 4c O 95/14

    Steuerungssystem für Kühlkompressoren

    Zu einem anderen Verständnis, wie der diesbezüglich offen formulierte Anspruchswortlaut von einem technischen Durchschnittsfachmann verstanden wird, dem gegenwärtig ist, dass mit dem fraglichen Merkmal des Schutzanspruches 6 ein bestimmtes technisches Problem gelöst werden soll (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.10.2014 - Aktenzeichen I-2 U 80/13) gelangt auch dieser nicht.
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https://dejure.org/2014,34756
OLG Düsseldorf, 12.11.2014 - I-2 U 80/13 (https://dejure.org/2014,34756)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.11.2014 - I-2 U 80/13 (https://dejure.org/2014,34756)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. November 2014 - I-2 U 80/13 (https://dejure.org/2014,34756)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 07.11.2013 - 2 U 80/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,53116
OLG Oldenburg, 07.11.2013 - 2 U 80/13 (https://dejure.org/2013,53116)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07.11.2013 - 2 U 80/13 (https://dejure.org/2013,53116)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07. November 2013 - 2 U 80/13 (https://dejure.org/2013,53116)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    ZPO § 522 Abs. 2; FlurbG § 49
    Wiederherstellung eines im Flurbereinigungsverfahren aufgehobenen Wegerechts im Wege der Grundbuchberichtigung

  • Wolters Kluwer

    Wiederherstellung eines im Flurbereinigungsverfahren aufgehobenen Wegerechts im Wege der Grundbuchberichtigung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 522 Abs. 2
    Wiederherstellung eines im Flurbereinigungsverfahren aufgehobenen Wegerechts im Wege der Grundbuchberichtigung

  • rechtsportal.de

    FlurbG § 49 ; ZPO § 522 Abs. 2
    Wiederherstellung eines im Flurbereinigungsverfahren aufgehobenen Wegerechts im Wege der Grundbuchberichtigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.2008 - 9 K 23/04

    Befugnis der Flurneuordnungsbehörde

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.11.2013 - 2 U 80/13
    Aus den vom Kläger angeführten Entscheidungen des BVerwG vom 25.4.1989 (5 C 41/84) und des OVG MVP vom 23.4.2008 (9 K 23/04) ergibt sich - worauf bereits das Landgericht zutreffend hingewiesen hat - nichts anderes:.
  • BVerwG, 25.04.1989 - 5 C 41.84

    Flurbereinigung - Plannachtrag - Privatrechtsverhältnis - Auslegungsfrage -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.11.2013 - 2 U 80/13
    Aus den vom Kläger angeführten Entscheidungen des BVerwG vom 25.4.1989 (5 C 41/84) und des OVG MVP vom 23.4.2008 (9 K 23/04) ergibt sich - worauf bereits das Landgericht zutreffend hingewiesen hat - nichts anderes:.
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Rechtsprechung
   BSG, 05.06.2013 - B 2 U 80/13 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14258
BSG, 05.06.2013 - B 2 U 80/13 B (https://dejure.org/2013,14258)
BSG, Entscheidung vom 05.06.2013 - B 2 U 80/13 B (https://dejure.org/2013,14258)
BSG, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - B 2 U 80/13 B (https://dejure.org/2013,14258)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 05.06.2013 - B 2 U 80/13 B
    "Ohne hinreichende Begründung" ist indes nicht formell, sondern materiell im Sinne von "ohne hinreichenden Grund" zu verstehen (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5).
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 05.06.2013 - B 2 U 80/13 B
    Da sich das LSG von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt aus hätte gedrängt fühlen müssen, den beantragten Beweis zu erheben (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 9), wäre darzulegen gewesen, inwiefern nach den dem LSG vorliegenden Beweismitteln Fragen zum tatsächlichen und medizinischen Sachverhalt aus der rechtlichen Sicht des LSG erkennbar offengeblieben sind, damit zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zwingende Veranlassung bestanden hat und die so zu ermittelnden Tatsachen nach der Rechtsauffassung des LSG entscheidungserheblich sind (BSG vom 19.6.2008 - B 2 U 76/08 B - mwN).
  • BSG, 19.06.2008 - B 2 U 76/08 B
    Auszug aus BSG, 05.06.2013 - B 2 U 80/13 B
    Da sich das LSG von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt aus hätte gedrängt fühlen müssen, den beantragten Beweis zu erheben (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 9), wäre darzulegen gewesen, inwiefern nach den dem LSG vorliegenden Beweismitteln Fragen zum tatsächlichen und medizinischen Sachverhalt aus der rechtlichen Sicht des LSG erkennbar offengeblieben sind, damit zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zwingende Veranlassung bestanden hat und die so zu ermittelnden Tatsachen nach der Rechtsauffassung des LSG entscheidungserheblich sind (BSG vom 19.6.2008 - B 2 U 76/08 B - mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 27.12.2013 - 2 U 80/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,49889
OLG Oldenburg, 27.12.2013 - 2 U 80/13 (https://dejure.org/2013,49889)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.12.2013 - 2 U 80/13 (https://dejure.org/2013,49889)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. Dezember 2013 - 2 U 80/13 (https://dejure.org/2013,49889)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

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